Rückkehr zur verbindlichen Schulempfehlung? Gebauers Vorstoß sorgt für Wirbel

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DÜSSELDORF. In diesen Tagen bekommen deutsche Viertklässler wieder die Empfehlungen für weiterführende Schulen. In NRW sind diese für Eltern nicht verpflichtend. Aber sie könnten es wieder werden. Schulministerin Gebauer denkt laut über eine Reform nach. Widerspruch kommt allerdings von der GEW und dem VBE – den Verbänden also, die Grundschullehrkräfte vertreten.

Die Grundschule ist seit dem Absturz im IQB-Viertklässlertest unter Druck geraten. Foto: Shutterstock
Gymnasium oder doch Realschule? Diese Entscheidung will die FDP den Eltern abnehmen.                   Foto: Shutterstock

Die nordrhein-westfälische Schulministerin Yvonne Gebauer (FDP) hat eine Rückkehr zur verbindlichen Empfehlung für Viertklässler beim Wechsel auf weiterführende Schulen ins Gespräch gebracht. Lehrer aller Schulformen hätten den entsprechenden Wunsch geäußert, sagte Gebauer der «Rheinischen Post». Das sei gerade für eine Liberale zwar eine schwierige Entscheidung. «Ich muss die Wünsche der Schulen gegen das hohe Gut des Elternwillens abwägen.» Wenn aber die Schulen einen solchen Wunsch äußerten, dann sollte die Landesregierung «darüber nachdenken dürfen».

Das verbindliche Grundschulgutachten war unter Rot-Grün 2011 abgeschafft worden. Zwar gibt es weiterhin förmliche Schulempfehlungen. Aber entscheidend bei der Wahl der Schulform ist seitdem der Elternwille. Seit 2011 stieg die Zahl der Schüler, die das Gymnasium zum Ende der Erprobungsstufe nach der sechsten Klasse verlassen, von knapp 2190 auf rund 2770 Abbrecher im Jahr 2016. Der Grünen-Landesvorsitzende Felix Banaszak warnte vor einer Rückkehr zu verbindlichen Schulempfehlungen: «Stress und Leistungsdruck in den dritten und vierten Klassen würden noch größer», sagte er. Das sei auch nicht im Interesse der Grundschullehrer.

Noch keine endgültige Entscheidung getroffen

Das Schulministerium verwies darauf, dass keine Entscheidungen getroffen seien. Allerdings würden im Rahmen des sogenannten Masterplans zur Reform der Grundschulen alle Bereiche analysiert. Dazu gehörten auch die Schulempfehlungen. Der «Masterplan» soll dieses Jahr vorgelegt werden.

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Im schwarz-gelben Koalitionsvertrag wird zumindest verklausuliert die Option für eine Stärkung der Position der Schulen angedeutet: «Wir wollen bei der Aufnahme der Schülerinnen und Schüler die Entscheidungsmöglichkeiten der Schulen aufgrund ihres Bildungsauftrags stärken», heißt es darin.

Bis 2006 konnten Eltern in NRW die Schulform ihrer Kinder frei entscheiden. Nach dem Amtsantritt der damaligen CDU/FDP-Regierung wurde die Verbindlichkeit des Grundschulgutachtens erhöht. Hatte das Kind beispielsweise nur eine eingeschränkte Empfehlung etwa fürs Gymnasium, gab es ein verpflichtendes Beratungsgespräch an der gewünschten Schule. Danach konnten die Eltern weiter frei entscheiden. Die Zahl der Abbrecher am Gymnasium nach der sechsten Klasse sank während der CDU/FDP-Regierungszeit von einem Höchststand von 3360 Schülern im Jahr 2007 auf knapp 2190 im Jahr 2011.

