Die Schulpolitik wird Rot-Grün auf die Füße fallen – ein Kommentar zur Lage in Niedersachsen

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Von News4teachers-Herausgeber Andrej Priboschek

News4teachers-Herausgeber Andrej Priboschek. Foto: Tina Umlauf
News4teachers-Herausgeber Andrej Priboschek. Foto: Tina Umlauf

HANNOVER. Mit einem Paukenschlag – dem Verlust der Mehrheit für Rot-Grün im Landtag in Hannover – geht in Niedersachsen die Sommerpause zu Ende. Ministerpräsident Weil hat sich bereits für vorzeitige Neuwahlen ausgesprochen. Eine Flucht nach vorn mit hohem Risiko. Dass SPD und Grüne für eine Landtagswahl derzeit gut aufgestellt sind, lässt sich wahrlich nicht behaupten. Da ist zum einen der Bundestrend, der Merkel-Herausforderer Martin Schulz kaum noch Chancen auf das Kanzleramt lässt und die Grünen gar ein Debakel befürchten lässt. Da ist zum anderen aber auch die Schulpolitik, die den Koalitionären an der Leine aufs Gemüt drücken muss.

Der Schuljahresauftakt  am Donnerstag war für Kultusministerin Frauke Heiligenstadt eine Katastrophe. Sie musste zu erkennen geben, dass sie insbesondere in den Grundschulen nicht mehr alle freien Stellen besetzt bekommt – die Lehrerverbände machten ihrem Ärger in einem selbst in der stets hart umkämpften Schulpolitik  beispiellosen Maß Luft – da war von „einem Akt der Hilflosigkeit einer planlosen Ministerin“ die Rede, davon, dass die Ministerin sich in ein „Wolkenkuckucksheim“ zurückgezogen habe und das Ministerium führungslos dahindümpele. Starker Tobak.

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Lehrermangel: Niedersachsen kann freie Stellen nicht mehr besetzen – Verbände laufen Sturm gegen Heiligenstadt („Offenbarungseid“)

Allerdings hatte Heiligenstadt solche Reaktionen provoziert, indem sie sich trotzig zum Schuljahresbeginn vor die Presse gestellt und erklärt hatte, für „Horrorszenarien“ gebe es keinen Anlass. Gibt es, ehrlich gesagt, doch. Der Lehrermangel ist ein Super-GAU für die Schulpolitik, allerdings einer, den nicht Heiligenstadt alleine zu verantworten hätte – er betrifft alle Bundesländer; die ganze KMK hat geschlafen.

Wie sich anders, besser mit der Lage umgehen lässt, hat Sachsens Kultusministerin Brunhild Kurth (CDU) nur einen Tag später vorgemacht. Sie räumte mit entwaffnender Offenheit Fehler ein und entschuldigte sich in aller Demut (obwohl sie persönlich gar nichts dafür kann – die Fehler bei der  Bedarfsplanung sind lange vor ihrer Amtszeit gemacht worden). Heiligenstadts als arrogant verstandener Auftritt dagegen gilt vielen als symptomatisch für die Schulpolitik von Rot-Grün  – abgehoben, ideologiegetrieben, fernab von der Praxis. Das wird Weil bei der anstehenden Wahl zu spüren bekommen. Nicht umsonst heißt es: Mit Schulpolitik lässt sich kein Blumentopf gewinnen. Verlieren aber sehr wohl.

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Küstenfuchs
6 Jahre zuvor

Dem ist nichts hinzuzufügen!

xxx
6 Jahre zuvor
Antwortet  Küstenfuchs

So sehe ich das auch. Mal schauen, ob die CDU im Falle eines Wahlsieges den Mut hat, die Rückkehr von der Rückkehr zu G9 durchzuziehen.

Bernhard Färber
6 Jahre zuvor
Antwortet  xxx

Wenn die CDU komplett den Verstand verloren hat, könnte sie das tun …

dickebank
6 Jahre zuvor
Antwortet  Bernhard Färber

NRW-Lösung; die schwarz-gelbe Koalition überlässt es dne Schulen, ob sie G8 oder G9 anbieten, sie ermöglicht als Landesregierung nur die Rückkehr zu G9.

Also wasch mir den Pelz, aber mach mich bitte nicht nass.

