Grundschul-Empfehlungen wieder verbindlich? Beckmann spricht von „alten Reflexen“

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BERLIN. In Baden-Württemberg müssen Eltern bei der Anmeldung ihres Kindes an der weiterführenden Schule die Grundschulempfehlung vorlegen – Schleswig-Holstein will entsprechend nachziehen. In Nordrhein-Westfalen ist eine noch restriktivere Regelung im Gespräch: Dort steht die Wahlfreiheit der Eltern grundsätzlich zur Disposition. VBE-Chef Udo  Beckmann behagt die Debatte um strengere Zugangsregelungen für die Realschule und fürs Gymnasium nicht  – er spricht von „alten Reflexen“, die der steigenden Heterogenität der Schülerschaft nicht gerecht würden.

Gewohnt pointiert: VBE-Vorsitzender Udo Beckmann (unlängst auf dem Deutschen Schulleiterkongress). Foto: Susanne Schnabel
Gewohnt pointiert: VBE-Vorsitzender Udo Beckmann (unlängst auf dem Deutschen Schulleiterkongress). Foto: Susanne Schnabel

„Eine Empfehlung der Grundschullehrkraft ist wohl begründet und bezieht sowohl die Leistungen, auch im Kontext der Mitlernenden, die Sicht auf die bisherige Entwicklung und das weitere Potenzial des Kindes mit ein“, meint Beckmann. „Sie darf aber kein Damoklesschwert sein. Das Elternrecht und die damit verbundene Verantwortung der Eltern für ihr Kind haben einen hohen Stellenwert. Der beste Weg ist und bleibt daher eine funktionierende Erziehungspartnerschaft zwischen Eltern und Lehrkräften, innerhalb der sich offen über Stärken und Schwächen des Kindes ausgetauscht werden kann, um eine gut begründete Entscheidung für die weiterführende Schule zu treffen.“

Nicht umsonst orientierten sich auch in den Bundesländern, in denen die Empfehlung nicht verbindlich ist, die meisten Eltern an dieser Einschätzung. „In Ländern, in denen die Grundschulempfehlung verbindlich ist, umgehen Eltern, die damit nicht einverstanden sind und es sich finanziell leisten können, diese, indem sie ihre Kinder auf Privatschulen schicken“, erklärt der VBE-Chef.

„Altes absurdes Denken“

Er meint: „Die Forderung nach einer verbindlichen Grundschulempfehlung basiert auf dem alten absurden Denken, dass Kinder am Ende der Grundschulzeit zielsicher in die drei Kategorien praktisch Begabte (Hauptschüler), theoretisch-praktische Begabte (Realschüler) und theoretisch Begabte (Gymnasiasten) einordbar sind. Ich dachte, dass wir bereits weiter wären.“ Die Entwicklung von Kindern sei nicht immer vorhersehbar. „Zudem sehen wir, dass die Schülerschaft immer heterogener wird und wir die Schülerinnen und Schüler individueller fördern müssen. Dieser Herausforderung müssen sich alle Schulformen und -arten gleichermaßen stellen. Die Illusion, an einzelnen Schulformen leistungshomogene Lerngruppen zu haben, ist absurd!“

Den Vorschlag, Tests zur Leistungsfeststellung in der vierten Klasse durchzuführen – wie unlängst von einem Forscherteam im Auftrag der Stiftung Mercator vorgebracht – sieht der VBE-Bundesvorsitzende kritisch: „Niemand kann ernsthaft wollen, dass schon Grundschüler ein Mini-Abitur machen und derart unter Stress gesetzt werden. Allein, was das Erreichen eines bestimmten Notendurchschnitts schon für einen Druck erzeugt, sehen wir mit dem Blick nach Bayern. Dies trägt allenfalls dazu bei, den privaten Nachhilfemarkt zu stärken.“ Laut Beckmann ist es wichtiger, ein funktionierendes Übergangsmanagement zu etablieren und die Durchlässigkeit zwischen den einzelnen Bildungsgängen möglichst lange offen zu halten. „Die Absprache zwischen den Grundschulen und den weiterführenden Schulen und die Weitergabe von essenziellen Informationen zum Lernstand muss geregelt sein. Nur so können sich die weiterführenden Schulen optimal auf die Neuankömmlinge einstellen und entsprechende Differenzierungsmöglichkeiten erarbeiten. Das gilt in gleicher Weise für den Übergang von der Sekundarstufe I in die Sekundarstufe II.“

