„A13 für alle“: Philologenverband sagt der Kampagne von GEW und VBE den Kampf an – gegen den „Einheitslehrer“!

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MAINZ. Der Philologenverband wird in seiner Tonlage gegenüber der vom VBE und von der GEW getragenen Kampagne „A13 für alle“ zunehmend schärfer. Hatte die Bundesvorsitzende des Verbands, Susanne Lin-Klitzing, im März noch beteuert, dass der Philologenverband den Grund- und Hauptschullehrkräften mehr Geld gönnen würde (aber sich dann für eine Aufwertung der Gymnasiallehrer auf A14 einsetzen werde), weist nun der rheinland-pfälzische Landesverband „Vorstöße von Seiten anderer Lehrerverbände und -gewerkschaften, eine einheitliche Anzahl von Unterrichtsstunden und eine Besoldung nach A 13 für alle Lehrämter festzusetzen“ entschieden zurück – und qualifiziert die Kampagne, die immerhin schon in vier Bundesländern zum Erfolg geführt hat, als „Forderungen nach dem Einheitslehrer in Bezug auf Besoldung und Stundendeputat“ ab.

Bundesweit laufen derzeit Aktionen unter dem Motto "A13 für alle". Foto: GEW Schleswig-Holstein
Bundesweit laufen derzeit Aktionen unter dem Motto „A13 für alle“. Foto: GEW Schleswig-Holstein

In Berlin, Brandenburg, Sachsen und Schleswig-Holstein haben die jeweiligen Landesregierungen bereits eine Angleichung der Lehrergehälter beschlossen. Unterschiede gibt es allerdings im Kleingedruckten: Während Berlin, Brandenburg und Sachsen – vom Lehrermangel an den Grundschulen besonders stark betroffen –  kurzfristig reagieren, plant Schleswig-Holstein eine schrittweise Angleichung bis 2026.

Dagegen geht der Philologenverband jetzt offen auf die Barrikaden. „Unser Arbeitsumfang als Gymnasiallehrkräfte liegt bereits mit 24 Unterrichtsstunden Deputat wesentlich höher als die Arbeitszeit anderer Lehrämter. Die GEW Niedersachsen hat in einer Studie 2016 nachgewiesen, dass Gymnasiallehrkräfte wöchentlich wesentlich länger arbeiten als Lehrkräfte anderer Schularten. Kein Wunder: Unterrichtsstoff und Klassenarbeiten sind anspruchsvoller und umfangreicher“, erklärt Cornelia Schwartz, rheinland-pfälzische Landesvorsitzende des Philologenverbands.

Unterschiedliche Beschäftigungsgruppen?

Klar sei, dass Gymnasiallehrkräfte in Rheinland-Pfalz die für normale Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer tariflich bzw. gesetzlich vorgeschriebenen rund 1.600 bis 1.800 Arbeitsstunden im Kalenderjahr deutlich überschreiten. „Wir fordern die Politik deshalb dringend zum Handeln auf: Die Gesundheit der Gymnasiallehrkräfte darf nicht unter den Kostenvorbehalt des Haushalts gestellt werden“, mahnt Cornelia Schwartz. „Ein erster Schritt in die richtige Richtung muss die Reduzierung auf den Arbeitsumfang vor der Wiedervereinigung sein: 23 Stunden Deputat und die Streichung der Abiturvorhaltestunden. Langfristig kämpfen wir für eine Senkung der Arbeitszeit auf die anderer Beschäftigtengruppen im öffentlichen Dienst und damit eine weitere Reduzierung auf 18 Stunden Deputat. Alles andere ist nicht gesetzeskonform.“

In Sachen „A13 für alle“ verweist der Philologenverband Rheinland-Pfalz auf „das unterschiedliche Anforderungsniveau sowohl in der Ausbildung als auch im Berufsalltag“.  Dies sei bei Gymnasiallehrkräften an Gymnasien und Integrierten Gesamtschulen, deren Studium zur Abnahme der Abiturprüfungen berechtigt, „zweifellos“ höher als beispielsweise bei Grundschullehrkräften oder Erzieherinnen und Erziehern an Kitas. Tatsächlich hatte Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD) unlängst auch eine Erhöhung der Erzieherbezüge auf Lehrerniveau ins Gespräch gebracht.

„Keine Frage – alle leisten einen wichtigen Beitrag. Grundschullehrkräfte, Erzieherinnen und Erzieher tragen für die Zukunft unserer Kinder eine große Verantwortung – genau wie Gymnasiallehrkräfte und andere“, sagt Cornelia Schwartz. „Die Diskussion um gleiche Bezahlung findet sich aber erstaunlicherweise nur im Bildungsbereich. Kein Mensch würde auf die Idee kommen, gleiches Gehalt für alle Beschäftigtengruppen im Krankenhaus oder im Rechtsbereich (beispielsweise für Rechtspfleger und Richter) zu fordern. Dort ist klar: Das unterschiedliche Anforderungsniveau von Ausbildung und Beruf schlägt sich in der Bezahlung nieder. Alles andere wäre absurd.“

