Angeblich wegen Lehrermangel: AfD will Flüchtlingskinder aus Regelschulen herausnehmen

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DRESDEN. Die sächsische AfD will angesichts von Raumnot und Lehrermangel Flüchtlingskinder aus den regulären Schulen herausnehmen und in Volkshochschulen unterrichten lassen – in ihrer Landessprache. Die anderen Parteien sind empört. Kein Wunder: Das Ansinnen ignoriert das Völkerrecht.

Welche Kompetenzen und Kenntnisse bringen Flüchtlingskinder mit? Foto: DFID / Flickr (CC BY 2.0)
Flüchtlingskinder haben einen Rechtsanspruch auf Bildung. Foto: DFID / Flickr (CC BY 2.0)

Die AfD in Sachsen will einen Teil der Kinder mit ausländischen Wurzeln nicht mehr an regulären Schulen sehen, sondern separat unterrichten lassen. In einem Antrag an den Landtag sprach sich die Partei dafür aus, Kinder „ohne Bleibeperspektive“ – gemeint sind offenbar auch Kriegsflüchtlinge, die subsidiären Schutz genießen – auf diesem Wege auf die Rückkehr in ihre Heimat zu vorzubereiten.

„Dies wird durch einen Unterricht erreicht, der sie auf einen Schul- oder Berufsabschluss auf dem Niveau ihrer Heimatländer vorbereitet. Der Unterricht ist dazu in der jeweiligen Muttersprache abzuhalten“, heißt es in dem Antrag, der am Dienstag vorgestellt wurde und am Donnerstag im sächsischen Landtag thematisiert werden soll. Als geeigneter Ort für einen solchen Unterricht schwebt der AfD die Volkshochschule vor. Die anderen Parteien im Landtag reagierten mit Empörung und verwiesen auf die Verfassung.

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„Völkischer Rassismus“

Laut einem Bericht des Mitteldeutschen Rundfunks sagte Grünen-Fraktionschef Volkmar Zschocke, das sei nicht nur verfassungswidrig. Hier offenbare sich eine Ideologie, in der Menschen „entsprechend ihres Nutzwertes für das deutsche Volk ausgesondert werden. Ich finde das richtig schlimm.“ Der Antrag sei „eine Offenbarung und ein weiteres Zeugnis für den völkischen Rassismus“ dieser Partei.

Das Kultusministerium verwies auf das Schulgesetz im Freistaat. Aus ihm folge, dass für Kinder von Zuwanderern unabhängig von der Staatsangehörigkeit „ohne Rücksicht auf Herkunft oder wirtschaftliche Lage“ die gleichen Chancen zur Wahrnehmung von Bildungsmöglichkeiten zu gewährleisten seien wie allen anderen Schülern. Nach Angaben des Ministeriums lernen in Sachsen  rund 8.000 Mädchen und Jungen in 538 Vorbereitungsklassen. Sie kommen aus mehr als 140 Ländern.

Bereits nach dem schlechten Abschneiden Sachsen-Anhalts bei der jüngsten IQB-Viertklässlerstudie im vergangenen Oktober hatte AfD-Landeschef André Poggenburg sich grundsätzlich gegen den gemeinsamen Unterricht von Schülern mit und ohne Zuwanderungshintergrund ausgesprochen. News4teachers / mit Material der dpa

Schutz von Flüchtlingskindern

Eine Ungleichbehandlung von Flüchtlingskindern und einheimischen Kindern würde gegen das Völkerrecht, genauer: gegen die UN-Kinderrechtskonvention sowie gegen die Genfer Flüchtlingskonvention, verstoßen.

Die Rechte der UN-Kinderrechtskonvention – eben auch auf Bildung – stehen jedem Kind zu, dass sich innerhalb der Hoheitsgewalt eines Vertragsstaats zu befindet (Artikel 1, 2 Abs. 1 der UN-Kinderrechtskonvention). Diese Rechte können damit ohne weiteres auch von einem in das Bundesgebiet eingereisten Kind in Anspruch genommen werden, “das die Rechtsstellung eines Flüchtlings begehrt oder nach Maßgabe der anzuwendenden Regeln und Verfahren des Völkerrechts oder des innerstaatlichen Rechts als Flüchtling angesehen wird”.

