Streikrecht für Lehrer? Meidinger: „GEW versucht, Lehrerschaft und Öffentlichkeit zu täuschen“

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BERLIN. Als irreführend und „nachweislich falsch“ hat Heinz-Peter Meidinger, Präsident des Deutschen Lehrerverbands (DL), sinngemäße Be­hauptungen der GEW im Vorfeld der morgigen mündlichen Verhandlung des Bundesverfassungs­gerichts bezeichnet, man könne statusrechtlich die Vorteile des Beamtenstatus mit einem Streikrecht problemlos verbinden. Gleichzeitig verwies der DL-Präsident darauf, dass die große Mehrheit der gewerkschaftlich organisierten Lehrerinnen und Lehrer in Deutschland keine Aufweichung des Streikverbots und damit des Beamtenverhältnisses für Lehrkräfte wollten. Auch der VBE warnte davor, den Beamtenstatus für Lehrerinnen und Lehrer zu gefährden.

Haben bayerische Schulleiter Druck auf streikende Lehrer ausgeübt? Das Foto zeigt eine Demonstration in Dortmund 2009. Foto: Mbdortmund / Wikimedia Commons / GNU Free Documentation License
Sollen künftig auch verbeamtete Lehrkräfte streiken dürfen? Foto: Mbdortmund / Wikimedia Commons / GNU Free Documentation License

„Aus dem Grundgesetz heraus gibt es keinerlei Ansatzpunkte dafür, zukünftig zwei Klassen von Beamten zu bilden, also etwa diejenigen, die als Kernbeamte nicht streiken dürften und diejenigen, wie etwa Lehrkräfte, die als Randbereichsbeamte streiken dürften“, führte er weiter aus. „Eine Aufhebung des Streikverbots für Lehrkräfte kommt einer Auflösung des ausgewogenen Struktur­prinzips von Pflichten und Rechten gleich und läuft damit entgegen der GEW-Argumentation letztendlich auf eine Entbeamtung aller Lehrer hinaus. Die GEW täuscht ihre Mitglieder und die Öffentlichkeit, wenn sie den Eindruck erweckt, man könnte als verbeamteter Lehrer alles haben, die Vorteile der lebenslangen Anstellung und Versorgung sowie das Streikrecht!“

Meidinger erläuterte weiter, dass der deutsche Staat nach Ansicht von Verfassungsrechtlern sehr wohl das Recht habe, Beamtinnen und Beamte auch außerhalb des hoheitlichen Bereichs einzusetzen, sofern dies der besseren Verwirklichung demokratischer und rechtsstaatlicher Grundsätze diene. Davon abgesehen, gebe es nach wie vor folgende gewichtigen Argumente für eine Verbeamtung von Lehrkräften:

  • die Sicherung der staatlichen Aufsichtspflicht des Staates gemäß Art 7 GG über den Schulbereich
  • die Gewährleistung der Verlässlichkeit von Schule durch das Streikverbot
  • die Eingriffstiefe der Bedeutung von Schulabschlüssen für die Lebensgestaltung von jungen Menschen
  • der Schutz der pädagogischen Unabhängigkeit und Freiheit von Lehrkräften gegenüber Schüler, Eltern und Arbeitgeber bzw. Dienstherrn
  • die Sicherung eines qualifizierten Lehrernachwuchses durch attraktive Rahmen­bedingungen.

„Wer die Schulpflicht gesetzlich verankert, muss auch dafür sorgen, dass Unterricht stattfindet“, so meinte auch VBE-Bundesvorsitzender Udo Beckmann. Er stellte im Vorfeld der mündlichen Anhörung in Karlsruhe klar: „Wir bleiben bei unserer Auffassung, dass Lehrkräfte im juristischen Sinne einer grundrechtswesentlichen Tätigkeit nachgehen und damit hoheitsrechtliche Befugnisse ausüben und deshalb grundsätzlich zu verbeamten sind. Der Beamtenstatus für Lehrkräfte ist daher unabdingbar. Das Beamtenverhältnis geht jedoch mit Rechten und Pflichten einher. Ein Streikrecht für Beamte ist hiermit nicht vereinbar.“

Beckmann betonte: „Wer das Streikrecht für Beamte fordert, will im Grunde durch die Hintertür erreichen, dass Lehrkräfte grundsätzlich tarifbeschäftigt werden. Genauso wie die Bürgerinnen und Bürger sich darauf verlassen können müssen, dass die Polizei nicht streikt und damit den Rechtsstaat lahmlegt, muss das auch für den Bildungsbereich gelten. Auf der anderen Seite ist der Staat in der Pflicht, seine Beamten angemessen zu alimentieren und aufgabengerechte Rahmenbedingungen zur Verfügung zu stellen.“ News4teachers