Auch im Schulbereich haben die Unterschiede in der Besoldung ihre Gründe in den unterschiedlichen Ansprüchen in Ausbildung und Tätigkeit. Die Vorbereitung von Schülerinnen und Schülern auf das Studium, die Möglichkeit eines Einsatzes in der Bandbreite von Klasse 5 bis Klasse 13 und die Durchführung des schriftlichen und mündlichen Abiturs sei eine Aufgabe mit besonderem Anspruch. „Für Gymnasiallehrkräfte fordert der Philologenverband Rheinland-Pfalz daher A 14 als Einstiegsamt – im Unterschied zu anderen Lehrämtern.“ bibo / Agentur für Bildungsjournalismus

Philologen-Chefin gegen „A13 für alle“ – sie meint: Gymnasiallehrer tragen eine größere Verantwortung (und müssen deshalb mehr verdienen)

 

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sofawolf
5 Jahre zuvor

ZITAT: „Kein Mensch würde auf die Idee kommen, gleiches Gehalt für alle Beschäftigtengruppen im Krankenhaus oder im Rechtsbereich (beispielsweise für Rechtspfleger und Richter) zu fordern. Dort ist klar: Das unterschiedliche Anforderungsniveau von Ausbildung und Beruf schlägt sich in der Bezahlung nieder. Alles andere wäre absurd.“

Auch im Schulbereich haben die Unterschiede in der Besoldung ihre Gründe in den unterschiedlichen Ansprüchen in Ausbildung und Tätigkeit. Die Vorbereitung von Schülerinnen und Schülern auf das Studium, die Möglichkeit eines Einsatzes in der Bandbreite von Klasse 5 bis Klasse 13 und die Durchführung des schriftlichen und mündlichen Abiturs sei eine Aufgabe mit besonderem Anspruch. „Für Gymnasiallehrkräfte fordert der Philologenverband Rheinland-Pfalz daher A 14 als Einstiegsamt – im Unterschied zu anderen Lehrämtern.“ “

Habe ich nicht von Anfang an gesagt, dass es so kommen wird? Wenn die Grundschullehrer A 13 bekommen, wollen die Gymnasiallehrer A 14.

Ich bin nach wie vor dafür, das zur Verfügung stehende Geld (sprudelnde Steuereinnahmen) lieber dafür zu benutzen, die Arbeitsbedingungen an ALLEN Schularten deutlich zu verbessern und ich nenne, damit mir das nicht vorgeworfen wird, drei wesentliche Punkte:

– Absenkung des Stundendeputats für alle Lehrämter um mindestens 2 Stunden
– Senkung der Klassengrößen auf 18 Kinder (Richtwert)
– deutlicher Abbau von Bürokratie und Verwaltungsaufgaben bzw. Übertragung an Verwaltungskräfte (2 Schulsekretärinnen in Vollzeit)

Das wäre mal ein Anfang und davon haben nicht nur wir Lehrer was (Entlastung). Entlastete Lehrer haben auch mehr Zeit für Engagement für die Schüler, sind seltener krank, brennen weniger aus, gehen weniger in Frühpension!

Palim
5 Jahre zuvor

Und wieder macht der Philologenverband mit seiner Klientelpolitik Stimmung gegen andere Lehrkräfte, statt gemeinsam mit ALLEN für bessere Bedingungen zu arbeiten.
Nebelkerzen, damit sich bloß niemand um mehr Lehrkäfte und bessere Unterstützung kümmert, wo sie dringend benötigt werden.

Das Schreckgespenst „Einheitslehrer“ wird auch bemüht… es geht nicht um genau gleiche Lehrkräfte, sondern um einheitliche Eingangsbesoldung entsprechend der in der Ausbildung erworbenen Qualifitkation: Master + 2. Examen.

sofawolf
5 Jahre zuvor
Antwortet  Palim

Naja, so wie doch auch GEW und Grundschullehrerverband mit ihrer Klientelpolitik Stimmung machen gegen andere Lehrkräfte und sich gegen jegliche Kritik verwahren statt gemeinsam mit ALLEN um bessere Bedingungen zu ringen.

Ihre Gemeinsamkeit, Palim, erschöpft sich doch darin, dass alle anderen dafür eintreten sollen, dass Sie statt (z.B.) 4000,- Euro künftig 4500,- Euro verdienen (und mit Ihrer Erfahrungsstufe sicher bereits locker über 5000,-!). Dass Ihnen das immer noch nicht genügt und Sie immer noch mehr und mehr haben wollen, zeigt, wie sehr Sie bereits an Bodenhaftigkeit verloren haben, in einem Land, in dem etliche andere brutto bekommen, was man Ihnen netto auszahlt und gar zum Jobcenter gehen müssen, weil ihr Lohn trotz 40-Stunden-Arbeitswoche (ohne Überstunden) nicht zum Leben reicht.

