Mecklenburg-Vorpommerns Schüler sollen künftig häufiger auf Klassenfahrt

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SCHWERIN. Mehr und längere Klassenfahrten, für manchen Lehrer klingt das wie eine Horrorvorstellung, denn die Organisation macht eine Menge Arbeit die meist am Klassenlehrer hängen bleibt. Nicht zuletzt bringt die mehrtägige Begleitung Minderjähriger auf Reisen auch rechtliche Unsicherheiten mit sich. Eine neue Verwaltungsvorschrift soll nun für Mecklenburg-Vorpommerns Schulen Hürden aus dem Weg räumen. Zugleich wurden die finanziellen Mittel um rund ein Drittel aufgestockt.

Für Eltern und Lehrer an öffentlichen Schulen soll es künftig einfacher sein, Schulfahrten und Schulwanderungen zu organisieren. Außerdem soll es für sie mehr Rechts- und Planungssicherheit geben, teilte Bildungsministerin Birgit Hesse (SPD) in Schwerin mit. Sie stellte eine neue Verwaltungsvorschrift sowie eine Handreichung für die Schulen vor, in die Forderungen von Lehrerverbänden und Elternvertretungen eingegangen sind. Die Vorschrift soll den Schulen am Montag zugehen.

Klassenfahrten können eine Bereicherung für das Schulleben sein. Doch oft müssen Lehrer dafür Einiges auf sich nehmen. Foto: Júlía Fritzsdóttir / flickr (CC BY-SA 2.0)
Klassenfahrten können eine Bereicherung für das Schulleben sein. Doch oft müssen Lehrer dafür Einiges auf sich nehmen. Foto: Júlía Fritzsdóttir / flickr (CC BY-SA 2.0)

Neu ist nach Hesses Angaben auch eine zweite Klassenfahrt für die Klassenstufen 5 bis 10. Damit könnten Schüler bis zum Realschulabschluss drei Mal auf Klassenfahrt gehen, Abiturienten vier Mal. Die Dauer der Fahrten wurde um einen Tag auf bis zu fünf Tage verlängert. Zudem gibt es nun erstmals einheitliche Formulare für die Schulen, in denen die Übertragung des elterlichen Sorgerechts auf Lehrer und Begleiter geregelt wird. «Das ist absolut notwendig», sagte Hesse. Bisher habe sich das jede Schule selbst entworfen.

Eine weitere Neuerung: Die Haushaltsmittel werden vom Land nicht mehr einzeln jeder Schule zugewiesen, sondern nach Anzahl der Klassen den Staatlichen Schulämtern, wie Hesse sagte. Die Schulen müssen die Fahrten für das neue Kalenderjahr jetzt bis zum 15. November anmelden. Sie bekämen dann bis zum Jahresende die Bewilligungen für die Fahrten. Es sei bisher kaum vorgekommen, dass Fahrten nicht genehmigt wurden, es sei denn, dass Zweifel bestanden, ob sie einen Bildungsauftrag erfüllten – etwa bei Reisen nach Mallorca.

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Das Budget für Klassenfahrten ist der Ministerin zufolge vom Land um etwa 300 000 Euro auf rund eine Million Euro aufgestockt worden. «Geldprobleme haben wir an dieser Stelle nicht», sagte Hesse. Seit 2014 hätten die Schulen rund 600 000 Euro nicht abgerufen. Das Geld komme jetzt ins System zurück.

Die bildungspolitische Sprecherin der Linksfraktion im Landtag, Simone Oldenburg, kritisierte, dass zusätzlichen Mittel für die Klassenfahrten nur für die Lehrkräfte und Begleitpersonen zur Verfügung stünden. «Eine Klassenfahrt im Schulleben sollte kostenlos sein, dieses wichtige und schöne Erlebnis muss unabhängig von der finanziellen Situation des Elternhauses möglich sein», sagte die Fraktionschefin. Eine Ministeriumssprecherin verteidigte die Mittelerhöhung für Lehrer. Die Klassen sollten keine Angebote mit Freiplätzen für Lehrer und Begleiter von Reiseveranstaltern annehmen, weil die Schüler deren Kosten mitbezahlen müssten.

