Privatschulen sollen noch dieses Jahr mehr Landeshilfe bekommen

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MAGDEBURG. Wie viel Geld brauchen die Privatschulen? Diese Frage diskutieren die sächsischen Landespolitiker seit Monaten. Jetzt gibt es eine erste Einigung.

Sachen Anhalts Bildungsminister Marco Tullner ist überzeugt, dass manche Schüler an Förderschulen besser aufgehoben sind als an allgemeinbildenden. Foto: Verbraucherzentrale Bundesverband / flickr (CC BY 2.0)
Tullner möchte eine dauerhafte Finanzregelung für Privatschulen.  Foto: Verbraucherzentrale Bundesverband / flickr CC BY 2.0

Die schwarz-rot-grüne Landesregierung will den privaten Schulen nach langem Ringen nun doch schon in diesem Jahr mehr Geld überweisen. Die Träger sollen noch in diesem Jahr 4,62 Millionen Euro mehr bekommen als geplant, wie aus einer Übersicht des Bildungsministeriums hervorgeht. Damit gibt das Land insgesamt 131 Millionen Euro für Privatschulen aus. Im kommenden Jahr sollen es fast 142 Millionen Euro sein.

Es handele sich um eine Überbrückungslösung, kommentierte Bildungsminister Marco Tullner (CDU) die Einigung. Der Verband der Privatschulen (VDP) sprach von einem positiven Signal, blieb jedoch zunächst zurückhaltend. Zuerst hatte die «Mitteldeutsche Zeitung» online über die Einigung berichtet.

VDP-Chef Jürgen Banse kämpft seit Jahren für mehr Landeshilfen für die freien Schulen. Einige Träger seien an der Belastungsgrenze, mahnte er immer wieder und verwies auf vom Verband beauftragte Gutachter, die eine Unterfinanzierung konstatierten.

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In der Debatte brachte das Land zuletzt ein unabhängiges Gutachten auf den Weg. Anfang 2019 soll feststehen, wie der Finanzbedarf der freien Schulen im Land tatsächlich ist. Banse hatte mehrfach auf eine Übergangslösung gepocht – und selbst einen pauschalen Aufschlag von 20 Prozent, also gut 25 Millionen Euro mehr pro Jahr, vorgeschlagen. Dahinter bleibt der jetzige Vorschlag zurück.

«Dann wird die Landesregierung den künftigen Bedarf gemeinsam mit dem Parlament diskutieren und eine dauerhafte Regelung vorlegen», kündigte Minister Tullner an. Für die Übergangslösung wurde verabredet, im Schulgesetz die Zuschüsse für die Personal- und die Sachkosten anzuheben. Das Gesetz wird seit Monaten im Landtag diskutiert. Die Finanzierung der freien Schulen war einer der Hauptstreitpunkte.

Die etwa 100 freien Schulen verzeichnen seit Jahren einen steigenden Zulauf. Im vergangenen Schuljahr besuchte fast jeder zehnte Schüler eine private Einrichtung, wie aus Zahlen des Statistischen Bundesamts hervorgeht. Fünf Jahre zuvor waren es noch 7,2 Prozent. Die Privatschulen erheben von den Eltern ein Schulgeld, um Kosten zu decken.

Die jetzt angekündigte zusätzliche Finanzspritze des Landes sei «bitter nötig, um unser Personal weiter anständig zu bezahlen», sagte VDP-Chef Banse. Allerdings müsse nach der Einigung des Koalitionsausschusses von CDU, SPD und Grünen auch noch der Landtag grünes Licht geben. «Für uns wäre es wichtig, dass das Schulgesetz mit den Änderungen schon zum 1. August in Kraft tritt.» dpa

Immer mehr Schüler besuchen Privatschulen – VBE sieht das kritisch

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Cavalieri
5 Jahre zuvor

Das ist klar und logisch: Je mehr das öffentliche Schulwesen in eine Krise gerät (auch weil plötzlich Lehrer fehlen), desto mehr Sinn macht es, Privatschulen zu fördern. Wenn erstmal die Einheitsschule eingeführt werden sollte, dann werden private Gymnasien wie Pilze aus dem Boden schießen. Sie werden ungemein erfinderisch werden, ihren gewiss vorhandenen Segregations-Charakter hinter speziellen pädagogischen Prinzipien oder einer speziellen Fächerkombination zu verstecken. Das sollten die Verfechter der „einen Schule für alle“ mal genauer durchdenken. Eine Abschaffung der Privatschulen würde bekanntlich eine Grundgesetzänderung erfordern.