Die CDU konnte den Schulfrieden, dem sie ja zugestimmt hatte, nicht ohne Weiteres für Null und Nichtig erklären. Die FDP hatte es daleichter, die hatte dem Schulfrieden, da sie überhaupt nicht im Landtag saß, auch nicht zustimmen können. Ihr Problem ist, dass sie eigentlich das G8 beibehalten möchte, wenn auch nicht in der Form, wie es die CDU zu Rüttgers-Club-Zeiten strukturiert hatte – mit fünfjähriger SekI und dreijähriger Oberstufe mit EF, Q1 und Q2.

sofawolf
6 Jahre zuvor

ZITAT:

„Heiligenstadts als arrogant verstandener Auftritt dagegen gilt vielen als symptomatisch für die Schulpolitik von Rot-Grün – abgehoben, ideologiegetrieben, fernab von der Praxis. Das wird Weil bei der anstehenden Wahl zu spüren bekommen. Nicht umsonst heißt es: Mit Schulpolitik lässt sich kein Blumentopf gewinnen. Verlieren aber sehr wohl.“

Schulpolitik ist ja fast das Einzige, was man noch als originär Landespolitik wahrnimmt.

Insofern: Gut so !

dickebank
6 Jahre zuvor

Als ob die thüringische oder sächsische oder sonst eine Landesregierung hinbekämen. In jedem Bundesland ist die Schulpolitik, die ja in der ausschließlichen Gesetztgebungskompetenz der Länder liegt (siehe GG), ein landespolitisches Schlachtfeld. Nur wird der Kampf um die Schulpolitik nicht glaubwürdiger, wenn in einem Bundesland die Oppositionsparteien die regierenden Parteienkoalition für eine Politik angreifen, die sie in einem anderen Bundesland selbst so betreiben. Das ist aber keine Folge des Föderalismus, es fällt nur durch diesen besonders ins Auge.

Zur Zeit erleben wir in dre Bildungspolitik doch folgenden Hickhack; die mehrheitlich vor etwa 10 Jahren beschlossenen Verkürzung der gymnasialen Schulzeit wird zurück genommen. Der Witz dabei ist, dass vor 10 Jahren der überwoigende Teil der Länderparlamente schwarz-gelb dominiert war, Wegen des Festhaltens am G8 werden die jetztigen Landesregierungen abgestraft und die ursprünglichen Befürworter des G8 verkaufen das G9 als Non-plus-ultra.

Hinzukommt dass die Bundesregierung den ungeregelten Zuzug in das Bundesgebiet zugelassen hat und jetzt die Länder dafür abgewatscht werden, dass sie keine Vorsorge bei der Schulentwicklungsplnung getroffen haben. Ebenso wird den Ländern vorgeworfen, sie hätten die Beschlüsse der Bundesregierung zur Inklusion nicht mit genügend Personal begleitet. Nur durch die vom Bund beschlossenen Haushaltsbestimmungen und den Auswirkungen auf die Länder (keine Neuverschuldung) lassen sich keine Personalreserven aufbauen. Des Weiteren sind die Kommunen, die ja als Sachaufwandsträger für die eigentliche Schulentwicklungsplanung zuständig sind, nicht über die finanziellen Ressourcen verfügen, um den Schulbetrieb zeitgemäß und den Erfordernissen des Unterrichtes sowie des Ganztages sowohl gebäudetechnich als auch personell entsprechend anzupassen.

Und Frau Ministerin Wanka ist der Meinung mit 3,5 mal 10 hoch 9 Euro für die Digitalisierung sei der Laden flott zu machen … Schule 4.0 mit Toilettenanlagen aus der Nachkriegszeit.

Der Run auf die Ballungsgebiete und das personelle Ausbluten ländlicher Regionen macht die Schulentwicklungsplanung auch nicht leichter. Auf der einen Seite müssen Kleinstschulen (Zwergschulen) auf dem platten Land unterhalten und mit Lehr- und Vertretungslehrkräften versorgt werden und auf der anderen Seite müssen in Ballungsgebieten bestehende Schulen für die Aufnahme zusätzlicher Schülergruppen erweitert werden, weil der vorübergehende Anstieg der schülerzahlen nach Ansicht vieler Steuerzahler keine Schulneubauten rechtfertigt. Dann doch lieber der x-te Umbau der Fußgängerzone oder die Sanierung der Straßen …

Palim
6 Jahre zuvor
Antwortet  dickebank

In Niedersachsen hieß der letzte Kultusminister, unter dem Inklusion in dieser Form u.a. beschlossen wurden, Althusmann.
Er wettert also gegen seine eigenen Entschlüsse.

