Abi-Korrekturen können für Spitzenbelastung bei Lehrern sorgen – Philologen: „Nicht zumutbar“

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HANNOVER. In diesen Tagen stehen bundesweit wieder die schriftlichen Abiturprüfungen an – für die Lehrkräfte, die die Korrekturen zu leisten haben, eine Herausforderung. In Niedersachsen ist die Spitzenbelastung besonders hoch, weil dort durch die frühen Sommerferien in diesem Jahr nur ein kurzer Zeitraum für die Korrekturen zur Verfügung steht. „Nicht leistbar und nicht zumutbar“, so meint der Philologenverband Niedersachsen. Er fordert eine zeitliche Entlastung – offenbar vergeblich.

Die Abiturklausuren zu korrigieren, macht viel Arbeit. Foto: Shutterstock

Wie der Vorsitzende des Philologenverbandes, Horst Audritz, in einer Pressemitteilung erklärte, verkürzten sich in diesem Jahr durch den späten Prüfungsbeginn nach den Osterferien und die frühen Sommerferien die Korrekturzeiträume der Lehrkräfte in Niedersachsen in problematischer  Weise. Die zu leistenden Korrekturarbeiten betrügen angesichts des Umfangs und der Komplexität der Abiturkorrekturen für die Lehrkräfte durchschnittlich insgesamt 80 Stunden, die in vielen Fällen in kürzester Zeit zu bewältigen seien. Kultusminister Grant Hendrik Tonne (SPD)  habe einen zeitlichen Ausgleich jedoch verweigert – Audritz kritisiert das und nennt das einen „eklatanten Verstoß gegen die Fürsorgepflicht und arbeitszeitrechtliche Vorschriften“.

Vorbild Schleswig-Holstein

„In Anbetracht der Tatsache, dass die Lehrer parallel zu den Abiturarbeiten auch ihren normalen unterrichtlichen und dienstlichen Verpflichtungen weiter nachgehen müssen und in dieser Zeit zudem die mündlichen Abiturprüfungen liegen, ist diese zeitliche Spitzenbelastung nicht leistbar und nicht zumutbar, und sie wird darüber hinaus dem Stellenwert des Abiturs nicht gerecht“, betont der Verbandschef. Hier müsse endlich ein zeitlicher Ausgleich durch Korrekturtage erfolgen, wie sie der Philologenverband für Niedersachsen fordere. Vorbild für diese Forderung sei ein Modell zur Sicherung der Prüfungsqualität bei kurzer Korrekturfrist, wie es im benachbarten Schleswig-Holstein zu Beginn des Jahres eingeführt wurde. Ein derartiges Modell, so Audritz, sei auch im Interesse der niedersächsischen Schülerinnen und Schüler, denn es garantiere die notwendige sorgfältige Erledigung der Abiturkorrekturen, auf die sie einen Anspruch hätten.

Tatsächlich hat das schleswig-holsteinische Bildungsministerium Anfang des Jahres einen Erlass herausgegeben, in dem es heißt, durch die Rotation des Sommerferienbeginns und die
länderübergreifende Abstimmung der Prüfungstermine könne sich in bestimmten Jahren die Frist für die Erst- und Zweitkorrektur der schriftlichen Abiturprüfungsarbeiten an Gymnasien
und Gemeinschaftsschulen mit Oberstufe erheblich verkürzen. „Umfang und Komplexität der Abiturkorrektur machen dann eine Entlastung von anderen Dienstpflichten erforderlich. Zur Sicherung der Prüfungsqualität und aus Fürsorgegründen können Schulleitungen einzelne
Lehrkräfte vorübergehend von Unterrichtsverpflichtungen freistellen, damit sie die Korrekturleistung innerhalb der gesetzten Frist erbringen können.“

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Der Umfang der Freistellung sei umso größer zu bemessen, je kürzer die Korrekturfrist und je höher die Anzahl der zu bewertenden Prüfungsarbeiten ist. Das Ministerium hat mit  Blick auf die Erstkorrektur Richtwerte festgelegt, für die jeweils ein sogenannter Korrekturtag zu gewähren sei.

