Sohn auf die Privatschule: Schwesig verteidigt sich – mit Hinweis auf gewünschte Vielfalt im Schulsystem. GEW beklagt „Signalwirkung“

13

SCHWERIN. Kritiker sprechen von einem «fatalen Zeichen», Befürworter unterstreichen das Recht auf freie Schulwahl. Mit der Entscheidung, ihr Kind fortan auf eine Privatschule zu schicken, hat Ministerpräsidentin Schwesig eine kontroverse Debatte ausgelöst.

Sorgt für Diskussionen: Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig. Foto: Bobo 11 / Wikimedia Commons (CC BY-SA 3.0)
Unter Rechtfertigungsdruck: Ministerpräsidentin Manuela Schwesig. Foto: Bobo 11 / Wikimedia Commons (CC BY-SA 3.0)

Nach der Wahl einer Privatschule für ihren Sohn steht Mecklenburg-Vorpommerns Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD) weiter in der Kritik. «Die Schulwahl für sein Kind steht jedem frei. Doch in ihrem Amt muss Frau Schwesig klar sein, dass eine solche Entscheidung auch eine Signalwirkung hat, für Eltern und für Lehrer», sagte die Landesvorsitzende der Erziehungsgewerkschaft GEW, Annett Lindner, am Mittwoch in Schwerin.

Der Vorsitzende des Deutschen Lehrerverbandes, Heinz-Peter Meidinger, sprach von einem «fatalen Zeichen». «Die Regierungschefin hat in die öffentlichen Schulen Mecklenburg-Vorpommerns offenbar wenig Vertrauen», sagte er der «Neuen Osnabrücker Zeitung» (Mittwoch), räumte aber ebenfalls ein, dass auch für Schwesig gelte, im Privatleben frei entscheiden zu können. Angesprochen auf die Debatte, sagte SPD-Kanzlerkandidat Martin Schulz im ARD-«Morgenmagazin»: «Ich kenne den Vorgang nicht.»

Schwesig schickt ihr Kind auf eine Privatschule – Kritiker fragen: Hat die Ministerpräsidentin kein Vertrauen ins staatliche Schulsystem?

Die Schweriner Regierungschefin betonte unterdessen, dass die Wahl einer Privatschule für ihr Kind nicht Ausdruck mangelnden Vertrauens in das staatliche Schulsystem sei. Das Bildungssystem in Mecklenburg-Vorpommern bestehe aus öffentlichen Schulen und Schulen freier Träger, die vom Land auch finanziell gefördert würden. «Beide Schularten bieten für die Schülerinnen und Schüler in unserem Land guten Unterricht», sagte Schwesig und äußerte sich damit erstmals persönlich.

Ihr Sohn sei in den ersten Jahren in Schwerin auf eine staatliche Grundschule gegangen. «Und wir waren sehr zufrieden», betonte die SPD-Politikerin. Es gehe um Vielfalt im Bildungsangebot, und die unterschiedlichen Angebote dürften nicht gegeneinander ausgespielt werden, mahnte Schwesig.

Anzeige

In Mecklenburg-Vorpommern schließt sich an die vierjährige Grundschule eine zweijährige Orientierungsstufe an einer weiterführenden Schule an. Danach entscheidet sich an den staatlichen Schulen der weitere Schulweg. Wegen der damit verbundenen häufigen Schulwechsel, die an privaten Einrichtungen entfallen, steht das System in der Kritik. Lindner beklagt zudem eine unzureichende Raum- und Personalausstattung an öffentlichen Schulen. Konzeptionelle Arbeit wie an Privatschulen sei somit kaum möglich, die Vorgaben der Inklusion könnten nur unzureichend umgesetzt werden.

Kürzerer Schulweg

Schwesig hatte die Entscheidung für die Schule, die von einer in Rostock lebenden Privatperson betrieben und von einem Schulverein unterstützt wird, mit dem kürzeren Schulweg für ihren Sohn begründet. Statt der etwa 20 Minuten zur nächstgelegenen staatlichen Schule dauert der Weg zur Privatschule kaum 5 Minuten. Das Schulgeld beträgt 200 Euro im Monat, kann nach Angaben des Schulgründers für sozial schlechter gestellte Kinder aber auf bis zu 50 Euro gesenkt werden. «Keinem Kind wird aus finanziellen Gründe der Zugang zu unserer Schule verwehrt, sagte er.

Zur Kritik der Lehrerverbände und der Linksopposition an der Schulwahl äußerte sich Schwesig nicht. Auch Linksfraktionschefin Simone Oldenburg hatte den Vorwurf erhoben, Schwesig drücke mit der Schulwahl mangelndes Vertrauen in das von ihr als Regierungschefin maßgeblich verantwortete staatliche System aus. Zudem werde damit deutlich, dass entgegen dem Versprechen der SPD das Einkommen der Eltern doch über die Bildungschancen und -wege der Kinder bestimmt.

