Der Richterspruch zum Numerus Clausus stellt klar: Die Aussagekraft von Schulnoten ist begrenzt

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KARLSRUHE. Das Bundesverfassungsgericht hat das Verfahren zur Vergabe von Studienplätzen im Fach Humanmedizin für teilweise verfassungswidrig erklärt – und den Numerus Clausus als alleiniges Auswahlkriterium gekippt. Damit ist höchstrichterlich klargestellt: Die Aussagekraft von Schulnoten ist begrenzt. Tatsächlich fließt viel Subjektives in die Zensuren ein.

Geben Noten tatsächlich ein objektives Leistungsniveau wieder? Illustration: pixabay
Geben Noten tatsächlich ein objektives Leistungsniveau wieder? Illustration: pixabay

Wie aussagekräftig sind Noten? „Empirische Untersuchungen zeigen einen relativ hohen Zusammenhang zwischen Intelligenz und Noten“, so erklärte Prof. Heinz Schuler von der Uni Hohenheim gegenüber der „Mittelbayerischen Zeitung“. „Noten sagen etwas über die psychische Stabilität, planvolle und ausdauernde Lernbereitschaft aus. Aufgrund der Schulnoten lassen sich in gewisser Weise andere Lernleisten voraussagen“, meint der Professor.

Andererseits: Noten sind nicht so objektiv, wie die vermeintlich unmissverständliche Ziffernskala suggeriert. Eine Studie des Aktionsrates Bildung etwa fand heraus, dass es Jungen zum Beispiel schwerer haben als Mädchen, gute Noten zu bekommen. Andere Wissenschaftler wollen herausgefunden haben, dass hübsche Schüler besser benotet werden als hässliche. Auch der Vorname (und der daran vermeintlich ablesbare soziale Hintergrund) eines Kindes soll eine Rolle spielen.

Ob das stimmt, sei dahingestellt. Als Fazit der Debatte darf allerdings gelten: Noten spiegeln den aktuellen Leistungsstand eines Schülers; sie machen seinen Leistungsstand mit anderen in seiner Klasse oder seinem Kurs vergleichbar. Aber ein einheitlicher Maßstab fehlt. Den kann es auch nicht geben, weil zu viele subjektive Eindrücke in die Bewertung einfließen. Noten unterscheiden sich von Lehrer zu Lehrer, von Schule zu Schule, von Bundesland zu Bundesland. „Zensuren sind nicht objektiv“, meinte deshalb auch die Vorsitzende der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW), Marlis Tepe – und sprach sich (bereits im Februar) für die Abschaffung von Schulnoten aus. Tepe: „Wir müssen weg von den Noten, hin zu individuellen Berichten, weil sie den persönlichen Lernfortschritten der Kinder viel gerechter werden.“ Und das gelte nicht nur für Grundschulen, sondern für alle Schultypen.

Gibt es eine „Traumnoten-Fraktion in den Lehrerzimmern“? Lehrer appelliert an Kollegen: „Macht es euch nicht zu bequem!“

Dass die Benotung tatsächlich auch vom einzelnen Lehrer abhängen kann, machte eine Diskussion auf „Spiegel online“ zu Beginn des laufenden Schuljahres deutlich. „Die Probleme sind auch hausgemacht, denn in jedem Lehrerkollegium gibt es sie, meist sogar mehrfach: Traumnoten-Lehrer, deren Notenskala bei Befriedigend (Note 3) endet“, schrieb ein Deutschlehrer an einem baden-württembergischen Gymnasium anonym auf der Seite  – und löste damit eine breite Diskussion aus. Denn angeblich steckt oft Konfliktangst hinter einer zu laxen Benotungspraxis.

