Freispruch für falschen Vater in Schulschwänzer-Prozess

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Ein Rechtsstreit um Schulschwänzerei hat in Jena mit einem Freispruch vor dem Amtsgericht geendet. Ein Mann musste sich am Dienstag vor Gericht verantworten, nachdem sein angeblicher Sohn mehrfach den Schulunterricht geschwänzt hatte, wie eine Sprecherin mitteilte.

Mit Freunden abzuhängen macht mehr Spaß, als zur Schule zu gehen.                    Foto: matt hurst / flickr / CC BY-SA 2.0

Der Schüler, Jahrgang 2001, soll im Schuljahr 2016/17 nicht zum Unterricht erschienen sein, weil er sich von Lehrern ungerecht behandelt gefühlt haben soll. Der Ehemann seiner Mutter soll dem Jungen dann erlaubt haben, die Schule nicht zu besuchen. Der Mann sollte deshalb Bußgelder zahlen. Gegen den Bescheid hatte er Widerspruch eingelegt.

Zu dem Freispruch kam es nun, da die Richter feststellen mussten, dass es sich bei dem Mann nicht um den sorgeberechtigten Vater des Jungen handelte. Im Thüringer Schulgesetz können nur die Sorgeberechtigten von Schulschwänzern belangt werden, wie die Gerichtssprecherin erklärte. Der Bescheid gegen den Mann sei also unberechtigt erlassen worden.

«Hätte sich der Bescheid gegen die Mutter gerichtet, wäre es vielleicht anders ausgegangen, aber das stand nicht zur Debatte», sagte die Sprecherin. dpa

Schulrecht: Schwänzen oder Schulangst? Eine Entschuldigung der Eltern reicht nicht, um die Schulpflicht auszusetzen

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Pälzer
6 Jahre zuvor

Verstehe ich das recht: der Mann wurde freigesprochen, weil er sich als sorgeberechtigt ausgab, obwohl er es nicht ist? Wäre er wirklich sorgenberechtigt gewesen, dann wäre er verurteilt geworden, ist das tatsächlich das Urteil?

OMG
6 Jahre zuvor

Ja. Andererseits ist eine Schule aber auch in der Pflicht, die Sorgeberechtigten zur Not auch feststellen zu lassen, wenn es Zweifel gibt. Andererseits muss das „Missverständnis“ zur Rolle des „Vaters“ ja so erheblich gewesen sein, dass selbst die vorgesetzte Dienststelle der Schule davon ausgegangen ist, dass sie einen sorgeberechtigten anschreibt.