Bußgeldverfahren gegen Schulschwänzer bleiben oft erfolglos

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BERLIN. Wer die Schule schwänzt, dem droht in Berlin ein Bußgeld von bis zu zweieinhalbtausend Euro. Doch die Bezirke sind sich uneinig. Nicht alle machen von der Sanktionsmöglichkeit Gebrauch, den die Strafen träfen häufig ausgerechnet die ärmsten Familien.

Bußgeldverfahren wegen Schulschwänzen dauern oft lange oder bleiben erfolglos. Im Schuljahr 2016/17 hatten die Berliner Bezirke insgesamt 867 Bußgelder verhängt. Davon wurden bislang nur 290 beglichen, wie eine Umfrage ergab. In vielen Fällen versuchten Vollziehungsbeamte vergeblich, die Gelder bei den Familien einzutreiben. Oft seien Betroffene zu arm, um die Strafe zu begleichen, hieß es aus den Bezirken. Viele Verfahren laufen noch.

Oft fehlt den Betroffenen einfach das Geld, die Bußgelder zu begleichen. Foto schuldnerhilfe / pixabay (CC0)
Oft fehlt den Betroffenen einfach das Geld, die Bußgelder zu begleichen. Foto schuldnerhilfe / pixabay (CC0)

Die Berliner Schulämter sind sich uneinig, wie man am besten gegen das Problem Schulschwänzen vorgehen sollte. Grundsätzlich ist ein Verstoß gegen die Schulpflicht in Berlin eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld gegen die Erziehungsberechtigten von bis zu 2500 Euro geahndet werden kann. Allerdings verzichteten Friedrichshain-Kreuzberg, Treptow-Köpenick und Charlottenburg-Wilmersdorf im vergangenen Schuljahr vollständig auf die Sanktion.

Der Schulstadtrat von Friedrichshain-Kreuzberg, Andy Hehmke (SPD), hält Bußgelder für eine repressive Maßnahme, die Eltern bestrafe, die ohnehin unter der Situation litten. Sein Bezirk setzt stattdessen rein auf sozialpädagogische Angebote in Zusammenarbeit mit dem Jugendamt.

Bildungssenatorin Sandra Scheeres (SPD) hatte im Januar das Verhalten der Bezirke, die keine Bußgelder verhängten, «unverantwortlich» genannt. Auch Mitte-Schulstadtrat Carsten Spallek (CDU) kritisierte die Bezirke, die auf die Maßnahme verzichteten. Das könne den Eindruck vermitteln, dass der Staat die Regeln nicht durchsetze, die er sich selbst gegeben habe. Spallek forderte ein einheitliches Vorgehen der Bezirke.

Wenn Kinder in der Schule häufig unentschuldigt fehlen, können ihre Eltern vom Bezirksamt einen Bußgeldbescheid bekommen. Viele Bezirke versenden die Bescheide jedoch erst, wenn Gespräche mit den Eltern erfolglos blieben. Die Höhe der Bußgelder liegt im Ermessen des Bezirks. Entscheidend sind meist die Anzahl der Fehltage und die Häufigkeit des unentschuldigten Fernbleibens. Mit Verfahrensgebühren bewegen sich die Forderungen oft zwischen 100 und 300 Euro.

Gegen den Bußgeldbescheid können die Eltern innerhalb von zwei Wochen Einspruch einlegen. Tun sie das nicht, haben sie nochmal zwei Wochen Zeit, um die Geldforderung zu begleichen. Meist folgt dann ein Mahnverfahren, bevor der Bezirk das Finanzamt einschaltet. Das schickt einen Beamten zu der Familie, der das Geld eintreiben soll.

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Mit Abstand die meisten Geldbußen wurden im vergangenen Schuljahr in Neukölln verhängt: 447 Mal griff der Bezirk zu der Maßnahme. Beglichen wurden davon bislang 196, eine im Vergleich zu den anderen Bezirken immer noch hohe Quote. Neukölln geht offenbar besonders hart gegen die Familien vor, die der Zahlungsforderung nicht nachkommen. In 181 Fällen wurde nach den Angaben Erzwingungshaft beim Amtsgericht beantragt. Hier müssten die Eltern schlimmstenfalls ins Gefängnis, wenn ihre Kinder die Schule schwänzen. Das ist eine umstrittene Androhung, der Bezirk Mitte etwa verzichtet ganz auf sie.

