Gerichtsverhandlung um Lehrerin mit Kopftuch könnte zum Präzedenzfall werden

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BERLIN. Ein Gesetz schreibt vor, dass in Berlin Lehrer an den meisten Schulen, Polizisten und Mitarbeiter der Justiz im Dienst keine religiösen Symbole zeigen dürfen. Eine junge Lehrerin sieht das anders und zieht vor Gericht. Wie das ausgeht, ist noch ungewiss.

Einhellig heißt es: In der Schule muss das Gegenüber erkennbar sein. Foto: Ranoush / flickr (CC BY-SA 2.0)
Ein Kopftuch wird als religiöses Symbol gewertet.                                                           Foto: Ranoush / flickr (CC BY-SA 2.0)

In einem neuen Streit um eine Berliner Lehrerin mit Kopftuch hat die Anwältin und liberale Moscheegründerin Seyran Ates appelliert, religiöse Symbole weiter aus den Schulen herauszuhalten. «Das Kopftuch steht nun mal für große Konflikte», die sollten nicht durch Lehrerinnen in die Schule getragen werden», sagte Ates am Montag nach einer Verhandlung am Arbeitsgericht in der Hauptstadt. Sie vertritt die Bildungsverwaltung. Das Gericht will am 9. Mai eine Entscheidung verkünden. Richter Arne Boyer sprach von keinem einfachen Fall.

Eine ausgebildete Lehrerin hat gegen das Land Berlin geklagt. Sie will mit Kopftuch dauerhaft an einer Grundschule unterrichten. Der Bildungssenat verweigert dies mit Blick auf das Neutralitätsgesetz.

Laut Gesetz dürfen Polizisten, Justizmitarbeiter und Lehrer an allgemeinbildenden Schulen im Dienst keine religiös geprägten Kleidungsstücke tragen. Bildungssenatorin Sandra Scheeres (SPD) will daran festhalten. Justizsenator Dirk Behrendt (Grüne) meint, das Gesetz sei nicht zu halten. Die Linke als Koalitionspartner hat noch keine abschließende Meinung.

Im Vorjahr hatte das Landesarbeitsgericht einer muslimischen Lehrerin mit Kopftuch eine Entschädigung von 8.680 Euro zugesprochen. Sie hatte argumentiert, sie sei wegen des Kopftuchs abgelehnt und diskriminiert worden. Das Gericht sah eine Benachteiligung, sprach jedoch von einer Einzelfallentscheidung.

Die Klägerin, die zur aktuellen Verhandlung nicht ins Gericht kam und in Elternzeit ist, hatte mit Kopftuch einen Tag an einer Grundschule unterrichtet. Sie wurde freigestellt und dann einem Oberstufenzentrum zugewiesen, wo das Kopftuch erlaubt ist. Dort hätte sie aber nur in einer Willkommensklasse unterrichten können. Die junge Frau hatte vor der Einstellung bejaht, dass sie das Neutralitätsgesetz kenne.

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Bedeutung der Religionsfreiheit

Ates sagte, die Lehrerin sei darauf hingewiesen worden, dass sie mit Kopftuch laut Gesetz nicht vor einer Klasse stehen darf. Dass sie es dennoch getan habe, könne man als Täuschung werten. Dennoch rechnete die Anwältin, die von vier Personenschützern umgeben war, mit einer Niederlage für den Senat.

Es wäre die «sauberste Lösung», den Fall dem Bundesverfassungsgericht vorzulegen, so Ates. Das oberste Gericht hatte zuletzt 2015 ein pauschales Kopftuchverbot an nordrhein-westfälischen Schulen gekippt und die Bedeutung der Religionsfreiheit betont. Allein vom Tragen eines Kopftuches geht demnach keine Gefahr aus.

