Zwergschulbereinigung mit Augenmaß? Neun kleine Grundschulen in Rheinland-Pfalz müssen schließen

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MAINZ. Von 41 überprüften Zwergschulen sind am Ende neun übrig geblieben. Mit Ende des Schuljahres sollen sie geschlossen werden, weil sie im kommenden Schuljahr keine drei Klassen mehr zu Stande bringen werden. Gut 200 Kinder müssen sich damit auf weitere Schulwege einstellen. Erntet Kultusministerin Hubig bei Lehrerverbänden zumindest Zustimmung, kommt von CDU und Eltern Protest. Die Ministerin appellierte indes an die Schulträger, eine Schulentwicklungsplanung in Angriff zu nehmen.

Das Krachmachen mit Trommeln und Pfeifen von Eltern und Schülern vor dem Landtag hat nicht geholfen: Neun kleine Grundschulen in Rheinland-Pfalz müssen ab dem kommenden Schuljahr schließen. Das ist das Ergebnis einer Überprüfung von Dutzenden kleinen Grundschulen, welche die im Schulgesetz vorgesehene Mindestgröße unterschreiten. Bildungsministerin Stefanie Hubig (SPD) stellte heute dem Bildungsausschuss des Landtags die Liste der Schulen vor.

Der Unterricht an Der Grundschule in Klotten an der Mosel ist bereits eingestellt: Nun sollen neun weitere Grundschulen folgen. Foto: Steffen Schmitz (Carschten) / Wikimedia Commons, (CC BY-SA 3.0 de)
Der Unterricht an Der Grundschule in Klotten an der Mosel ist bereits eingestellt: Nun sollen neun weitere Grundschulen folgen. Foto: Steffen Schmitz (Carschten) / Wikimedia Commons, (CC BY-SA 3.0 de)

Die Bildungswerkschaft GEW erklärte, der Schritt sei zwar schmerzlich für die Betroffenen. «Es ist aus pädagogischen und aus arbeitsplatztechnischen Gründen jedoch nachvollziehbar, dass eine Grundschule irgendwann zu klein ist, um sie zu erhalten», erklärte der GEW-Landesvorsitzende Klaus-Peter Hammer. Die Leitlinien für die Entscheidungen seien sinnvoll. Der Lehrerverband VBE erklärte, es seien weniger Schulen geschlossen worden als befürchtet.

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Zu den Kriterien bei der Entscheidung über eine Schließung gehörte die absehbare Entwicklung der Schülerzahlen – wo also in den kommenden fünf Jahren wieder mehr Kinder erwartet werden, wird nicht dichtgemacht. Außerdem spielte eine Rolle, wie weit die nächste Grundschule entfernt liegt und ob diese die zusätzlichen Kinder ohne zusätzliche Bauten aufnehmen kann. Wichtig war den Prüfern auch, wie hoch die Akzeptanz der Grundschule bei den Eltern ist, also ob viele Kinder auf die Schule im eigenen Ort gehen.

Insgesamt sind 209 Schülerinnen und Schüler betroffen, die künftig in einer Nachbarschule unterrichtet werden sollen. Das seien 0,15 Prozent der Grundschüler, sagte Hubig. «Wir haben keinen Kahlschlag gemacht», betonte sie. Ihr sei es auch nicht um möglichst viele Schließungen gegangen, sondern darum, auf Dauer ein Grundschulangebot zu sichern. Die Lehrer würden nicht entlassen, sondern blieben im Schuldienst möglichst nahe ihrem Wohnort tätig.

Die Großzahl der Zwergschulen, die geschlossen werden sollen, liegt im Norden von Rheinland-Pfalz. Im einzelnen sind es in der Eifel die Grundschule Reifferscheid (Kreis Ahrweiler) und die Grundschule Oberkail (Kreis Bitburg-Prüm). An der Mosel machen die Grundschule Pünderich und die Grundschule Lieg (beide Kreis Cochem-Zell) sowie die Grundschule Wintrich (Kreis Bernkastel-Wittlich) zu. Im Hunsrück betrifft es die Grundschule Schöndorf (Kreis Trier-Saarburg). Außerdem stehen die Michaelschule Kirchen – Sprengel Herkersdorf (Kreis Altenkirchen), die Grundschule Bingen-Gaulsheim (Kreis Mainz-Bingen) und die Grundschule Frankenstein (Kreis Kaiserslautern) auf der Liste.