  • „Bei einer Korrekturfrist von drei Wochen soll für jeweils fünf zu korrigierende Abiturprüfungsarbeiten ein Korrekturtag gewährt werden.
  • Bei einer Korrekturfrist von vier Wochen soll für jeweils sieben zu korrigierende Abiturprüfungsarbeiten ein Korrekturtag gewährt werden.
  • Bei einer Korrekturfrist von fünf Wochen soll für jeweils zehn zu korrigierende Abiturprüfungsarbeiten ein Korrekturtag gewährt werden.
  • Bei einer Korrekturfrist von sechs Wochen soll für jeweils fünfzehn zu korrigierende Abiturprüfungsarbeiten ein Korrekturtag gewährt werden.
  • Bei einer Korrekturfrist von mehr als sechs Wochen ist in der Regel keine Freistellung von der Unterrichtsverpflichtung erforderlich.“

Audritz begrüßt das Modell, das sich sowohl nach der Korrekturfrist als auch nach der Anzahl der zu bewertenden Prüfungsarbeiten richte. „Minister Tonne liegt das schleswig-holsteinische Modell vor, das als Blaupause für Niedersachsen dienen kann. Die Untätigkeit und das Schweigen des Kultusministeriums auf unsere Forderung sind vor diesem Hintergrund und insbesondere mit Blick auch auf arbeitszeitrechtliche Verstöße völlig unverständlich und enttäuschend. Sie zeigen einmal mehr, dass sich unter der neuen politischen Führung in diesem Ministerium trotz gegenteiliger Bekundungen kaum etwas geändert hat.“

Da verwundere es auch nicht, dass immer weniger junge Menschen den Beruf des Lehrers ergreifen möchten, wenn der Dienstherr „wissentlich das Personal entgegen seiner Fürsorgepflicht in untragbare Zeitnöte“ bringe. „Der Minister“, so Audritz, “muss endlich handeln und seiner Fürsorgepflicht nachkommen. Das ist von der Sache her dringend erforderlich und wäre zudem ein Zeichen, das in den Schulen verstanden würde.“ News4teachers

Umfrage unter Lehrern zur Belastung im Beruf: 90 Prozent arbeiten regelmäßig am Wochenende

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sofawolf
5 Jahre zuvor

ZITAT: „„Nicht leistbar und nicht zumutbar“, so meint der Philologenverband Niedersachsen. Er fordert eine zeitliche Entlastung – offenbar vergeblich.“

Eine Menge gehört auf den Prüfstand. Wir hetzen ja nur noch den Vorgaben hinterher, kommen kaum zum Üben und zum Eingehen auf situative Bedingungen in der Klasse. Wir brauchen massive Entlastungen, um nicht auszubrennen. Ausgleich für Korrekturen gehört dazu, besonders in sogeannten Korrekturfächern!

Ich stimme dem Philologenverband zu.

Alesca
5 Jahre zuvor

Interessant wäre hier der tatsächliche Korrekturzeitraum! Auch in anderen Bundesländern ist es eng. Mathelehrer in Baden-Württemberg haben dieses Jahr 5 Tage für die Erstkorrektur. Das ist selbst mit Korrekturtagen kaum leistbar!

Cavalieri
5 Jahre zuvor
Antwortet  Alesca

Demnächst wird es in Baden-Württemberg noch schlimmer, denn die Grundkurse schreiben laut der neuen Oberstufenreform keine Abitur-Klausur in Mathematik mehr. Stattdessen werden sie alle (!) mündlich geprüft. Da braucht es jede Menge Prüfungskommissionen.

xxx
5 Jahre zuvor
Antwortet  Cavalieri

Die Grün-Schwarze Landesregierung scheint ernsthaft zu glauben, dass eine mündliche Prüfung in Mathematik einfacher ist als eine schriftliche. Gerade für Grundkursler ist es eher umgekehrt, weil sie im mündlichen Abitur begründen müssen, weshalb sie so und so vorgegangen sind, was im schriftlichen nicht erforderlich ist. Folglich müssen sie die Kochrezepte wirklich durchdrungen haben, und sie nicht lediglich anwenden.