Gerechtigkeit, die Sie einfordern, ist Gerechtigkeit, die nur Ihnen selber nützt! Um mehr geht es Ihnen doch nicht.

emil
5 Jahre zuvor
Antwortet  sofawolf

… sagt einer, der schon immer A13 verdient ….

dickebank
5 Jahre zuvor
Antwortet  emil

Bekommt, verdienen ist etwas Anderes.

emil
5 Jahre zuvor
Antwortet  dickebank

Stimmt! 😉

emil
5 Jahre zuvor

Was ich mittlerweile echt peinlich finde ist, dass die Philologen das Prinzip der Lehrerbesoldung, das in der Verfassung begründet ist, scheinbar nicht verstehen. Insofern disqualifizieren die sich mit jeder derartigen Äußerung mehr, angeblich sind die doch alle so klug???

Über unterschiedliche Stundendeputate dagegen kann man ja diskutieren, hier in NRW unterrichten Gymmis 3 Stunden pro Woche weniger als Grundschullehrer. Ich habe darüber noch keine Beschwerden gehört. Das wäre dann auch mal eine sachliche Diskussion über die ja durchaus unterschiedlichen Rahmenbedingungen verschiedener Schulferien.

Das plakative Rumgeschreie über A14 ist dagegen höchst blamabel.

g. h.
5 Jahre zuvor
Antwortet  emil

Ich denke, Sie finden das überhaupt nicht peinlich, Emil, sondern wollen nur gefühlvoll betonen, wie unmöglich die Philologen doch sind und wie tief sie auf Grund ihrer Meinung gesunken sind.
„Blamabel“ als Schlusswort passt auch dazu.
Das nächste Mal dürfen sie sagen „Ich schäme mich für die Philologen“. Fremdschämen und seine Ableger werden noch immer zum Niedermachen von Meinungsgegnern gebraucht.
Mir ist bein bisschen peinlich, dass Sie zu solch primitiven Kampfmethoden greifen, das ist allein Ihr Ding. Mich wundert nur, dass Sie noch immer nicht bemerkt haben, wie ausgelutscht und unwirksam diese Seelenbekundungen so langsam sind.

emil
5 Jahre zuvor
Antwortet  g. h.

Danke für Ihren sachlichen Kommentar. Wer disqualifiziert sich hier wohl gerade?

Im übrigen schäme ich mich nicht für die Philologen, ich verstehe nur nicht, wie man sich so hartnäckig weigern kann, sachlich zu bleiben. Die rein emotionale Argumentation führt der Verband, nicht ich. Da jeder Verfassungsrechtler ohne Ausnahme A13 zwingend vorhersage, bin ich nämlich völlig entspannt. A13 für alle (auch Sek1) wird kommen, ist nur noch eine Frage der Zeit.

g. h.
5 Jahre zuvor
Antwortet  g. h.

Wer sich hier wohl gerade disqualifiziert ist mir ziemlich wurscht, Emil.
Sie sagen weiter: “ ich verstehe nur nicht, wie man sich so hartnäckig weigern kann, sachlich zu bleiben“ und meinen damit die Philologen.
Auch hier nehme ich wieder Anstoß. Sie unterstellen Unsachlichkeit, um dann Ihr Unverständnis als Beweis dafür ausdrücken zu können.
Aber ich verabschiede mich jetzt von Ihnen und Ihrem nächsten Schritt, der in etwa lautet: „Haben Sie eigentlich auch was zur Sache beizutragen?“

emil
5 Jahre zuvor
Antwortet  g. h.

Zitat g.h. : Aber ich verabschiede mich jetzt von Ihnen und Ihrem nächsten Schritt, der in etwa lautet: “Haben Sie eigentlich auch was zur Sache beizutragen?”

Gute Frage ! 😉

Invictus
5 Jahre zuvor
Antwortet  emil

Richtig so, verfassungsmäßiges Recht soll auch gelten! Emil, wie sehen Sie es denn bei den Lehrern, die noch nach alter Studienordnung das Staatsexamen abgelegt haben, die sollten aber doch folgerichtig und verfassungskonform bei A12 bleiben, oder?

emil
5 Jahre zuvor
Antwortet  emil

Da gebe ich Ihnen recht, das ist so.

emil
5 Jahre zuvor
Antwortet  emil

… was übrigens unmittelbar sofawolfs These vom geldgierigen Grundschullehrer ad absurdum führt!
Als mittlerweile durchaus altgedienter Lehrer werde ich unabhängig von A13 mit A12 in Pension gehen, was aber überhaupt nichts daran ändert, dass ich mich weiterhin deutlich für A13 für alle einsetzen werde. Eben nicht aus Geldgierig oder Egoismus, sondern aus Gründen der Gerechtigkeit bei veränderten Voraussetzungen (seit 2009 !, zumindest in NRW).

ketzer
5 Jahre zuvor
Antwortet  emil

„aus Gründen der Gerechtigkeit“ ist immer ein schönes Argument, Emil. Ich kann mich nicht erinnern, dass bei Neiddebatten jemals gesagt worden wäre: „Wir wollen das aus Neid“, immer musste die Gerechtigkeit Pate stehen.
Im Bildungsbereich wird mit der Gerechtigkeit so exzessiv argumentiert wie wohl in keinem anderen Bereich, auch wenn es mal nicht ums Geld geht.
Wer etwas neidet, schreit „ungerecht!“, malt Mitleid erregende Bilder an die Wand, spielt sich als Anwalt der Armen, Schwachen und Zu-Kurz-Gekommenen auf und beschimpft andere als egoistisch, arrogant oder herzlos.
Neid, dein Name ist viel zu oft „Kampf für Gerechtigkeit“.