„‚Also eine 5 gebe ich nie, da kommen dann ja die Eltern zum Gespräch. Diesen Stress geb’ ich mir nicht‘, erläuterte mir ein Kollege sichtlich gelassen vor einer Notenkonferenz zum Ende des vergangenen Schuljahres.“  Kurz zuvor habe ihn eine Kollegin an eine schulinterne Regelung erinnert, wonach ab einem Schnitt von 4,0 die Klassenarbeiten dem Schulleiter vorgelegt werden müssen. „Das wolle sie nicht, erkläre sie, deshalb achte sie darauf, dass der Schnitt nicht in den 4er-Bereich komme. Andere Kollegen geben beim Kaffee im Lehrerzimmer offen zu, dass sie ihr gutes Verhältnis zu den Schülern auch auf ihrer Notengebung aufbauen.“

Gibt es tatsächlich Lehrkräfte in nennenswerter Zahl, die auf schlechte Zensuren verzichten? Mitunter, darauf weist der Lehrer auf „Spiegel online“ hin, sind es wohl auch nachvollziehbare Gründe, die die Notengebung (positiv) beeinflussen können – Überlastung, starker Druck von Eltern, fehlende Unterstützung durch Schulleitungen. Gleichwohl fühlt sich der Pädagoge von der „Traumnoten-Fraktion in den Lehrerzimmern“ im Stich gelassen. Ein solches Verhalten sei ungerecht gegenüber den Kollegen, die in vielen Arbeitsschritten und mit durchdachten Begründungen Noten in der vorgesehenen Spannbreite vergeben – angesichts der „Bestnoten-Inflation“ aber schnell in den Ruf gerieten, besonders streng zu urteilen.

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Wie sehr es auch auf die Schule ankommt, welche Zensuren vergeben werden, hat die neue Vorsitzende des Philologenverbands, Susanne Lin-Klitzing, in einem Interview mit der „Süddeutschen Zeitung“ in dieser Woche betont. Abiturnoten müssten abbilden, „dass für das gleiche Ergebnis an einem Gymnasium mehr getan werden muss als etwa an einer Gesamt- oder Gemeinschaftsschule. Das geht nur durch eine stärkere Vergleichbarkeit der Leistungen. Hier wäre noch viel mehr möglich“, sagte sie. Und was? „Um das Abitur vergleichbarer zu machen, haben wir uns bisher auf die Prüfungen beschränkt. Die machen aber nur ein Drittel der Note aus, zwei Drittel entfallen auf die Leistungen der Oberstufe, wo die Anforderungen sehr auseinandergehen. Wir sollten darüber nachdenken, auch hier die Vergleichbarkeit zu erhöhen – oder die Abiturprüfungen stärker zu gewichten.“

„Bestnoten-Inflation“

Unterschiedliche Maßstäbe gibt es schließlich auch auf Bundesländer-Ebene – jedenfalls nach Ansicht von Josef Kraus, dem Ehrenpräsidenten des Deutschen Lehrerverbands. Die Schulnoten würden hierzulande immer besser, nach oben getrieben von einzelnen Bundesländern. Allein in Berlin habe sich die Zahl der Abiturzeugnisse mit einem Notendurchschnitt von 1,0 innerhalb von zehn Jahren vervierzehnfacht, beklagte Kraus in der “Bild”-Zeitung. Eine ähnliche Entwicklung sei auch in Thüringen, Brandenburg und Nordrhein-Westfalen zu beobachten. Die „Inflation“ guter Schul- und Abiturnoten deute nicht auf eine Verbesserung der Schüler, sondern auf ein Nachlassen der Anforderungen hin, meinte der meinungsstarke pensionierte Schulleiter. Und betonte: Zeugnisse dürften „nicht zu ungedeckten Schecks werden“. Als Gegenmaßnahme sollten „anspruchsvolle Bundesländer“ wie Bayern die Abiturzeugnisse „anspruchsloser Bundesländer“ wie Berlin nicht mehr anerkennen.

Kraus erntete prompt empörten Widerspruch seitens der GEW, hat aber nun vom Bundesverfassungsgericht im Grundsatz Recht bekommen: Im Auswahlverfahren bei den Hochschulen müsse eine Vergleichbarkeit der Abiturnoten über Landesgrenzen hinweg sichergestellt werden, so entschied Karlsruhe nun. Heißt erst mal schlicht: Die Vergleichbarkeit ist nicht sichergestellt.