GEW und VBE zeigen sich kritisch

Die GEW erteilte den Überlegungen bereits eine Absage: «Bei vielen Kindern ist es einfach zu früh, im Alter von 9,5 Jahren über den möglichen schulischen Bildungsgang zu entscheiden», heißt es in einer Mitteilung der GEW. Gleiche Noten führten außerdem zu unterschiedlichen Schulformempfehlungen. Viele Eltern hielten sich ohnehin an die Einschätzung der Grundschule. Auch von Seiten des VBE waren kritische Töne zu hören. „Grundschullehrkräfte haben keine Glaskugel, mit der sie die Schullaufbahn eines Kindes hundertprozentig vorhersagen können“, sagte Landeschef Stefan Behlau. „Wer ein faires Schulsystem haben möchte, bezieht für die Entscheidung alle Seiten – auch Eltern – mit ein und stärkt die Durchlässigkeit. Gerne stehen wir der Politik konstruktiv zur Seite, um ein Übergangsmanagement zu erarbeiten.“

Der Verband „lehrer nrw“ hingegen begrüßte Gebauers Vorstoß als Schritt in die richtige Richtung. „Die Praxis der vergangenen Jahre unter der rot-grünen Vorgänger-Regierung hat gezeigt, dass es ein Fehler war, die Entscheidung über die Schullaufbahn der Kinder allein in die Hände der Eltern zu legen. Zu oft landen Kinder nach der Grundschule auf einer Schulform, die nicht zu ihrem Leistungsvermögen oder ihren Neigungen passt. So produzieren überehrgeizige oder überfürsorgliche Eltern Stress und Frust bei allen Beteiligten – vor allem bei ihren eigenen Kindern“, so erklärte die Vorsitzende Brigitte Balbach. Sie sprach sich für ein Verfahren aus, bei dem die Empfehlungen möglichst im Einvernehmen mit den Eltern ausgesprochen würden – wo das nicht möglich sei, müsse eine neutrale Überprüfung erfolgen. News4teachers / mit Material der dpa

Grundschulempfehlung soll aufgewertet werden – Ministerin Eisenmann bringt Gesetzesentwurf in Landtag ein

 

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Wilma Pause
6 Jahre zuvor

Ach ja, die GEW…

Ich hatte es an anderer Stelle bereits gepostet, aber hier passt es perfekt:

„Nachhilfeschulen in Osnabrück und im Landkreis berichten, dass Grundschüler trotz des Wegfalls der Schullaufbahnempfehlung vor drei Jahren zunehmend unter Druck stehen. […]
Die Leiterin des Nachhilfe-Instituts ‚Schülerhilfe‘ an der Süsterstraße in Osnabrück, Kerstin Teschner, hat die Erfahrung gemacht, ‚dass Eltern seither versuchen, ihr Kind auf dem Gymnasium anzumelden und dort auch mithilfe von Nachhilfe durchzuboxen‘. Die Schüler seien dadurch aber natürlich unglücklich, weil sie die Erwartungen oft nicht erfüllen könnten und dadurch deprimiert zur Nachhilfe kämen. ‚Nach meiner Wahrnehmung wächst der Druck auf die Grundschüler, weil Eltern frei entscheiden können, auf welche weiterführende Schule sie ihr Kind schicken.’“
https://www.noz.de/lokales/osnabrueck/artikel/1013466/druck-auf-grundschueler-in-der-region-osnabrueck-waechst

sofawolf
6 Jahre zuvor

Sofern die Gesetze (oder was auch immer) so sind, dass Eltern gegen alles (erfolgreich) klagen können, was Lehrer machen, sollte es einfach den Eltern überlassen bleiben, wohin sie ihr Kind schicken. Das spart jede Menge Nerven, Bürokratie und Gerichtsprozesse. Dann schaffen es die Kinder am Gymnasium oder sie schaffen es eben nicht.

Sollen es doch Schule und Lehrer verbindlich entscheiden, müssen flankierend auch die schulrechtlichen und sonstigen juristischen Bestimmungen (oder sonstwas, @ dicke bank wird mich ggf. gleich korrigieren) so gestaltet werden, dass nicht alles „verklagt“ werden kann und schon gar nicht erfolgreich.

sofawolf
6 Jahre zuvor
Antwortet  sofawolf

Also wenn man sich die Tendenzen in unserer Gesellschaft anschaut, dann geht die letztere Variante einfach nicht mehr. Ist halt so. Heutzutage will sich niemand mehr von einer „Obrigkeit“ etwas vorschreiben lassen. 🙂

Dann bleibt nur die erste Variante. Die Eltern dürfen es selbst entscheiden. Sie können die Lehrer unverbindlich um Rat fragen, müssen es aber nicht. Am Gymnasium entscheidet sich, wer bleiben darf. (Wobei ich befürchte, letztendlich darf dann immer jeder bleiben, da dadurch ja auch Arbeitsplätze gesichert werden, sodass tatsächlich auf lange-lange Sicht das Gymnasium zur Einheitsschule mutiert und man irgendwann die anderen Schulformen abschaffen kann und wird.)