Die nordrhein-westfälische Schulministerin Yvonne Gebauer (FDP) hat unlängst eine Rückkehr zur verbindlichen Empfehlung für Viertklässler beim Wechsel auf weiterführende Schulen ins Gespräch gebracht. Lehrer aller Schulformen hätten den entsprechenden Wunsch geäußert, sagte Gebauer. Das sei gerade für eine Liberale zwar eine schwierige Entscheidung. «Ich muss die Wünsche der Schulen gegen das hohe Gut des Elternwillens abwägen.» Wenn aber die Schulen einen solchen Wunsch äußerten, dann sollte die Landesregierung «darüber nachdenken dürfen». Das verbindliche Grundschulgutachten war unter Rot-Grün 2011 abgeschafft worden.

Auch in Schleswig-Holstein steht eine Verschärfung an. Der Koalitionsvertrag von Schwarz-Gelb-Grün sieht vor, nach dem Vorbild Baden-Württembergs wieder eine schriftliche Empfehlung einführen, Dort sind die Eltern seit Kurzem verpflichtet, diese in der neuen Schule vorzulegen – die letzte Entscheidung allerdings liegt nach wie vor bei ihnen. News4teachers

Schulform-Empfehlungen: Unsicher bei manchen Kindern? Was eine Bildungsforscherin Grundschullehrern rät

 

 

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2 Kommentare
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Nick
6 Jahre zuvor

Da hat der gute Herr Beckmann wohl noch nicht mitbekommen, dass wir ein absolut durchlässiger System haben, bei dem Kinder die Schulart zu jedem Halbjahr wechseln können, wenn ihre schulische Entwicklung anders verläuft als in Klasse 4 erwartet.

Fakt ist: Seit Abschaffung der verbindlichen Bildungsrmpfehlung müssen sehr viel mehr Kinder die Schule wechseln, als vorher. Ist es gut, Kinder, die sich oftmals gerade in ihrer weiterführenden Schule eingelebt haben herauszureissen und umzuschulen, weil sie völlig überfordert sind?

Und zum Thema Elterwille bzw. Bevormundung der Eltern: In BE sprachen sich 83,3% für die neue Regelung aus, dass die Bildungsempfehlung zumindest wieder vorgezeigt wird (https://www.swr.de/swraktuell/bw/ihre-meinung-grundschulempfehlung-was-sagen-sie-dazu/-/id=1622/did=19139542/nid=1622/1oj5vt1/index.html). In vielen Gesprächen mit Eltern hörte ich immer wieder, dass sie die verbindliche Bildungsempfehlung für besser hielten. Auch der Gedamtelternbeirat im Land sieht das wohl so (wurde mir berichtet, leider finde ich keinen Link dazu).

Wilma Pause
6 Jahre zuvor

Dann also auch an dieser Stelle nochmal die Gegenposition zu Beckmann und Konsorten, um das einseitige Bild zu vervollständigen:

„Nachhilfeschulen in Osnabrück und im Landkreis berichten, dass Grundschüler trotz des Wegfalls der Schullaufbahnempfehlung vor drei Jahren zunehmend unter Druck stehen. […]
Die Leiterin des Nachhilfe-Instituts ‚Schülerhilfe‘ an der Süsterstraße in Osnabrück, Kerstin Teschner, hat die Erfahrung gemacht, ‚dass Eltern seither versuchen, ihr Kind auf dem Gymnasium anzumelden und dort auch mithilfe von Nachhilfe durchzuboxen‘. Die Schüler seien dadurch aber natürlich unglücklich, weil sie die Erwartungen oft nicht erfüllen könnten und dadurch deprimiert zur Nachhilfe kämen.

‚Nach meiner Wahrnehmung wächst der Druck auf die Grundschüler, weil Eltern frei entscheiden können, auf welche weiterführende Schule sie ihr Kind schicken.’“

https://www.noz.de/lokales/osnabrueck/artikel/1013466/druck-auf-grundschueler-in-der-region-osnabrueck-waechst