Reni
5 Jahre zuvor
Antwortet  Cavalieri

Das sehe ich genauso: Die moalisierenden Verfechter der “einen Schule für alle” geben den Privatschulen kräftigen Rückenwind. Frankreich und Italien sind uns in der Entwicklung weit voraus. Dort sind öffentliche Schulen inzwischen nur noch sogenannte Restschulen.
„Es sind immer die Moralisten, die das größte Unheil anrichten.“ (Max Frisch)

anislim
5 Jahre zuvor
Antwortet  Reni

Wenn man den Schaden für die Gemeinschaft berücksichtigt, dann richten hier diejenigen den größten Schaden an, die dafür verantwortlich sind, dass die für die Interessen einer Minderheit, das GG und die Rechtsprechungen missachtet werden.

Die Förderung der Privatschulen erfolgt zu Lasten der staatlichen Schulen, die noch von 90 % der Schüler genutzt werden.

anislim
5 Jahre zuvor
Antwortet  Reni

Den größten finanziellen Rückenwind erhalten die Privatschulen durch die Missachtung des GG und der Rechtsprechungen.

anislim
5 Jahre zuvor
Antwortet  Reni

In welchem Zusammenhang steht die Aussage von Max Frisch.
Kritisierte er damit die in Politik oder in der Kirche in „Amt-und Würde“ stehenden Vertreter?

anislim
5 Jahre zuvor
Antwortet  Reni

Die von ihnen genannten „Resteschulen“ kann es auch im Privatschulwesen geben.

Siehe z.B. die Niederlande:

„Landesweit besuchen sieben von zehn Grundschülern eine private Einrichtung, sechs von zehn Oberschülern.“ und Privatschulen werden „zu hundert Prozent staatlich subventioniert“ (bis auf die Lernmittel).

Anders als in Deutschland müssen niederländische Schüler, die mit dem 16. Lebensjahr weiterhin eine staatliche (!!) Schulen besuchen wollen, dafür Schulgeld zahlen.

Quelle: https://www.uni-muenster.de/NiederlandeNet/nl-wissen/bildungforschung/vertiefung/bildungforschung/privatundstaatlich.html

Und Probleme gibt es auch im niederländischen Schulsystem:
https://www.uni-muenster.de/NiederlandeNet/nl-wissen/bildungforschung/vertiefung/bildungforschung/herausforderungen.html

anislim
5 Jahre zuvor
Antwortet  Cavalieri

„Eine Abschaffung der Privatschulen würde bekanntlich eine Grundgesetzänderung erfordern.“

Gibt es Bestrebungen die Privatschulen abzuschaffen? Welche?

Cavalieri
5 Jahre zuvor
Antwortet  anislim

Konkret wohl nicht. Wenn man aber die „eine Schule für alle“ postuliert (und das tun die GEW, die Grünen usw.), dann ist es eigentlich logisch, dass die Existenz von Privatschulen dem klar widerspricht. Die „eine Schule“ kann ja wohl nur die staatliche sein.

anislim
5 Jahre zuvor
Antwortet  Cavalieri

Da sich der Staat mit jedem zusätzlichen Privatschüler weiter von seiner „verdammten Pflicht“* für das Bildungswesen der Gesellschaft zu sorgen entlasten kann, wagte bisher KEINE Partei (egal welche) das GG und die Rechtsprechung ernst zu nehmen und den Wünschen der Privatschulvertreter zu widersprechen.
*Zitat Theodor Heuss, siehe BVerfGE 75, 40 Randnr. 79 http://www.servat.unibe.ch/dfr/bv075040.html

Aus dieser GEW-Quelle zur „Schule für alle“ (https://www.gew-hamburg.de/themen/bildungspolitik/eine-schule-fuer-alle) ergibt sich doch gar keine Forderung nach Abschaffung der Privatschulen oder Änderung des GG.

Das Recht auf Errichtung von Privatschulen bleibt doch ebenso bestehen, wie es das Recht gibt, eine staatliche Schule, z.B. eine Schule für alle zu besuchen.

Der Unterschied wäre wie bisher, dass staatliche Schulen vom Staat finanziert werden und Privatschulen privat.

