Lehrer veruntreut 110.000 Euro – Urteil rechtskräftig: 18 Monate Haft auf Bewährung (und damit ist die Pension weg)

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DARMSTADT. Schon nach zwei Stunden ist der Berufungsprozess wieder zu Ende: Die Bewährungsstrafe für einen ehemaligen Oberstudiendirektor bleibt bestehen. Das hat Auswirkungen auf die Pensionsansprüche des Mannes.

Ein Urteil gegen einen ehemaligen Lehrer wegen Veruntreuung von rund 110 000 Euro Schulgeldern ist rechtskräftig. Der 52 Jahre alte Pädagoge ging am Montag vor dem Darmstädter Landgericht in die zweite Instanz, zog aber nach zwei Stunden Verhandlung seine Berufung zurück. Daraufhin nahm auch die Staatsanwaltschaft ihre Berufung zurück. Damit tritt das Urteil – 18 Monate Haft auf Bewährung – in Kraft.

Der geständige, frühere Oberstudiendirektor hatte zwischen 2011 und 2014 an einer Gesamtschule im südhessischen Bensheim insgesamt 110.000 Euro des Budgets für den Ganztagsunterricht auf eigene Konten überwiesen. Weil er vier Häuser gekauft hatte, war er in Geldnot gekommen. Der ehemalige Lehrer ist inzwischen im Vorruhestand und wollte mit der Berufung eine Bewährungsstrafe von unter einem Jahr erreichen. Dieses Strafmaß ist für Beamte eine wichtige Grenze, da sie so noch verbeamtet bleiben und ihre Pensionsansprüche behalten.

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Sein Mandant sei «Opfer der mangelhaften Kontrolle» der Innenrevision geworden, sagte der Verteidiger des früheren Lehrers. Dass der Angeklagte über 200 mal Geld an sich überwiesen hatte, war der Innenrevision erst im Dezember 2014 aufgefallen. Zudem fand der Angeklagte, dass seine atypische Bulimie als psychische Erkrankung nicht hinreichend berücksichtigt worden sei. dpa

Für das Gericht waren seltene Innenrevisionen keine Rechtfertigung für Untreue. Auch folgte die Kammer dem psychiatrischen Gutachter, der den in der Schule sehr engagierten Lehrer für schuldfähig sowie psychisch und sozial für voll leistungsfähig hielt. Zudem hatte der Richter angedeutet, dass das Amtsgericht mit seiner «milden Strafe» die Erkrankung des Angeklagten zu sehr berücksichtigt haben könnte und dass ein Berufungsurteil auch härter ausfallen könnte. dpa

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