Vielleicht ist das ja so gewollt?!

xxx
6 Jahre zuvor
Antwortet  sofawolf

Das wird so gewollt sein. Die Meinungsfreiheit wird ja auch nur noch so lange gewährt, wie sie dem aktuellen Mainstream entspricht. Abweichler werden je nach Inhalt als rechtsextrem, Nazi, ausländerfeindlich, frauenfeindlich, homophob, islamophob, sexistisch o.ä. diffamiert.

Lena
6 Jahre zuvor
Antwortet  xxx

Das ist Blödsinn!
Natürlich kannst du deine Meinung äußern… Aber wenn sie homophob ist, dann wirst du eben auch als Homophober bezeichnet!
Noch besser sagte es Dunja Hayali: https://www.youtube.com/watch?v=5dQeK8pKkfM
Aber darum geht es in diesem Artikel ja gar nicht…

xxx
6 Jahre zuvor
Antwortet  Lena

Liebe Lena, das Problem ist heutzutage, dass jede Haltung, die auch nur den kleinsten Hauch einer Kritik am derzeitigen Mainstream enthalten könnte, gleich niedergebrüllt wird. Mit fundierten Argumenten, seriös durchgeführten Studien zur Stützung ihrer Haltung usw. können die „Brüller“ in den seltensten Fällen dienen. Als Beispiele nenne ich Kritik an der Inklusion und die ganze Flüchtlingsthematik.

Ich empfehle Ihnen in diesem Zusammenhang mal die Kommentare von Bernd, Anna, Georg, Unverzagte und anderen hier bei n4t zu studieren.

Palim
6 Jahre zuvor

“ Lehrer aller Schulformen hätten den entsprechenden Wunsch geäußert, sagte Gebauer der «Rheinischen Post».“
Aha.
Lehrer aller Schulformen würden womöglich auch äußern, dass es dieser verbindlichen Empfehlung nicht bedarf.

sofawolf
6 Jahre zuvor
Antwortet  Palim

Na, da kann ich Ihnen ja sogar mal zustimmen, Palim. 🙂

xxx
6 Jahre zuvor
Antwortet  Palim

Bei jeder Fragestellung werden Sie Für- und Gegenstimmen erhalten. Die Frage ist nur, wie groß die relativen Anteile sind. Das gilt besonders bei Thematiken, die neben Ja und Nein auch diverse Ja, aber bzw. Nein, aber kennen, die aber von gewissen Kreisen lautstark niedergebrüllt werden.

Wilma Pause
6 Jahre zuvor

Und warum ist die GEW jetzt plötzlich aus der Artikel-Überschrift verschwunden und Frau Gebauer hineingerutscht?

dickebank
6 Jahre zuvor
Antwortet  Wilma Pause

Weil der Vorstoß einer liberalen Politikerin auf diesem Feld wohl eher ein klassisches Eigentor sein dürfte.

NRW verzeichnet round about 2700 „Abschuler“ von GY am Ende der erprobungsstufe je Jahr. Hier war dann der Ehrgeiz der Erziehungsberechtigten nicht in Einklang mit dem leistungsvermögen der Sprößlinge zu bringen. Gleichzeitig ist der freie Elternwille ien hohes Gut, dass die Politik in Hinblick auf Wählerstimmen schlecht beschneiden kann. Darüber hinaus ist es zwischen den beteiligten Verbänden eher unstrittig, dass am Ende der 4. Klasse eine verlässliche Schulentwicklungsprognose abgegeben werden kann.

