Karlsruhe verhandelt nächste Woche über Streikrecht für verbeamtete Lehrer – GEW träumt schon von Streiks in Schulen auf breiter Front

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KARLSRUHE. In der kommenden Woche verhandelt das Bundesverfassungsgericht, ob das Streikverbot für verbeamtete Lehrer mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Anlass: Die GEW hat gegen Disziplinarmaßnahmen für Kollegen geklagt, die Streikaufrufen der Gewerkschaft gefolgt sind. Sie will damit das Streikrecht für Beamte erkämpfen. Andere Lehrerverbände wollen dagegen am Streikverbot für Beamte nicht rütteln – sie sehen den Beamtenstatus für Lehrkräfte gefährdet, sollte Karlsruhe der GEW recht geben.

Deutschlands höchstes Gericht: das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Foto: TMC-Fotografie.de / flickr (CC BY 2.0)
Deutschlands höchstes Gericht: das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Foto: TMC-Fotografie.de / flickr (CC BY 2.0)

„Die GEW fordert gemeinsam mit dem DGB die vollen Koalitionsrechte – und damit das Streikrecht – auch für Beamtinnen und Beamte. Das ist Teil der gewerkschaftlichen Grundüberzeugungen“, so heißt es in einer Mitteilung der GEW. „Die Gewerkschaften gehen – wie das Völkerrecht und das internationale Arbeitsrecht – davon aus, dass es ein Menschenrecht auf Kollektivverhandlungen zur fairen Aushandlung der Arbeitsbedingungen gibt. Teil dieses Menschenrechts ist das Recht, auch den Arbeitskampf als letztes Mittel anzuwenden.“

Am Mittwoch, 17. Januar 2018, findet vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe die mündliche Verhandlung zu vier von der GEW unterstützten Klagen statt, mit denen geklärt werden soll: Ist das Streikverbot für Beamte noch rechtens? Es geht dabei um Disziplinarstrafen für verbeamtete Lehrer, die an Streikaktionen teilgenommen hatten. „Solange es kein Streikrecht für Beamtinnen und Beamte an Schulen und Hochschulen gibt, sind Arbeitnehmer und Gewerkschaften gespalten und können nicht einheitlich handeln. Sie können keine Arbeitskämpfe führen, um ihre Interessen durchzusetzen“, erklärt GEW-Vorstandsmitglied Daniel Merbitz.

Er sieht große Chancen, sollte Karlsruhe die bestehende Regelung kippen. „Tarif- und Besoldungsrunden könnten mehr Schwung entfalten, wenn alle Beschäftigten gemeinsam aktiv sind“, meint er. Dies sei beispielsweise bei der Frage wichtig, wie sich durchsetzen lasse, dass die Ergebnisse der Tarifverhandlungen für angestellte Lehrkräfte zeit- und inhaltsgleich für die verbeamteten Kollegen übernommen werden. „Im Moment können die Gewerkschaften nur appellieren, Gespräche führen und Öffentlichkeitsarbeit machen. Wenn es gelingt, die Durchsetzungsfähigkeit der Gewerkschaften durch das Streikrecht für Beamte zu stärken, steigen die Chancen, das Auseinanderdriften der Besoldung in den Ländern zu stoppen“, sagt Merbitz.

Er erklärt: „Im Moment läuft der Hase doch so: Je ärmer ein Bundesland ist, desto schlechter bezahlt es seine Beamtinnen und Beamten. Wie dies mit dem Recht auf bundesweit gleiche Lebensverhältnisse zu vereinbaren ist, bleibt das Geheimnis der Sparpolitiker. Auch auf eine Erhöhung der Pflichtstundenzahl oder ungerechte Besoldungsregelungen der Landesregierungen – so werden beispielsweise Lehrkräfte an Grundschulen mit A12 schlechter bezahlt als (fast) alle anderen voll ausgebildeten Lehrerinnen und Lehrer an anderen Schulformen – können Beamtinnen und Beamte bis heute nicht mit Streiks als Ultima Ratio reagieren.“ Tatsächlich würde sich das Kräfteverhältnis bei den Verhandlungen über die Bezüge von Landesbeamten deutlich verschieben, sollten die Verfassungsrichter der GEW recht geben – zugunsten der Beamtenschaft.

