Urteil: Lehrer erhalten zu wenig Übernachtungsgeld bei Klassenfahrten

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Lehrer in Baden-Württemberg bekommen für Übernachtungen während Klassen- oder Studienfahrten zu wenig Geld erstattet. Das entschied das Verwaltungsgericht in Stuttgart. Nach einem Urteil vom 14. Dezember 2017 (Az.: 1 K 6923/17), das am Mittwoch bekanntgegeben wurde, ist die pauschale Aufwandsvergütung von 18 Euro pro Nacht zu gering. Diese geht auf eine Verwaltungsvorschrift aus dem Jahr 2002 zurück, die seither nicht mehr verändert worden ist.

Eine Reise ist möglicherweise ein Gemeinschaftserlebnis, aber ohne Lehrerbegleitung keine Klassenfahrt im engeren Sinn. Foto: Júlía Fritzsdóttir / flickr (CC BY-SA 2.0)
Klassenfahrten sind ein tolles Erlebnis – und kosten Geld.                            Foto: Júlía Fritzsdóttir / flickr (CC BY-SA 2.0)

Geklagt hatte eine Lehrerin, der bei einer mehrtägigen Studienfahrt nach Prag Übernachtungskosten in Höhe von 59,17 Euro pro Nacht entstanden waren. Dem Gericht zufolge muss sich die Vergütung an den notwendigen Mehrauslagen bemessen – wie im Landesreisekostengesetz geregelt. Im Falle der Klägerin decke das gewährte Übernachtungsgeld aber lediglich 30 Prozent der tatsächlichen Kosten. Der Frau stehen demnach nun 44 Euro Nachzahlung zu.

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Auch andere Lehrer in Baden-Württemberg könnten nun gegen ein zu geringes Übernachtungsgeld klagen. Nach Auskunft des Gerichts darf die Dienstreise aber nicht länger als ein halbes Jahr zurückliegen. Gegen das Urteil kann das Land Baden-Württemberg Berufung einlegen. dpa

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5 Kommentare
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sofawolf
6 Jahre zuvor

O-o und dann noch A 13 für alle, hm, sparen wir eben einfach bei den Sozialarbeitern und den Lernhelfern …

sofawolf
6 Jahre zuvor
Antwortet  sofawolf

Oder wir geben die sprudelnden Steuereinnahmen einfach doppelt aus. 🙂

Palim
6 Jahre zuvor
Antwortet  sofawolf

Oder wir geben sie gar nicht aus …
… und verzichten in Zukunft auf Klassenfahrten UND auf Lehrkräfte!

xxx
6 Jahre zuvor
Antwortet  sofawolf

darum geht es nicht. niemand in der freien Wirtschaft gibt eigenes Geld für eine Dienstreise aus. Siehe küstenfuchs. Dazu kommt die Sache mit der Aufsichtspflicht insbesondere im Hinblick auf Alkohol, Drogen und nächtlicher Geschlechtertrennung.

Küstenfuchs
6 Jahre zuvor

Die Regelung in Ba-Wü ist ja auch eine unfassbare Unverschämtheit. Lehrer, die deutliche Mehrarbeit durch eine Klassenfahrt auf sich nehmen, müssen dafür auch noch bezahlen?

Mal so zum Vergleich: Wenn ein mir bekannter Diplommathematiker eine Dienstreise macht, darf er bis zu 150 Euro pro Nacht an Übernachtungskosten ausgeben. Wir Lehrer übernachten oft schon auf Klassenfahrten in Absteigen, in die wir privat keinen Fuß setzen würden. Und dann muss man dafür auch noch bezahlen?

Das zeigt, wie gering die Landesregierung in Ba-Wü ihre Lehrer wertschätzt!