Die Lehrerversorgung soll in 2 Jahren besser werden, da Pensionierungen sinken und die Lücke durch Umstellung des Studiums überwunden ist.
Bis dahin mindestens gibt es ein Notprogramm, welche Wahl haben die Kultusministerinnen denn?

Im übrigen hätte Nds im Januar ohnehin gewählt.

dickebank
6 Jahre zuvor
Antwortet  Palim

Die Politiker sowie die Lobbyverbände der Lehrer und die Elternverbände schaffen die Voraussetzungen für die Arbeitsbedingungen, wie sie an Schulen vorherrschen, um sich anschließend über die stümperhaften Umsetzungen durch diereal existierenden Lehrkräfte zu beschweren. Nur im regelfall sehen die Vorgaben lediglich politische Beschlüsse vor, denen die jeweiligen Schulministerien einen rechtlichen Rahmen verpassen und der dann in den Schulen umgesetzt werden muss. Frei nach dem Motto „macht das ‚mal eben, dafür seid ihr ja da“. So wird dann wertvolle Zeit in unzähligen Implementierungsrunden, Fachkonferenzen und anschließenden Evaluationsrunden verbracht. Wenn dann einmal irgendeine Reform halbwegs läuft, wird alles wieder auf Anfang gestellt und der gesamte Blödsinn fängt unter einer neuen landesregierung wieder von vorne an.

Wundert sich unter diesen Rahmenbedingungen überhaupt jemand darüber, dass viele den Lehrerberuf meiden und sich allenfalls über den beamtenstatus in diesen Wahnsinn locken lassen, der in jedem FAll ein bis zwei zusätzliche Ad-Hoc-Vertretungen je Woche zum eigentlichen Deputat beschert. Der durch die Ausweitung in den Ganztag, zusätzliche Aufgaben bedingt durch Integration und Inklusion sowie zusätzliche Fördermaßnahmen und Dokumentationsverpflichtungen zeitlich kaum noch zu bewältigen ist und dessen Ausübende sich von allen Seiten – Politik, Eltern und Schülern – für alles und jedes kritisieren lassen müssen, weil sie den individuellen Bedürfnissen und Forderungen Einzelner oder kleinerer Gruppen nicht in der Lage sind nachzukommen.

DAs Dilemma des Schweinezykluses bei der Lehrereinstellung ist, dass in Zeiten mit wenigen genehmigten Planstellen gute Referendare „rausgeprüft“ werden und in Zeiten mit hohem Bedarf „Luschen“ durchgewunken werden, um den bedarf zu decken. Das bleibt nicht ohne Folgen für die Zusammensetzung der Kollegien und die Qualität der geleisteten Arbeit.

Wolfgang Kuert
6 Jahre zuvor

Harzburger Zeitung, 03.08.2017

Fehlstart ins Schuljahr – „Der Lehrer-Verschiebebahnhof trägt fast schon panische Züge.“
Kommentar von Michael Ahlers
Schuljahres-Pressekonferenzen von Kultusministerin Frauke Heiligenstadt (SPD) sind meist ein Fest für die Opposition im Landtag. Das blieb auch zum Schuljahr 2017/2018 so. Durchaus selbstsicher präsentierte die Ministerin ihre Sicht der Bildungswelt in Niedersachsen. Doch diese Sicht beißt sich mit den Realitäten.
Schule sei weit mehr als die Pflichtstundentafel, hat Frauke Heiligenstadt einmal mehr erklärt. Doch je mehr die Visionen in den Mittelpunkt gestellt werden, desto stärker rücken die Realitäten und Mängel in den Vordergrund. Die ohnehin schon schlechte Unterrichtsversorgung in Niedersachsen droht im neuen Schuljahr noch schlechter zu werden. Und je mehr Heiligenstadt steigende Bildungsetats und opulente „Beschäftigungsvolumina“ betont, desto mehr stellt sich die Frage nach Verteilungs- und Planungsfehlern. Nur im Kultusministerium nicht.
Dass es sich bei den Abordnungen an Grundschulen um normale Verfahren handele, ist allenfalls formal richtig. Der Lehrer-Verschiebebahnhof, den das Land nun unmittelbar vor Schuljahresbeginn in Gang setzen musste, um die Betreuung dort zu sichern, trägt fast schon panische Züge. Von massiven Problemen an Grundschulen war schon im abgelaufenen Schuljahr die Rede.
Alles zugleich zu wollen, heißt meist, nichts wirklich richtig zu machen. Das neue Schuljahr jedenfalls beginnt politisch mit einem satten Fehlstart.