Die Bundesrepublik Deutschland ist darüber hinaus Vertragsstaat des Genfer Abkommens vom 28. Juli 1951 über die Rechtsstellung der Flüchtlinge (“Genfer Flüchtlingskonvention”) sowie des dazu vereinbarten Protokolls vom 31. Januar 1967. Flüchtlingskinder genießen damit in Deutschland alle Rechte, die sich durch die Anwendung der Genfer Flüchtlingskonvention ergeben. Sie sind zum Beispiel nach Artikel 23 der Genfer Flüchtlingskonvention in die öffentliche Fürsorge einbezogen; sie genießen insoweit wie auch beim Empfang sonstiger Hilfeleistungen grundsätzlich die gleiche Behandlung wie die Staatsangehörigen des Aufnahmestaates.

Quelle: www.kinderrechtskonvention.info/fluechtlingskinder-3590/

Nach schlechtem Abschneiden Sachsen-Anhalts in der IQB-Viertklässler-Studie: AfD will Migrantenkinder aussondern

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Küstenfuchs
6 Jahre zuvor

Und wer entscheidet, wer eine „Bleibeperspektive“ wirklich hat? Die AfD in Sachsen besteht offenbar aus einem Haufen Rassisten, denen unsere Gesetze egal sind.

Cavalieri
6 Jahre zuvor
Antwortet  Küstenfuchs

Wie werden eigentlich die Flüchtlingskinder in der Türkei unterrichtet? Es gibt Gerüchte, dass etliche gar nicht zur Schule gehen:
https://www.stern.de/politik/ausland/tuerkei–wie-fluechtlingskinder-als-billige-arbeitskraefte-missbraucht-werden-7287630.html
Sehen die dortigen Gesetze eigentlich Kinderarbeit vor? Und wieso sind das dort keine Rassisten?

Küstenfuchs
6 Jahre zuvor
Antwortet  Cavalieri

Ich komm da nicht mit:
1.Was hat der Artikel mit der Türkei zu tun?
2.Wer hat behauptet, die Regierenden seien dort keine Rassisten (wie auch, siehe Frage 1)?
3. Was soll der Link? Beweisen, dass wir mit Flüchtlingen besser umgehen als die Türkei, wozu ich nun wirklich keine weitere Quelle benötige?

Cavalieri
6 Jahre zuvor
Antwortet  Küstenfuchs

1. Es sind in beiden Fällen vorwiegend syrische Flüchtlinge.
2. Ich habe noch nicht wahrgenommen, dass diejenigen, die immer die AfD für rassistisch und nationalistisch erklären, auch Erdogans Partei für rassistisch und nationalistisch erklären (trotz eindeutiger Anzeichen: rassistisch gegen die Kurden, und nationalistisch sowieso, man schaue mal auf das Meer der roten Fahnen mit türkischem Haĺbmond). Immerhin regiert er ja, die AfD regiert nicht.
3. Hatte nicht Erdogan uns Nachhilfeunterricht in Sachen „Verbrechen gegen die Menschlichkeit“ erteilen wollen? Hatte er uns nicht „Nazi-Methoden“ vorgeworfen? In Talkshows wurde von links-grünen Politikern schon mit großer Rhetorik beschworen, dass die Türkei ja so viel mehr Flüchtlinge aufnahm als Deutschland, wie großartig. Wie sie behandelt werden, davon wurde nichts gesagt.
Ich wollte nur die Optik etwas zurechtrücken.

Alreech
6 Jahre zuvor

Und was genau ist das Problem an dem AfD Vorschlag ?
Die Volkshochschulen sind bei der Einstellung ihrer Dozenten viel freier als die trägen staatlichen Schulen.
Sie könnten z.B. ebenfalls geflohene Lehrer aus Syrien einstellen welche die Kinder dann in ihrer Muttersprache unterrichten.
Bei den Lehrplänen könnte man sich an denen des Syrischen Staates orientieren, so das eine Wiedereingliederung ins syrische Schulsystem nach der Rückkehr einfacher wird.

