Was muss Schule eigentlich noch alles leisten? Verurteilter Messerstecher darf im Unterricht sitzen – und Lehrer sollen sein Verhalten protokollieren. Stündlich!

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BOCHUM. Der krasse Fall legt die Frage nahe: Was wird Lehrern eigentlich noch alles zugemutet? In der vorliegenden Geschichte jedenfalls eine Menge. Ein 17-Jähriger wird wegen einer Messerstecherei, bei der es nur mit viel Glück keine Toten gab, zu einer zweieinhalbjährigen Haftstrafe verurteilt. Weil das Urteil noch nicht rechtskräftig ist, darf der Jugendliche weiter seine Schule besuchen – und die Lehrer, so berichtet die „Westdeutsche Allgemeine Zeitung“ (WAZ), müssen stündlich (!) sein Verhalten protokollieren und dieses Protokoll täglich (!) den Eltern des jungen Mannes zur Unterschrift vorlegen.  Die zuständige Bezirksregierung, die sich das offenbar ausgedacht hat, spricht laut Bericht von einer „engmaschigen Begleitung“.

Bochum ist eine typische Ruhrgebietsstadt – mit sozialen Problemen. Foto: Daniel Zimmer / flickr (CC BY-SA 2.0)

„Die Tat war so sinnlos wie brutal und wäre um Haaresbreite tödlich ausgegangen“, so berichtete die WAZ seinerzeit vom Geschehen am 9. Juli 2017 auf dem Parkplatz eines Fitnessstudios. Ein 23-Jähriger und der 17-jährige Schüler einer Bochumer Gesamtschule waren auf vier junge Männer im Alter zwischen 16 und 20 Jahren mit Messern losgegangen, die sie allesamt verletzten – einen davon so schwer, dass sein Leben nur mit einer Not-Operation gerettet werden konnte.

Der Anlass: ein Streit am Tag zuvor bei einem Stadtfest. Worum es dabei gegangen war, ließ sich später vor Gericht nicht klären. Wahrscheinlich war der Streit lediglich von einem „Was guckst Du so“ ausgelöst worden, möglicherweise spielte aber auch der türkisch-kurdische Konflikt im Hintergrund eine Rolle. Jedenfalls wurde der 17-jährige Schüler offenbar geschlagen. Die „Wahnsinns-Aktion“ am Folgetag, wie das Gericht feststellte, war offenbar die Rache dafür.  Das Urteil: sechs Jahre und drei Monate Haft wegen versuchten Totschlags für den 23-Jährigen, zweieinhalb Jahre Jugendstrafe wegen gefährlicher Körperverletzung für den 17-Jährigen.

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Als wäre nichts geschehen

Und dieser 17-Jährige sitzt nun, weil sein Anwalt noch Rechtsmittel gegen das Urteil einlegen kann, wieder morgens in seiner alten Schule – und nimmt am Unterricht teil, als wäre nichts geschehen. Die Eltern der übrigen Schüler sind laut Zeitungsbericht aufgewühlt. „Es gibt viele, die Angst haben“, sagte eine Mutter gegenüber der WAZ. „Es bestehen große Bedenken.“ Die tödliche Messerattacke in Lünen vor gerade mal sieben Wochen trägt sicher nicht zur Beruhigung bei: Bochum liegt gerade mal 40 Kilometer entfernt. Eine andere Mutter hält es dem Bericht zufolge für möglich, dass ein falsches Wort ausreichen könnte, um den 17-Jährigen erneut explodieren zu lassen. Sie kritisiert, dass die Eltern der übrigen Schüler von der Schule über die Situation nicht informiert wurden.

Die Lehrer hat offenbar auch niemand gefragt, ob sie sich der Lage gewachsen fühlen. Stündliche Verhaltensprotokolle sollen einen jungen Mann, der erwiesenermaßen gewaltbereit ist und wahrscheinlich kurz vor dem Antritt einer Gefängnisstrafe steht, im Zaum halten? Wer denkt sich sowas aus? Schulpsychologen stünden im Hintergrund bereit, so versucht die Bezirksregierung zu beschwichtigen. Man habe „ein System entwickelt, das eine engmaschige Begleitung möglich macht“. Bisher sei alles „ganz unspektakulär“ mit dem 17-Jährigen abgelaufen.  Dumm wäre nur, wenn es dann doch mal „spektakulär“ abliefe. bibo / Agentur für Bildungsjournalismus

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sofawolf
6 Jahre zuvor

Ja, genau. Guter Titel. Er macht den ganzen bürokratischen Wahnsinn in der Schule von heute deutlich.

DAS frisst Zeit und Nerven. Also Teilzeit. Folge Lehrermangel.