Wird das GG weiterhin missachtet, wird es zwar irgendwann wohl nur diese „eine Schule für alle“ geben, … eine für all die, die KEINE Privatschulen nutzen.

anislim
5 Jahre zuvor

Schon wieder eine Entscheidung, den Privatschulen weit mehr staatliche Finanzhilfen zukommen zu lassen, als lt. Rechtsprechung erforderlich wäre.*

Es ist schon sehr befremdlich, wie die staatlichen Behörden zu Gunsten der Privatschulträger das GG (Art. 7 IV 3) missachten und die Rechtsprechungen nicht ernst nehmen.*

*Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 14.12.2011 – 6 C 18.10 Rn. 37, Zitat: „Der Staat darf erwarten, dass der Schulträger seinem Interesse an der Verwirklichung eigener Ziele und Vorstellungen im schulischen Bereich eigenes finanzielles Engagement folgen lässt. Er beteiligt sich nur an diesem zuvörderst privaten Engagement (BVerfG, Beschluss vom 9. März 1994 a.a.O. S. 117 f.).“ https://www.bverwg.de/141211U6C18.10.0
Bundesverfassungsgericht v. 23.11.2004, 1 Bvl 66/99, Zitat: 1. Leitsatz: „Art. 7 Abs. 4 GG verpflichtet den Staat nur dann zur finanziellen Förderung privater Ersatzschulen, wenn ohne eine solche Förderung der Bestand des Ersatzschulwesens als Institution evident gefährdet wäre (Fortführung von BVerfGE 75, 40; 90, 107).“ http://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2004/11/ls20041123_1bvl000699.html

Zur Missachtung des GG und dem unterschiedlichen – gerichtlich ungeprüften – Umgang der Bundesländer mit dem Art. 7 IV 3 siehe die „Übersicht über die Vorgaben zur Einhaltung des Sonderungsverbots in den Bundesländern“ des WZB (Prof. Wrase/Prof. Helbig) vom August 2017 https://bibliothek.wzb.eu/pdf/2017/p17-004.pdf

Cavalieri
5 Jahre zuvor
Antwortet  anislim

Das Problem ist nur: Wenn Privatschulen Konkurs anmelden, muss der Staat ja die Kinder irgendwie versorgen. Man kann sie nicht einfach wegschicken. Das wird normalerweise teurer als der Zuschuss zu den Privatschulen. Dasselbe gilt für Kitas und andere soziale Einrichtungen.
Zu den Privatschulen zählen vor allem die kirchlichen Schulen. Und die sind in Deutschland heilig. Niemand von den maßgeblichen Politikern will sich mit den Kirchenfunktionären anlegen. Man fürchtet wohl den Bannstrahl des Allmächtigen … oder einfach die Wählerstimmen der religiösen Leute.

anislim
5 Jahre zuvor
Antwortet  Cavalieri

Wenn die Bundesländer das GG und die o.g. Rechtsprechungen ernst nehmen und offene Fragen klären würden, müssten viele Privatschulträger und deren Nutzer zur Verwirklichung ihrer privaten Wünsche künftig sicher tiefer in die EIGENE Tasche greifen.

Ich stimme Ihnen zu, dass diese zu empörten Reaktionen bei Kirchenfunktionären, den Waldorfschulen u.a. führen könnte.

s.a. TAZ-Artikel v. A. Frank am 4.8.2000 „Einschüchterung auf Waldorf-Art“ http://www.taz.de/!1219178/

Finden Sie, dass die von ihnen genannten finanziellen Folgen und Angst vor empörten Reaktionen der Privatschulträger rechtfertigen, dass der Staat (!!!) das GG und die Rechtsprechungen weiterhin missachten wird?

Verzichten die Medien auf Recherchen und kritische Fragen, damit der Wähler uninformiert bleibt und den verantwortlichen Staatsdienern und Parteien keine Wählerstimmen verloren gehen?

Cavalieri
5 Jahre zuvor
Antwortet  anislim

„… tiefer in die EIGENE Tasche greifen.“
Die werden stattdessen ihre Schulen schließen. Ich kann nicht ganz nachvollziehen, was Sie eigentlich wollen. Privatschulen gibt es praktisch überall in der Welt, auch dort, wo man einheitliche staatliche Schulsysteme hat (England, Frankreich, USA, Holland, Italien, …). Geht es nur um das Geschacher um Geld? Oder geht es um das Prinzip? Beim Geld sind wir doch sonst nicht so knauserig. Das Prinzip wird halt durch das GG vorgegeben, daran kann man kaum etwas ändern.
Peinlicherweise verbietet Art. 7 GG nur eine Sonderung nach Besitzverhältnissen (man könnte die Einkommensverhältnisse großzügig dazuzählen), aber nicht eine Sonderung nach anderen Kriterien wie Weltanschauung, Religion, Volkszugehörigkeit, Reformpädagogik, „Zupfgeigenhansel-Mentalität“, veganes Essen, Esoterik, Intelligenz, Lernfähigkeit, Bildung usw.

anislim
5 Jahre zuvor

Möchten Sie diskutieren, ob der Inhalt des GG und die Rechtsprechungen sinnvoll sind?
Ich (und jeder Bürger) hat das Recht, dass gerade der Staat und Gesetzgeber das GG beachtet und schützt und Rechtsprechungen ernst nimmt. Das sollten möglichst viele aus der Gesellschaft wollen, anderenfalls könnte das GG entsprechend angepasst werden.