Grundschullehrer
5 Jahre zuvor

Es ist eben auch so ein „Angebots-Nachfrage-Ding“… Grundschullehrer sind etwa in Sachsen und Berlin Goldstaub, also bietet man ihnen ein besseres Gehalt, um sie „anzulocken“. Wäre das im Gymnasialbereich ebenso, dann hätten die Gym-Lehrer vielleicht eine Chance mit ihrer merkwürdigen Forderung. Aber solange es eben noch in einigen Fächern Gymnasiallehrer „wie Sand am Meer“ gibt, halte ich die Forderung von Frau Lin-Klitzing für realitätsfern.

sofawolf
5 Jahre zuvor
Antwortet  Grundschullehrer

Ich würde nicht so sehr auf Angebot und Nachfrage pochen. Das könnte den Arbeitgebern nämlich ein Argument dafür liefern, die Gehälter wieder zu senken, wenn es wieder mehr / genügend Lehrer gibt. Angebot und Nachfrage!

Übrigens wurden die Lehrergehälter auch nicht gesenkt, als es einen Lehrerüberhang hab. Das Argument Angebot und Nachfrage ist also doch eher ein (selbst-)gefälliges Argument, das nur am eigenen Nutzen ausgerichtet ist, weil es gerade einen Lehrermangel gibt.

Den Umkehrschluss befürwortet doch wohl niemand. Ich auch nicht.

F
5 Jahre zuvor
Antwortet  sofawolf

Falsch, in vielen Bundesländern wurden die Gehälter gesenkt, als es Überhang gab. Viele Lehrer mussten dann zwangsweise mehrere Jahre auf 60% gehen…

omg
5 Jahre zuvor

Wenn es um ANgebot und Nachfrage ginge —- arme Philologen!

Invictus
5 Jahre zuvor

A14 wird sowieso nicht kommen, das fordert die Gewerkschaft doch im Wissen, kein Gehör zu finden, um sich zu profilieren und das ist auch gut so, wenn man dadurch eine bessere Position in kommenden Tarifverhandlungen hat; man denke dabei an die verordnete Nullrunde in NRW für den höheren Dienst, die zwar zurückgenommen werden musste, aber schon deutlich zeigt, wohin die Reise künftig gehen wird.

sofawolf
5 Jahre zuvor
Antwortet  Invictus

Wieso fordert es der Philologenverband nur, um sich zu profilieren?

Forder die GEW A 13 dann auch nur, um sich zu profillieren?

Invictus
5 Jahre zuvor
Antwortet  sofawolf

Nein, die GEW hat ja durchaus realistische Chancen, damit durchzukommen. Aber dass Studienräte jetzt zu Oberstudienräte werden, ist doch illusorisch.

sofawolf
5 Jahre zuvor
Antwortet  Invictus

Ich finde das nicht illusorisch. Wenn dann alle nur noch Grundschullehrer werden wollen (da es ja angeblich nur ums Geld geht und nicht um Schulart, Fächer, Schülerklientel), dann muss man ja wieder in der gleichen Argumentation wie für A 13 möglichen Studierenden fürs Gymnasium MEHR bieten.

Ob das dann A 14 ist oder eine Gehaltszulage, die A 14 entspricht, ist doch egal.

Invictus
5 Jahre zuvor

Eigentlich kann ich als Studienrat auch für den Grundschullehrermangel dankbar sein. Es glaubt doch hier keiner im Ernst, dass man die Studiendauer gleichgesetzt hat, um den Grundschullehrern mehr Geld zu geben. Der Wunsch war doch ehr, dass sich die Besoldung der Studienräte auf A12 den GS angleicht. Zu dieser These würde das verkürzte Ref. und das prakt. Semester passen. Auch wenn es mich nicht betroffen hätte, kann ich doch im Namen aller angehenden Studienräten sagen: Danke. 😉

emil
5 Jahre zuvor
Antwortet  Invictus

Ich weiß es nicht genau, aber ich vermute, dass die gleiche Studiendauer im Zuge der europaweiten Vereinheitlichung der Studienabschlüsse, sprich Master und Bachelor, eingeführt wurde.
Allerdings glaube ich auch, dass von den Politikern damals keiner über die rechtlichen und monitären Folgen nachgedacht hat.

sofawolf
5 Jahre zuvor
Antwortet  Invictus

🙂 Ihre Interpretation ist aber auch ein bisschen „niedlich“, Invictus.