In Mitte bezahlten von insgesamt 86 betroffenen Familien bis heute bloß sechs das Bußgeld, wie der Bezirk mitteilte. In fünf weiteren Fällen habe man sich auf Ratenzahlungen geeinigt. Die Eltern stottern die Forderung dann Monat für Monat ab. In allen restlichen Fällen – das sind insgesamt knapp neun von zehn – war eine Eintreibung durch einen Vollziehungsbeamten vergebens. Oft seien die Familien sehr arm, hieß es. Selbst für eine mögliche Pfändung besäßen sie zu wenig. Die Verfahren würden nun bis zur gesetzlichen Verjährung weiter verfolgt. Je nach Höhe des Bußgeldes sind das drei oder fünf Jahre.

Steglitz-Zehlendorf berichtete, dass oftmals Familien betroffen seien, die von Hartz IV lebten. Der Bezirk hatte 101 Bußgeldbescheide verhängt, davon wurden nach den Angaben bislang 24 beglichen und in zehn weiteren Ratenzahlungen vereinbart. Bei 32 Familien blieben auch die Vollzugsbeamten ohne Erfolg. Teils habe man die Familien zu Hause nicht antreffen können. Wie in Neukölln droht Eltern in Steglitz-Zehlendorf eine Erzwingungshaft, wenn sie nicht zahlen. Das erhöhe den Druck, die Geldbuße doch noch zu begleichen, hieß es.

Die anderen Bezirke melden ähnlich niedrige Erfolgsquoten. In Spandau wurden bislang vier von 32 Bußgeldern beglichen, in Tempelhof-Schöneberg drei von 22, in Lichtenberg fünf von 28 und in Marzahn-Hellersdorf acht von 28. Vergleichsweise hohe Quoten haben Reinickendorf mit 30 Zahlungen bei 82 verhängten Bescheiden und Pankow, wo bis heute 14 von 41 Familien der Geldforderung nachkamen.

Dazu kommen in den Bezirken jeweils einige Ratenzahlungen, die noch nicht abgeschlossen sind. Teils stellten die Schulämter auch Verfahren ein, obwohl die Verjährungsfrist längst nicht abgelaufen ist – etwa in Neukölln, Pankow und Tempelhof-Schöneberg. In den meisten Fällen wurde aber eine Vollstreckung durch das Finanzamt eingeleitet.

Häufig entgeht den Bezirken viel Geld, während die Kosten für die oftmals langen Verfahren hoch sind. Neukölln hätte insgesamt Anspruch auf gut 51 200 Euro, hat davon bislang immerhin knapp 21 000 Euro eingenommen. Mitte hingegen hat von geforderten 22 907 Euro bis heute bloß 2594 Euro erhalten. Spandau nahm 834 Euro ein, hätte jedoch Anspruch auf 7145 Euro.

Ähnlich sieht es in Lichtenberg aus, dort wurden bislang 767,50 Euro von 4963 Euro eingezahlt. Pankow kam immerhin auf 1659 Euro von 5608,50 Euro. In Marzahn-Hellersdorf bezahlten die Familien bislang knapp 3000 Euro, obwohl der Bezirk insgesamt mehr als 8200 Euro fordert. Aus den anderen Bezirken kamen zu dieser Frage keine oder nur unvollständige Rückmeldungen. (dpa)

Schulstadtrat kritisiert Ungleichbehandlung von Schulschwänzern

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omg
5 Jahre zuvor

Also schlicht die Aussage: Das bisherige Instrumentarium versagt genau dann, wenn die sozioökonomischen Lebensbedingungen von Kindern und Jugendlichen ohnehin schon schlimm sind. Gerade in diesem Bereich fahren, wie jetzt in Gießen, die Jugendhilfeträger aber auch noch Hilfen dramatisch zurück. Diese Gruppe von Kindern kann man als „aufgegeben“ bezeichnen.

PeterPan314
5 Jahre zuvor

Dieses Problem kann ich nur bestätigen, omg.
Die Eltern, deren Kinder Hilfe nötig haben, sind in großen Teilen kaum oder gar nicht einspannbar.
Dies betrifft Nachhilfe, Verhalten, Erziehung und so viel mehr.
Es ist traurig, dass immer wieder den Schulen vorgeworfen wird, sie würden da zu wenig tun.
Sie würden nichts gegen den Zusammenhang zwischen sozioökonomischen Lebensbedingungen der Eltern und den zukünftigen der Kinder unternehmen. Wie sollen Lehrkräfte das denn auch schaffen?