Wenn Privatschulträger ihre Schulen schließen, dann ist das deren alleinige Entscheidung und muss nicht (mit mangelnder Nachfrage, … oder einer fehlenden Bereitschaft zu finanziellen Eigenleistungen) begründet werden. Niemand ist verpflichtet, eine Privatschule zu gründen, zu betreiben oder zu besuchen.

Lt. BVerfGE 75, 40 (Rn.79) wurde lediglich das Recht darauf ins GG aufgenommen:
Und zwar, um – Zitat: „… der Sorge vorzubeugen, daß in irgendeinem Land das Staatsmonopol ausgesprochen werden soll“.
Eine Verpflichtung des Staates bzw. der Allgemeinheit, das Recht (private bildungspolitische Ziele zu verfolgen, oder private Ideen im schulischen Bereich umzusetzen, …) zu finanzieren, ergibt sich aus dem GG eindeutig nicht. Ebenso wenig aus der Rechtsprechung.
Vielmehr warnte Th. Heuss ausdrücklich vor den Folgen hoher staatlicher Finanzhilfen. http://www.servat.unibe.ch/dfr/bv075040.html

Das GG Art. 7 IV 3 verbietet den BEHÖRDEN, eine Sonderung nach den Besitzverhältnissen (die auch durch die Einkommen beeinflusst werden) zu FÖRDERN, wollen sie Ersatzschulen genehmigen.

Das GG und die Rechtsprechung betonen „die Freiheit des Privatschulträgers, für seine Schule die Schüler so auszuwählen, dass ein seinen Vorstellungen entsprechender Unterricht durchgeführt werden kann.“ Damit ist aber kein Verbot verbunden. D.h. Privatschulen dürfen (nur) Gleichgesinnte auswählen, können aber auch ‚Anders‘-gesinnte aufnehmen.

Empfinden Schulträger das später als Störung des Schulfriedens, können sie sich – ohne konkrete Angabe von Gründen – von diesen wieder trennen, da Eltern und Schüler an Privatschulen „kaum verbriefte Rechte besitzen“ – Quelle: https://www.berliner-zeitung.de/22572706 ©2018

Sie verweisen auf Privatschulen in anderen Ländern.
Wissen Sie, ob dort – zu Gunsten der Privatschulen – ebenfalls gegen das GG und die Rechtsprechung verstoßen wird?

In den Medien wurde vor kurzem über die Untersuchung der FES-Studie* informiert, wonach Privatschüler an Privatschulen nicht mehr lernen, als an staatlichen Schulen. * http://library.fes.de/pdf-files/studienfoerderung/14189.pdf

Dass Privatschulen bei einigen Bürgern dennoch so begehrt sind, könnte daher an der dort möglichen und geförderten Segregation liegen.
Lt. Aussagen der Politik und Forschung ist diese Segregation unerwünscht, da sie der Gesellschaft schadet.

Eine Privatschulförderung erfolgt immer zu Lasten der staatlichen Schulen, die von einer Mehrheit der Schüler genutzt werden.
Dass die Finanzhilfen dennoch so erhöht werden, dass sie „die finanzielle Ausstattung der Ersatzschulen
verlässlich über das verfassungsrechtliche Existenzminimum hinaus“* absichern, ist daher unverständlich, erklärt aber, dass transparente Informationen fehlen und keine gerichtlichen Prüfungen veranlasst werden.
(*Gesetzentwurf, Ba-Wü, Vorblatt D https://beteiligungsportal.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/beteiligungsportal/KM/Dokumente/170523_Gesetzentwurf-zur-Aenderung-des-Privatschulgesetzes.pdf )

Sehen Sie das anders?

anislim
5 Jahre zuvor
Antwortet  anislim

hier der Link zur Rechtsprechung, mit dem das den Privatschulen gewährte „Recht auf freie Schülerwahl“ definiert wird. VGH 9 S 47/03 Rand-Nr. 33
https://openjur.de/u/571555.html