Die Anhebung der Studiendauer der Grundschullehrer erfolgte im Bestreben nach einer besseren Ausbildung (Vorbild Finnland?), ähnlich wie man jetzt darüber diskutiert, dass Erzieher studieren sollten, weil man glaubt, dann seien sie besser (und nicht, weil man die Lehrergehälter auf Erzieherniveau senken will). Das verkürzte Referendariat ist dem Bestreben geschuldet, so schnell wie möglich Lehrer zu bekommen und einzustellen. Ich halte das übrigens für einen Fehler, denn das Referendarit (bei GS-Lehrern doch eigentlich Vorbereitungsdienst, oder?) ist für mich der wichtigere Teil der Ausbildung.

Wofür Sie sich allerdings bedanken, ist mir nicht ganz klar? War das Ironie? Oder haben Sie von dem verkürzten Referendariat bereits profitiert?

Invictus
5 Jahre zuvor
Antwortet  sofawolf

Ich war noch der letzte Jahrgang der alten Studienordnung. Mein Dank ist nur unter der Annahme, die ja auch nur mal ein kleines Gedankenspiel war, man hätte mit einer generellen Absenkung der Gehaltsstufe Sek2 geliebäugelt, zu verstehen.

drd
5 Jahre zuvor

Trotz ihrer angeb lich enormen Anforderungen und Belastungen sind die Gymnasiallehrer an unserer Gesamtschule die gechilltesten. Seltsam. Na ja, für alles gibt es Entlastungen. Selbst Realschullehrer, letzte Woche Prüfungszweitkorrekur. Mal eben 20 Stunden on top. Noch Fragen?

Invictus
5 Jahre zuvor
Antwortet  drd

Sind an Ihrer Schule die GyGe-Lehrer von ZAP-Korrekturen generell ausgenommen, auch wenn sie entsprechendes Fach in der Abschlussklasse unterrichten? Das ist schon krass.

dickebank
5 Jahre zuvor
Antwortet  drd

Warum erhalten die SekII-Lehrkräfte an NRW-Sekundar-/Gemeinschaftsschulen in der Eingangsbesoldung A13, obwohl sie niemals Oberstufenunterricht abhalten werden können innerhalb dieser Schulformen?

Invictus
5 Jahre zuvor
Antwortet  dickebank

Keine Ahnung, halte ich auch für unfair und schürt nur unnötige Grabenkämpfe im Kollegium.

xx
5 Jahre zuvor
Antwortet  Invictus

Ein auf dem ersten Blick faires Modell wäre vielleicht jede Stunde Sek I wird mit A12, jede Stunde Sek II mit A13 vergütet. Dann gibt es aber das Problem der Unterrichtsverteilung Sek I/II, weil dann möglicherweise die Lieblinge mehr Sek II als die Aufmüpfigen bekommen. Gerade in den stark vertretenen Fächern wie Deutsch oder Englisch könnte das Stress geben.

Invictus
5 Jahre zuvor
Antwortet  xx

In den angesprochenen NRW-Schulformen gibt es keine Sek2. Die Sekundarschule ist ne Gesamtschule ohne Oberstufe. Das war der „große Sprung nach vorne“ im NRW-Bildungskompromiss. 🙂

xxx
5 Jahre zuvor
Antwortet  xx

Sorry, ich habe Gesamtschule gelesen. Asche auf mein Haupt.

Es ging bei der Sekundarschule auch nur um einen Ersatz für die Haupt- und Realschulen. Selbstverständlich wird die Regierung gewusst haben, dass diese Schulform von den Gymnasiasten aus gutem Grund nahezu vollständig ignoriert wird.

Palim
5 Jahre zuvor
Antwortet  xx

In anderen BL gibt es diese Schulform durchaus auch mit Oberstufe, ebenso wie Gesamtschulen (IGS) mit und ohne SekII geführt werden.

Invictus
5 Jahre zuvor
Antwortet  xx

So sieht’s aus. Bei uns habe sie jetzt auch die Haupt- und Realschule dicht gemacht und ne Sekundarschule installiert….Jetzt kann nichts mehr schiefgehen.

sofawolf
5 Jahre zuvor
Antwortet  dickebank

@ dicke bank, sie reden so, wie Sie es gerade brauchen. Sie waren doch derjenige, der darauf verwies, dass nach Ausbildung gezahlt wird und nicht nach Einsatz und Sie waren auch jemand, der das befürwortet und genau daraus ableitet, dass Grundschullehrer nun auch A 13 bekommen sollen.

Wie können Sie dann jetzt infrage stellen, dass Gym-Lehrer nicht A 13 bekommen sollten, wenn sie nicht in der Sek II arbeiten?!

sofawolf
5 Jahre zuvor
Antwortet  sofawolf

Auch wenn ein Gym-Lehrer nicht in der Sek II arbeitet, hat er eine andere Ausbildung und eine andere Schülerklientel und andere „inhaltliche Tiefe“.