Für die Bildungsverwaltung verteidigte Ates das Berliner Gesetz. In der Hauptstadt lebten Menschen aus fast 120 Nationalitäten, die miteinander auskommen müssten. Doch gerade an Brennpunktschulen würden sich Kinder verschiedener Religionen bekriegen. Da wäre eine Lehrerin mit Kopftuch Vorbild für muslimische Kinder, sie würde so Konflikte verstärken. «Allein das Tragen des Kopftuches symbolisiert, ich bin für eine strenge orthodoxe Auslegung des Islam, das ist die richtige muslimische Lebensweise.» Dieser Gefahr solle präventiv begegnet werden.

Sollte die junge Lehrerin Recht bekommen, würde ein Präzedenzfall geschaffen und das einzigartige Privileg, an einer bestimmten Schule unterrichten zu können, warnten die Vertreter des Senats. Richter Boyer sagte, in diesem Fall könne das Land eine Vollstreckungs-Gegenklage einreichen.

«Hier geht es darum, das Neutralitätsgesetz zu kippen», meinte Ates. Sie räumte aber auch Fehler des Senats ein. Das Einstellungsschreiben sei nicht präzise genug formuliert worden.

Die heute 54-Jährige hatte die liberale Ibn-Rushd-Goethe-Moschee in Berlin-Moabit gegründet und danach Morddrohungen bekommen. In dem Gotteshaus können Frauen und Männer aus allen Richtungen des Islam gemeinsam beten. Frauen müssen dabei kein Kopftuch tragen. dpa

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Cavalieri
5 Jahre zuvor

Das Kopftuch einer Lehrerin sendet die Botschaft aus: „Seht mal alle her, ich bin Mitglied einer Parallelgesellschaft. Ich lehne westliche Lebensweise und westliche Bildung ab. Mir wäre ein islamisch geprägter Staat lieber.“

dickebank
5 Jahre zuvor
Antwortet  Cavalieri

Und warum dürfen Nonnen an (staatlichen) Ersatzschulen in katholischer Trägerschaft im Habit unterrichten?

Pälzer
5 Jahre zuvor
Antwortet  dickebank

nu, die „Ersatzschulen in katholischer Trägerschaft“ sind katholische Schulen. Die Gebäude gehören der kath. Kirche, welche seit viel längerer Zeit als der Staat schon in Deutschland Schulen betreibt (siehe Geschichte der Klöster), und was die damit verbundenen Kosten bedeuten, kann man derzeit in Hamburg sehen. Die katholischen Schulen besucht man freiwillig, man meldet sein Kind genau deshalb an, weil dort eine katholisch geprägte Pädagogik gelebt wird. Können Sie einen Unterschied erkennen?
Auch Sie dürfen zuhause bei sich frei über Ihre Kleidung entscheiden.

unverzagte
5 Jahre zuvor
Antwortet  Pälzer

@pälzer ich kann dem text nicht entnehmen, dass die betroffene kopftuchkollegin keine deutsche staatangehörigkeit hat – die frage von dicke bank finde ich sehr passend.

PeterPan314
5 Jahre zuvor
Antwortet  unverzagte

Was hat die Staatsangehörigkeit damit zu tun?
Es ist sehr schön, dass Sie eine Frage passend oder angebracht finden, aber die Antwort von Pälzer beantwortet sie mehr als ausreichend.

unverzagte
5 Jahre zuvor
Antwortet  unverzagte

@Peter Pan 314 wenn die frage der staatsangehörigkeit irrelevant ist, dann entscheiden wir zukünftig auf grundlage der bibel oder wollen wir doch lieber beim grundgesetz bleiben…

PeterPan314
5 Jahre zuvor
Antwortet  unverzagte

Vielleicht verstehen Sie meinen Einwand nicht.
Die Staatsangehörigkeit der Lehrkraft ist vollkommn irrelevant.
Wie Sie selbst sagen, bleiben wir bei den deutschen Gesetzen.
Folglich ist Ihre Bemerkung zur deutschen Staatangehörigkeit nicht zielführend, sondern überflüssig.

