Gutachten: Schulleiter arbeiten so viel, dass es gegen das Grundgesetz verstößt (und nicht nur die, meint der Philologenverband)

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WIESBADEN. Die Arbeitszeit vieler Schulleiter verstößt gegen das Grundgesetz – so hoch ist sie. Zu diesem Ergebnis kommt ein aktuelles Gutachten aus Hessen. Der Philologenverband des Landes zeigt sich empört. „Er reicht!“, meint er – auch mit Blick auf die Überlastung vieler Kollegien, nicht nur in Hessen.

Immer mehr Schulleiter und Lehrkräfte fühlen sich überlastet - im hessischen Kultusministerium stapeln sich die Überlastungsanzeigen. Illustration: Shutterstock
Immer mehr Schulleiter und Lehrkräfte fühlen sich überlastet – im hessischen Kultusministerium stapeln sich die Überlastungsanzeigen. Illustration: Shutterstock

Die Überlastung der hessischen Schulleiter ist so groß und vor allem dauerhaft, dass sie dem Verfassungsrechtler Alexander Thiele von der Universität Göttingen zufolge gegen das Grundgesetz verstößt. „Da das Kultusministerium diesem Zustand nicht abhilft, verstößt es gegen die ihm obliegende Fürsorgepflicht“, so schreibt er in dem Papier.

„Die Auswertung von Studien zeigt, dass jedenfalls für einen Großteil der Schulleiterinnen und Schulleiter die zur Verfügung stehende Leitungszeit nicht für eine adäquate Leitung der jeweiligen Schule ausreicht“, heißt es in dem Gutachten, das der Landesverband Hessen der Bundesvereinigung der Oberstudiendirektoren in Auftrag gegeben hat. „Das liegt vor allem daran, dass nicht ausreichend Assistenzpersonal vorhanden ist, an das einzelne Aufgaben delegiert werden können. Die tatsächliche Belastung vieler Schulleiterinnen und Schulleiter liegt daher bereits gegenwärtig bei regelmäßig 50-60 Wochenstunden.“ Arbeitstage mit zwölf bis 14 Stunden seien keine Ausreißer, vor allem am Gymnasium.

Kultusminister Alexander Lorz (CDU) sei „auf dem besten Weg, jegliches Vertrauen zu verspielen. Weder ist die aufrichtige Sorge um seine Bediensteten erkennbar, noch eine ernsthafte Auseinandersetzung mit dem Problemfeld der Arbeitsüberlastung“, so meint nun der Philologenverband Hessen. Er fordert die schwarz-grüne Landesregierung auf, sofort die Schulleiter-, Schulleitungs- und Schuldeputate deutlich zu erhöhen. „Für Schulleiterinnen und Schuleiter an mittleren und großen Schulen bedeutet dies die völlige Freistellung von der Unterrichtsverpflichtung und die Erhöhung der übrigen Deputate um mindestens 30 bis 40 Prozent“, so heißt es in einer Pressemitteilung. Allerdings seien keineswegs nur die Schulleitungen überlastet. Der Philologenverband ruft die Kollegien der Gymnasien deshalb auf, sich an seiner derzeit laufenden Arbeitszeitstudie zu beteiligen.

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Die Schulleitungs-Studie trifft auf eine explosive Stimmung in vielen Kollegien. Im hessischen Kultusministerium stapeln sich mittlerweile die Überlastungsanzeigen. Erst in der vergangenen Woche berichtete die „Offenbach-Post“ über eine örtliche Gesamtschule, die ein entsprechendes Schreiben ans Ministerium geschickt hat –  „ein Appell und ein Hilferuf“, wie der Schulleiter gegenüber der Zeitung erklärt. Es fehle vor allem an personeller Unterstützung bei der Inklusion und bei der Schulsozialarbeit.

Auch die Kollegien von zwei weiteren Offenbacher Schulen – einer Gesamtschule sowie einer Haupt- und Realschule – würden derzeit erwägen, ob sie eine Überlastungsanzeige ans Minsterium schicken sollen, so berichtet aktuell die „Hessenschau“. „Wir sind inzwischen nicht mehr allein Lehrer, sondern auch Psychologen, Drogenberater und Sozialarbeiter – ohne dafür die fachliche Qualifikation zu haben“, so wird eine Lehrerin zitiert.