Unterstützung erhielt Schwesig von der nicht im Landtag vertretenen FDP. Die Regierungschefin haben sich anhand der Qualität und persönlicher Bedürfnisse der Familie frei entschieden. Die «reflexartige Kritik» an der Ministerpräsidentin über diese Schulwahl sei vollkommen unangebracht, sagte der FDP-Politiker Hagen Reinhold, der für den Bundestag kandidiert. Kritik übte er daran, dass noch immer «unzählige Hürden» die Gleichberechtigung freier Schulen verhinderten.

Auch die Landesarbeitsgemeinschaft Freier Schulen verwies auf das im Grundgesetz verankerte Recht auf freie Schulwahl. «Vielmehr als die Frage der Schulträgerschaft sollten die Bedürfnisse eines Kindes im Vordergrund bei der Schulwahl stehen», schrieb der Verband in einer Erklärung. Die Schule sollte zu den Begabungen des Kindes und zu den erzieherischen Werthaltungen der Eltern passen. «Und dabei bleibt auch einer Ministerpräsidentin die Wahl», heißt es weiter. dpa

Anzeige


Info bei neuen Kommentaren
Benachrichtige mich bei

13 Kommentare
Älteste
Neuste Oft bewertet
Inline Feedbacks
View all comments
Conny
6 Jahre zuvor

Ich kann mich erinnern, dass auch Frau Hohlmeier, die ehemalige bayerische Kultusmnisterin seinerzeit in der Kritik stand, weil sie ihre Kinder auf eine Waldorfschule schickte und nicht in eine staatliche Schule.
Das nahm damals die bayerische SPD zum Anlass, ihr vorzuwerfen, sie fliehe persönlich mit ihren Kindern aus dem verkrusteten staatlichen Schulsystem. Herrr Stoiber nahm sie daraufhin persönlich in Schutz, diese private Entscheidung und Politik hätten nichts miteinander zu tun.

Natürlich kann die Familie Schwesig über die Schulen ihrer Kinder entscheiden, wie sie will.
Als Regierungschefin muss sie sich aber gefallen lassen, dass dann auch öffentlich auf Differenzen zwischen privater Entscheidung und dem Grundansatz sozialdemokratischer Bildungspolitik (gut ausgestattetes öffentliches Schulsystem mit längerem gemeinsamen Lernen) hingewiesen wird.

sofawolf
6 Jahre zuvor

Bevor man den Stab über ihr bricht, sollte man wissen, warum sie das gemacht hat.

Z.B. können ihre Kinder ein Talent oder ein Defizit haben, das an dieser Privatschule besonders gefördert wird – oder es gibt dort irgendetwas Besonderes, was sie sich für ihre Kinder wünscht und was ihr eine öffentliche Schule in ihrer Nähe nicht bieten kann.

Ansonsten bin ich (bekanntermaßen) nicht mal ein Freund des Privatschulwesens, denn die Privatschulen oder besser „viele Privatschulen“ beuten ihre Lehrer aus. Wenn es nicht altehrwürdige Instutionen sind, verdient man dort erheblich weniger als im ÖD. Da bleibt dann keiner, der nicht muss.

g. h.
6 Jahre zuvor
Antwortet  sofawolf

Komisch ist schon, dass ausgerechnet so viele Kinder von Politikern, die ein längeres gemeinsames Lernen oder den Besuch einer Gemeinschaftsschule propagieren, ein besonderes „Talent oder Defizit“ haben, das einer Privatschule oder eines Gymnasiums nach der 4.Klasse bedarf.
Gerade das lange gemeinsame Lernen und die Gemeinschaftsschule werden von politischer Seite doch auch für diese Fälle propagiert, insbesondere von der SPD und den Grünen. Zu frühe Selektion gilt aus diesem Munde in jedem Fall als falsch, also müsste dies auch für die eigenen Kinder gelten.

alexander
6 Jahre zuvor

„… sie predigen Wasser, aber selbst trinken sie Wein..“ Dieser etwas abgegriffene Satz scheint doch in besonderem Maße immer wieder auf die Mitglieder der politischen Kaste zuzutreffen…

dickebank
6 Jahre zuvor
Antwortet  alexander

Verstehe ich nicht. Jeder bzw alle Eltern haben das Recht ihr Kind an einer Privatschule in freier Trägerschaft oder einer Ersatzschule anzumelden. Tund sie das nicht, müssen die Kinder wegen der bestehenden Schulpflicht einen Platz an einer staatlichen Schule erhalten.