U. B.
5 Jahre zuvor
Antwortet  unverzagte

Verstehen oder verstehen wollen, ist immer wieder die Frage.

dickebank
5 Jahre zuvor
Antwortet  Pälzer

Vorsicht, auch bei den Ersatzschulen in kirchlicher Trägerschaft kommen die Personalmittel hier in NRW vom Land. Die dort eingesetzten Lehrkräfte tragen die gleichen Amtsbezeichnungen wie die der staatlichen Schulen in kommunaler Trägerschaft, nur mit dem Anhang i.E. (im Ersatzschuldienst).

unverzagte
5 Jahre zuvor
Antwortet  Cavalieri

@cavalieri jede weiß, dass das kopftuch in erster linie lediglich ein symbol für eine bestimmte religionszugehörigkeit ist: die radikale botschaft, die sie da ketzerisch hineininterpretieren gibt es sicher vereinzelt, im hinblick auf die masse bleibt es eine platte verallgemeinerung.

xxx
5 Jahre zuvor
Antwortet  unverzagte

Weil in öffentlichen Schulen religiöse Symbole verboten sind, dürfen Lehrerinnen folglich mit der Begründung auch kein Kopftuch tragen. Angehende Richterinnen übrigens auch nicht, wie ein Urteil vor einigen Wochen gezeigt hat.

unverzagte
5 Jahre zuvor
Antwortet  xxx

hab ich etwas verpasst? hängt jesus jetzt auch in keinem bayrischen klassenzimmer?

Cavalieri
5 Jahre zuvor
Antwortet  unverzagte

Es geht um Berlin, nicht Bayern. Schule ist Ländersache. In Berlin gab’s seit 1945 keine Kreuze mehr in Klassenzimmern.

Cavalieri
5 Jahre zuvor
Antwortet  unverzagte

In Deutschland ist das Kopftuch ein Symbol für eine islamische Parallelgesellschaft. Es gibt viel weniger Kopftücher als muslimische Frauen. Selbst in der Türkei war das Kopftuch auf der Straße schon selten geworden und in der Schule sowieso verboten, bevor der liebe Herr Erdogan das Rad der Geschichte im Sinne einer Islamisierung rückwärts drehte, der offenbar Ihre Sympathie dafür hat. Außerdem: niemand will ja wissen, wieviele der Frauen das Kopftuch nur tragen, weil sie sonst blöd angemacht werden von ihrer (!) Familie bzw. Community. Bei islamischen Privatschulen wäre das übrigens was anderes, wie bei den kath. Nonnen, s. oben. Islamische Privatschulen wären allerdings vermutlich per se verdächtig, eine Parallelgesellschaft zu repräsentieren, je nachdem, wie ernst sie ihren Islam nehmen.
Bei den Mädchen stelle ich mir das so vor: Die Tochter wächst heran, und der Vater befiehlt, sie solle jetzt mit einem Kopftuch zur Schule gehen. Die Tochter mault : „Nein, ich will nicht. In meiner Klasse tragen nur zwei ein Kopftuch, und die sind doof. Meine Freundin hat auch kein Kopftuch.“ Darauf der Vater betont autoritär; „Du wirst das Kopftuch tragen, oder willst du etwa wie eine Hure herumlaufen?“

unverzagte
5 Jahre zuvor
Antwortet  Cavalieri

@cavalieri bitte unterstellen sie mir keine sympathien für erdogan, nur weil mich ihre verallgemeinerungen befremden und ich ein geiwsses maß an religiöser freiheit sinnvoll finde. apropos parallelgesellschaft: hier gibt es muslime, die deutscher sind als deutsch ebenso wie jene, die jede ohne kopftuch verhurt meinen.

Cavalieri
5 Jahre zuvor
Antwortet  unverzagte

Religionsfreiheit ja, aber Religion hat man nicht am Kopf, sondern im Kopf.