Ich bin für eine sehr viel stärker am tatsächlichen Einsatz orientierte Bezahlung (nicht nur, was Ausbildung und Schulart betrifft), nämlich auch nach Funktionen, die man einnimmt (Klassenlehrer oder nicht) u.dgl. mehr.

xxx
5 Jahre zuvor
Antwortet  sofawolf

Auf der Sekundarschule hat der Gymnasiallehrer dieselbe Klientel wie auf einer Gesamtschule – nur ohne Gymnasiasten.

sofawolf
5 Jahre zuvor
Antwortet  sofawolf

Wieso jetzt Sekundarschule? Meine Kritik an dicke bank bezog sich doch auf etwas anderes. 😉

dickebank
5 Jahre zuvor
Antwortet  sofawolf

qsofawolf – immer noch nicht verstanden, dass ich dabei auf die formalen Abschlüsse abstelle?

Ich habe schon mehrfach darauf hingewiesen, dass der Grad des „Master of Engeneering“ – unabhängig davon ob er an einer Hochule für angewandte Wissenschaften oder einer klassischen TH/TU verleihen worden ist – zur Aufnahme des Vorbereitungsdienstes der Laufbahngruppe II, zweites Einstiegsamt (vormals höherer Dienst) berechtigt.

Die Laufbahngruppe II, erstes Einstiegsamt, die mit einer Anwärterzeit beginnt, richtet sich an Hochschulabsolventen mit einem BAchelorabschluss (siehe hierzu auch die Ausbildung der Landespolizei NRW). Der Bachelorabschluss ist somit formal dem vormaligen Grad des Dipl.-Ing. (FH) oder vergleichbarer Fachhochschulabschlüsse gleichgestellt. Einen entsprechenden Abschluss gibt seit Abschaffung der PHs in den meisten Bundesländern (bis auf BaWü) in der Lehrkräfteausbildung nicht. Der juristische Trick zur unterschiedlichen Eingruppierung im Lehramt war der Bezug auf die unterschiedlich lange Regelstudienzeit, die mittlerweile aber angeglichen ist.

Bei der Forderung alle Lehrkräfte mit dem Einstiegsamt A13 zuzugestehen, handelt es sich um eine legitime Forderung. Ob Altfälle, die einer anderen Ausbidlungs- und Prüfungsordnung unterworfen waren, ebenfalls A13 erhalten sollten, ist eine andere Frage. Für die Zusammenarbeit jüngerer und älterer Kollegen und Kolleginnen ist es allerdings vermutlich für den Dienstherren günstiger, er fände zu einer Lösung, die allen die Eingruppierung in A13 ermöglicht.

Im übrigen ist es für die Eingruppierung unerheblich, ob ein Beamter seine Tätigkeit in einer unteren, mittleren, oberern oder obersten Verwaltungsbehörde ausübt.
Des Weiteren ist eine A13-Stelle ein Verzahnungsamt zwischen den beiden Einstiegsämtern. Ein älterer Oberregierungsamtsrat erhält genauso wie ein jüngerer Regierungsrat eine Grundbesoldung gem. A13.

Erstens hilft es über den tellerrand der eigenen Profession zu schauen und zweitens ist Standesdünkel nicht der Kitt gesellschaftlichen Zuammenhaltes – dies gilt auch für die Profilierungsversuche einzelner Berufsverbände zulasten anderer Gruppierungen oder vieler nicht organisierter Kollegen und Kolleginnen.

sofawolf
5 Jahre zuvor
Antwortet  sofawolf

@ dicke bank (ZITAT):

„sofawolf – immer noch nicht verstanden, dass ich dabei auf die formalen Abschlüsse abstelle?“

Genau das habe ich doch gesagt und genau dagegen bin ich. Ich bin dafür, dass auch Inhalte, Arbeitsaufwand, Funktionen eine Berücksichtigung bei der Festlegung der Gehälter finden. Das entspräche auch dem Gerechtigkeitsempfinden der allermeisten Menschen.

(Nur wenn man davon einen Vorteil hat, dass das keine Berücksichtigung findet, ja, dann schweigt man doch ganz gerne bei dieser „Gleichmacherei-Ungerechtigkeit“.) Menschlich-verständlich. Bei Gericht hieße das wohl „Befangenheit“.

dickebank
5 Jahre zuvor
Antwortet  sofawolf

Warum bekommen dann „Wachteln“, die bei Gericht arbeiten, die gleiche Besoldung wie die im Vollzug?
Warum erhält bei der Polizei der „Verkehrskasper“ die gleiche Grundbesoldung wie das Mitglied eines SEK?

Die Begründung lautet, weil sie die gleiche Ausbildung haben und auf einer Planstelle mit gleicher Besoldungseingruppierung sitzen. Es kommt eben auf die von Ihnen genannten Punkte überhaupt nicht an, sie können allenfalls Bestandteile des Entgeltes sein, die über Zulagen (siehe Ratszulage bei Lehrkräften in NRW) abgebildet werden.

Ehestand und Kinderzahl sowie Religionszugehötigkeit sind ja auch keine Grundlage der Eingruppierung.

sofawolf
5 Jahre zuvor
Antwortet  sofawolf

@ dicke bank,

das ist gar nicht die Frage. Warum soll ich dafür eintreten, dass man nur nach Abschluss bezahlt wird (Name und Länge der Ausbildung), wenn ich gar nicht dafür bin, dass man nur nach Abschluss bezahlt wird. Ich bin dafür, dass … (siehe oben).