dickebank
6 Jahre zuvor
Antwortet  Wolfgang Kuert

Fest für die Opposition – hat eine neugewählte Regierung denn andere Optionen?

Hier in NRW will die FDP mit Hilfe ihrer Ministerin die GY stärken. Nur zusätzliches Personal gibt es dafür ja nicht abgesehen von den höheren Schülerzahlen dank G9, wobei die Elternverbände eigentlich bei den 164 WS in der SekI wie beim G8 bleiben wollen.
Wenn also die bestehenden Personalressourcen verschoben werden sollen, kann das nur zulasten der GeS und Bk gehen. Die haushälter werden nämlich darauf achten, dass kein zusätzliches Geld dauerhaft in den Haushalt eingestellt werden muss.

Glaubt wirklich ein Wähler, dass es in Nds. anders kommen könnte?

Palim
6 Jahre zuvor
Antwortet  dickebank

Das Bildungsprogramm der CDU ist ja schon online, egal, wann die Wahl nun tatsächlich stattfindet: es geht nur um ein paar Wochen eher oder später.

Auf jeden Fall will die CDU alle verfügbaren Stunden in den Unterricht geben (So viel zur Pflichtstundentafel!).
Kaum vorstellbar, wenn an den weiterführenden Schulen dann die bsiher gewährten Verlagerungsstunden zusammengestrichen werden, um mehr Unterricht erteilen zu können.

dickebank
6 Jahre zuvor
Antwortet  Palim

Alle verfügbaren Stunden, aber aufgrund welcher Bemessungszahlen.

In NRW ist die Pflichtstundenzahl an GY im Zuge von G8 auf 164 Pflichtwochenstunden in der sekI an GY abgesenkt worden. Die der anderen Schulformen sieht 188 Pflicht-WS vor, um gem APO SI die Voraussetzungen für den mittleren Bildungsabschluss zu legen.

Die Landeselternschaft an GY in NRW wollte mittels Petition erreichen, dass die 164 WS auf alle Schulformen übertrgen werden sollen. Alle anderen WS sollten aus dem Ganztag aufgebracht werden. Im gebundenen Ganztag sind mind. 5*7 WS. vorgesehen. Im Grundsatz würde das zu einer Absenkung der Stellenzuweisungen an HS, RS, GemS, SekS und GeS führen.

Wenn wir die 164 WS durch 6 teilen, bleiben zwischen 27 und 28 WS Pflichtunterricht je Jahrgang über. Davon entfallen 3 mal 4 WS auf die Fächer D, M, E und 3 WS auf das Wahlpflichtfach ab Jhg. 6 der Fächergruppe I. Das bedeutet dann, dass für die Fächer der Fächergruppe II (vulgo Nebenfächer noch 13 WS zur Verfügung stehen, wobei die WS-Zahl für Religion (zweistündig) und Sport (dreistündig) als verbindlich abgezogen werden müssen. Bleiben noch 8 WS für alle anderen Fächer. Dazu kommen 6 WS aus dem Ganztag für individuelles Lernen und/oder individuelle Förderung.

xx
6 Jahre zuvor
Antwortet  dickebank

… bzw. noch zwei weitere Stunden für halbjährlichen Wechsel von Kunst und Musik. Es bleiben also sechs (!) Stunden für Erdkunde, Geschichte, Politik, Biologie, Chemie, Physik. Das könnte man aber durch die je drei-stündigen Unterrichtsfächer Gesellschaftslehre und Naturwissenschaft kaschieren. Gleichzeitig hätte man damit das Physikerproblem gelöst, weil Naturwissenschaft auch die normalerweise mehr als ausreichend vorhandenen Biologen unterrichten können.

dickebank
6 Jahre zuvor
Antwortet  dickebank

… wenn man dann Musik-Lehrkräfte hat …

Aber notfalls macht man eine Streicher- oder Bläserklasse auf, bindet darin die MU-Stunden des Jahrgangs und der Rest hat Kunst.