PeterPan314
5 Jahre zuvor
Antwortet  unverzagte

Was ist denn für Sie ein gewisses Maß an religiöser Freiheit?
Ist es für Sie religiöse Freiheit, wenn Muslime an der Universität Duisburg-Essen einen Raum des Gebets nach Geschlecht trennen? Oder sie einen Raum fordern, um ihrer Religionsausübung nachzugehen?
Ist es für Sie religiöse Freiheit, wenn zum Zuckerfest Muslime nicht zum Unterricht erscheinen? Oder wenn sie während der Fastenzeit beim Sportunterricht oder bei Arbeiten leiden, weil sie für das Fasten noch zu jung sind?
Ist es religiöse Freiheit, wenn Muslima nicht am Schwimmunterricht oder an Klassenfahrten teilnehmen?
Ist es religiöse Freiheit, wenn man zu St. Martin ein Lichterfest fordert, weil die positive Botschaft keine Beachtung und Teilnahme findet, wenn sie christlich ist?
Volker Pisper hat es einmal so formuliert, dass der Deutsche Angst vor Muslimen hat, weil sie ihren Glauben ernst nehmen. Das sollen und dürfen sie auch, aber diese Doppelmoral, die in der Gesellschaft herrscht, ist widerwertig. Einerseits fordert man in der Öffentlichkeit, dass Staat und Kirche (Anm.: nicht Moschen) getrennt werden, aber andererseits werden aufgrund von angeblichem Minderheitsschutz und Selbstbestimmung immer weiter neue Ausnahmen für den Islam eingeführt.
Wussten Sie zum Beispiel, dass man früher nur dann religiös heiraten durfte, wenn man es zuvor staatlich tat? Warum wurde das abgeschafft?
Cavalierie drückt das perfekt aus. Religion sollte das sein, was man zu Hause oder mit Gleichgesinnten betreibt. Es hat aber nichts beim Staat zu tun.
Oder ist es für Sie richtig, dass ein muslimischer Polizist seiner Kollegin den Handschlag verweigert, weil sie weiblich ist und seine Religion das (Anm.: diese Form der Diskriminierung) vorschreibt?

Cavalieri
5 Jahre zuvor
Antwortet  Cavalieri

Nur mal am Rande bemerkt, so (miss-)achten die Islam-Organisationen andere Diskriminierungsverbote im Grundgesetz:
http://www.tagesschau.de/inland/moscheereport-103.html

Cavalieri
5 Jahre zuvor
Antwortet  Cavalieri

Das Echo bei den Islamverstehern im Forum auf diesen islamischen Schwulenhass ist geradezu ohrenbetäubend …
Ja, das Kopftuch mit Hinweis auf das GG einklagen, aber andere Paragrafen des GG einfach verleugnen. Da endet die Integration. Fragt sich, wie das mit der „Ehe für alle“ eigentlich ist …

Cavalieri
5 Jahre zuvor
Antwortet  unverzagte

Ganz andere Leute als (Ex-Muslime) ich haben folgendes formuliert:
„Denn das Kopftuch ist nicht nur ein harmloses Stück Stoff oder normales Kleidungsstück, sondern ein Symbol für eine patriarchale Kultur, in der Frauen nicht als gleichwertig angesehen werden. Es ist ein politisches Instrument, um die Religion in das Privatleben der Menschen zu verankern und Macht über sie auszuüben.“
Quelle:
http://www.achgut.com/artikel/die_oeffentliche_auseinandersetzung_mit_dem_islam_wurde_den_rechten_ueberla

Alex Kant
5 Jahre zuvor

Ich verstehe dieses Hin- und Her in Berlin nicht. Das Bundesverfassungsgericht, das höchste deutsche Gericht, hat schon das letzte Machtwort gesprochen; Beschluss vom 27. Januar 2015: 1 BvR 471/10, 1 BvR 1181/10

„Der Staat, der eine mit dem Tragen eines Kopftuchs verbundene religiöse Aussage einer einzelnen Lehrerin oder einer pädagogischen Mitarbeiterin hinnimmt, macht diese Aussage nicht schon dadurch zu seiner eigenen und muss sie sich auch nicht als von ihm beabsichtigt zurechnen lassen“

Jegliche Schein-Debatten die hier geführt wird, sind symbolisch für die Vorurteile an Muslimen:
– Aber in der Türkei…mimimi
– In Wirklichkeit wollen die hier die Scharia…
– Sie sind gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung….