Ich setze mich hier nur immer mit den fadenscheinigen Argumenten auseinander, die da noch so vorgebracht werden (gleicher Lohn für gleiche Arbeit usw.), was eine Schimäre ist und ich vertrete meine Positionen, nämlich 1, dass man auch nach … (siehe oben) bezahlt wird und 2, dass unsere Gehälter gut sind und deshalb jetzt mal in bessere Arbeitsbedingungen investiert werden sollte. DAS vor allem ist mein Argument.

sofawolf
5 Jahre zuvor
Antwortet  sofawolf

Ehestand und Kinderzahl (bei der Beamtenbesoldung) sind auch ein Beweis dafür, dass es mitnichten um gleichen Lohn für gleiche Arbeit geht und dass sich über Unterschiede niemand mokiert, der davon profitiert !

dickebank
5 Jahre zuvor
Antwortet  sofawolf

… und ändern die etwas an der Grundvergütung?

sofawolf
5 Jahre zuvor
Antwortet  sofawolf

… und ändert das etwas daran, dass es keinen gleichen Lohn für gleiche Arbeit gibt und alle es gut finden, solange sie davon profitieren?

dickebank
5 Jahre zuvor
Antwortet  sofawolf

Der Lohn – die Grundbesoldung – ist der gleiche. Die Besteuerungsgrundlagen sind unterschiedlich.

Wenn Sie trotz Einstiegsamt zwei der LAufbahngruppe zwei Brutto und Netto nicht unterscheiden können, dann ist vermutlich in ihrer Sozialisation als Marktteilnehmer etwas schief gegangen.

sofawolf
5 Jahre zuvor
Antwortet  sofawolf

Ich weiß übrigens z.B. von Brandenburg, dass sie Gym-Lehrer an Grundschulen wie Grundschullehrer bezahlen (sofern sie das nicht inzwischen geändert haben).

Ich finde das korrekt.

Hermine
5 Jahre zuvor
Antwortet  sofawolf

Die bezahlen sogar ehemalige DDR – Lehrer mit der Ausbildung für 2 Fächer von Klasse 5- 13 mit A13, seit August 2017. Und das, obwohl die doch nun nach der Meinung vieler so gar kein gleichwertiges Studium zum Westen hatten bezüglich der Dauer und- oje!- kein Ref.

sofawolf
5 Jahre zuvor
Antwortet  sofawolf

Ich bin für die Gleichbehandlung ehemaliger DDR-Lehrer.

Hermine
5 Jahre zuvor
Antwortet  sofawolf

Die bezahlen sogar ehemalige DDR – Lehrer mit der Ausbildung für 2 Fächer von Klasse 5- 12 mit A13, seit August 2017. Und das, obwohl die doch nun nach der Meinung vieler so gar kein gleichwertiges Studium zum Westen hatten bezüglich der Dauer und- oje!- kein Ref.

emil
5 Jahre zuvor
Antwortet  sofawolf

sofawolf 7. Mai 2018 at 18:11
Ich bin für die Gleichbehandlung ehemaliger DDR-Lehrer.

Das wundert mich, weil Sie hier doch immer argumentieren, dass Grundschullehrer ein soviel leichteres Studium hätten und daher genau nicht gleichberechtigt besonders werden dürfen!
Könnte es etwas damit zu tun haben, dass Sie selbst betroffen sind?
Und ist das nicht genau das, was Sie hier regelmäßig allen Grundschullehrer unterstellen?
Merkwürdig ….

P. Meyer
5 Jahre zuvor

Die Philologen-Lobby hat keine Ahnung, was sich in den Grundschulen abspielt. Das, was der Gym-Lehrer an Klausuren etc. „sitzt“, macht der GS-Lehrer mit diagnostischen Tätigkeiten wieder wett. Der GS-Lehrer bildet die Grundlage von Kenntnissen der Schüler, die die folgenden Lehrer der weiterführenden Schulen „ausnutzen“. Was ist das für ein Verein, der das nicht sehen will? Spielen da irgendwelche Standesdünkel eine Rolle? Es ist eine Frechheit, die verantwortungsvolle Arbeit der GS-Lehrer derart zu herabwürdigen.

Invictus
5 Jahre zuvor
Antwortet  P. Meyer

Derart? Sie tun ja geradezu so, als forderte der PhV A6 für Grundschullehrkräfte. Woher wollen Sie überhaupt wissen, wie lange ein (Deutsch-) Lehrer an einer Abikorrektur sitzt?