Schulen machen aus Verdauungsendprodukten Bonbons; die vorhandnen Fähigkeiten reichen aus um Form und Farbe erfolgreich hinzubekommen …
und wegen der Geschmacksprobleme gibt es dann Haue von den politisch Verantwortungslosen und deren Wählerschaft.

xxx
6 Jahre zuvor
Antwortet  dickebank

Die Lehrpläne wurden ja auch so angepasst, dass aus faulen Frücht(ch)en nach 12-13 Schuljahren qualitativ hochwertig aussehendes Obst wird. Öffnen der Verpackung oder gar Nachbohren bringt dann die Wahrheit ans Licht. Mit der hat aber das Bildungsministerium nichts mehr am Hut, eher das Arbeitsministerium (Hartz IV), Wirtschaftsminiserium (Fachkräftemangel) und Wissenschaftsministerium (Hochschulen).

dickebank
6 Jahre zuvor
Antwortet  dickebank

Inertgase helfen gegen Fäulnisbildung.
Auf Abschlusszeugnissen steht doch deshalb unter Bemerkungen:
“ … kann neben einer Vielzahl von Kompetenzen auch Spuren von Fachwissen enthalten …“

xxx
6 Jahre zuvor
Antwortet  dickebank

stimmt. mit dem gas kann man die reifung von z. b. bananen aber auch künstlich hinauszögern.

dickebank
6 Jahre zuvor
Antwortet  dickebank

Nun ja, mit Schulabgängern und Abiturienten sowie IT-Lösungen verhält es sich ja wie mit Bananen, sie reifen erst beim Abnehmer …

anislim
6 Jahre zuvor
Antwortet  dickebank

@ dickebank: Zitat „Der Landeselternschaft wollte erreichen, …“

Die Politik scheint nicht immer zu interessieren, was die Mehrheit wünscht oder erreichen will.

In Baden-Württemberg hat der Landeselternbeirat auch die weiteren geplanten Finanzhilfen für Privatschulen kommentiert und den Staatsgerichtshof auf die negativen Folgen für die staatlichen Schulen verwiesen.
Hat aber ebenfalls keinen der Verantwortlichen interessiert.
Im Gegenteil, siehe: Gesetzentwurf zur Änderung des Privatschulgesetzes, Vorblatt D: https://beteiligungsportal.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/beteiligungsportal/KM/Dokumente/170523_Gesetzentwurf-zur-Aenderung-des-Privatschulgesetzes.pdf

https://beteiligungsportal.baden-wuerttemberg.de/de/mitmachen/lp-16/aenderung-des-privatschulgesetzes/?comment%5BsearchComment%5D=5323

Siehe Staatsgerichtshof Urteil v. 6.7.2015 – 1 VB 130/13 Rn. 95 https://openjur.de/u/857446.html

Wilma Pause
6 Jahre zuvor
OMG
6 Jahre zuvor

Ich schimpfe immer bei dem Chaos in Hessen. Aber in Niedersachsen findet Hessen klar seinen Meister. Unschlagbar, das Chaos

Wilma Pause
6 Jahre zuvor

Der Kommentator der NOZ fasst es so zusammen: „Als wenn die Grube, in der die Landesregierung steht, nicht schon tief genug wäre. Mit dieser Aktion hat das Kultusministerium noch mal eine Schippe tiefer gegraben. Zumindest bildungspolitisch hat sich Rot-Grün in Niedersachsen selbst abgeschafft, da braucht es gar keine Parteiwechsler.“
https://www.noz.de/lokales/osnabrueck/artikel/934259/mehr-chaos-an-osnabruecks-schulen-geht-nicht

sofawolf
6 Jahre zuvor

Ich bin auch der Meinung (sage ich ja immer), dass sich das Lehramt an den Grundschulen und die Lehrämter an den weiterführenden Schulen erheblich in den Unterrichtsinhalten, Methodik und Didaktik unterscheiden; sodass diese Lehrer nicht (so einfach) wechselseitig einsetzbar sind. Das ist genauso wenig eine Abwertung, wie wenn ich sage, dass weiterführende Lehrer nicht mit Dozenten oder gar Professoren an Universitäten vergleichbar sind.

