Hunderte Zusagen zu Genossenschaft für katholische Schulen

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Das geplante Genossenschaftsmodell zur finanziellen Rettung katholischer Schulen in Hamburg stößt auf rege Nachfrage, darunter von Ex-Bürgermeister Ole von Beust. Einige Hundert hätten bereits ihre Bereitschaft bekundet, einer Genossenschaft beizutreten, sagte Mitinitiator Nikolas Hill im Gespräch.

Die Pläne für eine Genossenschaft werden konkreter.          Foto: Daniel Zimmel / flickr (CC BY-SA 2.0)

Weil Zusagen über unterschiedliche Kommunikationskanäle einträfen und diese sukzessive ausgewertet würden, gebe es noch keine konkreten Zahlen. Das Projekt benötigt rund 10 000 Unterstützer, die Anteile zu je 1000 Euro zeichnen sollen. Der Beitrag wird fällig, wenn das Projekt mit dem Erzbistum Hamburg fest verabredet ist.

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Ein prominenter Geldgeber hat sich im «Hamburger Abendblatt» geoutet: der frühere Bürgermeister von Beust, selbst Protestant. Er wolle einen Anteil von rund 1000 Euro zeichnen, bestätigte Hill. Auch Hamburgs Sozialsenatorin Melanie Leonhard (SPD), Katholikin, unterstütze das Vorhaben. Sie werde aber nicht Genossin. Grund hierfür ist offenkundig, dass eine mögliche Interessenkollision mit ihren Amtsaufgaben vermieden werden soll.

Ziel der Initiative ist, alle 21 katholischen Bildungseinrichtungen zu erhalten. Acht davon stehen vor der Schließung. Weil zehn Millionen Euro Genossenschaftskapital den Gesamtbedarf nicht decken werden, sind auch weiterhin Mittel des Bistums und der Stadt vonnöten. dpa

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Cavalieri
6 Jahre zuvor

Es gibt zwei Dinge, die daran nicht so begeisternd sind:
1. Katholische Privatschulen dienen (gewollt oder ungewollt) einer gewissen sozialen und ethnischen Segregation. Die Zahl der Moslemkinder dürfte gering sein, auch wenn sie prinzipiell aufgenommen werden können.
2. Selbst wenn die Kosten zu 95 % von anderen getragen werden, behält sich die Kirche vor, Mitarbeiter rauszuwerfen, wenn sie im privaten Bereich bestimmte katholische Regeln nicht einhalten, z.B. wenn sie Geschiedene heiraten oder ähnliches.
Das zweite ist vollkommen unzeitgemäß, das erste ist zumindest von den progressiven Parteien, die die Gemeinschaftsschule favorisieren, nicht erwünscht. Aber selbsterständlich sagt niemand was gegen die katholischen Schulen, wo laut Homepage einer solchen Schule „die Kinder und Jugendlichen in ihrer persönlichen und religiösen Entwicklung unterstützt werden.“ Man darf skeptisch sein, was „religiöse Entwicklung“ im Katholizismus praktisch bedeutet. Vermutlich werden alle zum Beichten angehalten.
Wäre es nicht besser, diese Schulen würden zu normalen staatlichen Schulen, und die genannten Gelder kämen einem Verein der Freunde solcher Schulen zugute?

Francis Martinek
6 Jahre zuvor

Anhand des Berichtes bekomme ich den Eindruck, dass heutige Generationen politischer und kommunaler Entscheiderinnen und Entscheider nicht in Kenntnis sind darüber, dass insbesondere die katholische Kirche Sonderrechte geniesst, basierend auf einen immer noch gültigen NAZIVERTRAG, der am 20.07.1933 zwischen Hitler und dem Vatikan geschlossen wurde, mit dem Ziel seitens Hitler, durch diesen Ablasshandel Nazifeindliche Kritik von der Kirchenkanzel zum Schweigen zu bringen.
Zu diesem immer noch gültigen NAZIVERTRAG gehört zum Beispiel der Grundgesetzeintrag zum Religionsunterricht und das Recht, Kirchensteuern zu erheben und weitere umfangreiche Schweigegeldprivilegien, die in diesem Umfang mit einer säkularen und freiheitlich demokratischen Bundesrepublik Deutschland nie möglich wäre.
Aber auf diesem Auge ist unsere Politik selbst im HOLOCAUST Gedenkjahr blind und taub.
Bevor jemand also glaubt, durch schulerhaltende Spenden einen christlichen Dienst zu erweisen, sollte erstmal die Kirche aber auch die Politik auffordern, diesen immernoch gültigen NAZIVERTRAG für ungültig zu erklären und durch etwas zu ersetzen, dass einer säkularen, weltoffenen und freiheitlich demokratischen Bundesrepublik besser zu Gesichte steht.
Dieser NAZIVERTRAG, von dem rede, ist bekannt als Reichskonkordat.

Cavalieri
6 Jahre zuvor
Antwortet  Francis Martinek

Leider hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass das Reichskonkordat immer noch gültig ist. Eine Kündigungsklausel ist angeblich nicht vorgesehen. Allerdings bindet dieser Vertrag nur die deutsche Reichsregierung und ihre Nachfolger, aber nicht die Bundesländer, weil diese in Sachen Schule selbständig sind. Auch das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. Die Bundesländer haben inzwischen teilweise eigene Konkordate abgeschlossen, auch Hamburg:
https://de.wikipedia.org/wiki/Staatskirchenvertrag