In der Wirtschaft hat man sich längst auf die begrenzte Aussagekraft von Schulnoten eingestellt. Die Deutsche Bahn beispielsweise verzichtet bei der Vorauswahl der Bewerber um einen Ausbildungsplatz mittlerweile sogar völlig auf die Sichtung der Schulnoten. „Grundsätzlich möchten wir jedem Schüler, der sich bei uns bewirbt, die Chance auf einen Ausbildungsplatz bieten“, so begründete das die Bahn-Recruiterin Janine Andrä auf dem Deutschen Ausbildungsleiterkongress.

„Schulnoten haben oft nur eine bedingte Aussagekraft über die Eignung eines Bewerbers für einen bestimmten Beruf“, erklärte sie. „Wir nutzen ein bundesweit einheitliches Testverfahren, durch das die Anforderungen an das berufliche und persönliche Profil geprüft werden. Im Onlinetest hat jeder die gleiche Chance, zu zeigen, was in ihm steckt. Es kommt darauf an, ob die individuellen Kompetenzen zum gewünschten Ausbildungsberuf beziehungsweise Studiengang passen.“

Das Bundesverfassungsgericht sieht das ähnlich. Auch bei der Zulassung zum Medizinstudium dürfe die Abiturnote zwar berücksichtigt werden, aber nicht das einzige Kriterium sein, urteilte Karlsruhe salomonisch und schlug vor, die besondere persönliche Qualifikation für den Arztberuf mit einzubeziehen. Die Abschlussnote ist damit als richtungweisend zwar anerkannt. Aber: Die einzelne Schulnote wird in ihrer Auswirkung auf ihr menschliches Maß zurückgestutzt. bibo / Agentur für Bildungsjournalismus

 

Das Karlsruher Urteil und die Reaktionen

Das Verfahren zur Vergabe von Studienplätzen im Fach Humanmedizin ist teilweise verfassungswidrig und muss bis Ende 2019 neu geregelt werden. Mit dem aktuellen Verfahren werde der grundrechtliche Anspruch der Studienplatzbewerber auf gleiche Teilhabe am staatlichen Studienangebot verletzt, entschied das Bundesverfassungsgericht in einem Urteil am Dienstag in Karlsruhe. Grundsätzlich sei die Vergabe nach den besten Abiturnoten, nach Wartezeit und nach einer Auswahl durch die Universitäten aber mit dem Grundgesetz zu vereinbaren. Verbände und Politik reagierten überwiegend positiv auf die Entscheidung. (Az. 1 BvL 3/14 und 4/14)

Bund und Länder müssen nach dem Urteil bis zum 31. Dezember 2019 verschiedene Mängel in ihren Gesetzen beheben. So muss bei der Vergabe nach Wartesemestern der Zeitraum begrenzt werden. Aktuell sind etwa 15 Halbjahre nötig, um zum Zuge zu kommen. Der Erste Senat unter Vorsitz von Ferdinand Kirchhof machte in seinem Urteil keine Vorgabe, deutete aber an, dass vier Jahre eine Grenze sein könnten.

Auch dürfe der Zwang zur Festlegung auf bis zu sechs gewünschte Studienorte in der Auswahl nach Abiturnote nicht dazu führen, dass ein Bewerber, der an einer anderen Hochschule eigentlich erfolgreich wäre, am Ende leer ausgeht, etwa weil an seinen genannten Unis der Andrang in einem Jahr besonders hoch ist. Im Auswahlverfahren bei den Hochschulen müsse eine Vergleichbarkeit der Abiturnoten über Landesgrenzen hinweg sichergestellt werden. Außerdem müsse es ein standardisiertes und strukturiertes Verfahren geben. Die Abiturnote dürfe dabei nicht das einzige Kriterium sein. Dabei könne etwa die besondere persönliche Qualifikation für den Arztberuf berücksichtigt werden.

Auf jeden Studienplatz für Humanmedizin in Deutschland kommen nach den Zahlen für das aktuelle Wintersemester fast fünf Bewerber. Die Verteilung läuft zu 20 Prozent über die besten Schulnoten, zu 20 Prozent über Wartezeit und zu 60 Prozent über ein Auswahlverfahren direkt bei den Hochschulen. Vorab wird schon ein Teil der Studienplätze nach speziellen Kriterien vergeben – etwa Härtefällen oder dem Bedarf des öffentlichen Dienstes an Medizinern.

Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hatte zwei Fälle von Bewerbern aus Schleswig-Holstein und Hamburg in Karlsruhe vorgelegt, die auf ihre Bewerbung hin keinen Studienplatz für Humanmedizin bekommen hatten.

Kläger Lukas Jäger, der 2010 in Hamburg Abitur gemacht hatte und inzwischen einen Studienplatz bekommen hat, äußerte sich nach der Verkündung zufrieden. Wenn künftig bei der Auswahl der Universitäten neben der Abiturnote weitere Kriterien eine Rolle spielen, «werden wir hoffentlich eine Menge guter zukünftiger Ärzte haben.» Er sei stolz, diesen Erfolg erreicht zu haben. «Wer ein guter Arzt ist, bestimmt nicht alleine die Abiturnote.»

Ärztekammer-Präsident Frank Ulrich Montgomery nannte das Urteil «das richtige Signal zur richtigen Zeit». Bei der überfälligen Reform des Medizinstudiums müsse nun Tempo gemacht werden. Der Vorsitzende des Marburger Bundes, Rudolf Henke, kritisierte, dass viele geeignete Bewerber an der Aufnahme ihres Wunschstudiums gehindert würden, weil die Zahl der Medizinstudienplätze auf dem Niveau von 1990 verharre.

Der Präsident der Hochschulrektorenkonferenz, Horst Hippler, nannte eine Begrenzung der Wartezeit vernünftig, um eine transparente und realistische Lebensplanung für Studienbewerber zu ermöglichen.

Die Bundestagsabgeordnete Petra Sitte (Linke) erklärte bei Twitter, ihre Fraktion habe Zulassungsbeschränkungen und Auswahlgespräche immer kritisiert. Der Grünen-Abgeordnete Konstantin von Notz beklagte: «Den Zugang zu Studienplätzen über einen Notendurchschnitt zu regulieren, ist willkürlich und zynisch.» SPD-Fraktionsvize Hubertus Heil forderte ein bundesweit einheitliches Zulassungsverfahren: «Die Abiturnote bleibt ein wichtiges Indiz, aber in Zukunft muss das individuelle Talent und auch eine passende Vorbildung wichtiger werden.»

Bundesbildungsministerin Johanna Wanka sprach sie für eine zügige Reform aus. Der Bundestag als Gesetzgeber sei nun gefordert, das Verfahren für die Zulassung zum Medizinstudium im Licht der Vorgaben aus dem Urteil neu zu regeln, sagte die CDU-Politikerin der «Rheinischen Post». dpa

 

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xxx
6 Jahre zuvor

berichtzeugnisse sind noch viel subjektiver und noch weniger vergleichbar als notenzeugnisse. außerdem machen sie lehrern viel mehr arbeit.

die anforderungen müsste man mal bundesweit angleichen und die bestnoteninflation gleichzeitig eindämmen.

wenn übrigens die anforderungen an gymnasien für gute noten so viel höher sind als an gesamtschulen, stellt sich die berechtigte frage, weshalb die ncs an gesamtschulen signifikant schlechter sind.

schulleiter machen bei schlechten schnitten druck, weil auch sie keine lust auf stress mit eltern haben und den klassenteiler halten wollen.

sofawolf
6 Jahre zuvor

Ich stimme zu, dass Noten nicht restlos objektiv sind und immer auch eine subjektive Komponente haben. Das muss man sich einfach eingestehen und dann kann man auch damit umgehen!

Noten sind Orientierungen, wo ungefähr ein Schüler steht und was ungefähr ein Schüler kann. Man kann mit Gelassenheit davon ausgehen, bei einem anderen Schüler könnte der gleiche Schüler auch eine Note besser oder schlechter dastehen (im Durchschnitt).

