Schulministerium plant höhere Besoldung für Grundschullehrer in NRW

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Neu ausgebildete Grundschullehrer in Nordrhein-Westfalen sollen künftig mehr Geld verdienen. Dies seien besoldungsrechtliche Konsequenzen aus der 2009 veränderten und verlängerten Lehrerausbildung für den Grundschulbereich, sagte heute Mathias Richter, Staatssekretär im nordrhein-westfälischen Schulministerium.

A 13 demnächst auch für Grundschullehrer in NRW?                                Foto: Maik Meid / flickr / CC BY 2.0

Grundschullehrer erhalten derzeit A 12. Ihr Anfangsgehalt soll um knapp 600 Euro auf A 13 (4133 Euro) steigen. Das Schulministerium wolle dies im laufenden Jahr durch ein Gesetzgebungsverfahren im Landesbesoldungsrecht regeln, so «dass wir damit in 2019 an den Start gehen können, was die Neuen angeht», sagte Richter.

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Das Kabinett habe außerdem beschlossen, auch die Bezahlung der bereits aktiven Grundschullehrer auf den Prüfstand zu stellen. Auch sie sollten «in geeigneter Weise von einer verbesserten Besoldung profitieren». dpa

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D.G.
6 Jahre zuvor

Und was ist mit den Realschul-, Haupt- und Gesamtschullehrern?

CR
6 Jahre zuvor

Auch sie werden höhergruppiert, wenn die Aufwertung kommt.

Die Verlautbarung ist aber auch mir noch zu unkonkret. V.a. der letzte Passus bzgl der Altgedienten ist vage…

dickebank
6 Jahre zuvor
Antwortet  CR

Geht doch weiter, was ist mit denjenigen, die eine A13 dotierte Funktionsstelle innehaben. Bekommen die zukünftig eine Zulage oder werden sie eine Stufe höher – und somit außerhalb des gehobenen Dienstes – eingruppiert.

Die Landesregierung bzw. die TdL kommt definitiv nicht mehr um eine Lehrereingruppierungsordnung (LEGO) herum.

Emil
6 Jahre zuvor

Im Grundschulbereich gibt es keine mit A13 dotierten Funktionsstellen. Da machen die A12er alles selbst, ohne Beförderung!

dickebank
6 Jahre zuvor
Antwortet  Emil

Sonderpädagogen im GS-Bereich erhalten A13 sowie an anderen Schulformen außer den GY auch.

BTW Fachleiter aus dem GS-Bereich an den ZfsL werden auch nicht mit A12 abgespeist.

Palim
6 Jahre zuvor
Antwortet  dickebank

Was sind ZfsL? Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung in NRW, vermutlich das, was hier Ausbildungsseminare sind. In Niedersachsen gibt Anrechnungsstunden und eine Zulage von 150€ auf das sonst übliche Gehalt.

Ansonsten gibt es keine Funktionsstellen, die ergriffen werden können. Dies ist u.a. ein NAchteil der A12-Besoldung, da nur auf Umwegen weitere Stellen ab A14 erreicht werden können, wärhend andere Lehrämter sich darauf direkt bewerben dürfen.

Sonderpädagogen stammen hier von Förderschulen, sie werden weiterhin dort geführt und sind abgeordnet an verschiedene Schulen. Sie erhalten A13, die Abordnung wirkt sich nicht darauf aus, anders als bei Gymnasiallehrkräften. Sonderpädagogenstellen sind kein Funktionsstellen auf die man sich als Grundschullehrkraft bewerben kann

Marie
6 Jahre zuvor

Gespannt bin ich ja wirklich, wie wir „altgedienten“ «in geeigneter Weise von einer verbesserten Besoldung profitieren» sollen. Eine A13-Gruppierung lediglich mit der längeren Studiendauer zu begründen, finde ich auch prblematisch. Heute wird doch nur noch in 2 Pflichtfächern ausgebildet, ich musste noch3 Fächer nachweisen. Das Ref wurde auf 18 Monate gekürzt, die Zahl der UB’s deutlich reduziert (bei mir noch 2 Jahre mit insgesamt 18 UB’s) – besser auf das Lehramt vorbereitet finde ich unsere heutigen Referendare auch nicht. Allerdings habe ich die Hoffnung, dass der Landesregierung klar ist, dass sie es sich mit den bereits im Schuldienst befindlichen Kollegen nicht verscherzen sollte. Ich könnte mir durchaus vorstellen, dass es sonst in einigen Schulen zu der Einstellung kommt “ Wer für haargenau den gleichen Job deutlich mehr Geld bekommt, der soll dafür auch mal deutlich mehr arbeiten“.

s
6 Jahre zuvor

Das ist so nicht richtig. Bin im Lehramt für Sonderpädagogik in Grundschule ( über VOBASOF nachqualifiziert). Bin in Grundschule mit A13 eingesetzt und keiner Förderschule zugeordnet

Jens
5 Jahre zuvor

Werden A 12 höhergestuft, aufgrung ihrer Studienzeit, dann muss dies auch auf alle anderen Besoldungsstufen angepasst werden. A 13 wird A14 etc. Alles andere entspräche nicht den Grundsätzen der Verordnung!