Karlsruhe stellt Numerus Clausus auf dem Prüfstand – GEW fordert: „NC schnellstmöglich überwinden“ (schon gar für Lehramts-Studiengänge – in Zeiten des Lehrermangels)

4

KARLSRUHE. Was befähigt einen jungen Menschen zum  Arztberuf? Ob sich die Auswahl fürs Medizinstudium wesentlich auf die Abiturnote stützen kann oder weitere Kriterien herangezogen werden müssen, ist eine wichtige Frage vor dem Bundesverfassungsgericht – eine Entscheidung, die wohl in einigen Monaten erfolgt, dürfte Auswirkungen auch auf andere Numerus-Clausus-Fächer haben.

Das Bundesverfassungsgericht entscheidet über den NC im Fach Medizin. Foto: Mehr Demokratie / flickr (CC BY-SA 2.0)
Das Bundesverfassungsgericht entscheidet über den NC im Fach Medizin. Foto: Mehr Demokratie / flickr (CC BY-SA 2.0)

Das Bundesverfassungsgericht stellt die Zulassungsbedingungen für das Medizinstudium mit einer Konzentration auf die Abiturnote auf den Prüfstand. Im Mittelpunkt der mündlichen Verhandlung am Mittwoch in Karlsruhe stand die Frage, ob das derzeitige Verfahren mit dem Grundrecht auf freie Wahl des Berufs und des Ausbildungsplatzes sowie dem Gleichheitsgrundsatz vereinbar ist. (Az. 1 BvL 3/14 und 4/14) Die GEW forderte die künftige Bundesregierung auf, „schnellstmöglich die rechtlichen und finanziellen Voraussetzungen schaffen, um den Numerus clausus (NC) zu überwinden“.

Der Vorsitzende des Ersten Senats, Ferdinand Kirchhof, fragte eingangs, ob die Abiturnote in einem föderal differenzierten Schulsystem dafür überhaupt aussagekräftig sei. Hintergrund des Normenkontrollverfahrens sind Klagen von zwei Bewerbern für das Studienfach Humanmedizin vor dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen. Die Richter dort halten Teile der Regelungen für verfassungswidrig, weil viele Bewerber von vornherein ausgeschlossen seien. Für die Vergabe von Studienplätzen mit Numerus clausus ist die in Dortmund ansässige Stiftung für Hochschulzulassung zuständig.

Aktuell werden 20 Prozent der Studienplätze nach Abiturnote vergeben, 20 Prozent nach Wartezeit und der Rest in einem Auswahlverfahren direkt an den Hochschulen, bei dem auch die Abiturnote eine große Rolle spielt. Bei der direkten Vergabe nach Notendurchschnitt sei heute ein Wert von 1,0 bis 1,2 erforderlich. Nach Kirchhofs Angaben drängen sich aktuell fast 62.000 Bewerber auf knapp 11.000 Ausbildungsplätze. Im Wartezeitverfahren dauert es 14 bis 15 Semester bis zur Zulassung.

Wartezeiten, die die Regelstudienzeit überschreiten

Das Gelsenkirchener Gericht hält Wartezeiten, die die Regelstudienzeit überschreiten, für verfassungswidrig. Der Bevollmächtigte der beklagten Stiftung für Hochschulzulassung, Max-Emanuel Geis, stellte das infrage. Ein System, das Optimierungsbedarf habe, sei nicht automatisch verfassungswidrig. Weitere Kritik des Verwaltungsgerichts gab es an fehlenden Länderquoten bei der Berücksichtigung der Abiturnoten im Vergabeverfahren der Universitäten.

Anzeige

In der Verhandlung kam von verschiedenen Seiten die Anregung, den Anteil spezifischer Test auszuweiten. «Wir sind dafür, in einem zentralen Test die menschlichen, empathischen und ärztlichen Fähigkeiten zu prüfen», sagte der Präsident der Bundesärztekammer, Frank Ulrich Montgomery. In Hamburg gibt es nach Angaben von Wolfgang Hampe vom Universitätsklinikum Eppendorf bereits gute Erfahrungen mit Interviews.

Bis zu einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vergehen in der Regel mehrere Monate.

Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) forderte vom Bund bessere Chancen für alle Bewerber bei der Zulassung zu einem Studium. «In vielen Studiengängen ist ein Studienplatz selbst mit überdurchschnittlichen Abiturnoten erst nach langen Wartezeiten zu bekommen», sagte der stellvertretende GEW-Vorsitzende Andreas Keller. Der Bund müsse sich endlich seiner Verantwortung für die Gewährleistung des Grundrechts auf freie Hochschulzulassung stellen. Neben einem fairen Zulassungsverfahren sei ein bedarfsgerechter Ausbau der Studienplätze nötig, mahnte Keller. Denn Deutschland brauche in Zukunft nicht weniger, sondern deutlich mehr akademisch qualifizierte Fachkräfte.

Der Hochschulexperte machte deutlich, dass es nicht nur in Medizin, sondern in vielen weiteren Studienfächern einen NC gebe, zunehmend auch in den Bildungswissenschaften. „Es kann nicht sein, dass in vielen Lehramtsstudiengängen Studienberechtigte abgewiesen werden, während gleichzeitig über Lehrkräftemangel geklagt wird. Der Bund muss sich endlich seiner Verantwortung für die Gewährleistung des Grundrechts auf freie Hochschulzulassung stellen“, betonte Keller.

Er schlug zwei Maßnahmen vor. „Zum einen muss der Bund endlich seine Gesetzgebungskompetenz nutzen und für ein faires Zulassungsverfahren sorgen. Alle Studienbewerberinnen und -bewerber müssen eine realistische Chance haben, zugelassen zu werden – nicht nur die mit einem Einser-Abi oder reichen Eltern, die sich ein teures Studium im Ausland oder eine Zulassungsklage leisten können“, mahnte der GEW-Vize. Zum anderen forderte Keller den Bund auf, gemeinsam mit den Ländern für einen bedarfsgerechten Ausbau der Studienplätze zu sorgen, ohne die Ausbildungsqualität zu gefährden. „Der Ruf nach einer Abschaffung der Kapazitätsverordnung greift zu kurz, weil eine Abschottung der Hochschulen von studierwilligen jungen Menschen die Folge wäre. Stattdessen brauchen wir sowohl eine Erhöhung der Kapazitäten als auch eine Verbesserung der Betreuungsrelation. Der Bund muss die Länder endlich bei der Grundfinanzierung der Hochschulen unterstützen und mit einer Entfristungsoffensive für deutlich mehr Lehrende sorgen“, sagte Keller. N4t / mit Material der dpa

 

Anzeige


Info bei neuen Kommentaren
Benachrichtige mich bei

4 Kommentare
Älteste
Neuste Oft bewertet
Inline Feedbacks
View all comments
Eman
6 Jahre zuvor

Werden nicht schon eh die schlechtesten eines Abi-Jahrgangs tendenziell Lehrer? 😉

GriasDi
6 Jahre zuvor
Antwortet  Eman

Zitat:
„NC schnellstmöglich überwinden.“
Was für ein Quatsch. Wird die Anzahl der Studienplätze dadurch erhöht? Nein, also werden – egal welches Modell gewählt wird immer noch die gleiche Anzahl an Bewerbern abgelehnt werden müssen. Außerdem hat doch jeder die Möglichkeit Medizin zu studieren, er muss halt einfach ein gutes Abi haben, so weit ich weiß, ist es keinem verboten.

xxx
6 Jahre zuvor
Antwortet  GriasDi

Ersatzweise machen die Universitäten die Physikvorlesung für Mediziner so anspruchsvoll, dass 70% der Studierenden aufgeben. Das ist übrigens sehr einfach möglich. Man muss nur das Niveau nur auf Physik für Biologen oder Chemiker anheben. Noch einfacher ist eine Pflichtveranstaltung Mathematik für Mediziner.

Und jetzt ernsthaft: GriasDi, Sie haben vollkommen recht.

GriasDi
6 Jahre zuvor
Antwortet  xxx

Außerdem ist die Abi-Note der beste Prädiktor für Studienerfolg. Warum also sollten Unis Bewerber nehmen, deren Prädikor für den Studienerfolg schlechter ist als der von anderen???