Urteil: Lehrer erhalten zu wenig Übernachtungsgeld bei Klassenfahrten

STUTTGART. Lehrer in Baden-Württemberg bekommen für Übernachtungen während Klassen- oder Studienfahrten zu wenig Geld erstattet. Das entschied das Verwaltungsgericht in Stuttgart. Nach einem Urteil vom 14. Dezember 2017 (Az.: 1 K 6923/17), das am Mittwoch bekanntgegeben wurde, ist die pauschale Aufwandsvergütung von 18 Euro pro Nacht zu gering. Diese geht auf eine Verwaltungsvorschrift aus dem Jahr … Urteil: Lehrer erhalten zu wenig Übernachtungsgeld bei Klassenfahrten weiterlesen