Cavalieri
5 Jahre zuvor
Antwortet  xxx

Keine Sorge: es folgen bestimmt noch Direktiven, was im mündlichen Abitur überhaupt gefragt werden darf. Die Abiturqote darf bestimmt nicht sinken. In Österreich müssen alle diejenigen, die durch die Maturaklausur fallen, dann in die mündliche Prüfung. Und nahezu alle bestehen dann auch. Es gibt bereits einen „Themenpool“ für die mündliche Prüfung, natürlich kompetenzorientiert:
https://bildung.bmbwf.gv.at/schulen/unterricht/ba/reifepruefung_ahs_lfmath.pdf?5te94m

xxx
5 Jahre zuvor
Antwortet  Cavalieri

Danke für den Link. Mindestens 1/3 der Aufgabenvorschläge kann man im ebenfalls nicht als Leuchtturm der Republik zu sehenden NRW in der Sek I oder der Einführungsphase zuordnen.

Stefan
5 Jahre zuvor
Antwortet  xxx

Bremen ist mal wieder Vorreiter. Die GEW applaudiert natürlich.
Ein Bremer Gymnasium verklagt jedoch die Bildungssenatorin.
Wie mögen an diesem Gymnasium das Lern- und spätere Abiturniveau sein?
Meine Vermutung: Es geht mehr um die Aushöhlung und Abschaffung von Gymnasien als um die hehren Begründungen.
Die frohe Botschaft aber lautet: Abi-Korrekturen werden hier künftig ein Kinderspiel sein.
https://www.kreiszeitung.de/lokales/bremen/bremen-schule-verklagt-senatorin-wegen-inklusion-9766869.html

xxx
5 Jahre zuvor
Antwortet  Stefan

Ob die Korrekturen wirklich ein Kinderspiel wird, wage ich mal zu bezweifeln, weil wirklich schnell zu korrigieren sind nur die sehr guten Klausuren (nahezu Musterlösung) oder die sehr schlechten Klausuren (nahezu leeres Blatt). Der Dreier- bis Viererbereich dauert am längsten, weil diese Schüler relativ viel und relativ viel falsch machen.

Wenn tatsächlich geistig behinderte Schüler (keine Asperger-Autisten, sondern kognitiv behinderte mit IQ<80) das Bremer Abitur bestehen können sollen, sehe ich aber noch schwärzer hinsichtlich der Studierbefähigung als heute schon. Die Inklusionsbefürworter werden mich aber bestimmt wieder niederschreien. Als Begründen fällt denen sicherlich nur die UN-BRK ein, die aber erwiesenermaßen falsch übersetzt und viel zu weitgehend interpretiert wurde.

dickebank
5 Jahre zuvor

Die armen SekIIer – erstens findet ab den Osterferien – zumindest hier in NRW – kein Unterricht in der Q2 mehr statt und zweitens kann das Gesamtkollegium aus dem allgemeinen Topf für Ermäßigungsstunden Korrekturentlastungen für besonders betroffene Kollegen und Kolleginnen beschließen.

Genauso wie die Ratsfraktion den Lehrerkräften der SekI bezüglich der Gehaltsforderungen vorhält, dass sie die niedrigere Vergütung ja von vornherein wussten, kann die Replique nur sein:

„Das wusstet ihr doch vorher, dass für das höhere Entgelt auch höhere Belastungen erwartet werden dürfen.“

sofawolf
5 Jahre zuvor
Antwortet  dickebank

Also gestehen Sie nun endlich ein, dass es für Gym-Lehrer höhere Belastungen gibt?!

Ja, von daher ist auch ein höheres Entgelt gerechtfertigt.

dickebank
5 Jahre zuvor
Antwortet  sofawolf

Nee, die SekIIer bekommen fast alle Ermäßigungen der Korrekturentlastung durch die höheren Bemessungsfaktoren trotz kleinerer Kurse. Die Freistellung von Unterrichtsverpflichtungen im 13 Jahrgang bzw. der Q2 tun ihr übriges. Hinzukommt dass SekIIer häufiger „korrekturkrank“ sind als SekIer mit zwei Fächern der Fächergruppe I.

Die Arbeitsbelastung ist nicht höher in der sekII, sie ist nur eine andere als in der SekI.

Palim
5 Jahre zuvor
Antwortet  sofawolf

Wenn Lehrkräfte am Gymnasium tatsächlich im Abitur eingesetzt werden und darüber ZUSÄTZLICHE Korrekturen leisten müssen – neben den sonst üblichen in anderen Stufen und Kursen – haben sie in diesem Fall eine höhere Belastung.
Es kommt auf das Bundesland und ggf. den SL an, ob es dafür Entlastungen gibt.