Die Position der GEW

KIEL. Die GEW hat vor der Verhandlung in Karlsruhe noch einmal auf ihrer Position im Streit um das Streikrecht beharrt. „Das Streikrecht ist ein Grundrecht. Es gibt keinen Grund dieses elementare Recht den Beamtinnen und Beamten vorzuenthalten. Auch Beamtinnen und Beamte haben ein Recht auf faire Chancen, um mit der Landesregierung auf Augenhöhe die Arbeitsbedingungen aushandeln zu können. Bisher unterliegen sie dem Diktat der Landesregierungen“,  sagte die schleswig-holsteinische GEW-Landesvorsitzende Astrid Henke.

Streikwellen sieht sie nicht auf die Schulen zukommen, falls das Verfassungsgericht im Sinne der GEW urteilen sollte. „Der Streik ist bei allen Gewerkschaften immer nur das letzte Druckmittel. Auch bei angestellten Lehrkräften ist die GEW mit diesem Instrument bisher immer sehr verantwortungsbewusst umgegangen. Insofern wird unser Rechtsstaat es auch überleben, wenn beamtete Lehrerinnen und Lehrer die Arbeit niederlegen, um beispielsweise Arbeitszeitverlängerungen abzuwenden oder für bessere Arbeitsbedingungen zu streiten.“

Die GEW-Landeschefin verwies darauf, dass Deutschland nach Auffassung der GEW mit dem bisherigen Streikverbot für Beamtinnen und Beamte gegen internationales auch Deutschland bindendes Recht verstoße. „Das Beamtenrecht muss weiterentwickelt und neu interpretiert werden. Wir dürfen nicht bei den sogenannten hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums, die teilweise auf das 19. Jahrhundert zurückgehen, stehenbleiben“, führte Astrid Henke aus.

Vor dem Bundesverfassungsgericht werden am Mittwoch, 17. Januar, vier Fälle von beamteten Lehrkräften verhandelt, die mit Unterstützung der GEW gegen Disziplinarverweise klagen, die sie für die Teilnahme an Streikaktionen 2010 erhalten hatten – darunter der Fall einer Grundschullehrerin aus Schleswig-Holstein. Damals hatten rund 2.000 verbeamtete Lehrkräfte gegen eine Pflichtstundenerhöhung gestreikt.

Karlsruhe verhandelt nächste Woche über Streikrecht für verbeamtete Lehrer – GEW träumt schon von Streiks in Schulen auf breiter Front

 

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ysnp
6 Jahre zuvor

Da gebe ich Herrn Meitinger Recht. Wenn man das Streikrecht für Beamte einfordert und Recht bekommt, dann kann das zur Folge haben, dass man den Beamtenstatus für Lehrer abschafft. Mit dem Beamtenstatus hat man sich einige Vorteile, aber auch Nachteile eingekauft. Darüber muss sich jeder klar sein.
Ich verstehe die vier Lehrer nicht, die vor dem Bundesverfassungsgericht klagen. Der Ausgang ist ungewiss und kann für alle einschneidende Folgen haben. Wenn diesen vier Lehrern das Streikrecht so wichtig ist, dann sollen sie sich doch anstellen lassen, aber nicht die anderen Beamten mit hineinziehen. Ich bin gern Beamter – die Nachteile nehme ich in Kauf und die wusste ich auch, als ich vor die Entscheidung gestellt wurde – und würde den Beamtenstatus allen angestellten Lehrern wünschen, die gerne verbeamtet werden möchten. Dafür würde ich mich eher einsetzen wollen. Es sollte gezwungenermaßen keine Lehrer zweier Systeme geben.

Palim
6 Jahre zuvor
Antwortet  ysnp

Es ist schön, wenn du mit den Bedingungen in BY zufrieden sein kannst. Das ist andernorts nicht so. Die Möglichkeit eines Streiks wird erwogen, gerade weil die bisherigen Protestaktionen zu keinerlei Verbesserungen geführt haben, ebenso wie Überlastungsanzeigen u.a. bekannte Instrumente.

Der Dienstherr kommt seit Jahren seiner Fürsorgepflicht nicht nach, streicht Urlaub/ Weihnachtsgeld, erhöht Stundendeputate, erweitert Aufgabenbereiche, delegiert Verwaltungsaufgaben, fordert im halbjahresschritt zusätzliche Bürokratie und setzt immer neue Aufgaben ein, die die Kollegien schultern sollen, erwartet unbezahlte Mehrarbeit … Die Liste ist nahezu endlos!

