Kinder sind bei der Einschulung immer jünger – Niedersachsen will die starre Stichtag-Regelung abschaffen

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HANNOVER. In den 70er Jahren gab es in einigen Bundesländern den Begriff der «Kann-Kinder.» Gemeint waren Kinder, für die es wegen ihres Geburtsdatums eine frühere und eine spätere Option für die Einschulung gab. Die Landesregierung plant eine ähnliche Regelung.

Einschulung
Die Einschulung soll in Niedersachsen um ein Jahr verschoben werden.                          Foto: Ingrid Ruthe / pixelio.de

In Niedersachsen soll der bisherige starre Stichtag für die Einschulung von Grundschülern künftig einer flexibleren Regelung weichen. Das sieht der Entwurf von SPD und CDU zur Änderung des Schulgesetzes vor, mit dem sich der Landtag am Mittwoch in erster Lesung befassen wird. Die Eltern von Kindern, die zwischen dem 1. Juli und dem 30. September sechs Jahre alt werden, können demnach mit einer schriftlichen Erklärung den Schulstart um ein Jahr hinausschieben, wenn sie dies möchten.

In den vergangenen Jahren war der Stichtag in drei Schritten vom 30. Juni auf den 30. September verschoben worden. Dadurch wurden immer jüngere Kinder eingeschult. Noch in der vergangenen Legislaturperiode war im Landtag eine Petition von nahezu 20 000 Unterzeichnern eingegangen, die sich gegen die starre Stichtagsregelung ausgesprochen hatten. Auf das Begehren der Eltern haben die Fraktionen von SPD und CDU nun reagiert.

Die oppositionellen Grünen begrüßen das Vorhaben. Der schulpolitische Sprecher der FDP, Björn Försterling, kritisierte, die neue Regelung sei zu negativ bestimmt. «Die Eltern müssen erst beantragen, dass ihr Kind zurückgestellt wird.» Die FDP hatte in einem eigenen Entwurf vorgeschlagen, dass alle Kinder, die bis zum 30. Juni das sechste Lebensjahr vollenden, mit Beginn des folgenden Schuljahres eingeschult werden sollen. Eltern könnten dann eine frühere Aufnahme in die Schule beantragen, wenn ihr Kind bereits die dafür nötige geistige und körperliche Reife hat. Die FDP konnte sich mit ihrem Vorschlag aber nicht durchsetzen.

Das neue Schulgesetz soll außerdem die Voraussetzung dafür schaffen, dass künftig nicht mehr ausschließlich Grundschullehrer für die Sprachförderung von Vorschulkindern zuständig sind, sondern auch Erzieher mit dieser Aufgabe betraut werden können. Dies stößt auf Kritik bei Grünen und FDP. «Der Kultusminister will Grundschullehrer abziehen, um die Unterrichtsversorgung zu verbessern. Damit lässt er die Kinder im Regen stehen», sagte der FDP-Abgeordnete Försterling. Denn es gebe nicht genügend Erzieher, die die Sprachförderung übernehmen könnten. Auch die bildungspolitische Sprecherin der Grünen, Julia Willie Hamburg, verwies darauf, dass nicht mehr Personal an den Kitas eingestellt werde. «Der Kultusminister handelt nach dem Hauruck-Prinzip, damit die Statistik stimmt.»

In der Novelle des Schulgesetzes wird auch der verlängerte Bestand der Förderschule Lernen geregelt. Darauf hatten sich SPD und CDU in ihrem Koalitionsvertrag geeinigt. In Zukunft sollen die Schulträger beantragen können, dass die Förderschule Lernen in der Sekundarstufe noch bis zum Beginn des Schuljahres 2022/23 Schüler der Klasse 5 aufnehmen darf. Seit 2013 läuft dieser Schultypus langsam aus – mit der Neuregelung erhält er noch einmal mehrere Jahre Aufschub. So sollen die allgemeinbildenden Schulen mehr Zeit bekommen, sich auf die Aufnahme von Kindern mit Lern-Förderbedarf einzustellen. dpa

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Palim
6 Jahre zuvor

Entweder kommt dieser Erlass zügig oder er wird dieses Jahr nicht mehr hinsichtlich der Einschulung greifen:
In den meisten Kindergärten werden im Februar oder März die Plätze vergeben.
Man geht davon aus, dass betreffende Kinder entsprechend der Regelung zum Stichtag eingeschult werden. Sind sie nicht schulreif, werden sie zurückgestellt und besuchen einen Schulkindergarten oder besuchen ohnehin die Eingangsstufen.
Sollte es zu späteren Einschulungen kommen, muss geregelt sein, in welche Kindergärten diese Kinder dann gehen können.