Dies anzuerkennen benötigt aber keine Ablehnung dessen, dass es in anderen Schulformen tatsächlich auch außerordentliche Belastungssituationen gibt.

dickebank
5 Jahre zuvor
Antwortet  Palim

Die Verteilung der Entlastungsstunden aus dem allgemeinen Topf ist aber nicht SAche der SL. Die Grundsätze für die Verteilung dieser Entlastungsstunden obliegt dem Beschluss der Gesamtlehrkräftekonferenz.

Palim
5 Jahre zuvor
Antwortet  dickebank

Wer diese Stunden verteilt, ist ebenfalls im Schulgesetz geregelt. Das mag in NRW die GK sein, in anderen BL ist es anders.

Ob es überhaupt Entlastungsstunden gibt, die verteilt werden können, liegt an den Erlassen.
Bei Grundschulen ist der Faktor in meinem BL so gering, dass es so gut wie keine Stunden gibt.

Das wiederum ist dennoch kein Argument dafür, dass es keine außerordentlichen Belastungssituationen gäbe, die ja nicht allein in Abschlussprüfungen liegen müssen.

Daniel
5 Jahre zuvor

Ich (NRW) habe 3 Kurse im Abi, 30 Klausuren insgesamt und 16 Tage Korrekturzeit. Nach dem SH-Modell 6 Korrekturtage

Ja, Q2-Unterricht findet nicht mehr statt, aber dafür bekommt man Vertretungen, Klausuraufsichten – oder wie in meinem Fall übernimmt man eine Klasse für eine dauerhaft erkrankte Kollegin und einen Kurs für eine schwangere. Beide mit Korrekturen – neben der Korrektur in 16 Tagen ‍♂️

Wilma Pause
5 Jahre zuvor
Antwortet  Daniel

Und wenn Sie nicht eine so kulante Schulleitung hätten, dann würden Sie zusätzlich zu alldem auch noch Minusstunden für den ausfallenden Q2-Unterricht angerechnet bekommen.

Daniel
5 Jahre zuvor
Antwortet  Wilma Pause

Klar bekomme ich Minusstunden für den ausgefallenen Q2-Unterrricht 😉 Minus 11 Stunden pro Woche, da 1 LK und 2 GKs wegfallen.

Dafür bekomme ich ja Vertretungen, Klausuraufsichten und 2 Kurse, damit ich schön wieder bei 25,5 Stunden pro Woche bin.

Und habe „nebenbei” eben noch die 30 Abiklausuren und 14 mündliche Abiprüfungen.

Was ich eigentlich nur sagen wollte: Ich finde es spannend, welche Werte Schleswig-Holstein so veranschlagt. Kann man in NRW nur von träumen …

dickebank
5 Jahre zuvor
Antwortet  Daniel

Versagen der Schulorga bzw. der Oberstufenleitung.

Daniel
5 Jahre zuvor
Antwortet  dickebank
dickebank
5 Jahre zuvor
Antwortet  Daniel

Ändert aber nichts an der Tatsache, dass Lehrkräfte mit starker Korrekturbelastung von Vertretungen ausgenommen werden könnten bzw. ihnen Tage, an denen sie überwiegend Unterricht in der Q2 gegeben haben, als Korrekturtage mit dem recht am heimischen Schreibtisch zu arbeiten, „frei“ gegebn werden könnten.

Ansonsten gilt auch für Lehrkräfte Augen auf bei der Wahl der Oberstufenkurse. Wer mehr als zwei Kurse in der Q2 gleichzeitig unterrichtet, macht etwas verkehrt bzw. dessen SL. Bei normaler Unterrichtsverteilung unterrichtet jede Lehrkraft GY/GE lediglich 8 bis 9 Stunden ihres Deputates in der GOSt. An GeS sieht das etwas anders aus, da hier in der SekI ja zusätzlich SekI-Lehrkräfte unterrichten, die beim Abi allenfalls die Flur-/Kloaufsicht führen dürfen.