Die einzige verbelibende politische Lösungslinie wäre eine Verlängerung der Grundschulzeit oder die Einführung von Schuleignungs-/eingangstests an GY. Das Dilemma für Schwarz-Gelb ist ja, nimmt man diese 2.700 späteren Abschuler je Schuljahr nicht an GY auf, stärkt man die anderen Schulformen der SekI+II, was aber um jeden Preis verhindert werden soll. Die Rückkehr zur verbindlichen Grundschulempfehlung wird also voraussichtlich in absehbarer Zeit nicht kommen.

xxx
6 Jahre zuvor
Antwortet  dickebank

Die 2700 Abschuler sind im Schnitt rund 4 Schüler pro Schule. Die können durchaus einen vier- einen dreizügigen Jahrgang machen. Daran haben die Gymnasien kein Interesse.

An den Aufnahmetests dürften die Gymnasien auch kein Interesse haben, weil die erstens viel Zusatzarbeit bedeuten und zweitens eine gymnasiale Eignung abprüfen. Wir wissen alle nur zu genau, dass mindestens 1/3 der derzeitigen Gymnasiasten dort nichts verloren hat, wenn man an Herrn Humboldt zumindest noch in Sichtweite vorbeilaufen möchte.

dickebank
6 Jahre zuvor
Antwortet  xxx

Nur wenn dieses Drittel – die Übertrittsquote von GS zu GY liegt in NRW bei 42% – zusätzlich die Schulen der SekI bevölkert, dann platzen die Schulentwicklungspläne aller NRW-Kommunen. Wenn 14% der Anmeldungen an GY auf Fehlentscheidungen fußen und folglich jedes dritte Kind besser eine andere Schulform wählen sollte, dann würde das den Trend zum Übergang an eine Gesamtschule stärken, da die Eltern ja ein Abitur für ihr Kind anstreben. Da GeS in NRW Schulen im gebundenen Ganztag sind und die SuS bis Ende der 10. Klasse 188 Pflichtwochenstunden Unterricht erhalten müssen, wird das ein teurer Spaß. Die Alternative wäre der Ausbau von Realschulplätzen. – Und da kommen dann die Kommunen erst recht in ein Dilemma, da in den letzten Jahren viele RS ind SekS umgewidmet worden sind.

xxx
6 Jahre zuvor
Antwortet  dickebank

Natürlich müssen Realschulen erweitert werden. Gleichzeitig aber das Abiturniveau so stark angehoben werden, dass das besagte Drittel die Anforderungen für das Abitur nicht schafft. Abgesehen davon könnte man diverse Gesamtschulen dann in große Realschulen umwandeln, weil dort dann mindestens die Hälfte der heutigen Oberstufler das Abitur nicht bestehen würden.

dickebank
6 Jahre zuvor
Antwortet  dickebank

Sie vergessen die beruflichen GY bzw. Berufs- und Fachoberschulklassen. Ein nicht unerheblicher Anteil erwirbt seine Hochschulzugangsberechtigung über den Weg der beruflichen Bildung. Es gibt G8 oder G9 zum Trotz nur enige Studiengänge, für die zur Studienaufnahme eine AHR zwingende Voraussetzung ist.

Die RS sind in der heutigen Form nicht mehr „state of the art“. Hinzu kommt dass viele von ihnen mittlerweile ebenfalls in den Ganztag geflüchtet sind. DAs Dilemma ist doch, dass der MSA mit FOR ohne Qualifikationsvermerk nichts wert ist, da die duale Ausbildung dank der Kammern (HWK und IHK) am Ende ist.

