Tarifeinigung bei Bund und Kommunen: Gewerkschaften werten Abschluss als „solides Ergebnis“

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POTSDAM. Als einen „guten Abschluss“ hat die GEW das Tarifergebnis für die im öffentlichen Dienst bei Bund und Kommunen Beschäftigten gewertet. „Im Schnitt werden die Kolleginnen und Kollegen rund 7,5 Prozent mehr Gehalt in der Tasche haben, bei einer Laufzeit des Tarifvertrages von 30 Monaten. Zugleich haben die Gewerkschaften einen Mindestbetrag von 178 Euro durchgesetzt“, sagte GEW-Vorsitzende Marlis Tepe nach den Verhandlungen am Mittwoch in Potsdam. Auch der VBE zeigte sich zufrieden. „Die Hartnäckigkeit der Arbeitnehmervertretungen hat sich gelohnt“, erklärte Bundesvorsitzender Udo Beckmann.

Zufriedene Gesichter bei der GEW. Foto: GEW
Zufriedene Gesichter bei der GEW. Foto: GEW

„Mit dem Abschluss wird der öffentliche Dienst gestärkt und attraktiver: Es ist gelungen, die Funktions- und Konkurrenzfähigkeit zu verbessern“, betonte GEW-Chefin Tepe. Der Grund: Der Abschluss folge drei Leitprinzipien. „Für Berufseinsteiger und damit insbesondere junge Menschen steigen die Gehälter. Beschäftige in sozialen, technischen und IT-Berufen, in denen das Gefälle zur Wirtschaft besonders groß ist, werden besser bezahlt. Zugleich machen die Kolleginnen und Kollegen mit den unteren und mittleren Gehältern einen Sprung, weil sie vom Mindestbetrag profitieren“, erläuterte die GEW-Vorsitzende.

Zudem werde die Jahressonderzahlung für die Beschäftigten in den östlichen Bundesländern schrittweise auf das Westniveau angehoben. „30 Jahre nach der deutschen Einheit wird damit endlich eine Benachteiligung der Beschäftigen in Ostdeutschland beendet“, betonte Tepe. Sie wies darauf hin, dass die GEW einen weiteren Erfolg verbucht habe. „Wir haben die Zusage, dass die GEW mit dem Kommunalen Arbeitgeberverband (KAV) Bayern über eine tarifliche Entgeltordnung für angestellte Lehrkräfte an den kommunalen Schulen verhandeln wird“, sagte Tepe. Auf Druck der Bildungsgewerkschaft habe die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) den Weg für Tarifverhandlungen frei gemacht.

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„Die dritte Verhandlungsrunde der Tarifverhandlungen dauerte zwei Nächte und einen Tag länger als geplant – Zeit genug, um die Arbeitgeber davon zu überzeugen, dass die Tarifbeschäftigten des öffentlichen Dienstes bei Bund und Kommunen ihre steigenden Mieten und Lebenshaltungskosten nicht nur von lobenden Worten zahlen können. Was nun herausgekommen ist, ist ein solides Ergebnis, das in jedem der drei Erhöhungsschritte zu einem merkbaren Plus führt“, kommentierte VBE-Vorsitzender Beckmann.

„Zeichen der Wertschätzung“

Beckmann begrüßte, dass mit der Regelung für alle Beschäftigten wichtige Zeichen der Wertschätzung gesetzt wurden. Er mahnte jedoch an, dass das Finanzielle nur ein Teil sei. Um zufriedene und gesunde Beschäftigte langfristig in ihren Jobs halten zu können und an den öffentlichen Dienst zu binden, sei es genauso wichtig, die notwendigen Gelingensbedingungen bereitzustellen. Der VBE-Chef unterstrich: „Die Situation in vielen Kindertagesstätten ist geprägt von Ressourcenmangel. Was die Erzieherinnen und Erzieher vor allem brauchen, ist eine bessere Fachkraft-Kind-Relation, die Unterstützung durch multiprofessionelle Teams und eine Arbeitsumgebung, die gesundes Arbeiten ermöglicht.“ Dies zeigten zuletzt auch die Ergebnisse der unlängst zum Deutschen Kitaleitungskongress veröffentlichten DKLK-Studie 2018 (News4teachers berichtete).-

Jens Weichelt, Landesvorsitzender des Sächsischen Lehrerverbandes und stellvertretender Bundesvorsitzender des VBE für den Tarifbereich, führt den Erfolg auch auf Streikmaßnahmen zurück. „Die Warnstreiks der vergangenen Wochen sind auch bei den Arbeitgebern angekommen. Mit dem Verhandlungsergebnis wurde ein tragfähiger Kompromiss bei der Verteilung des finanziellen Gesamtvolumens der Tarifeinigung zwischen den Berufsgruppen im öffentlichen Dienst erzielt“, konstatiert er, der auch stellvertretender Vorsitzender der Bundestarifkommission des dbb ist. News4teachers