Wilma Pause
5 Jahre zuvor
Antwortet  dickebank

Und wovon träumen Sie nachts? Um die ganzen Aktivitäten, die während des Schuljahres alle heruntergerissen werden müssen, überhaupt noch irgendwo unterzukriegen, liegt sogar das Sportfest/Bundesjugendspiele mitten in der Korrekturphase. Und die Dezernenten bestellen die Schulleiter zu „Fortbildungen“ ein – mitten in der heißesten Abiturphase.

Wilma Pause
5 Jahre zuvor
Antwortet  dickebank

Und welche „Wahl der Oberstufenkurse“ meinen Sie? Versuchen Sie mal, einen abzulehnen. Ich habe sogar schon zwei Deutsch-Abi-Kurse parallel machen müssen. Und in meinem letztjährigen Musikkurs saßen 28 SuS.

Daniel
5 Jahre zuvor
Antwortet  dickebank

Liebe/r dickebank,

es wäre schön, wenn es so wäre. Leider ist die Realität, wie Wilma sie beschreibt. Kurse werden zugewiesen. Meinen dritten Kurs habe ich z.B. wegen der Elternzeit einer Kollegin im letzten Sommer übernommen.

Nur als Beispiel mal: Gymnasium (NRW), Fach Deutsch (nicht mein Fach), Situation 2018:

Sek. I: 95 Stunden (Stufen 5-9, fünfzügig) + Flüchtlingsklasse

Sek. II: 64 Stunden (6 GKs in der EF, 3 LKs und 3 GKs in der Q1 und 2 LKs und 4 GKs in der Q2)

24 Deutschlehrkräfte (ohne Referendare), darunter
– 2 Fachleiterinnen (nur mit insgesamt 5 Std. an Schule)
– 2 langzeiterkrankt
– 3 in Elternzeit
– 6 in Teilzeit bzw. mit verringerter Stundenzahl (was dazu führen kann, dass Oberstufenkurse aufgrund der Blockung / Schienen nicht in deren Plan passen)

Dann lassen Sie einige Kolleginnen/Kollegen noch Mangelfächer haben, in denen sie stark eingesetzt sind.

Wer übernimmt dann LKs ? Das sind im Zweifelsfall immer die gleichen 4-6 Kolleginnen/Kollegen.

Wem gibt man in der Mitte der Qualifikationsphase einen GK, wenn einer ausfällt? Mit der Sicherheit nicht der neuen Lehrkraft, die gerade aus dem Ref raus ist.

Das ist keine Fehlplanung oder Inkompetenz der Schulleitung, Stundenplaner oder Oberstufenkoordination – sondern leider Alltag.

Und das soll kein Jammern sein, dass das Gymnasium in NRW besonders schlimm dran ist. Jede Schule und jede Schulform hat ihre Herausforderungen. Nur ein kleiner Einblick als Diskussionsgrundlage.

dickebank
5 Jahre zuvor
Antwortet  dickebank

Für Elternzeit gibt es Flex-Mittel der Bez.-Reg. für Vertretungslehrkräfte.
Der Punkt ist aber der, dass die Ausschreibungen der Vertretungsstellen im Regelfall leerlaufen. Folglich muss mit bordeigenen Mitteln – Stichwort Dauervertretung – der Unterrichtsausfall aufgefangen werden.

An einer GeS siehr das dann anders als am GY folgendermaßen aus:
Die Lehrkraft GY/GE übernimmt einen zusätzlichen Kurs in der GOSt und verringert im gegenzug ihren Unterrichtseinsatz in der SekI. Die Mehrarbeit in der SekI wird auf die Lehrkräfte HRGe umverteilt, das entlastet den Haushalt, da der Stundensatz für Mehrarbeit ja geringer ist.

Auf gut Deutsch, Das System Schule ist dermaßen auf Kante genäht, dass den Schulleitungen die UV mehrfach im Jahr um die Ohren fliegt. Als ultima ratio werden dann ggf. in der sekI Fächer eingekürzt oder in bestimmten Jahrgängen komplett auf Entfall gesetzt.

Um auf die genannten Zahlen einzugehen, von den 24 Fachkräften stehen 5 nicht und weitere 8 nur teilweise zur Verfügung. Gehen wir davon aus, dass diese auf 50& reduziert haben, kömmem von den 24 Fachlehrkräften in etwa 10 Personen abgezogen werden.. Und von den verbleibenden 14 sind dann allenfalls – Ihre Angabe – immer die selben 4 i 8 Kollegen und Kolleginnen bereit einen zusätzlichen LK zu führen? Wo vertecken sich denn die anderen 10 Fachlehrkräfte, die ja rein theoretisch am GY alle die Lehr- und Prüfberechtigung für die GOSt haben?