jagothello
6 Jahre zuvor

„Zu oft landen Kinder nach der Grundschule auf einer Schulform, die nicht zu ihrem Leistungsvermögen oder ihren Neigungen passt. So produzieren überehrgeizige oder überfürsorgliche Eltern Stress und Frust bei allen Beteiligten – vor allem bei ihren eigenen Kindern”. Dieses Geschwurbel ist bezeichnend für die Debattenkultur zum Thema „Schule“. „Eine Schulform…“ Gemeint ist doch wohl das Gymnasium? Warum wird das nicht klar gesagt? Die Ministerin hat ein Riesenproblem: Die Ideologie ihrer Besserverdiener-Partei sieht Selbstbestimmung vor. Genau das aber, selbst bestimmen, sollen die Leute ja gar nicht, damit es auch weiterhin schön elitär zugehen kann. Oder besser: Selbstbestimmung ist was für Top-Performer, nicht für Lieschen Müller. Die ist nämlich zu dumm für Eigenverantwortung. Da hilft dann nur noch der Eiertanz: Es ist „noch nichts entschieden“. Na, dann ist ja gut. Auf welcher Basis sollen die Lehrer eigentlich entscheiden? Gibt es dann endlich transparente, justiziable Standards? Wenigstens innerhalb EINER Schule? Noch ein Grund mehr, diesem elenden Selektionsmist den Garaus zu machen und endlich flächendeckend Gesamtschulen einzuführen. Was wir brauchen ist Differenzierung nach innen und nicht nach außen!

Cavalieri
6 Jahre zuvor
Antwortet  jagothello

„Selbstbestimmung ist was für Top-Performer, nicht für Lieschen Müller. Die ist nämlich zu dumm für Eigenverantwortung.“
Dasselbe gilt aber auch für andere Bereiche, z.B. Geldanlage, Autokauf etc. Gerade weil viele nicht durchblicken, gibt es Beratung, sonst müsste man ja alle, die „dumm“ sind, von jeder Entscheidung ausschließen. Das geht nicht.

Ich verstehe nicht, warum man das Thema nicht pragmatisch angehen kann:
1. Wenn die Eltern der Schulempfehlung folgen, gibt es vorläufig keinen Handlungsbedarf.
2. Wenn die Eltern davon abweichen wollen (nach oben oder nach unten), dann gibt es eine Pflichtberatung. Das ist schon mal eine Minderheit. Ggfs. kann man auch zusätzliche Tests als weitere Entscheidungshilfe vorsehen oder zumindest anbieten. Schließlich und endlich müssen die Eltern im Falle der Abweichung unterschreiben, dass sie das auf eigenes Risiko tun und auf Rechtsmittel in dieser Sache verzichten. Alternativ könnte man ein Probehalbjahr einführen oder ähnliches. Man soll auch an die Fälle denken, wo Eltern ihre Kinder mit Gymnasialempfehlung dennoch nicht dorthin schicken wollen. Angeblich werden von 100 Arbeiterkinder mit dieser Empfehlung nur 50 tatsächlich aufs Gymnasium geschickt. Auch da sollte man eingreifen.
3. Für unversöhnliche Streitfälle sollte es eine Schiedsstelle geben, die sich die Sache genauer ansieht und vielleicht mit den Kindern eine Art von mündlicher Prüfung veranstaltet. In den Schulferien vor Beginn des Schuljahres sollte dafür Zeit sein. Und dann entscheidet die Schiedsstelle in letzter Instanz. Keine Beschäftigung der Gerichte. Das werden hoffentlich nicht viele Fälle sein.
4. Die existierenden Gesamtschulen können in jedem Fall einen Ausweg anbieten. Dafür haben wir sie doch: Bei manchen ist es eben nicht klar, wie es weiter geht, bei anderen schon. Wir haben zu viel Prinzipienreiterei und zuwenig Pragmatismus.

Palim
6 Jahre zuvor
Antwortet  Cavalieri

Die eingeforderte Beratung bekommen die Eltern ja.
Sie werden zum Elterngespräch eingeladen, mehfach in jedem Schuljahr, auch in Klasse 4.
In einigen Bundesländern geben Grundschullehrkräfte Empfehlungsschreiben heraus.
In einigen Bundesländern schreiben die Grundschullehrkräfte verpflichtend für jedes Gespräch (genau vorgegebene) Protokolle, mit beidseitiger Unterschrift, ggf. auch mit der des Schülers/ der Schülerin. Wird der Termin nicht wahrgenommen, muss ein weiterer angeboten werden.