Nicht umgesetzt wurde bisher die Forderung nach Schulkonten. So müssten Lehrer oder Eltern ihre privaten Konten zur Verfügung stellen. Darüber sei das Ministerium mit den Sparkassen im Gespräch. (dpa)

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17 Kommentare
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sofawolf
6 Jahre zuvor

Ich finde eine Politik verantwortungslos, die alles Wünschenswerte kostenlos machen möchte, aber nicht sagt, woher das Geld kommen soll, wer es bezahlen soll und wo es eingespart werden soll.

Die Linke / PDS war doch wohl 8 Jahre an der Macht in MeVo und hätte das doch alles längst machen können.

sofawolf
6 Jahre zuvor
Antwortet  sofawolf

Klassenfahrten sind für die Lehrer vor allem ein „Bürokratiemonster“ und daran ist auch die Politik schuld.

Klassenfahrten sollten künftig die Eltern in eigener Regie organisieren und durchführen – und noch dazu in den Ferien. Es fällt eh schon viel zu viel Unterricht wegen außerunterrichtlicher Veranstaltungen jeglicher Art aus.

Monika Niemann
6 Jahre zuvor

Wir haben eher ein ganz anderes Problem: Wer fährt denn überhaupt noch mit?
Mulsimische Mädchen nicht, weil das gegen die Familienehre geht.
Muslimische Jungen oft auch nicht, weil sie zu Hause gebraucht werden, um die Familienehre zu verteidigen.
Evangelikale nicht, weil die Klassenkamraden/kameradinnen sie zur Sünde verführen könnten (KEIN WITZ!).
Bärbel nicht, weil sie ja nach Paris wollte und die Mehrheit sich für Prag entschieden hat. Prag ist aber doof.
Marcel nicht, weil er das Geld lieber für einen Roller sparen möchte.
Hansi nicht, weil er schon zwei mal in Prag war.
Tina nicht, weil ihre Eltern gesagt haben, „Entweder Abschlussfahrt oder Familienurlaub in Thailand“. Dann lieber Thailand.
Und Evi nicht, weil die in ihrer Klasse sowieso alle doof sind.

All dieses sind Originalzitate unserer Abschlusschüler/innen. Jetzt fahren zwei Gruppen à 36 Schüler/innen mit jeweils 3 Lehrkräften nach Prag und Amsterdam, währen wir weitere 32 Schüler/innen aus dem Jahrgang beschulen müssen.

OMG
6 Jahre zuvor

Danke für den Einblick in die Realität.
Zwar gibt es in jedem Bundesland Regeln, die dafür sorgen, dass eben jeder Schüler mitfahren sollte. In der Realität spielen die aber keine Rolle. Den Mumm haben die Schuljuristen nicht, dafür lässt man lieber die Lehrer mit dem Orga -Chaos im Regen stehen

xxx
6 Jahre zuvor
Antwortet  OMG

Haben die Juristen keinen Mumm oder ist der Streitwert zu gering?

dickebank
6 Jahre zuvor
Antwortet  xxx

Juristen entscheiden Einzelfälle. Es ist die verwaltung, die keinen Mumm hat bestehende Gesetze zu exekutieren.
Die schulaufsichtsbehörden lassen eben solche „Ausnahmen“ zu – und damit die lehrkräfte im Regen stehen.

omg
6 Jahre zuvor

Letzteres wohl kaum, denn Schulbesuchsverstöße werden geahndet.

dickebank
6 Jahre zuvor
Antwortet  omg

Nein, die Ahndung wird angedroht, aber nicht vollzogen.

OMG
6 Jahre zuvor

Ich muss dir leider widersprechen hen, allerdings ist die Organisation in jedem Land anders. In Hessen sitzen in jedem Schulamt Juristen. Die haben ca. 30_-_45 Schulen in ihrer Zuständigkeit. Und hier scheitert das immer. Zu viel anders zu tun. Andere wichtigere Sachen zu tun. Zu viele offene Stellen fuer solche Probleme usw

dickebank
6 Jahre zuvor
Antwortet  OMG

Natürlich sitzen in jeder Verwaltung Juristen. Aber in jedem Schulaufsichtsbezirk gibt es nur einen Volljuristen, der ist nämlich der Disziplinarvorgestzte der Lehrkräfte und gleichzeitig Leiter des entsprechenden dezernates bzw. der Rechtsabteilung. Der Rest der Schulaufsicht sind Verwaltungsbedienstete oder Schulaufsichtsbeamte, die sich von Schülern weg bewegt haben.