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Philologen: „Verlässliche Schule“

Der Deutsche Philologenverband hingegen lehnt  ein Streikrecht für verbeamtete Lehrer trotzdem kategorisch ab. Unausgesprochen liegt das in der Furcht begründet, dass die Akzeptanz für den Beamtenstatus von Lehrkräften unter den Bürgern deutlich zurückgehen würde, sollten die Schulen auf breiter Front bestreikt werden. „Ich erwarte wie der überwiegende Teil unserer Bevölkerung und vor allem die Elternschaft eine jederzeit verlässliche Schule“, so sagt Philologen-Chefin Susanne Lin-Klitzing. „Verlässlichkeit bedeutet eine zuverlässig geordnete und inhaltlich anspruchsvolle Organisation von Schule und Unterricht.“

Für den Philologenverband sei es eine zwangsläufige Konsequenz der grundgesetzlich vorgeschriebenen staatlichen Verantwortung für das Bildungswesen, dass der Staat Lehrkräfte jederzeit und überall verlässlich einsetzen könne. „Wenn Lehrkräfte streiken dürften, wäre ihm das nicht möglich. Und das wäre ein Verstoß gegen das Grundgesetz“, meint Lin-Klitzing. Sie hoffe, dass das Bundesverfassungsgericht dies auch so sehe – und keinen Sonderstatus für Lehrkräfte schaffe, der sie „letztlich zu Beamten zweiter Klasse, eben solche mit Streikrecht“ mache.

Ins gleiche Horn stößt Jürgen Böhm, Vorsitzender des Verbands Deutscher Realschullehrer (VDR). „Der Beamtenstatus erfordert eine besondere Loyalität dem Arbeitgeber gegenüber. So wie der Staat die Beamten bei der Absicherung im Krankheits- und Pflegefall unterstützt, muss sich andersrum der Staat auf die Unterstützung der Beamten verlassen können. Außerdem müssen sich Schüler und Eltern darauf verlassen können, dass die Wissensvermittlung an Schulen jederzeit verlässlich stattfindet. Hierzu gehört, dass Lehrkräfte jederzeit eingesetzt werden können“, meint Böhm.

Der VDR-Chef betont: „Streikrecht ist ein wichtiges Recht in Deutschland, auch als Indikator dafür, wenn Entwicklungen im Angestelltenverhältnis nicht gut laufen. Allerdings darf das Streikrecht nicht dazu führen, dass Unterricht für die Kinder und Jugendlichen ausfällt und sie ihre grundgesetzliche vorgeschriebene Schulpflicht nicht wahrnehmen können.“ Dies wäre die zu erwartende Folge, wenn auch verbeamtete Lehrer streiken könnten und ihre Dienstpflicht gegenüber dem Staat nicht wahrnehmen würden. Böhm: „Verlässlichkeit ist deshalb sowohl für die Schüler wichtig, aber auch für die Eltern. Als Bürger des Landes müssen sie davon ausgehen, dass der Staat seine Aufgaben zuverlässig wahrnimmt.“ bibo / Agentur für Bildungsjournalismus

Streikrecht für verbeamtete Lehrer – ein zweischneidiges Schwert

 

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OMG
6 Jahre zuvor

Die Frage ist eine eigentlich andere: Wie verlässlich ist der Dienstherr in Bezug auf seine Fürsorge und Alimentationspflicht.
Die unterschiedliche Handhabung z.B. der Kürzungen bei Beihilfeleistungen und die ganz unterschiedliche Übernahme von Tarifergebnisse auf die Landesbeamten zeigt, dass diese beiden Kernpflichten von den unterschiedlichen Dienstherren mit absolutem Desinteresse gestraft werden.
Wichtig wäre, dass die Dienstherren mit der Beamtenschaft auf Augenhöhe verhandeln können – im Moment kann der Dienstherr machen und tun, was er mag.
Zwar hat es in den letzten Jahren viele Urteile gegeben, die den Dienstherren die Schamesröte ins Gesicht hätte treiben müssen. Hat es aber nicht.
Weder die verfassungswidrige Besoldung von Beamten in NRW noch die Übernahme von Kosten bei Klassenfahrten noch die Altersdiskriminierung bei den Dienstaltesstufen hat an der moralischen Qualifikation der Dienstherren im Positiven etwas ändern können.
Insofern habe ich nicht das Problem, dass ein Bereich, in denen Dienstherren ihren Pflichten offenkundig nicht nachkommen wollen, diesem gehörig auf die Finger gehauen wird – auch wenn das zum Streikrecht für Beamten führt.

sofawolf
6 Jahre zuvor

Wenn es das Streikrecht für Beamte gäbe, wäre das sicherlich gut. Zusammen könnten wir sehr viel mehr erreichen. Man stelle sich nur vor, alle (!) Lehrer würden streiken.