Selbst wenn man davon ausgeht das die Kinder nie nach Syrien zurück kehren – etwa weil die Eltern auf der Seite von islamistischen Milizen gegen den syrischen Staat gekämpft haben – dürfte der Unterricht in der Muttersprache und nach syrischen Lehrplänen sicherlich erfolgreicher sein als wenn die Kindern in eine Deutsche Regelschule zu stecken wo sie kein Wort vom Unterricht verstehen…
Die Volkshochschulen haben übrigens auch die nötigen Dozenten um Deutsch als Fremdsprache zu unterrichten…

Bernd
6 Jahre zuvor
Antwortet  Alreech

Verstehe ich Sie richtig, Cavaliere, dass Sie dafür plädieren, Deutschland solle sich mehr an Diktaturen orientieren? Von Nordkorea lässt sich in Sachen Unmenschlichkeit sicher auch noch etwas lernen. Und was an dem Vorschlag der AfD falsch sein soll? Offenbar sind Sie des sinnerfassenden Lesens nicht mächtig, Adolf, steht ja im Beitrag oben drin. Weil’s völkerrechtswidrig wäre – und rassistisch obendrein. Kinder wurden zuletzt in Deutschland vor 1945 nach „Rasse“ getrennt. Schön, dass die AfD diese Tradition wiederbeleben möchte.

xxx
6 Jahre zuvor
Antwortet  Bernd

Deutschland orientiert sich bereits an Diktaturen. Durch das NetzDG wurde z.B. die Meinungsfreiheit auf die derzeit Genehme beschränkt. Jede Abweichung wird je nach Inhalt als rechtsextrem, homophob, frauenfeindlich, islamophob, sexistisch o.ä. niedergebrüllt.

Bernd
6 Jahre zuvor
Antwortet  xxx

Na, schreiben Sie Ihren Quatsch von der „Meinungsdiktatur“ jetzt aus dem Knast heraus, xxx?

Bernd
6 Jahre zuvor
Antwortet  Bernd

PS. Sie sind mir ein feiner Dissident: Staatskohle kassieren – und dann bequem vom heimischen Computer aus anonym gegen den Staat hetzen, der Sie ernährt.

Erbärmlich. Schon mal was von Loyalität gehört?

Concholio
6 Jahre zuvor
Antwortet  Bernd

@Bernd
Selbst in der DDR und auch nicht in der Türkei und auch in Russland kam/kommt man nicht sofort in den Knast. Auch in den Ländern kam/kommt Zensur und Nötigung und soziale Repression erst vor der Haft.

Die antidemokratischen Entwicklungen in diesem Land kann wohl nur ignorieren, der sie gut findet. Seien sie sich aber nicht zu selbstsicher, Bernd. Das Ganze funktioniert wie ein Pendel und Pendel neigen dazu irgendwann wieder in die andere Richtung auszuschlagen. Mal sehen, was sie dann sagen werden.

Concholio
6 Jahre zuvor
Antwortet  Bernd

„Sie sind mir ein feiner Dissident: Staatskohle kassieren – und dann bequem vom heimischen Computer aus anonym gegen den Staat hetzen, der Sie ernährt.“

Es gibt keine Staatskohle. Es gibt nur Kohle vom Volk, das dem Staat überlassen werden muss, so dass dieser seine Aufgaben erfüllen kann. Somit ernährt nicht der Staat @xxx, sondern das Volk und @xxx dient nicht dem Staat, sondern dem Volk.

Das Volk dient nicht dem Staat, sondern der Staat hat dem Volk zu dienen.

Und wenn der „Staat“ in Form der Regierenden und der politischen Beamten (also der Dienstposten, die nur aufgrund des Parteibuchs besetzt werden) gegen das Grundgesetz verstößt (so, wie es beim angesprochenen NetzDG (aber auch vielen anderen Sachen) der Fall ist), dann ist das sogar die Pflicht eines jeden Bürgers dagegen aufzubegehren.