OMG
6 Jahre zuvor

Bei uns ist der Schule rechtliche Dezernent der, der beide Füsse auf dem Bremspedal hat

dickebank
6 Jahre zuvor
Antwortet  OMG

Ja, weil er als Verwaltungsbeamter im Gegnsatz zu Richtern weisungsgebunden ist. Durch die Vielzahl von Widersprüchen gegen schulisches Verwaltungshandeln fehlt häufig die zeit, die sachverhalte zu prüfen. Dazu kommt, dass die Dokumentation des schulischen HAndelns häufig wenig justiziabelo ist. – Lehrer lassen sich ungern in Verwaltungshandeln einbinden und entscheiden pädagogisch. Das führt dann häufig zu der Einschätzung, dass ein entprechendes Urteil nicht zu erreichen ist und deshalb wird das Prozessrisiko dadurch gemindert, dass Widersprüchen der Eltern stattgegeben wird, bevor es zum Prozess kommt.

OMG
6 Jahre zuvor

Bei Klassenfahrten wäre das allerdings recht gering: Die Vorlagen zur Anmeldung zu von den Juristen erarbeitet, alle Schritte werden nach Leitfaden dokumentiert.

Reni
6 Jahre zuvor
Antwortet  OMG

Ich möchte in diesem Zusammenhangmal einfach nur mal „menscheln“ und sagen, dass seit einer gefühlten Ewigkeit den Schulen zur Oberaufgabe gemacht wurde, den Schülern soziale Tugenden und Gemeinschaftssinn beizubringen.
Seitdem nehmen eher Rücksichtslosigkeit und Egoismen zu. Ich möchte das nicht den Schulen anlasten, sondern einfach nur feststellen, dass allgemein im Zuge des Predigens von Humanität, Toleranz und oder Hilfsbereitschaft eine soziale Kälte, übersteigerter Individualismus und Unnachgiebigkeit bei dessen Befriedigung eingetreten ist. Jeder will Recht haben, Recht bekommen und seinen Willen durchsetzen.
Sozial reden und sozial handeln sind anscheinend zweierlei Paar Stiefel.

xxx
6 Jahre zuvor
Antwortet  Reni

Die individuelle Förderung geht ja in dieselbe Richtung.

sofawolf
6 Jahre zuvor
Antwortet  Reni

@ Reni,

ja, da haben Sie anscheinend Recht.

Gibt es da einen Zusammenhang womöglich zwischen immer mehr Individualisierung und Rücksichtslosigkeit?

Alleinsinn statt Gemeinsinn?

Alles hängt ja mit allem zusammen, bekanntlich!

Palim
6 Jahre zuvor

Noch etwas aus dem Schulleben:
Die Lehrkraft bereitet die Klassenfahrt vor, sie fährt 5 Tage und rund um die Uhr verantwortlich, dass Grundschulkinder mehr Aufsicht und Anleitung/ Programm benötigen, ist klar. Allerhöchstens bekommt die Lehrkraft 4 Plusstd. für die Woche angerechnet (pro Nacht eine). Wenn sie diese abfeiern möchte, muss sie vorbereiteten Unterricht für die pädagogische Mitarbeiterin (ohne schulische Ausbildung) hinlegen, damit der Unterricht entsprechend stattfinden kann.
Außerdem legt die Klassenlehrerin auch vorbereiteten Unterricht für alle anderen Stunden, die nicht in der eigenen Klasse stattfinden, hin – für die KollegInnen oder die pädagogische Mitarbeiterin.

Die Lehrkraft, die die Fahrt begleitet, legt vorab 28 Std. vorbereiteten Unterricht hin.

Pädagogische Mitarbeiterinnen dürfen Klassenfahrten nicht mehr begleiten, sie müssten für 24 h bezahlt werden, das ist zu teuer und sprengt den Rahmen des Budgets, das den Schulen zur Verfügung steht.

Fahren Integrationshelferinnen für ein bestimmtes Kind mit, so muss dies zuvor beantragt und genehmigt werden. Diese Hilfen haben aber eine feste Arbeitszeitregelung und müssen Pausen einhalten, abends und nachts haben sie also frei und die Lehrkraft muss alles, was das i-Kind betrifft, selbst erledigen.
Bei Medikamentengaben muss ggf. vorab ein Dienst beauftragt werden, der dem Kind entsprechende Präparate verabreicht.
Kinder mit Heimweh oder Kinder, die nachts einnässen, hat man ohnehin dabei.