Es besteht also nur die Verpflichtung die Kinder 10 Vollzeitschulbesuchsjahre zur Schule zu schicken. Schaffen die Jugendlichen die Versetzung von Klasse 9 nach Klasse 10, erhalten sie den Hauptschulabschluss. Dies ist der geringste, berufsqualifizierende Abschluss. Dieser hat aber den Nachteil, dass er häufig Startpunkt für eine Hartz-4-Karriere ist.

Das Problem des deutschen Schulsystemes ist, dass das deutsche Abitur – also die allgemeine Hochschulzugangsberechtigung (AHR) – nicht zwangsläufig internationalen Standards genügt. Die AHR ist also nicht einem IB Internationalen Baccalaureate gleichzusetzen.

Das deutsche (nationale) Abitur ist genau so ein „Käse“ wie die duale (Berufs-)Ausbildung bzw. die Anerkennung der beruflichen Abschlüsse oder das sechsemestige Bachelor-Studium, also alles deutsche Sonderwege, die interntional bzw. auf europäischer Ebene ein Irrweg und nicht der Beginn einer internationalen Karriere sind.

tobi
6 Jahre zuvor

Der Schulweg dürfte vorgeschoben sein. Tatsächlich wird es Frau Schwesig darum gehen, den sonst für ihr Kind anstehenden nochmaligen Schulwechsel und das längere gemeinsame Lernen zu umgehen.
Damit umschifft Sie die Klippen, die ihre Landesregierung allen anderen Eltern in den Weg gestellt hat.
Wasser und Wein eben.

Hinzu kommt noch eine andere Dimension: Schwesig ist nicht irgendeine Politikerin – Sie ist Ministerpräsidentin. Die von Ihr gewählte Schule ist Teil eines recht großen privaten Bildungsunternehmens. Diese Unternehmen lag schon mehrfach mit der von ihr geführten Landesregierung im Rechtsstreit. Ungünstige Konstellation.

xxx
6 Jahre zuvor

Frau Schwesig wird ihre Kinder auf die internationale Schule schicken, weil diese die einzige Schule in Schwerin ist, die 200€ Schulgeld pro Monat verlangt. Der Schulweg ist in der Tat Unsinn, weil es verschiedenste weiterführende Schulen in der Umgebung gibt. Insgesamt wird sie aber ihre Gründe haben, bei der internationalen Schule z.B. der IB-Abschluss.

anislim
6 Jahre zuvor
Antwortet  xxx

Das GG Art. 7 Abs. 5 sieht folgendes vor: „(5) Eine private Volksschule ist nur zuzulassen, wenn die Unterrichtsverwaltung ein besonderes pädagogisches Interesse anerkennt oder, auf Antrag von Erziehungsberechtigten, wenn sie als Gemeinschaftsschule, als Bekenntnis- oder Weltanschauungsschule errichtet werden soll und eine öffentliche Volksschule dieser Art in der Gemeinde nicht besteht.“
D.h. Privatschulen sollen das staatliche Schulwesen ergänzen.

Natürlich hat Frau Schwesig, wie alle anderen Bürger auch das Recht, eine private Ersatzschule zu nutzen.

Aus dem Recht eine Privatschule zu nutzen, oder zu betreiben ergibt sich allerdings keine Verpflichtung der Steuerzahler, diesen privaten Wunsch auch zu finanzieren.

Genau dies scheint aber der Fall zu sein, wenn Frau Schwesig nur ein monatliches Schulgeld von 200 Euro zahlt.

Die Ministerpräsidentin Frau Schwesig sollte die Diskussion um ihre Schulwahl und die Tatsache, dass auch ihre Behörden die aktuelle Kritik* am Umgang mit Genehmigungsbedingungen, d.h. dem Sonderungsverbot (GG Art. 7 IV 3) nicht widerlegen können, nutzen, um die festgestellten Missstände zu beenden.

Solange die staatlichen Behörden das GG und die Rechtsprechungen nicht beachten, können und werden viele Privatschulen ihre Schüler auch nach den Besitzverhältnissen der Eltern sondern. Schließlich können Privatschulbetreiber so mehr Geld als notwendig einnehmen, Wettbewerbsvorteile finanzieren und einer Minderheit eine attraktive Schülerschaft anbieten.

