Der Richterspruch zum Numerus Clausus stellt klar: Die Aussagekraft von Schulnoten ist begrenzt

KARLSRUHE. Das Bundesverfassungsgericht hat das Verfahren zur Vergabe von Studienplätzen im Fach Humanmedizin für teilweise verfassungswidrig erklärt – und den Numerus Clausus als alleiniges Auswahlkriterium gekippt. Damit ist höchstrichterlich klargestellt: Die Aussagekraft von Schulnoten ist begrenzt. Tatsächlich fließt viel Subjektives in die Zensuren ein. Wie aussagekräftig sind Noten? „Empirische Untersuchungen zeigen einen relativ hohen Zusammenhang … Der Richterspruch zum Numerus Clausus stellt klar: Die Aussagekraft von Schulnoten ist begrenzt weiterlesen