Cavalieri
5 Jahre zuvor
Antwortet  Alex Kant

Vielleicht verstehen Sie das besser, wenn Sie lesen, was Lale Akgün (SPD), selbst dem Islam zugehörig und aus der Türkei stammend, über das Kopftuch schreibt:
https://www.emma.de/artikel/lale-akguen-ueber-das-kopftuch-multikulti-den-zentralrat-und-die-wahre-integration-263346

Alex Kant
5 Jahre zuvor
Antwortet  Cavalieri

Lale Akgün’s Aussagen sind nichts als anmaßend und ihre eigene Meinung. Sie kann nicht über andere Muslime und ihre Absichten entscheiden. Es ist nicht bedeutend was früher mal war und wie es in der Türkei ist. Die Muslime wollen nur ihre Rechte in einem freien Land wahrnehmen. Es heißt Religionsfreiheit und das Recht auf freie Entfaltung.

PeterPan314
5 Jahre zuvor
Antwortet  Alex Kant

Was wiegt Ihrer Meinung nach denn höher?
Ist das Recht auf freie Entfaltung oder das Recht auf Gleichberechtigung zu bevorzugen oder das Recht auf Religionsfreiheit?
Man muss sich die Frage stellen, ob es hinsichtlich des Grundgesetzes möglich ist, alle Rechte möglich zu machen. Leider scheint es so, dass einige Kontroversen dies in Zweifel stellen. Wenn Lehrkräfte laut Gesetz keine religiösen Symbole tragen dürfen, aber Muslima das einklagen, stellt das einen klaren Widerspruch dar. Am Rande sei hier bemerkt, dass es komisch ist, dass in den Medien nur von Fällen berichtet wird, in denen Muslime Rechte einklagen. Werden die anderen Religionen ignoriert oder akzeptieren sie die Säkularisierung?
Es scheint weniger eine Frage der Religionsfreiheit zu sein, als mehr das grundlegende Problem einer zweigeteilten Gesellschaft. Einerseits ist der Teil der Gesellschaft zu nennen, der niemandem die Religionsausübung streitig macht, aber selbst sein Leben nicht von der Religion bestimmen lässt. Andererseits ist der Teil zu nennen, der lautstark und akiv die Rechte seiner Religion einfordert und dem ersten Teil im Sinne einer geforderten Akzeptanz sonst den Stempel der Diskriminierung aufdrückt.
Dieses Problem betrifft meiner Ansicht nach nicht nur die Religion, sondern alle Randgruppen, die sich nicht mit den ausreichenden Rechten ausgestattet fühlen.
Zugespitzt schreien die Minderheiten den Mehrheiten entgegen, dass sie akzeptieren müssen, wodurch sie sich so unterordnen.
Ganz allgemein ist das Recht der Religionsfreiheit in der Schule mit Vorsicht zu genießen, wie viele andere Fragestellungen zeigen:
Was ist zum Beispiel mit Gebetsräumen und -zeiten? Müssen diese eingerichtet werden?
Was ist mit der Beachtung von Terminen von Arbeiten und Tests hinsichtlich nichtchristlicher Feiertage? Zu meiner Schulzeit fehlte die Hälfte der Klasse an muslimischen Festtagen, weshalb die Lehrkräfte uns beschäftigten und nicht unterrichteten.
Wie muss man beim Thema „Junge-Mädchen“ auf Klassenfahrten oder im Sportunterricht reagieren? Sollte da vielleicht wieder zur Geschlechtertrennung übergegangen werden, um Probleme zu vermeiden?
(Anm.: Hinsichtlich des Kopftuches wird hier ja immer wieder von Vorurteilen gegenüber dem Islam gesprochen, aber DEN Islam gibt es nicht. Es gibt so viele verschiedene Auslegungen, wobei einige einen Alleinanspruch geltend machen wollen und so unter dem Deckmantel der Religionsfreiheit das Grundgesetz unterwandern bzw. ändern möchten.)