Allerdings müsste man sich dann schon fragen lassen, wozu es dann noch den Beamtenstatus für Lehrer geben soll?

Cavalieri
6 Jahre zuvor
Antwortet  sofawolf

„Zusammen könnten wir sehr viel mehr erreichen.“
Insbesondere könnte ja auch für anderes als mehr Geld gestreikt werden, etwa kleinere Klassen, mehr Unterstützung bei der Inklusion usw. Aber wie bei den Lokführern entsteht dann das Problem, welche Gewerkschaften denn nun was dürfen. Eine einheitliche Lehrergewerkschaft dürfte ja wohl unrealistisch sein. Selbst die Lokführer benötigen mehrere.

Emil
6 Jahre zuvor

OMG hat völlig recht! Da unser Dienstherr nur die Variante kennt, Beamten immer mehr zuzumuten und gleichzeitig immer weniger dafür zu geben, ist ein Streikrecht absolut wünschenswert! Und wenn die Erzieher wochenlang streiken, müssen Eltern ja auch klarkommen, warum sollten Lehrer also nicht auch mal streiken?! Das scheint der einzige Weg zu sein, der Politik und der Öffentlichkeit mal zu zeigen, dass das Ende der Fahnenstange nicht nur erreicht, sondern bereits überschritten ist!

Ignaz Wrobel
6 Jahre zuvor
Antwortet  Emil

Sie sägen an dem Ast , auf dem Sie sitzen. So wird man den Beamtenstatus abschaffen, mit all den Vorzügen der üppigen Pensionszahlungen, der Unkündbarkeit, der günstigeren medizinischen Versorgung etc.

xxx
6 Jahre zuvor
Antwortet  Ignaz Wrobel

die pkv ist trotz beihilfe nur so lange günstig, wie sie jung, gesund, single und ohne risikoaufschlag sind.

Emil
6 Jahre zuvor

Ich brauche keinen Beamtenstatus!

OMG
6 Jahre zuvor

Dieser scheinbar ach so atrraktive Ast führt aber auch dazu, dass Leitungspositionen nur noch schwer zu besetzen sind. Warum ist das so? Weil der Ast sich hier zu eine Zweiglein entwickelt hat.

sofawolf
6 Jahre zuvor
Antwortet  OMG

Warum soll man eine verbeamtete Leitungsposition besetzen, wenn man bereits in einer nicht-verbeamteten Beamtenstelle sehr gut verdient (je nach Eingruppierung natürlich)?

Den Stress – falls Sie auf Schulleitungen anspielen – tut sich doch heutzutage kaum noch einer freiwillig an. Und nötig hat man es eben auch nicht, wenn man sowieso schon Beamter in A 13 und Erfahrungsstufe 5 ist.

Emil
6 Jahre zuvor
Antwortet  sofawolf

Was bitte ist ein „nicht-verbeamtete Beamtenstelle“?

Lehrer dritter Klasse
6 Jahre zuvor

Ich hoffe nur, dass die GEW, die zweijährlich die Angestellten als „Streikvieh“ benutzt, um dann doch am Ende die meisten der ursprünglich aufgestellten Forderungen für uns fallen zu lassen (siehe jüngst Verzicht auf L-Ego zu Gunsten der von Beamten! (dbb) diktierten Entgeltordung) mit ihrer Klage gehörig auf die Nase fällt und sich endlich daraus ein Dialog zu Gunsten und mit Maßnahmen für die wirklich Benachteiligten (Grundschullehrer, Erzieher, nicht anerkannte Lehrer aus der EX DRR (Polytechniklehrer), Quereinsteiger) entwickelt oder – noch besser, das Beamtentum bei Lehrern als unzeitgemäß und unnötig angesehen bzw. abgeschafft wird.
Verbeamtete Lehrer brauchen außerdem gar nicht streiken: Die durch die Angestellten errungenen Lohnerhöhungen werden doch eh überproportional und fast automatisch auf diese übertragen (Familien- und Ehegattenzuschläge der Beamten, die Angestellte nicht bekommen, unterliegen übrigens gleichfalls den Erhöhungen) – die Schere geht immer weiter auseinander.
Wer glaubt, Beamte würden sich bei Streiks, die endlich der Angleichungen des Lohnniveaus der Angestellten dienen),in großer Zahl beteiligen, der glaubt vermutlich auch an den Weihnachtsmann.