Dennoch meine ich, dass ein Lehrer einer weiterführenden Schule doch noch eher in der Lage sein sollte, an einer Grundschule zu unterrichten als ein Seiteneinsteiger – und Seiteneinsteiger nimmt man doch nun zuhauf. Da muss dann eben beamtenrechtlich abgeordnet werden. Ist eben auch nicht das Gleiche, ob man Beamter oder Angestellter ist.

anislim
6 Jahre zuvor

Vielleicht sollten die Lehrer, die an staatlichen Schulen unterrichten (wollen) auch auf die Tatsache aufmerksam machen, dass ihre staatliche Schulen oft viel weniger Geld zu Verfügung haben, als die „privaten Schulen in freier Trägerschaft.“

Auch die noch vorhandenen Lehrer an staatlichen Schulen sind Leidtragende der festgestellten Missachtung des GG Art. 7 IV 3.
(siehe aktuelle Untersuchungen des WZB (Prof. Wrase, Prof. Helbig)*.

Oft wird mit jedem Schüler, der auf eine Privatschule wechselt, der verbleibende Anteil der Kinder mit Förderbedarf wg. Behinderung, Migrationshintergrund, etc. größer), während mit dem Schülerweggang, die zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel geringer werden, ohne dass die Kosten gesunken sind.

Das an staatlichen Schulen Lehrer fehlen, wird immer öfter auch daran liegen, dass diese zwar i.d.R. besser bezahlen; deren Schüler-/ Elternschaft aber so „unattraktiv“ ist, dass Lehrer lieber auf Geld verzichten, um stattdessen eine ausgewählte Schülerschaft* an einer Privatschule zu unterrichten. (*geringerer Anteil an Kindern mit Förderbedarf wg. Behinderung, Migrationshintergrund oder aufgrund ihrer sozialen Herkunft).

Leider fehlen den staatlichen Schulen und den 90 % Schülern, die diese nutzen, so einflussreiche Fürsprecher, wie sie die Privatschulen haben.

Von diesen wurde z.B. von der FDP-nahen Friedrich-Naumann-Stiftung ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben, welches die Ergebnisse der WZB-Wissenschaftler kritisiert und die Schuld an der Missachtung des GG in einer zu geringen staatlichen Förderung sieht.
Leider gelingt es nur diesen erfolgreich immer mehr Geld zu fordern, obwohl der Steuerzahler längst mehr als das Existenzminimum zahlt, zu dem er laut Rechtsprechung verpflichtet ist.
Zwischenzeitlich beteiligt (!) sich die Allgemeinheit nicht nur an diesen zuvörderst (!) privaten Wünschen einer Minderheit, Privatschulen zu gründen oder zu nutzen, sondern übernimmt für diese die Kosten sogar überwiegend. Teilweise erhalten Privatschulen absurderweise sogar Finanzhilfen in Höhe von 100 % der Kosten, die staatliche Schulen erhalten.
Das diese Förderverpflichtung vernünftig ist, kann wohl keiner behaupten.
Die meisten werden aber kaum von diesen Missverhältnissen erfahren, da transparente Informationen fehlen und die Verantwortlichen und die Presse schweigen.
(siehe z.B. Urteile BVerwG C II 71/66 Rn. 18, BVerfGE 75, 40 Rn. 79, BVerwG 6 C 18/10 Rn 26, 37)

Eigentlich hätten die unterschiedlichen Sichtweisen der 16 Bundesländer und die der vielen Privatschulen auf das Sonderungsverbot und deren Umgang mit Schulgeld und anderen davon – lt. Rechtsprechung – eigentlich abzugrenzenden* anderen Eigenleistungen, längst eine gerichtliche Überprüfung erfahren müssen.
(*siehe Stgh BW 1 VB 130/13 u. https://www.brennecke.pro/77683/Abgrenzung-Schulgeld-und-Spenden ).