„Erbärmlich. Schon mal was von Loyalität gehört?“

Führer befiel, wir folgen dir… Kennen wir schon, brauchen wir nicht mehr.

Einen guten Beamten, in einem demokratischen Land, zeichnet gerade aus, dass er nicht blind Befehle befolgt…

Cavalieri
6 Jahre zuvor
Antwortet  Bernd

Bernd: Nein, ich möchte nicht die Diktaturen kopieren, sie aber kritisch im Blick haben. Gilt die Türkei jetzt schon als Diktatur? Und gleichzeitig betätigen sich türkische Organisationen in dieser Richtung in Deutschland? Unser progressiver Außenminister scheint das nicht so zu sehen. Ich hatte ganz oben nichts über die AfD gesagt und ob ihr Vorschlag richtig ist. Aber niemand scheint kritisieren zu wollen, wie die Türkei mit den dortigen Flüchtlingen umgeht, und Erdogan durfte in Deutschland verzapfen, eine Assimilation sei ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Damit meint er wohl nur seine türkischen Landsleute oder etwa auch die Syrer? Dürfen die Syrer denn überhaupt bei uns assimiliert (also integriert) werden?

Bernd
6 Jahre zuvor
Antwortet  Cavalieri

Was haben wir denn mit der Türkei zu tun? Wir können auch über Monaco, Madakaskar oder die Mongolei reden – genauso an den Haaren herbeigezogen. Es geht in dem Beitrag oben um Deutschland, und auch die AfD ist meines Wissens keine türkische Partei.

xxx
6 Jahre zuvor
Antwortet  Bernd

Ich hoffe, das war keine rhetorische Frage. Deutschland hat eine Menge mit der Türkei zu tun. Schließlich sind eine Menge türkische Migranten hier ansässig geworden und Mutti ist Erdogan derart weit in den Hintern gekrochen, um nicht noch mehr Flüchtlinge von ihm abzubekommen.

g. h.
6 Jahre zuvor

@Bernd
Darf ich als Staatsdiener, also als Beamter oder Angwestellter, nicht Kritik an der Regierung (gewöhnlich als „Staat“ bezeichnet) üben?
Welche Vorstellungen haben Sie denn von Demokratie, Meinungsfreiheit und Rechtsstaat? Diese Begriffe nur ständig lobsingend im Munde zu führen, genügt nicht. Bei dem, was Sie als Loyaltät verstehen und wie Sie Mitdiskutanten mit anderer Meinung beschimpfen, kommt mir immer wieder das Ensetzen.
Die Demokratie lebt von Rede und Gegenrede und nicht von blinder Loyalität, auch nicht von Staatsbediensteten.
Das hatten wir schon mal und es sollte nie wiederkehren. Sie sind doch sonst immer der große Nazijäger und Oberlehrer für Demokratie, warum hakt es hier bei Ihnen aus?

Bernd
6 Jahre zuvor
Antwortet  g. h.

Das kommt auf die Art von Kritik an. Wenn sich „Deutschland an Diktaturen orientiert“, dann ist das eine Schmähkritik, die weit über eine sachliche Auseinandersetzung mit einem Thema hinausgeht. Dann ist ein Staatsbediensteter eben jemand, der in Diensten dieses „sich an Diktaturen orientierenden Deutschlands“ steht – anders ausgedrückt: der Büttel eines diktatorischen Staates.

Wenn ich mit dem Staat, dem ich diene, nicht klarkomme, gibt es nur eine ehrenhafte Konsequenz: Ich kündige. Aber anonym und öffentlich gegen den Arbeitgeber mit Dreck zu schmeißen und weiter die Kohle abzugreifen, das ist schon ziemlich billig und mies – in der Wirtschaft wäre das der Grund für eine fristlose Kündigung.

xxx
6 Jahre zuvor
Antwortet  Bernd

Es ist schon ein starkes Stück, „sich z.B. beim NetzDG an Diktaturen orientierend“ mit „Diktatur im Allgemeinen“ gleichzusetzen. Das passt aber zu Ihrer Haltung, lieber Bernd. Haben Sie mal den Test mit dem politischen Kompass durchgeführt? Falls ja, was ist bei Ihnen herausgekommen? Falls nein, empfehle ich es ausdrücklich.