Noten sind letztlich nur „auf den kleinsten Nenner komprimierte Worturteile“; 1 = sehr gut, 2 = gut usw. Ausführlichere Worturteile leiden unter der gleichen Subjektivität, denn dann schätze ich das Leistungsevrmögen, das Wissen, die Fähigkeiten des Schüler nur eben mit dem Wort statt mit der Zahl ein (sehr gut statt 1, gut statt 2) oder entsprechend ähnlichen Wörtern und (oft formelhaften) Wendungen, die sich jeder dann übrigens doch wieder in Noten „übersetzt“ (Elternfrage: Und was bedeutet das nun? Gut oder sehr gut?).

Deshalb bringen Worturteile keinerlei Vorteil.

sofawolf
6 Jahre zuvor
Antwortet  sofawolf

* bei einem anderen Lehrer

sofawolf
6 Jahre zuvor
Antwortet  sofawolf

In Österreich wurden jetzt Noten an Grundschulen wiedereingeführt.

Was waren die Argumente eigentlich?

sofawolf
6 Jahre zuvor

ZITAT: „Das Bundesverfassungsgericht sieht das ähnlich. Auch bei der Zulassung zum Medizinstudium dürfe die Abiturnote zwar berücksichtigt werden, aber nicht das einzige Kriterium sein, urteilte Karlsruhe salomonisch und schlug vor, die besondere persönliche Qualifikation für den Arztberuf mit einzubeziehen. Die Abschlussnote ist damit als richtungweisend zwar anerkannt. Aber: Die einzelne Schulnote wird in ihrer Auswirkung auf ihr menschliches Maß zurückgestutzt.“

Sind das dann nicht neben den „Leistungsnoten“ die sogenannten „Verhaltensnoten“, die man auch einbeziehen möchte. Die Schule kann das auch bewerten. Ich finde viel wichtiger, WIE ein Schüler zu seinen Lernergebnissen gelangt ist (Anstrengungsbereitschaft, Teamfähigkeit, Abstraktionsvermögen etc.) als welche Lernergebnisse er hat.

Das können wir auch bewerten! In manchen Bundesländern geschieht das, wenn auch meist in einer eher „nebensächlichen Art und Weise“.

Cavalieri
6 Jahre zuvor
Antwortet  sofawolf

„… dürfe die Abiturnote zwar berücksichtigt werden, aber nicht das einzige Kriterium sein.“

Im Artikel steht doch, dass schon jetzt die Abiturnote nicht das einzige Kriterium ist. Die Hochschulen haben zusätzliche Kriterien, allerdings wohl nicht einheitlich. Es scheint mal wieder um die Einheitlichkeit zu gehen:

„Außerdem müsse es ein standardisiertes und strukturiertes Verfahren geben.“

„Standardisiertes Verfahren“ klingt verdächtig nach einer Mischung aus PISA und Assessment-Center. Ob das wohl die Ärzteschaft verbessert? Und ob die Juristen aus Karlsruhe wohl dieselben Kriterien an die Ausbildung künftiger Juristen legen werden?

sofawolf
6 Jahre zuvor
Antwortet  Cavalieri

Auf der einen Seite will man Vereinheitlichung, auf der anderen Individualisierung.

Die Argumente sind dann jeweils so, wie sie passen.

Axel von Lintig
6 Jahre zuvor

Am gerechteren wären zentral Aufnahmeprüfungen in den NC-Fächern.Damit würde der Zunahme der Einser-Abitur-Noten auch begegnet werden.

Axel von Lintig
6 Jahre zuvor

Am gerechteren wären zentral Aufnahmeprüfungen in den NC-Fächern.Damit würde der Zunahme der Einser-Abitur-Noten auch begegnet werden.

sofawolf
6 Jahre zuvor
Antwortet  Axel von Lintig

Das würde aber nichts ändern daran, dass Noten immer auch eine subjektive Komponente haben.

Diese subjektive Komponente ist in anderen Zusammenhängen aber auch erwünscht. Wenn ich z.B. doch noch die 3 gebe, obwohl eine Leistung eher 4 oder gar 5 ist, weil das Kind, das sich sonst immer verweigert hat, diesmal wenigstens mitgemacht hat.

Dann nennt man das aber auch eher „pädagogische Komponente“.