Keine Kleinigkeit

Wenn eine Schule in einem so genannten Brandbrief meldet, dass sie überlastet ist und ihre pädagogischen Aufgaben nicht mehr erfüllen kann, dann ist das keine Kleinigkeit. Wir erinnern uns: 2006 geriet die Berliner Rütli-Schule im Problemstadtteil Neukölln bundesweit in die Schlagzeilen, weil sie der Gewalt auf dem Schulhof nicht mehr Herr wurde – und dies in einem Brief an die Senatsverwaltung mitteilte. In Hessen haben allein 2016 mehr als 120 Kollegien Überlastungsanzeigen an das Kultusminsterium in Wiesbaden geschickt.

Von den insgesamt 15 Frankfurter Gesamtschulen haben das bereits elf getan – vor allem die Inklusion setzt den Lehrkräften dort zu.  „Ich habe eine Klasse mit 27 Schülern“, so berichtet eine betroffene Lehrerin gegenüber der „Neuen Presse“, „darunter ist ein Hochbegabter, ein Schüler mit geistig-emotionaler Störung, ein Autist, drei Lernhilfeschüler, ein Schüler mit sozial-emotionaler Störung und ein Flüchtlingskind.“ Meist stehe sie alleine vor der Klasse – und müsse allen Schülern gerecht werden. Das sei einfach nicht zu schaffen. bibo / Agentur für Bildungsjournalismus

Hintergrund: Was ist eine Überlastungsanzeige?

„Ist der Arbeitnehmer daran gehindert seine Arbeitspflicht ordnungsgemäß zu erfüllen, hat er den Arbeitgeber hierüber unverzüglich zu informieren. Diese Anzeige nennt man Überlastungsanzeige“, so heißt es auf dem Blog Arbeitsrecht.

„Insbesondere gilt diese Verpflichtung dann, wenn die Gefahr besteht, dass die ihm übertragenen Aufgaben unerledigt bleiben.“ Das Ziel der Überlastungsanzeige bestehe darin, den Arbeitgeber auf die Gefahr hinzuweise, dass Arbeit nicht erledigt werden könne. „Weiter soll die Überlassungsanzeige auch den Arbeitnehmer schützen. Die Gefahr für den Arbeitnehmer besteht nämlich darin, dass wenn Arbeit liegen bleibt, dass der Arbeitgeber später Vorwürfe wegen Schlechtleistung oder Nichterfüllung der übertragenen Arbeiten erhebt.“ Arbeitnehmer seien sogar verpflichtet, dem Arbeitgeber eine Überlastung anzuzeigen.

Quelle: https://rechtsanwaltarbeitsrechtberlin.wordpress.com/2017/12/08/ueberlastung-am-arbeitsplatz-was-ist-eine-ueberlastungsanzeige/

Wenn die Erschöpfung nicht mehr endet… Lehrer und Erzieher sind die am stärksten belasteten Berufsgruppen

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4 Kommentare
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OMG
6 Jahre zuvor

Nun, Herr Lorz wird wieder darauf hinweisen, dass die „Brandbriefe“ der Form nach keine Überlastungsanzeigen sind (was formal auch stimmt), daraufhinweisen, dass die Schulämter sich der Fälle annehmen (was auch nur formal stimmt) und ein Loblied anstimmen, dass das HKM den Großteil seines Tuns auf die ENTLASTUNG der Schulen legt (Rede im Landtag im Dezember 2017).
Herr Schwarz als bildungspolitischer Sprecher wird wieder deutlich machen, dass in Hessen die Lehrer in einem wahren Paradies arbeiten würden usw…..
Nun denn………

drd
6 Jahre zuvor

Auch in BW besteht angeblich das Paradies. Letzte Woche war meine 41 Stunden-Woche in der Nacht von Dienstag auf Mittwoch um 2 zu Ende. Der Rest der Woche war somit unbezahlt. Gut, das war extrem. Aber 50-55 Stunden werden es immer, nicht nur bei Schulleitern.

OMG
6 Jahre zuvor

Nein, das kann nicht sein. In Hessen ist das Paradies. BW hat das raubkopiert. Hammer.

omg
2 Jahre zuvor

Aktuell in Hessen Thema: Seit 2016 verhängen zunehmend alle Schulämter die Pflicht für Schulleiter, dauerhaft erreichbar und einsatzbereit zu sein – also schon vor Corona.
Das heißt: 365 Tage im Jahr darf das Teleon klingeln, 365 Tage im Jahr kann es heißen: Ab in die Schule. Denn der Slogan lautet: Man hat kurzfristig dienstfähig zu sein.
Dazu kommt: Der Erholungsurlaub ist seit 2016 kein Thema mehr: Die Schule muss 52 Wochen Im Jahr erreichbar und dienstbar sein.
Wann Schulleitungen mal Urlaub machen können?
Das soll in Zukunft dann auch mal im HKM Thema werden.
Das wird lustig.