Wenn der Streik nicht möglich ist, muss es auf anderem Wege möglich sein, den Unmut deutlich und öffentlichkeitswirksam zur Sprache zu bringen, ohne persönliche Nachteile angedroht zu bekommen. Dann wird es wohl bald Aktionen wie „alle SuS gleichzeitig in die Turnhalle“ oder „Wir machen die Pause, die uns sonst niemand gewährt“ geben, aber an der Stelle sind wir angesichts des Lehrermangels ohnehin bald.

ysnp
6 Jahre zuvor
Antwortet  Palim

„Wenn der Streik nicht möglich ist, muss es auf anderem Wege möglich sein, den Unmut deutlich und öffentlichkeitswirksam zur Sprache zu bringen, ohne persönliche Nachteile angedroht zu bekommen.“
Das meine ich eben auch. Es muss auch andere Möglichkeiten geben. Ich bin z.B. jedes Jahr auf dem Lehrertag des BLLV. Da gibt es klare Stellungnahmen und Ansagen vor wichtigen Personen aus der Politik und der höheren Verwaltungsebenen. Da hat keiner persönliche Nachteile. Man kann sich z.B. dort engagieren und dadurch auch etwas erreichen, wo man Handlungsbedarf sieht.

Palim
6 Jahre zuvor
Antwortet  ysnp

Es ist ja nicht so, dass es diese „Ansagen vro wichtigen Personen aus der Politik und der höheren Verwaltungsebene“ in anderen BL nicht gäbe…

… aber die Zustände sind dennoch andere … und werden von Halbjahr zu Halbjahr und von Wahl zu Wahl schlimmer

g. h.
5 Jahre zuvor
Antwortet  ysnp

@ysnp
Ich gebe Herrn Meidinger auch Recht und verstehe ebenso wie Sie die vier Lehrer nicht.
Am wenigsten aber verstehe ich die GEW, die leichtfertig verbeamtete Lehrer zum Streik aufgerufen und Ihnen zugesichert hat, das sei schon in Ordnung und werde wahrscheinlich auch bei Gericht so gesehen.
Wie wir inzwischen wissen, hat das Bundesverfassungsgericht anders entschieden. Ob sich die GEW wenigstens bei den vielen verbeamteten Lehrern entschuldigt, die gestrekt und sich auf ihr Wort verlassen haben?

@Palim
Anders als Sie bin ich der Meinung, dass die GEW seit Jahren und Jahrzehnten den Schulen und Lehrern durch ihre Schattenregierung und Unterstützung verrückter Reformen vieles an Schwierigkeiten miteingebrockt hat. Auf diese frömmelnde Gewerkschaft kann ich gut und gerne verzichten.

dickebank
5 Jahre zuvor

Ich verstehe die GEW schon, sie ist Mitgliedsorganisation im DGB. Im regelfal sind Tarifbeschäftigte in Gewerkschaften organisiert. Und die haben Streikrecht. Die GEW hat das Problem, dass eine Vielzahl ihrer Mitglieder verbeamtete Lehrkräfte sind., so kann sie anders als bei den Erziehren, die überwiegend angestellt sind, keinen Druck auf die TdL erzeugen, da der Anteil der Beamten nicht während der Arbeitszeit auf die Straße gehen kann.
Wenn den verbeamteten Lehrkräften ein Streikrecht eingeräumt wird, trägt das zur Gleichbehandlung von Angestellten und Beamten bei. Dies wäre für die tarifbeschäftigten Lehrkräfte eine grandiose Möglichkeit ebenfalls auf Gleichbehandlung z.B. in Hinblick auf Gehälter, Arbeitszeit und Aufstiegsmöglichkeiten zu klagen. Aus diesem Grund soll die GEW ruhig auf dem Instanzenweg weiter gehen, für Tarifbeschäftigte wird das eher Vor- als Nachteile haben.

Sinnvolle wäre es alerdings die Tarifgemeinschaft mit dem DBB aufzukündigen und getrennt von den Beamten mit der TdL für den Bereich Schule zu verhandeln.