Cavalieri
5 Jahre zuvor
Antwortet  PeterPan314

Warum können denn diejenigen Eltern, die etwa Hartz IV beziehen und daher nicht zahlen können, das nicht in einer sozialen Arbeit „abarbeiten“, entlang dem, was der Herr Michael Müller (SPD) schon systematisch haben wollte? Da ginge es um das Säubern von Parks von Müll, um Aufsicht zu später Stunde an gefährdeten Plätzen (auch U-Bahnhöfen) und vieles andere mehr. Vielleicht kann man auch die (älteren) Kinder, die da geschwänzt haben, zu nützlichen Arbeiten heranziehen, warum eigentlich nicht?

sofawolf
5 Jahre zuvor
Antwortet  Cavalieri

Glauben Sie, dass jemand, der dazu verpflichtet wird, einen Park zu säubern, das wirklich gut macht?

Hier mussten mal Jugendliche in einem Tierpark Sozialarbeit leisten. Feine Sache? Man las davon, als herauskam, dass sie mit den Tieren Schabernack getrieben hatten und eins zu Tode gekommen war.

Cavalieri
5 Jahre zuvor
Antwortet  sofawolf

Aber den sog. „Sozialdienst“ gibt’s doch schon im Jugendstrafrecht:
https://www.n-tv.de/ratgeber/Sozialdienst-fuer-Schwarzfahrer-article244764.html
Wollen Sie das zur Abschaffung vorschlagen? Die Säuberung des Parks müsste wohl unter Aufsicht von Profis geschehen, also Mitarbeitern de Stadtreinigung. Die bedienen die Maschinen, und die anderen sammeln den Müll einzeln auf.
Ihr Argument könnten Sie genauso gegen den Zivildienst als Ersatz für den Wehrdienst richten (bzw. gerichtet haben).

sofawolf
5 Jahre zuvor
Antwortet  Cavalieri

Und den sehe ich aus den gleichen genannten Gründen eher kritisch.

In besonders sensiblen Bereichen (alte Leute, Tiere, Kinder …) sollte niemand „zur Strafe“ eingesetzt werden. Da mache ich mir Sorgen um die Betroffenen.

sofawolf
5 Jahre zuvor
Antwortet  PeterPan314

@ PP,

wenn und weil Elternhäuser bei der notwendigen Hilfe und Unterstützung der Kinder versagen, aus welchen Gründen auch immer, muss das in die Schule geholt werden. In der „Spaßschule“ passiert das aber auch nicht. Da macht man ja nur, wozu die Kinder Lust haben nun verweist dann wieder darauf, dass die Eltern helfen müssen.

Das notwendige Üben, Üben, Üben kann die Schule aber auch aus anderen Gründen nicht mehr leisten. Einen Monat Unterrichtszeit verlieren wir pi mal Daumen durch Unterrichtsstörungen; einen weiteren durch alle möglichen außerunterrichtlichen Veranstaltungen und Krankheitschreibungen. Da sind schon mal 2 Monate im Schuljahr weg. Die restliche Zeit hetzen wir den Vorgaben hinterher, was wir alles machen und schaffen sollen. Da bleibt keine Zeit für Üben, Üben, Üben ! Aber das wäre unser Part gewesen.

omg
5 Jahre zuvor

Arbeitsauflagen bei über 14 jährigen sind üblich, wenn die Geldstrafe nicht bezahlt wird. Bei unter 14 jährigen richtet sich die OWI ohnehin immer gegen die Eltern.
Ich habe allerdings einen Fall mit über 10 OWIs, 10 x Gericht, 10 Mitteilungen an das Jugendamt: Ergebnis= 0

sofawolf
5 Jahre zuvor
Antwortet  omg

Kuschelpädagogik eben.

xxx
5 Jahre zuvor
Antwortet  sofawolf

Dazu kommt der Personalmangel in den Jugendämtern. Wirklich helfen würde nur der Griff an den Geldbeutel, z.B. die mehrmonatige Kürzung des Hartz IV-Satzes von allem, was nicht zum unmittelbaren Überleben dient, also Zigaretten, Alkohol, kulturelles Unterhaltungsprogramm usw. Natürlich werden die Zigaretten trotzdem noch gekauft und am generellen Essen gespart.