OMG
6 Jahre zuvor

Nun, der ANteil an Beamten in Hessen im letzten jahr lag im zweistelligen %-Bereich. Für ein Land, das für die Ahndung der Teilnahme bekannt ist, dann doch ein schönes Weihnachtsfest, um mal in der Wortwahl zu bleiben.
In Hessen gibt es eine ganz andere Entwicklung. Die GEW stimmt allem zu, was auszuhandeln ist für die ANgestellten, die Beamten schauen seit Jahren in die Röhre.

Lehrer dritter Klasse
6 Jahre zuvor

@ OMG wo ist das Problem? Das Land Hessen und auch die GEW dort haben für mich noch eine Spur von Anstand, Differenzierungsfähigkeit und auch betriebs- und volkswirtschaftlichem Verständnis! Die immensen Vorteile für verbeamtete Lehrer sind Ihnen anscheinend nicht bewusst!
Lektüre zu dem Thema: Torsten Ermel: „Beamte. Was die Adeligen von heute wirklich verdienen“. Tectum Verlag
sowie Michael Popp: „Einkommensunterschiede von Angestellten und Beamten im Bildungssektor. Eine modelltheoretische und empirische Studie zu den Einflussfaktoren.“
Übrigens fordert Herr Popp im „Lehrerfreund“, auf der Sie Rechenbeispiele seiner Studie sehen, nicht den Verzicht der Beamten, betreibt also kein „Beamtenbashing“.
Noch eine Zahl gefällig? Nach 45 Arbeitsjahren (18 Jahre in der Wirtschaft (Verdienst im oberen Mittel) und 27 Jahren in der Bildung als angestellter Lehrer (wenn ich es noch schaffe) wird meine Rente aus jetziger Sicht 1315,14 € betragen zuzüglich eines lächerlichen VBL-Anteils (der schon jetzt schon kaum subtsanziell gedeckt sein soll, glaubt man gut informierten Kreisen) – und jetzt kommen Sie!

OMG
6 Jahre zuvor

Ich bin mir der Vorteile sehr wohl bewusst. Allerdings auch, dass ich im letzten Jahr im Beihilfebereich 860 Euro Eigenanteil hatte, monatlich 20 Euro Beihilfezuschuss zahle (240 Euro), 14% Lohnverlust seit 2005 durch Nichtübernahme der Tarifergebnisse im öffentlichen Dienst hatte im Vergleich zu den Reallohnzuwächsen der Tarifbeschäftigten usw.
Bei allen Debatten über Beamten: Man möge doch zur Kenntnis nehmen, dass eben diese angebliche Geldadelgruppe die Beschäftigtengruppe ist, die am deutlichsten von den wenig anständigen Einschnitten betroffen war.
Und die Spur von Anstand – die Sicht auf den Dienstherren werden sie bei den Beamten in Hessen so sicherlich nicht zu hören bekommen.

Lehrer dritter Klasse
6 Jahre zuvor
Antwortet  OMG

Oh. ja, das Beamtenleben ist schon hart…Dann lassen Sie uns mal vergleichen, was Sie oder ich ausgegeben haben für: Sehhilfen, Zahnersatz usw. Beihilfen bekomme ich da nicht!
Von meiner letzten Lohnerhöhung (Brutto 100,34) blieben mir Netto: 19,60 € das deckt nicht einmal die Preissteigerungen bei Gas, Strom, Müllgebühren, usw.

dickebank
6 Jahre zuvor

Beamte übersehen grundsätzlich, dass ihre Beiträge zur privaten Krankenzusatzversicherung nicht proportional zur Lohnsteigerung ansteigen – im Gegensatz zu den Beiträgen zur GKV.

Dass auch Mitglieder der GKV zusätzlich private Aufwendungen zur Gesundheitsvorsorge haben – und dazu zählen ebenfalls Beiträge für private Krankenzusatzversicherungen, ist Beamten ebenfalls nicht zu vermitteln

OMG
6 Jahre zuvor

Angestellte übersehen aber auch, dass die PKV-Beitäge die Steuerfreibeträge vollständig bei der EInkommenssteuererklärung aufbrauchen, damit andere Belastungen gar nicht mehr berücksichtigt werden.
Zweitens ist nun kein Beamter dafür verantwortlich, dass in gewissen Zeiten bei gewissen Dienstherren verbeamtet worden ist oder nur angestellt beschäftigt wurde.
Das ist ein Problem des Dienstherren, sorry.