julia
5 Jahre zuvor

Lehrer sollte man gleich bezahlen, aber vielleicht die Beamten wie die Angestellten. Das gesparte Geld wird in die Schulgebäude investiert und in modernes Material. Durch gutes Material lassen sich Stellen sparen und Sozialpädagogen und Schulschwestern einstellen. Das führt zu weniger Krankmeldungen bei Erwachsenen und Kindern. Es ist undglaublich wie oft sich Lehrer krankschreiben lassen und den Steuerzahler zahlen lassen. Zudem sollte man die monatlichen Extrazuschüsse für Beamtenkinder streichen. Was macht ein Beamtenkind wertvoller als ein Nicht-Beamtenkind? Das Ist ein Punkt, der in Deutschland wirklich mal unter die Lupe genommen werden muss. Dieses eingesparte Geld kann man ebenfalls in die Bildungsgleichheit investieren und in KITAS und Erzieherinnengehälter. Damit hat man zwar noch keine Bildungsgleichheit geschaffen, weil viele Lehrer Kinder aus ärmeren Haushalten und/oder Migrationshintergrund von Lehrern immer noch als Problem gesehen werden. Nicht alle Lehrer aber zu viele. Kein Wunder das die Kinder aggressiv werden. Die sehen doch, was Ihr Lehrer über sie denkt.
Deutschland hat zudem hat dazu ganz andere Probleme vor allem in der Pflege. Wenn Pflegepersonen streiken, kann man dafür vollstes Verständnis zeigen. Diese verdienen im Rentenalter ggf. 2500€ Brutto. Das verdient ein Lehrer mit Dienstbeginn in etwa NETTO. Wenn Lehrer streiken wollen, müssen sie auf ihre Privilegien verzichten. Die Verbeamtung auf Lebenszeit sollte auch erst nach viel längerer Probezeit erfolgen. Die Überprüfung sollte durch Nicht-Beamte stattfinden.
Momentan bekommen sie mehr als ausreichend und viele Kollegen jammern auf hohem Niveau anstatt Leistung zu erbringen. So manche ist entweder schanger oder krank. Liebe Leute ihr habt eben morgens nicht Recht und nachmittags frei – das war 1960. Aber falls es euch tröstet, ihr verdient im internationalen Vergleich noch verdammt gut. Lehrer müssen wirklich mal die rosarote Brille abnehmen und die Realität sehen/ vor allem ihren Horizont erweitern.

dickebank
5 Jahre zuvor
Antwortet  julia

Familienbezoghene gehaltsbestandteile erhalten Angestellte im ÖD ebenfalls.
Welche Lehrkraft mit Erfahrungsstufe 2 nach dem Vorbereitungsdienst erhält denn bei Steuerklasse I 2500 EUR netto?
Wieso kommen Sie auf die Idee ausgebildete Pflegekräfte und staatlich geprüfte Pflegekräfte mit Lehrkräften, die über zwei Staatsexamina verfügen, in einer Tarif- bzw. Besoldungsgruppe zusammenfassen zu wollen?
Dass es mit vielen Gruppen – Eltern wie Schülern – mit Migrationshintergrund Schwierigkeiten an Schulen gibt, ist ein fakt und nicht von der Sichtweise der Lehrkräfte abhängig. Der entscheidende Punkt dabei liegt in der Mitwirkung der Eltern in Erziehungsfragen. Die Mitwirkung kann sich aber nicht in der erlaubnis, dem eigenen Nachwuchs bei Disziplinproblemen einen körperlichen Verweis zu erteilen. Diesen sieht der Ordnungs- und Erziehungsmaßnahmenkatalog nämlich nicht vor. Vielmehr ist der mit disziplinar- und strafrechtlichen Sanktionen versehen.
Die lebenszeitverbeamteung erfolgt in der regel nach dreijähriger Dienstzeit, davor liegt ein 1,5- bis 2-jähriger Vorbereitungsdienst. d.h. es gibt mindestens zwei beamten- bzw. arbeitsrechtliche Beurteilungen von zwei unterschiedlichen Stellen. Säue werden auch durch’s Wiegen nicht fetter!

Die Tatsache, dass viele Lehrkräfte wie andere Arbeitnehmer auch so mit Ende 20/Anfang 30 in die Familienphase eintreten und von ihren Rechten Gebrauch machen, ist wahrscheinlich nur für Sie verwunderlich. dass die zahlen der Frühverrentung in den letzten Jahren gesunken sind, scheint bei Ihnen ebenfalls noch nicht angekommen zu sein. Dass Lehrkräfte wie andere von ihrem Recht Gebrauch machen vorzeitig unter Abstrichen bei den Ruhestandsbezügen/Renten, ist geltendes Recht. Hierbei ist anzumerken, dass die Länderminsterien nur in begründeten Ausnahmefällen einer Stundenreduzierung (Teilzeit) oder einer Altersteilzeitvereinbarung zustimmen.

Im übrigen sind Personaletats kein Steinbruch zur Gewinnung von Investitionsmitteln, zumal die Kaufkraftentwicklung seit Jahrzehnten der Entgeltentwicklung im ÖD davon rennt.

Als wischen Sie sich bitte den Schaum vor’m Mund ab!