MAINZ. Können Videokameras an Schulen Vandalismus und Diebstähle verhindern? Viele Schulträger setzen zur Abschreckung von Gewalttätern auf den Einsatz der umstrittenen Überwachungstechnik, der allerdings in der Regel enge Grenzen gesetzt sind. Eine kleine Anfrage aus Rheinland-Pfalz legt nahe, dass die abschreckende Wirkung die Einschränkungen der Persönlichkeitsrechte von Schülern und Lehrern kaum rechtfertigt.
Zum Schutz vor Dieben und Randalierern sind an 62 Schulen in Rheinland-Pfalz Videokameras installiert. Es gehe darum, dass sich keine schulfremden Personen Zutritt verschafften, sagte eine Sprecherin des Bildungsministeriums in Mainz. Aus einer Antwort des Ministeriums auf eine parlamentarische Frage der oppositionellen CDU-Fraktion geht hervor, dass sicht unter den Schulen mit Überwachungskameras auch sechs Grundschulen und zehn Förderschulen befinden.
Normalerweise ist die Videoüberwachung nur außerhalb der Schulzeiten erlaubt, wie der rheinland-pfälzische Landesdatenschutzbeauftragte Dieter Kugelmann betonte. Ausnahmen gebe es höchstens für etwas abseits stehende Fahrradständer, wenn dort schon häufiger ein Rad geklaut oder beschädigt wurde. In einem Fall habe er die Überwachung während des Unterrichts auch genehmigt, als eine Person mit Annäherungsverbot an Kinder mehrfach an einer Schule gesehen wurde.
«Es muss einen Anlass geben. Wenn noch nie etwas vorgefallen ist, kann der Schulträger nicht entscheiden: Ich hänge mal ein paar Kameras auf», sagte Kugelmann. Wenn zum Beispiel schon häufiger Spinde aufgebrochen worden seien, könne das ein Grund sein. «Grundsätzlich nicht erlaubt ist die Überwachung in sensiblen Räumen wie Umkleidekabinen.» Auch Tonaufnahmen sind untersagt.
Empirische Daten, die eine abschreckende Wirkung der Videoüberwachung belegen, gibt es laut Kugelmann nicht. Immerhin: Hinterher könne man Taten besser aufklären. So geht aus der Antwort des Ministeriums hervor, dass zwischen 2014 und 2017 an der Integrierten Gesamtschule Horhausen im Westerwald mit Hilfe der Videoaufzeichnungen insgesamt fünf Sachbeschädigungen nachverfolgt werden konnten. (dpa)
Schulrecht: Überwachung an Schulen – wann sind Kameras gegen Diebstahl und Vandalismus erlaubt?
Die Artikel-Überschrift würde ich mir als Journalist eines sogenannten “Bildungsmagazins” lieber nochmal genau anschauen.
Mein Kommentar bezog sich auf die noch nicht korrigierte “erste Version” der Überschrift, die da lautete: “Schulministerium stellt fest: Videokameras macht Schulen nicht sicher”
Bwahre Dir eine gesunde Einstellung zum Humor: Da laachste Dich kapott !
Dann haben Videokameras auch sonstwo (Läden, Haltstellen, öffentl. Plätze u.dgl.) keinen Effekt, oder?
Ich meine, der Effekt liegt
a) in der Abschreckung
b) in der höheren Aufklärungsquote.
Welche Studien sprechen inwiefern dagegen?
Wenn bei uns was passiert, ist das Hauptproblem immer, dass die Kinder sich gegenseitig widersprechen und alles abstreiten, sodass ich oft genug sagen muss, dass ich nicht dabei war und nicht wüsste, wem ich glauben soll. Schließlich hätten wir ja keine Videokameras.
Ganz unabhängig davon ist es oft nicht der Schulträger selbst, der auf solche Gedanken kommt, sondern die Versicherung, die nach mehreren Einbüchen o.a. vorgibt, dass Kameras zu installieren seien, da ansonsten der Vertrag gekündigt würde.