Das geht auch nicht weg mit bisschen mehr Gehalt. Da muss konkret etwas dagegen getan werden!

xxx
6 Jahre zuvor
Antwortet  sofawolf

Dafür müsste der Schulträger an jeder Schule je angefangene 250 Schüler oder so eine Verwaltungskraft in Vollzeit bereitstellen. Dazu dürften aber die wenigsten Kommunen bereit geschweige denn in der Lage sein.

xxx
6 Jahre zuvor
Antwortet  xxx

Ich beziehe mich dabei nur auf die reine Verwaltungsarbeit der Lehrer. Zusatzaufgaben wie den oben geschilderten Fall setzen dem Ganzen natürlich die Krone auf. Ich würde mich dem nicht gewachsen fühlen.

Ignaz Wrobel
6 Jahre zuvor
Antwortet  xxx

Lehrer sind Beamte und somit an den Auftrag gebunden. Angestellte hätten die Möglichkeit das Verfahren abzulehnen.

xxx
6 Jahre zuvor
Antwortet  Ignaz Wrobel

Stimmt. Eine Remonstration bringt ja auch nicht sonderlich viel.

Palim
6 Jahre zuvor

Ja, „engmaschige“ oder „lückenlose“ Begleitung gewaltbereiter und bereits auffällig gewordener SuS kenne ich auch … bereits aus der Grundschule.
Einzelfallhelfer können von Schulen nicht beantragt werden, andere Kräfte auch nicht.

Das Kollegium muss in diesem Fall sehen:
– wie es den Unterricht bewerkstelligt mit allen anwesenden SuS
– mit den anderen SuS spricht, um ihnen irgendwie doch Sicherheit zu vermitteln
– unendlich viele Protokolle führen – ein klassischer Zeiträuber!
– Klassenkonferenzen abhalten, deren Beschlüsse angefochten werden können
– Elterngespräche führen, da die Eltern der anderen SuS nicht glücklich über den Zustand sind
– Gespräche mit den Eltern besagten SuS führen um im Miteinander Lösungen zu finden, selbst wenn die Eltern nicht bereit sind, Lösungen zu vereinbaren und Absprachen einzuhalten
– doppelt und dreifach Ausichten schieben, damit dieses Kind unentwegt unter Aufsicht ist, während man die andere Aufsicht nicht vernachlässigen darf

Da helfen keine Verwaltungskräfte!

Warum haben Schulen keine Möglichkeit, Einzelfallhelfer zu beantragen … die Anträge und die Sichtung ist ja aufwändig genug.
Warum gibt es keine anderweitigen Hilfestellungen, wenn es zu Eskalationen oder Bedrohungen kommt? Da reicht das einmalige Anrücken eines Krisenteams oder der SchulpsycholgIn nicht aus, wenn im Nachhinein der Alltag so, wie beschrieben, belastet wird.

OMG
6 Jahre zuvor

Tja, so ne Bezirksregierung braucht nun wirklich niemand.

sofawolf
6 Jahre zuvor
Antwortet  OMG

Das kommt immer dabei heraus, wenn man nicht selber machen muss, was man sich da ausgedacht hat.

So sind die ganzen Gesetze und Verordnungen, so sind die Lehrpläne, die Schulbücher … einfach alles …

Erdacht und ersonnen im Elfenbeinturm der Schulbürokratie!

sofawolf
6 Jahre zuvor
Antwortet  sofawolf

Wie sagten die alten Marxisten?

Praxis ist Kriterium der Wahrheit.

Das gilt fort, oder? (Staatsbürgerkunde, Klasse 11) 🙂

emil
6 Jahre zuvor
Antwortet  sofawolf

Nein, denn die DDR ist abgeschafft!

xxx
6 Jahre zuvor
Antwortet  emil

Stimmt. Die Wahrheit widerspricht so manchem Erguss aus den Elfenbeintürmen der Bildungspolitiker und Bertelsmänner. Trotzdem wird an ihnen (den Ergüssen) festgehalten.

xxx
6 Jahre zuvor
Antwortet  sofawolf

Ich glaube, das ist weniger Schulbürokratie als Unschuldsvermutung. Ein Mensch ist erst dann schuldig, wenn er rechtskräftig verurteilt wurde. Ein unschuldiger Mensch im schulpflichtigen Alter muss die Schule besuchen.

Palim
6 Jahre zuvor
Antwortet  xxx

… und auch ein schuldiger Mensch hat ein Recht auf Schule.

xxx
6 Jahre zuvor
Antwortet  Palim

in diesem rechtsfall soll ein potenziell lebensgefährdender straftäter inkludiert werden. wo bleiben eigentlich die emotionalen Kommentare der Inklusionsverfechter?

bolle
6 Jahre zuvor
Antwortet  Palim

Fromme Sprüche gehen mir nur noch auf den Keks.