Und wenn man „Junglehrern“, die gerdade aus dem Ref. raus sind, keinen GK in der GOSt zutraut, dann muss eben umgeschichtet werden. Der Junglehrer geht in die Mittelstufe und die so freigesetzte Lehrkraft in die Oberstufe. DAnn muss eben der dritte oder vierte Stundenplan für das laufende Schuljahr erstellt werden. Das ist Leitungsaufgabe, um der Fürsorgepflicht gegenüber den eingesetzten Lehrkräften genüge zu tun.

Daniel
5 Jahre zuvor
Antwortet  dickebank

Ja, stimmt. Es gibt eigentlich kein Schuljahr mehr, in dem man nicht neue Pläne bekommt oder als Feuerwehrmann/-frau irgendwo helfen soll.

Palim
5 Jahre zuvor
Antwortet  dickebank

„Für Elternzeit gibt es Flex-Mittel der Bez.-Reg. für Vertretungslehrkräfte.
Der Punkt ist aber der, dass die Ausschreibungen der Vertretungsstellen im Regelfall leerlaufen. Folglich muss mit bordeigenen Mitteln – Stichwort Dauervertretung – der Unterrichtsausfall aufgefangen werden.“

In der GS bedeutet dies, dass die Hauptfächer auf die verbliebenen Lehrkräfte verteilt werden.
Den Vertretungsunterricht planen diese Lehrkräfte ebenfalls (natürlich ohne Entlastung), gehalten/beaufsichtigt wird der Unterricht von den pädagogischen Mitarbeiterinnen der Schule, die eigentlich nur für kurzfristige Vertretungen eingestellt sind.

„Auf gut Deutsch, Das System Schule ist dermaßen auf Kante genäht, dass den Schulleitungen die UV mehrfach im Jahr um die Ohren fliegt.“
Ja, genau so ist es – auch in den Grundschulen.

Daniel
5 Jahre zuvor

Der Emoji sollte eigentlich ein Smilie sein, wird hier anders dargestellt. Sorry

Drd
5 Jahre zuvor

Nur mal so nebenbei: Erstkorrigierende Realschullehrer kriegen gar keine Korrekturtage. Das Gejammere der „besseren Lehrer“ ist kaum mehr zu ertragen…

Daniel
5 Jahre zuvor
Antwortet  Drd

Das ist natürlich auch nicht in Ordnung. Wer (viel) korrigiert, sollte entlastet werden, egal welche Schulform.

Nochmal: Ausgangspunkt der Diskussion für mich war der neue Erlass in Schleswig-Holstein, der konkrete Vorgaben zur Entlastung bei den Abiturklausuren macht.

dickebank
5 Jahre zuvor
Antwortet  Daniel

Als Arbeitszeit wird aber nur angerechnet, was vor der Klasse mit Schülern passiert.
Der Rest ist ja bereits in das Wochenstundendeputat unter Anrechnung der unterrichtsfreien Zeit abzüglich der anrechenbaren Urlaubstage eingerechnet – so die Theorie …

xxx
5 Jahre zuvor
Antwortet  Drd

Die „besseren Lehrer“ kriegen aber bestimmt auch keine Korrekturtage, wenn sie ZAPs erstkorrigieren. Ferner dürfte der Aufwand davon kaum mit dem Abitur vergleichbar sein. Insgesamt ist es aber trotzdem inkonsequent, was auf stärkere Lobbyarbeit der Räte zurückführen kann.

dickebank
5 Jahre zuvor
Antwortet  xxx

Der Korrekturaufwand einer ZP10 entspricht dem einer GK-Arbeit in der GOSt.

@xxx – Das A ist zuviel, es sind anders als beim Abitur keine Abschlussprüfungen.

Daniel
5 Jahre zuvor
Antwortet  dickebank

Ich schreibe hier nicht so oft. Läuft eigentlich jede Diskussion am Ende auf „Ich arbeite mehr / weniger / genausoso viel wie du” hinaus?