*Siehe dazu die Untersuchungen zum Sonderungsverbot der Professoren Wrase/Helbig und Brosius-Gersdorf:

2016:
„Das missachtete Verfassungsgebot – Wie das Sonderungsverbot nach Art. 7 IV 3 GG unterlaufen wird“ von Prof. Dr. Michael Wrase und Prof. Dr. Marcel Helbig, original erschienen in: NVwZ 2016 Heft 22, 1591 – 1598.

und deren „Übersicht über die Regelungen zum Sonderungsverbot bei der Genehmigung privater Ersatzschulen (Art. 7 Abs. 4 S. 3 GG) in den deutschen Bundesländern“ https://www.wzb.eu/sites/default/files/u6/uebersicht_sonderungsverbot_0.pdf

Juli 2017:
„Michael Wrase, Laura Jung, Marcel Helbig
Defizite der Regulierung und Aufsicht von privaten Ersatzschulen in Bezug auf das Sonderungsverbot nach Art. 7 Abs. 4 Satz 3 GG …“ https://bibliothek.wzb.eu/pdf/2017/p17-003.pdf

Juli 2017: „Das missverstandene Sonderungsverbot für private Ersatzschulen (Art. 7 Abs. 4 Satz 3 Halbs. 2 GG)
Inhalt des Sonderungsverbots und Konsequenzen für den Gesetzgeber sowie die Schulbehörden
Rechtsgutachten im Auftrag der Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit
von Prof. Dr. Frauke Brosius-Gersdorf, LL.M. Leibniz Universität Hannover, Hannover, Juli 2017“
https://www.freiheit.org/sites/default/files/uploads/2017/08/01/gutachtensonderungsverbotfuerpriversatzschulen.pdf

Es wird Zeit, dass die Behörden das GG ernster nehmen, als es die Richter des FG Köln für die Bundesländer mit Urteil v. 14.2.2008 feststellen mussten. (10 K 7404/01 Rn. 47)

Die Kritik weiterhin totzuschweigen ist ausschließlich im Interesse derjenigen, die transparente Informationen und finanzielle Einbußen fürchten, sollte das GG und die Rechtsprechungen künftig nachvollziehbar beachtet werden.

anislim
6 Jahre zuvor
Antwortet  anislim

Ergänzung:
Würden die Behörden die hohen Finanzhilfen nur denjenigen gewähren, die NACHWEISLICH nicht über eigene ausreichende Besitzverhältnisse verfügen, um ihr – zuvörderst – PRIVATES Ziel und Engagement, eine Privatschule zu gründen oder zu nutzen, auch privat zu finanzieren, dann müsste Frau Schwesig mehr als 200 Euro Schulgeld zahlen.

Frau Schwesig zahlt nur deswegen `nur `ein monatliches Schulgeld, weil die Behörden den Privatschulträgern die Entscheidung überlassen, wie die staatlichen Finanzhilfen, die weit mehr als das verfassungsrechtlich geforderte Existenzminimum des Ersatzschulwesens absichern, verwendet werden.

anislim
6 Jahre zuvor
Antwortet  anislim

Korrektur: „ein monatliches Schulgeld von 200 Euro, weil die Behörden ….“

dickebank
6 Jahre zuvor
Antwortet  xxx

Der Sohn einer MinPrä´wird in heutiger Zeit ja wohl nicht ohne Bewachung zur Schule gehen. Und diese lässt sich leichter an einer Privatschule bewerkstelligen als an einer öffentlichen Schule. Allein die Fahrt zur Privatschule mit einer Limousine der Fahrbereitschaft mit Begleitung wird an einer Privatschule weniger Beachtung finden als an einer staatlichen Schule. Ebenso lassen sich an einem Privatgebäude leichter entsprechende (passive, bauliche) Sicherungsmaßnahmen in Absprache mit dem privaten Schulträger und Gebäudeeigentümer umsetzen als mit öffentlichen, kommunalen Schulträgern, die dazu erst Beschlüsse des Kommunalparlamentes (Schulausschuss) benötigen, wobei die politischen Entscheider immer die anderen Schulen mit im Blick haben müssen.

Axel von Lintig
6 Jahre zuvor
Antwortet  xxx

Wer einen Fahrdienst hat und Personenschutz unterliegt, der kann jede Schule in der näheren Umgebung auswählen.Es wäre aber trotzdem ein positives Zeichen sich für eine öffentliche Schule zu entscheiden.

dickebank
6 Jahre zuvor
Antwortet  Axel von Lintig

Wieso? Die Schulwahl ist frei, auch für die Repräsentanten des Staates.

Der Vorteil der Privatschule ist doch, dass Gebäudeeigentum und Personalverantwortlichkeit in der selben Hand liegen. An öffentlichen Schulen sieht das dann so aus, dass das Land Vorgaben für die Digitalisierung macht, die für Lehrkräfte verbindlich sind, und die Kommune die für die Infrastruktur zuständig ist, diese nicht herstellt.

Genauso ist es doch mit den Vorgaben in den MINT-Fächern für Versuche und den Vorgaben der RiSU, die von den kommunalen Schulträgern nicht ansatzweise umgesetzt worden sind, so dass die Versuche eben aus Sicherheitsgründen unterlassen werden müssen.