Palim
6 Jahre zuvor
Antwortet  Palim

Die Argumentation der Behörde ist aber so und die betreffende Schule muss den Schüler dann in den Unterricht lassen und die Auflagen beachten … und darauf achten, dass nicht grob fahrlässig gehandelt wird, auch wenn man die Argumentation als solche schon so empfindet.

Mississippi
6 Jahre zuvor

Wer kommt eigentlich vor Gericht, wenn doch etwas passiert trotz der ganzen Gespräche und Protokolle? Der Lehrer, der gerade vor der Klasse steht, der, der gerade in der Pause Aufsicht hat, der Schulleiter oder am Wahrscheinlichsten: Niemand?

Cavalieri
6 Jahre zuvor
Antwortet  Mississippi

Eins ist sicher: die Bezirksregierung und der Schulpsychologe kommen nicht vor Gericht. Sie können natürlich für nichts. Der Lehrer hätte in Risiko, wenn er nicht perfekt genug protokolliert hat.
Ich verstehe nicht, warum die Schulordnung nicht routinemäßig alle Arten von Waffen verbieten kann. Wer dann mit einem Messer erwischt wird, fliegt von der Schule, selbst wenn niemand verletzt wurde. Messer gehören nicht in die Schule. Man könnte das stichprobenartig untersuchen, am Flughafen geht es ja auch. Schließlich kennt man „die üblichen Verdächtigen“. Und auch das bloße Mitbringen eines Messers auf ein „Stadtfest“ könnte als kriminell gelten, wenn man nur wollte. Messer gehören in Küche und Werkstatt. Außerhalb müssten sie fest eingepackt sein, etwa wenn man gerade eins gekauft hat.

xxx
6 Jahre zuvor
Antwortet  Cavalieri

Zustimmung, besonders weil Taschenmesser im Handgepäck eines Flugzeuges schon zu Stress führen können, von mehr als 100ml Zahnpaste ganz zu schweigen.

Insgesamt muss man auch hoffen, dass die seit 2015 „Zugezogenen“ auch allesamt unspektakulär sind. Außerhalb der Schule haben sie an der Essener Tafel schon zu so unschönen Zuständen geführt, dass sie Neuaufnahmen von der Staatsangehörigkeit abhängig machten.

Palim
6 Jahre zuvor

Ich finde es hier passender als unter der Leitkultur-Forderung:
Man könnte vielleicht auch damit anfangen, dass man bei derartigen Vorfällen Bedingungen daran knüpft, dass das Kind/der Jugendliche weiter zur Schule gehen darf. Diese Bedingungen werden NICHT von Lehrkräften geschaffen und auch nicht überprüft und sie werden auch NICHT von Lehrkräften beantragt, sondern vom Gericht beauftragt und von den Kindern/Jugendlichen bzw. Eltern zu erbringen.

Warum kann man bei jüngeren gewaltbereiten Kindern, die andere im Klassenraum angreifen und verletzen, nicht fordern, dass es eine Begleitung geben muss, die das Kind beobachtet und zur Not eingreift… statt dies den Lehrkräften aufzutragen, die dann ihren eigentlichen Auftrag vernachlässigen müssen? Die „engmaschige Begleitung“ könnten doch auch andere übernehmen.
Warum kann man bei älteren nicht fordern, dass ein Anti-Aggressions-Training innerhalb einer bestimmten Zeit erfolgreich zu absolvieren ist, eine Therapie zu beginnen ist…?

Mississippi
6 Jahre zuvor

@Palim: Nach Einsatz von viel Mühe, Herz und Zeit bekommt man manchmal eine stundenweise Begleitung für gewaltbereite Grundschüler, aber man braucht viel Ausdauer und muss damit rechnen, dass 1 Schuljahr vergeht, bis es so weit ist.

Palim
6 Jahre zuvor
Antwortet  Mississippi

Ja, den 18-seitigen Antrag habe ich heute den Eltern übergeben …
Aber das bedeutet noch nicht, dass es wirklich eine Begleitung geben wird.
Und die Begleitung ist nur ein winziger Teil der Hilfe, die das Kind eigentlich bräuchte.

dickebank
6 Jahre zuvor

Welche Handhabe hätte denn die Schulaufsicht der Bez.-Reg. MS nach Maßgabe der entsprechenden Paragraphen für Ordnungs- und Eriehungsmaßnahmen des NRW-Schulgestzes?

Der „Messerstecher“ ist mit keiner direkt zu vollziehenden Freiheitsstrafe seites des Jugendgerichtes verurteilt worden. Die Tat hat nicht im schulischen Kontext stattgefunden. Im „worst-case-Szenario“ könnte dem ersttäter nach Maßgabe des Schulgesetzes allenfalls die Andohung der Entlassung ausgesprochen werden. Jede andere Entscheidung der Schule muss von der Bez.-Reg bzw. vom Ministerium oder im Falle einer Klage von den Gerichten bei der bestehenden Rechtslage zurückgewiesen werden.