Cavalieri
5 Jahre zuvor
Antwortet  PeterPan314

Es ist schon seltsam, dass bei uns religiöse Rechte für wichtiger erachtet werden als andere. Eion rest aus dem Mittelealter. Man tut so, als seien das individuelle Rechte. Aber gerade im Islam gibt es keine individuellen Rechte. Die vermeintlichen Rechte, die hier eingeklagt werden wollen, sind in Wahrheit Rechte von Islam-Organisationen, die selbstverständlich auch den Prozess bezahlen und bestimmen. Die Frau ist nur eine Marionette. Es geht um das Einrammen von Pflöcken im Interesse der Politiker in den Herkunftsländern. Wenn diese Organisation Ditib ist, dann geht es um die Interessen Erdogans. Insofern lassen sich einige hier (vielleicht ungewollt, wie unverzagte, die Erdogan wohl doch nicht mag, aber ihm politisch in die Hände spielt. Er würde ihr Beifall klatschen.) vor den Karren der reaktionärsten politischen Kräfte spannen, die man sich vorstellen kann. In Deutschland geht es beim Kopftuch um Politik, nicht um Religion. Merkwürdig, dass niemand von den progressiven Leuten Angst hat, beim Kopftuch Beifall von diesen reaktionären Leuten zu bekommen. Aber Beifall von der AfD zu bekommen gilt als Höchststrafe.
Hat man schon mal gehört, dass eine Frau gegen ihre Benachteiligung durch islamische Kräfte geklagt hat oder gegen Bedrohung durch dieselben? Nein, das werden die Islamfunktionäre nie zulassen.

Alex Kant
5 Jahre zuvor
Antwortet  PeterPan314

Das Bundesverfassungsgericht hat doch schon längst eine Güterabwägung durchgeführt und festgestellt, was und wie mehr zu beachten ist (nämlich die Religionsfreiheit der/des Lehrers/in). Das einige Länder ein Gesetz haben, welches religiöse Symbole verbietet, ändert nichts an der Tatsache, dass das pauschale Verbot des Kopftuches GEGEN unser Grundgesetz verstößt, sonst würde das BVferG nicht ein solches Urteil fällen. Wir sind kein säkularer Staat, ähnlich wie Frankreich, und das ist gut so! Seine Rechte zu kennen und sie dann auch einzufordern, ist keineswegs etwas wofür man sich schämen müsste! Das nenne ich Mündigkeit. Die kopftuchtragende Putzfrau war nie ein Problem. Wenn nun aber gebildete Frauen als Lehrerin arbeiten wollen, wittert man die Islamisierung und erfindet jegliche Gründe, warum das nicht gehen soll. Eine muslimische Frau, die nun auf Augenhöhe ist, da bekommen manche Angst.

Wir müssen damit klar kommen, dass es in Zukunft zum Alltag in Deutschland gehört, auch die Interessen der muslimischen Bürger zu berücksichtigen. Jedoch nicht zu Lasten der Mehrheit, sondern in einem Interessenausgleich. In den jeweiligen Schulgesetzen ist ganz klar geregelt wie der Sport und Schwimmunterricht geregelt sein soll. Schon jetzt werden auch die muslimischen Festtage in den Amtsblättern (zumindest in Hessen) gelistet. Jeder Lehrer/in kann damit sehr leicht die Halbjahresplanung vornehmen. Dann liegt halt keine Klausur an einem muslimischen Feiertag.