Es ist alles ein unfassbarer bürokratischer Aufwand, dafür, dass EINIGE Kinder eine Schulform besuchen, deren Anforderungen sie nicht gewachsen sind.
Es gibt auch EINIGE Kinder, die es TROTZ gymnasialer Empfehlung nicht schaffen.
Und?
Dann besuchen sie eine andere Schule und legen ihr Abitur später an dieser oder an einer Berufsschule ab.
Die Anforderungen der Gymnasien sprechen sich herum und nachfolgende Eltern werden sich 2x überlegen, ob sie ihr Kind wirklich dorthin schicken wollen oder ob es Alternativen gibt.

dickebank
6 Jahre zuvor
Antwortet  Palim

Taktik – entsprechend den Vorgaben der Schulentwicklungsplanung des Schulträgers wird jedes GY im fünften Jahrgang erst einmal so viele SuS aufnehmen, wie maximal vorgesehen sind. Das erhält nämlich die Zahl der genehmigten Planstellen. Danach wird man bis Ende der erprobungsstufe die Zahl der SuS im Jahrgang auf die minimal zulässige Anzahl absenken, ohne dass die Klassenbildung nachträglich angepasst werden muss.
Der Klassenteiler für GY-Klassen in NRW liegt bei 35 SuS. Das wiederum bedeutet im Umkehrschluss, dass eine Klasse mindestens 18 SuS haben muss, um nicht mit einer Parallelklasse zusammen gelegt zu werden. Bei Dreizügigkeit bedeutet das in der Praxis Klassen um die 24 SuS; von den 30 SuS im 5. Jhg. gehen also 8 und zwei Kinder aus dem Jahrgang darüber werden einmal zurück getellt. Dasselbe gilt für die 8 „Abschuler“, sechs verlassen das GY und zei wiederholen einen Jahrgang innerhalb der Erprobungsstufe. Von den rund 24 SuS, die zu Beginn der 7. Klasse das GY weiter besuchen, machen dann 98% das Abitur.

Palim
6 Jahre zuvor
Antwortet  dickebank

Demnach sind die Empfehlungen ja gänzlich unbedeutend, hauptsache die Planstellen und Klassenteiler werden berücksichtigt.

Vermutlich ist auch gar nicht von Interesse, was die SuS können oder auch nicht.

dickebank
6 Jahre zuvor
Antwortet  dickebank

@palim – die Kommunen als Schulträger sind es, die die Unterrichtsversorgung sicherstellen müssen. Sie müssen jedem Kind einen Platz an einer Schule seiner Wahl zur Verfügung stellen.

Die Bezirksregierungen/Schulämter genehmigen nur die beantragten Plätze bzw. die Zügigkeit der entsprechenden Schultypen. Folglich schreibt man die Zahlen aus den Vorjahren entsprechend den Zahlen der Drittklässler fort. Wenn also in der letzten Dekade im Mittel 40% der Grundschüler an ein GY wechselten, wird die Kommune das in ihrer Schulentwicklungsplanung berücksichtigen. Genauso wie sie die rückgehenden Anmeldezahlen an Hauptschulen in ihre Überlegungen einpreist und Schulstandorte aufgibt oder wegen steigender Nachfrage in andere Schulformen umwandelt. Klar gehen die Schulpolitiker und Haushälter einer Kommune davon aus, dass die zur Verfügung gestellten Ressourcen komplett ausgenutzt werden. Würden z.B. das städtische GY weniger SuS als eingeplant aufnehmen, müsste die Politik ja an anderer Stelle zusätzliche Plätze schaffen. Das Problem, das dann auftritt, ist, dass die Bez.-Reg./Schulamt dann nachträglich mit Stellenzuweisungen nachsteuern muss. Sie kann ja nicht so ohne Weiteres die Stellen, die am GY „zuviel“ sind, an eine andere Schulform verlagern.

Ulf S.
6 Jahre zuvor

Verbindliche Empfehlungen, was ein Schwachsinn. Ich war als „bedingt realschulfähig“ eingestuft worden, hab aber problemlos mein Abi gemacht.
Der nächste Beamte, der mir eine blödsinnige Empfehlung gegeben hat, war beim Arbeitsamt, wo wir einen Berufsinformationstag hatten….“soviele wie zur Zeit Informatik studieren, werden niemals gebraucht“…wenn man Beamte über die Zukunft des Nachwuchses bei uns entscheiden lässt, dann Gute Nacht.