Ich bin laut dem Test übrigens dem (moderat) linksliberalen Bereich zuzuordnen, was am ehesten mit der Linkspartei oder den Piraten übereinstimmt. Sie schätze ich auf Basis Ihrer Kommentare dem (stramm) linksautoritären Bereich zu, was derzeit zu keiner Partei passt (sogar SPD und Grüne sind leicht rechtsautoriär geworden). Sie dürfen mich aber gerne Lügen strafen.

Bernd
6 Jahre zuvor
Antwortet  xxx

Wenn Sie „linksliberal“ sind, bin ich ein Marsmensch – seit wann springen „Linksliberale“ auf jedes Thema an, das ihnen die AfD vorsetzt? Da sind Sie der einzige.

xxx
6 Jahre zuvor
Antwortet  Bernd

Hallo Marsmensch, ich habe nur auf Ihren Beitrag vom 6.2. um 8:38 reagiert und nichts zum eigentlichen Thema geschrieben. Übrigens sind Marsmenschen naturgemäß weltfremd, was wiederum zu Ihnen passt.

Bitte führen Sie den Test mal durch und unterlassen Sie genauso bitte die wüsten Unterstellungen. Realo hat es am 7.2. um 12:30 recht gut auf den Punkt gebracht.

Ich schreibe es nochmal: Nicht jede von Ihrer Meinung abweichenden Meinung ist gleich rechtsextrem, nationalsozialistisch, frauenfeindlich, schwulenfeindich, ausländerfeindlich, islamfeindlich, behindertenfeindlich, rassistisch oder sonstwas.

Bernd
6 Jahre zuvor
Antwortet  Bernd

Aber ausländerfeindliche, islamfeindliche, frauenfeindliche, demokratieverachtende und nationalistische Äußerungen sind rechtsextrem – so herum stimmt’s. Außer natürlich von Leuten wie Ihnen, die offenbar unter einer ausgeprägten Rechts-Links-Schwäche leiden. Da ist das dann „linksliberal“, pffffff.

realo
6 Jahre zuvor
Antwortet  Bernd

„Wenn ich mit dem Staat, dem ich diene, nicht klarkomme, gibt es nur eine ehrenhafte Konsequenz: Ich kündige.“
Ist das Ihr Ernst?! Die Bürger, zu denen auch Staatsdiener zählen, sollen in einer Demkratie zu allem, was ihre Regierung macht, Ja und Amen sagen und bei Zweifeln ihren Verstand ausschalten?
Außerdem verwechseln Sie (bewusst?) sachliche Kritik mit „Dreck schmeißen“. Dreckschleuderei und Hetze stelle ich in den Diskussionen hier weniger bei Ihren Mitdiskutanten fest als bei Ihnen selbst. Sie lassen keine Gelegenheit aus, um jemanden als Staats- bzw. Demokratiefeind zu erklären, der Ihren Ansichten widerspricht.
Ist Ihnen noch nie der Gedanke gekommen, dass Ihr eigenes Verhalten ausgesprochen demokratiefeindlich und diktatorisch ist? Aber das kennen wir ja: Einerseits das Hohelied auf Demokratie, Meinungsfreiheit und Toleranz singen, andererseits übel zuschlagen, wenn jemand im demokratischen Meinungsspektrum nicht dieselbe Ansicht vertritt wie Sie.
Meinungstyrannei ist bekanntlich der Erzfeind jeder Demokratie, auch wenn die Überzeugung noch so groß ist, man selbst und das eigene politische Lager seien im Alleinbesitz der Wahrheit. Insofern sollten Sie mal selbstkritischer zu Werke gehen, bevor Sie anderen am Zeug flicken.
Gute Demokraten erkennt man nicht zuletzt am Umgang mit Andersdenkenden.

