Jobcenter muss die Kosten für Schulbücher übernehmen
CELLE. Kosten für Schulbücher müssen Hartz-IV-Empfängern als sogenannte Mehrbedarfsleistungen vom Jobcenter bezahlt werden. Das hat das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen entschieden, wie ein Sprecher am Montag in Celle mitteilte. Es sei das erste derartige Urteil eines Obergerichts. Geklagt hatte eine Schülerin der gymnasialen Oberstufe. Sie hatte unter anderem die Erstattung von 135,65 Euro für die Anschaffung von … Jobcenter muss die Kosten für Schulbücher übernehmen weiterlesen
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