Cavalieri
5 Jahre zuvor
Antwortet  PeterPan314

Sie reden gepflegt darum herum, dass die angeblichen „religiösen Rechte“ in Wahrheit nie Rechte einzelner Bürger, sondern Rechte von Religionsfunktionären bzw. -gemeinschaften sind. Wenn ein einzelner ankäme und behauptete, sein Gott hätte ihm aufgetragen, außerhalb der Wohnung einen Taucheranzug zu tragen und er müsste nun damit auch unterrichten, würde das nie akzeptiert. Wenn weltweit aber eine Milliarde Menschen so dächten, dann würde es akzeptiert. Die Juristen würden es so hinbiegen. Als es um die Beschneidungsdebatte ging, habe unsere Bischöfe was von dem „Recht der Kinder auf religiöse Erziehung“ erzählt. Das ist Unsinn: Das ist ein Recht der Religionsfunktionäre, die Kinder dieser unschönen Prozedur zu unterwerfen. Es wäre naiv zu denken, dass es um Rechte von Menschen geht. Es geht um Rechte von Organisationen gegen die Menschen. Wenn diese Frau jetzt in erster Instanz verlieren sollte und daraufhin bereit wäre, ihr Kopftuch doch abzulegen und zu unterrichten, dann würde sie bestimmt von ihren eigenen Leuten gemobbt. Kein Wort mehr von ihren Rechten. Man würde sie zwingen, in die nächste Instanz zu gehen.
Gerade aufgeklärte und liberale Moslems wie Bassam Tibi (Deutsch-Syrer) halten nichts vom Kopftuch-Islam der Islamverbände:
http://www.deutschlandfunk.de/bassam-tibi-ueber-den-euro-islam-bejahung-der-saekulaeren.886.de.html?dram:article_id=361560
Darin würde ich ihm folgen.

unverzagte
5 Jahre zuvor
Antwortet  PeterPan314

@cavalieri es gibt sicher ne menge menschen, die auf ihr recht auf religiöse freiheit nicht verzichten möchten, mich da mit erdogan in eine ecke zu schieben ist absurd. klar ist diese religiöse auch eine politische debatte. apropos höchststrafe per beifall afd: erwähnenswert, dass die afd sich nach den überfällen auf frauen in der köllner silvesternacht plötzlich feministisch argumentiert, da hier ja wieder wasser auf die rassistischen mühlen lockt. wieso setzt sich diese partei dann nicht für gleiche gehälter ein bzw. ängstigt sich, dass das traditionelle familienbild in gefahr ist und frauen eh besser zum herd gehören? verlogenheit ist in diesem kontext nicht sträflich, vielmehr jedoch abstoßend.

F.H.
5 Jahre zuvor
Antwortet  PeterPan314

Sie sagen mal wieder Unwahrheiten:
1) Die AfD argumentiert nicht “ plötzlich feministisch“, sondern fordert mehr Schutz für Frauen, was nichts mit Feminismus zu tun hat.
2) Die AfD behauptet nicht, dass „frauen eh besser zum herd gehören“, sondern in den ersten 3 Lebensjahren besser zu ihren Babys und Kleinstkindern. Frauen sollten nicht gezwungen sein, schon bald nach der Geburt wieder arbeiten zu gehen und ihr Kind in eine Krippen-Fremdbetreuung zu geben.