Bernd
6 Jahre zuvor
Antwortet  realo

Sie haben da etwas sehr Grundsätzliches nicht verstanden: Zur Demokratie gehören Regeln, und auch die Meinungsfreiheit hat Grenzen. Beleidigen, hetzen, verunglimpfen – das ist nicht „meinen“.

Concholio
6 Jahre zuvor
Antwortet  Bernd

„Sie haben da etwas sehr Grundsätzliches nicht verstanden“

Sie haben sehr Grundsätzliches nicht verstanden. Wenn einem auf der Autobahn die ganzen Scheinwerfer entgegenkommen, man aber selbst nur alleine in eine Richtung unterwegs ist, sind die Anderen in der Regel nicht die Geisterfahrer.

Ihnen wird hier sehr oft und sehr deutlich klar gemacht warum sehr oft sie der Geisterfahrer sind. Das hat mit „beleidigen, hetzen, verunglimpfen“ nichts zu tun und findet man eigentlich nur bei ihnen.

Und nein, Meinungsfreiheit sollte (mit Ausnahme zum Aufruf zu konkreter Gewalt) keine Grenzen kennen.

Bernd
6 Jahre zuvor
Antwortet  Bernd

Dann lesen Sie mal das Grundgesetz, Sie Experte – Artikel 5, Absatz 2.

xxx
6 Jahre zuvor
Antwortet  Bernd

Ihre Ehre, lieber Bernd, scheint sich ganz offensichtlich irgendwo zwischen der Missachtung von Ihnen frei erfundener Gesetze und mimimi aufzuhalten. Einen Anderen „Verstoß“ gegen GG-5-2 kann ich nicht finden.

Liebe Redaktion: Sie dürfen diesen Kommentar von mir gerne löschen, dann aber bitte zusammen mit Allem, was der Nutzer Bernd geschrieben hat. Bezug zum eigentlichen Artikel haben seine Kommentare nicht, ihm geht es mal wieder nur um Verunglimpfung seiner Meinung widersprechender Kommentierende.

Concholio
6 Jahre zuvor
Antwortet  Bernd

„Dann lesen Sie mal das Grundgesetz, Sie Experte – Artikel 5, Absatz 2.“

Und sie, Bernd, lernen erst einmal die deutsche Sprache, dann wissen sie auch was das Wörtchen „sollte“ bedeutet.

…und, lieber Bernd, dass Deutschland nicht gerade die Demokratie erfunden hat und Papier geduldig ist, wissen wir nicht erst seitdem nicht nur die UN, Reporter ohne Grenzen und der wissenschaftliche Dienst des Bundestages das NetzDG als nicht vereinbar mit dem/den Grundgesetz/Menschenrechten einordneteten und für den Beschluss des Gesetzes, als Sahnehäupchen, der Bundestag noch nicht einmal beschlussfähig war…

Lesen sie doch einmal die Verfassung der DDR. Ich finde die sogar noch etwas blumiger formuliert als das GG und trotzdem galt dieser deutsche Staat nicht als besonders demokratisch (und das, wo er doch das „Demokratisch“ sogar im Namen hatte)…

Übrigens kann man auch gegen Teile des Grundgesetzes sein bzw. diese kritisieren, ganz demokratisch legitimiert, wenn man Teile daraus für nicht richtig hält (was ich übrigens nicht getan habe, denn meine Aussage, dass der Aufruf zu konkreter Gewalt keine Meinungsfreiheit darstellen würde, passt genau zu diesem Abschnitt).

Aber jetzt mal ganz konkret:
Man könnte sogar das, was ich sagte, umsetzen (also alles an freier Meinungsäusserungen legalisieren (mit Ausnahme des konkreten Gewaltaufforderungen) ), ohne das Grundgesetz ändern zu müssen, da alle dafür relevanten gesetzliche Regelungen im StGB zu finden sind, die im Bundestag mit einfacher Mehrheit abgeschafft/geändert werden könnten (oder seit dem NetzDG wissen wir es ja, auch ganz ohne beschlussfähig zu sein).