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An der Grundschule in Klotten (Kreis Cochem-Zell) an der Mosel ist der Unterricht bereits eingestellt worden. Dort seien zwei Drittel der Kinder des Ortes schon vorher in eine andere Schule gegangen, sagte Hubig. Ganz anders sehe es in Mörsdorf im Rhein-Hunsrück-Kreis aus, wo 100 Prozent der Mörsdorfer Kinder auch die örtliche Grundschule besuchen. Deswegen bleibe diese Schule mit nur 18 Kindern bestehen. Auch in Müden an der Mosel werde die Schule mit nur einer Klasse fortgeführt, weil die Nachbarschule keine Kapazitäten für zusätzliche Schüler habe.

Die Überprüfung erfolgte durch das Ministerium zusammen mit der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD). «Wir sind da mit sehr viel Augenmaß rangegangen», sagte ADD-Präsident Thomas Linnertz. In den kommenden Wochen werden die Prüfer mit Schulausschüssen, Schulelternbeiräten, Regionalelternbeiräten und Bezirkspersonalräten sprechen. Schlussendlich aber hat das Bildungsministerium das letzte Wort bei der Entscheidung, ob «ein dringendes öffentliches Interesse» für die Schließung besteht.

Die oppositionelle CDU-Fraktion erklärte, die Schließungen seien schlecht für den ländlichen Raum. «Die Folgen für die Infrastruktur in den betroffenen Orten werden dramatisch sein, sind die Schulen doch meist das Zentrum der Ortsgemeinschaft», kritisierte die bildungspolitische Sprecherin Anke Beilstein. Die AfD-Fraktion forderte, bei der Entscheidung die Lernergebnisse der Schüler und die Zufriedenheit der Eltern zu berücksichtigen.

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Das Schulgesetz des Landes bestimmt, dass es in einer Grundschule für jede der vier Klassenstufen mindestens eine Klasse geben muss. Es lässt aber Ausnahmen zu. Eine Gesetzesänderung hält Hubig nicht für nötig. «In einem Flächenland wie Rheinland-Pfalz brauchen wir aber Ausnahmen, wir brauchen die Möglichkeit, das flexibel handhaben zu können.» Die nun festgelegten Leitlinien für Grundschulen sollen auch für die Zukunft gelten.

Die Schließungen erfolgten nicht aus finanziellen, sondern aus pädagogischen und organisatorischen Gründen, betonte Hubig. Bei knapp 40 000 Lehrkräften im Land falle die Entscheidung nicht stark ins Gewicht. In die nun abgeschlossene Prüfung wurden ausschließlich Grundschulen mit ein oder zwei Klassen einbezogen, weil bei dreiklassigen Schulen die Wahrscheinlichkeit, dass es bald wieder vier Klassen geben könnte, als hoch angesehen wird.

Die Ministerin appellierte an die Schulträger, eine Schulentwicklungsplanung in Angriff zu nehmen. So könne von langer Hand geplant werden, welche Standorte etwa durch ein Ganztagsangebot aufgewertet und welche geschlossen werden können. «Das ist auch das, was ich für am sinnvollsten halte.» (dpa)

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3 Kommentare
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sofawolf
6 Jahre zuvor

Schade, aber das ist eben auch eine Folge von mehr netto vom Brutto und Gehaltserhöhungen (die nicht wirklich nötig wären), sodass an anderer Stelle gespart wird, weil der Unterhalt solcher kleinen Schulen zu teuer erscheint.

Es gab doch hier unlängst einen Artikel, der kleine Schulen gegenüber den „Schülerfabriken“ empfahl. Ging es da nicht um die schwierigen Schüler?

dickebank
6 Jahre zuvor
Antwortet  sofawolf

Nur Zwerschulen mit zwei Klassen bedeutet eben auch jahrgangsübergreifenden Unterricht für jeweils zwei Jahrgänge. Des Weiteren muss gesehen werden, dass solche Schulen lediglich zwei Lehrkräfte haben. Wer das möchte, sollte auf eine Hllig ziehen.

Pälzer
6 Jahre zuvor

Wenn eine Schule mit 18 Kindern weiter bestehen darf, ist das wohl nicht „Kahlschlag“ zu nennen. Hier scheint wahrlich mit Augenmaß geprüft zu werden.