Zu den Gutachten des WZB siehe hier:
Juli 2017: https://bibliothek.wzb.eu/pdf/2017/p17-003.pdf
2016: „Das missachtete Verfassungsgebot – Wie das Sonderungsverbot nach Art. 7 IV 3 GG unterlaufen wird“ von Prof. Dr. Michael Wrase und Prof. Dr. Marcel Helbig, original erschienen in: NVwZ 2016 Heft 22, 1591 – 1598.

Zu den Rechtsgutachten von Frau Prof. Brosius-Gersdorf, siehe hier:
Juli 2017: „Das missverstandene Sonderungsverbot für private Ersatzschulen (Art. 7 Abs. 4 Satz 3 Halbs. 2 GG) Inhalt des Sonderungsverbots und Konsequenzen für den Gesetzgeber sowie die Schulbehörden“ https://www.freiheit.org/sites/default/files/uploads/2017/08/01/gutachtensonderungsverbotfuerpriversatzschulen.pdf

und vom Sept. 2016 für die LAG der Rudolf-Steiner- und Waldorfschulen Niedersachsens:
http://kreiselternrat-celle.de/wp-content/uploads/2016/11/Rechtsgutachten-Schulaufsicht-C3BCber-Schulen-in-freier-TrC3A4gerschaft-in-Nds-von-Frau-Prof-Brosius-Gersdorf.pdf

anislim
6 Jahre zuvor
Antwortet  anislim

s.a.
„Klassenzimmer als Profitmaschine
Schweden streitet über seine Privatschulen, die, finanziert aus Steuergeld, Investoren die Taschen füllen.“
http://www.fr.de/wirtschaft/schweden-klassenzimmer-als-profitmaschine-a-1010566

Welche „Gewinne“ oder Mehreinnahmen konkret erfolgen, weil Behörden die Einnahmen aus Schulgeld und staatlichen Finanzhilfen NICHT auf die Höhe der notwendigen (!) Kosten für den normalen (!) gleichwertigen (!) Pflichtschulbetrieb begrenzen, kann nur erahnt werden, da transparente Informationen über Schulgelder fehlen, oder wie in Berlin verweigert werden. (s. Drs. 18/11128)
Hilfsweise ist auf Drs. 19/1632 zu verweisen, oder auf die Tatsache, dass das Bundesverwaltungsgericht z.B. für Baden-Württemberg und den Privatschultyp „Waldorfschule“ durchschnittliche DECKUNGSLÜCKEN von höchstens 95 Euro festgestellt hat. (Stand 2003, und seitdem wurden die staatlichen Finanzhilfen wiederholt erhöht!). (s. VGH BW 9 S 233/12, Rn. 114). Ähnliche Deckungslücken werden bei anderen Privatschultypen bestehen und diese werden oft trotzdem weit höhere Schulgelder verlangen.

„Öffentliche Schulen in Spanien
Opfer der Privatisierungspolitik
Wo die Konservativen an der Macht waren oder sind, boomen private Lehranstalten. Öffentliche Schulen hingegen verwahrlosen.“ http://www.taz.de/!5323259/

anislim
6 Jahre zuvor
Antwortet  anislim

http://starweb.hessen.de/cache/DRS/19/2/01632.pdf

Drs. 19/1632
Ab S. 32 werden die durchschnittlich niedrigsten bis höchsten Lehrergehälter an Hessens Privatschulen genannt.

sofawolf
6 Jahre zuvor

ZITAT: „Das an staatlichen Schulen Lehrer fehlen, wird immer öfter auch daran liegen, dass diese zwar i.d.R. besser bezahlen; deren Schüler-/ Elternschaft aber so „unattraktiv“ ist, dass Lehrer lieber auf Geld verzichten, um stattdessen eine ausgewählte Schülerschaft* an einer Privatschule zu unterrichten. (*geringerer Anteil an Kindern mit Förderbedarf wg. Behinderung, Migrationshintergrund oder aufgrund ihrer sozialen Herkunft).“

Das kenne ich vom Hörensagen auch und es bestätigt, dass unsere Gehälter nicht unser Problem sind. Unsere Gehälter sind gut. Die Arbeitsbedingungen sind das Problem !