Cavalieri
5 Jahre zuvor
Antwortet  PeterPan314

Wenn Erdogan hier mitlesen würde, dann würde er Sie vielleicht für einen Orden vorsehen und mich zur Verhaftung.
Verlogenheit ist immer schlecht, aber die AfD scheint mir mehr aus Sicht von „Law and Order“ zu argumentieren, wenn es um die Kölner Silvesternacht ging. Gipfel der Verlogenheit war übrigens die offizielle Pressemitteilung, alles sei damals im normalen Rahmen verlaufen. Der Polizeipräsient war ein SPD-Partei-Karrierist und wollte es so haben.
Und die Feministinnen sind immer gegen Geschlechter-Stereotype, aber gegen Barbie mit Kopftuch sagen sie nichts (das ist ja eine willkommene „Kulturbereicherung“):
https://www.cicero.de/kultur/kopftuch-barbie-allah-im-kinderzimmer

Cavalieri
5 Jahre zuvor
Antwortet  PeterPan314

Wo lesen Sie denn da, dass die AfD „feministisch“ argumentiert, wie oben behauptet? Der erste Link ist irreführend, weil von Bachmann und seinen Leuten die Rede ist. Von dem wird die AfD sich distanzieren. Und Höcke ist bekannt für seine Sprüche. Aber auch Höcke ist nicht die AfD. Bei anderen Parteien identifiziert man auch nicht die Partei als soclhe mit den Äußerungen einzelner. Man kann nicht immer fordern zu differenzieren und dann bei der AfD alles zusammenrühren.
Für mich liegt der Skandal der Kölner Silvesternacht in dem Herumgeeiere der regierenden SPD-Genossen. Sie wollten durch Vertuschung ihre Wahlchancen erhöhen. Das ist für mich verwerflicher, als wenn eine nicht regierende Partei aus sowas Kapital schlagen will. Das Volk darf sich jedenfalls belogen fühlen. Und dieser Effekt kam letztlich nun mal der AfD zugute, ob man das möchte oder nicht.

unverzagte
5 Jahre zuvor
Antwortet  PeterPan314

wie gut, dass U.B. mich erneut meiner verlogenen machenschaften entlarven kann:
unverständlich bleibt, wie „die afd mehr schutz für frauen fordert“, wenn sie zeitgleich die harterkämpfte selbstbestimmung für den eigenen körper abschaffen will und frauen damit wieder zu illegalen abtreibungen treibt?
selbstverständlich argumentiert die afd damit nicht feministisch, vielmehr ist sie bequem auf deren zug gesprungen, um mit den köllner verbrechen ihre rassistische ideologie zu untermauern.
wieso setzt sich die afd nicht für geschlechtsunabhängige lohngleichheit ein und nimmt so weiter in kauf, dass frauen deutlich weniger verdienen, sollen sie vor ihrem berufsleben außer haus geschützt werden?

realo
5 Jahre zuvor
Antwortet  PeterPan314

Manche lesen eben aus dem Kaffeesatz.

Sunny
5 Jahre zuvor

Ich kann mir sehr gut vorstellen, von dem Tag an, wo ich verhüllte Kolleginnen an meiner öffentlichen Brennpunkt-Grundschule mit 85% Migrationshintergrund und 83% Muslimen bekomme, mit Minirock, ultratiefem Dekolletee, durchsichtigen Blusen und ohne BH zu unterrichten. Ich bin Atheistin, beanspruche mein Recht auf freie Entfaltung meiner Nicht-Religiosität und bin bekennend weiblich. An einigen Tagen trage ich gerne ein Nudelsieb auf dem Kopf, um mich mit nicht-anerkannten religiösen Minderheiten zu solidarisieren.

Cavalieri
5 Jahre zuvor
Antwortet  Sunny

Dann wird’s Ihnen aber schlecht ergehen. So ist die Religionsfreiheit nicht gemeint:
https://www.brigitte.de/aktuell/buzz/nippel-verboten–schuelerin-muss-brustwarzen-abkleben-11082664.html

Sunny
5 Jahre zuvor
Antwortet  Cavalieri

Abgesehen davon, dass das in den ohnehin zu Prüderie neigenden USA war, würde ich dann auch diesbezüglich dem Beispiel der verhüllten Kollegin folgen und vor Gericht gehen. Gleiches Recht für alle. Oder etwa nicht?

sofawolf
5 Jahre zuvor