CELLE. Kosten für Schulbücher müssen Hartz-IV-Empfängern als sogenannte Mehrbedarfsleistungen vom Jobcenter bezahlt werden. Das hat das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen entschieden, wie ein Sprecher am Montag in Celle mitteilte. Es sei das erste derartige Urteil eines Obergerichts.
Geklagt hatte eine Schülerin der gymnasialen Oberstufe. Sie hatte unter anderem die Erstattung von 135,65 Euro für die Anschaffung von Schulbüchern als Zusatzleistung zum Regelbedarf gefordert. Das Jobcenter bewilligte mit dem sogenannten Schulbedarfspaket insgesamt 100 Euro pro Schuljahr und verwies auf die vorgesehene Pauschale.
Bücher seien nicht Teil der Pauschale für Schulbedarf und müssten aus dem Regelbedarf bezahlt werden, entschied dagegen das Gericht. Weil dieser jedoch nur Kosten für Bücher von rund 3 Euro im Monat vorsehe, sei dadurch weniger als ein Drittel der notwendigen Schulbuchkosten gedeckt. Das sei aber «eine planwidrige Regelungslücke», weil der Gesetzgeber das gesamte menschenwürdige Existenzminimum einschließlich der Kosten des Schulbesuchs sicherstellen müsse.
Diese Lücke müsse geschlossen werden. «Das ist eine Pionierentscheidung», sagte der Sprecher. «So wurde ein gangbarer Weg gefunden, ohne dass man das Bundesverfassungsgericht anrufen muss.» Eine Revision wurde zugelassen.
(Az. L 11 AS 349/17, Urteil vom 11. Dezember 2017)
dpa
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Gut !
Gibt es für die gymnasiale Oberstufe in Nds. kein Ausleih/Mietverfahren?
Oder wodurch ergeben sich die Kosten von über 100 €?
Zumindest in NRW gibt es immer einen Eigenanteil, von dem z.B. eines der LK-Bücher angeschafft werden muss. Darüber hinaus sind die Lektüren und ggf. Arbeitshefte immer vom Eigenanteil anzuschaffen. Die Schulbuchverwaltung achtet im Übrigen immer peinlich darauf, dass der Eigenanteil pro Schuljahr immer möglichst genau ausgeschöpft wird, weil ansonsten die Kommune als Schulträger mehr Geld ausgeben müsste.
In Nds. müssen die AH auch selbst angeschafft werden, die Schulbücher müssen zur Miete angeboten werden, die 1/3 des Buchpreises beträgt. Die Bücher dürfen 3mal verliehen werden und sollen dann dem Müll zugeführt werden.
Stellt sich also die Frage, ob das angegbene Geld für die Miete + AH eingesetzt wird oder ob es in der SekII kein Mietverfahren mehr gibt.
Ähnliche Klagen gab es auch schon für die Erstattung der Buskosten zur Schule, die auch für die SekII-SuS zuvor nicht übernommen wurden.