Verhandlungsergebnisse
  • Die Tabellenwerte werden linear in drei Schritten um 3,19 Prozent (1.3.2018), 3,09 Prozent (1.4.2019) und 1,06 Prozent (1.3.2020) erhöht; durchschnittlich beträgt die Einkommenserhöhung 7,5 Prozent (bereits nach 25 Monaten erreicht) über eine Laufzeit von 30 Monaten.
  • Die Auszubildenden- und Praktikantenentgelte erhöhen sich um jeweils 50 Euro (1.3.2018 und 1.3.2019).
  • Die Beschäftigten von EG1 bis EG6 erhalten mit Wirkung vom 1.3.2018 eine Einmalzahlung von 250 Euro.

Detailinformationen zum Abschluss finden sich hier: www.gew.de/fragen-und-antworten

 

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sofawolf
5 Jahre zuvor

Was für Auswirkungen hat das auf die Lehrer? Die sind doch in der Regel vom Land angestellt, oder?

xxx
5 Jahre zuvor
Antwortet  sofawolf

Ja und deswegen keine.

Cavalieri
5 Jahre zuvor
Antwortet  Redaktion

Und bei den Beamten wird mal wieder was abgezwackt, je nach Bundesland anders. Zumindest wird alles hinausgeschoben, denn auch A12 und A13 gelten schon als „höhere Gehaltsstufen“, die es ja gar nicht nötig haben. Von dem Sockelbetrag haben sie nie etwas. Das Schema kennt man. Grob gesagt gibt’s dann im Jahre 2020 diejenige Gehaltserhöhung, die vielleicht 2016 fällig gewesen wäre, alles durch geschickte Verlängerung der jeweiligen Zeiträume.

sofawolf
5 Jahre zuvor
Antwortet  Redaktion

@ Liebe Redaktion,

das war aber von mir keine Kritik, sondern eine echte Frage, eine Vergewisserungsfrage sozusagen.

Danke für die Antwort.

OMG
5 Jahre zuvor

Liebe Redaktion,

das gilt für Hessen als Nichtmehrmitglied in einer Tarifgemeinschaft so nicht mehr. 2019 ist Tarifverhandlungen., Wahljahr ist 2018. Deswegen kommt im Bildungsstand Nr. 1 nicht wirklich Euphorie auf.

OMG
5 Jahre zuvor

„sind“ muss es heißen

PeterPan314
5 Jahre zuvor

@Sofawolf:
Genau den Gedanken haben ich auch.
Die Tarifverhandlungen gelten in keinster Weise für die von den Ländern bezahlten Polizei- und Lehrkräften. Einzig die wenigen vom Bund bezahlten Dozenten profitieren.
Natürlich kann man jetzt die Signalwirkung für den kommenden Arbeitskampf ansprechen.
Ich gebe dabei aber zwei Dinge zu bedenken:
1. Die Lohnanhebungen der vergangenen Jahre lag beim Bund stets höher als bei den Ländern.
2. Die bisher bestehenden Abstände der Angestellten im ÖD der Länder und der des Bundes sind momentan schon sehr groß und nehmen durch 1. noch weiter zu. (Hier ist der enorme Unterschied zwischen den einzelnen Ländern nicht einmal genannt.)

sofawolf
5 Jahre zuvor
Antwortet  PeterPan314

Ok, danke.

Dass die Abstände so groß sind, wusste ich noch nicht. Dass sie zwischen den Ländern bestehen, wusste ich durchaus, aber gut, dass Sie noch einmal darauf hinweisen (siehe „gleicher Lohn für gleiche Arbeit“).

dickebank
5 Jahre zuvor
Antwortet  sofawolf

Die Kommunalbediensteten waren schon zu Zeitenm des BAT bessergestellt als die Bediensteten des Bundes.
Der Wechsel der Tarifbeschäftigten der Straßenmeistereien hier in NRW vor ca. 15 Jahren von den beiden Landschaftsverbänden als kommunaler Organisationen hin zu Straßen-NRW als staatlicher Stelle konnte im Rahmen der Besitzstandswahrung nur über Ausgleichszahlungen sozialverträglich umgesetzt werden. Das hatte allerdings zur Folge, dass die neueingestellten gemäß TV-L schlechter bezahlt wurden als die übernommenen Angestellten und Arbeiter.