P. Meyer
5 Jahre zuvor
Antwortet  Invictus

Vielleicht weil ich es kann? Ich habe alle Schulformen bis auf Förder- und Berufsschule durch. Ich weiß also wovon ich schreibe.
Solange man sich noch rechtfertigen darf….0.o

anonymus
5 Jahre zuvor
Antwortet  Invictus

„Es ist eine Frechheit, die verantwortungsvolle Arbeit der GS-Lehrer derart zu herabwürdigen.“
Mit Verlaub, P. Meyer, wer tut das denn? Das Herabwürdigen wird zwar immer wieder behauptet, aber ich merke davon nichts. Es geht doch ständig nur um ein gegenseitiges Vorrechnen von Ausbildung und Arbeitsbelastung und das tun beide Seiten. Die Grundschullehrer machen da kräftig mit und zeigen sich keineswegs kleinlaut.
Eine sachliche Frage: Was verbirgt sich eigentlich hinter den „diagnostischen Tätigkeiten“ der Grundschullehrer? Mir fehlt da eine genauere Vorstellung.

emil
5 Jahre zuvor
Antwortet  anonymus

Nur ein einziges Beispiel aus dieser Diskussion : „die Pantoffelfraktion“ . Was ist das denn ? Viel deutlicher kann man wohl kaum herabwürdigen.

Aufmerksamer Beobachter
5 Jahre zuvor
Antwortet  emil

Nur ein einziges Beispiel aus dieser Diskussion:

emil 4. Mai 2018 at 21:26:
„… sagt einer, der schon immer A13 verdient …“

dickebank 5. Mai 2018 at 07:16:
„Bekommt, verdienen ist etwas Anderes.“

emil 5. Mai 2018 at 09:26:
„Stimmt! “

Viel deutlicher kann man wohl kaum herabwürdigen.

emil
5 Jahre zuvor
Antwortet  emil

Sie haben vergessen zu zitieren, worauf sich diese Zitate bezogen. Zur Erinnerung:
sofawolf schrieb:
„Ihre Gemeinsamkeit, Palim, erschöpft sich doch darin, dass alle anderen dafür eintreten sollen, dass Sie statt (z.B.) 4000,- Euro künftig 4500,- Euro verdienen (und mit Ihrer Erfahrungsstufe sicher bereits locker über 5000,-!). Dass Ihnen das immer noch nicht genügt und Sie immer noch mehr und mehr haben wollen, zeigt, wie sehr Sie bereits an Bodenhaftigkeit verloren haben, in einem Land, in dem etliche andere brutto bekommen, was man Ihnen netto auszahlt und gar zum Jobcenter gehen müssen, weil ihr Lohn trotz 40-Stunden-Arbeitswoche (ohne Überstunden) nicht zum Leben reicht.

Gerechtigkeit, die Sie einfordern, ist Gerechtigkeit, die nur Ihnen selber nützt! Um mehr geht es Ihnen doch nicht.“

Soviel zur Herabwürdigung.

emil
5 Jahre zuvor
Antwortet  emil

Meine Antwort „sagt einer, der schon immer A13 – bekommt ist darauf durchaus passend (und nicht herabwürdigend), denn man kann sich nun nicht darüber aufregen, dass Andere weniger verdienen, während man selbst bereits die geforderte höhere Besoldung bekommt. Das ist schlicht unlogisch.

g. h.
5 Jahre zuvor
Antwortet  emil

Ist es gesichertes Wissen, was Sie über sofawolfs A13 behaupten oder Vermutung bzw. Unterstellung, um besser gegen ihn/sie „schießen“ zu können?

Aufmerksamer Beobachter
5 Jahre zuvor
Antwortet  emil

@ emil:
Sie haben vergessen zu zitieren, worauf sich sämtliche Zitate seit Ihrem von 9:06 Uhr bezogen.

Zur Erinnerung:
anonymus schrieb: „Es geht doch ständig nur um ein gegenseitiges Vorrechnen von Ausbildung und Arbeitsbelastung und das tun beide Seiten. Die Grundschullehrer machen da kräftig mit und zeigen sich keineswegs kleinlaut.“

Quod erat demonstrandum.

emil
5 Jahre zuvor
Antwortet  emil

Wenn Ihnen gut tut – gerne ….
Schönen Tag noch 😉

dickebank
5 Jahre zuvor
Antwortet  emil

@aufmerksamerbeobachter – die semantische Unterscheidung zwischen verdienen und bekommen ist in Hinblick auf Beamte ohnehin gegenstandslos, diese erhalten nämlich ein leistungsloses Grundeinkommen. Die Besoldung ist weder Verdienst noch Leistungsentgelt, sie entspricht den Grundsätzen des Berufbeamtentums und der lebenslangen Alimentierung.

Meine E13 hingegen sind aus Sicht des Arbeitgebers angeblich ein leistungsbezogenes Arbeitsentgelt (vulgo Gehalt). Dass dieses gerechnet auf Nettobasis vergleichen mit einem Beamten mit gleichen ElStAM-Merkmalen erheblich weniger ist und darüberhinaus auch noch erst nach Erbringung der Arbeitsleistung gezahlt wird, wobei zu ebachten ist, dass anders als in anderen Arbeitsbereichen des ÖD die Arbeitszeit von Angestellten und Beamten die gleiche ist, ist die eigentliche Ungleichbehandlung.

anonymus
5 Jahre zuvor
Antwortet  anonymus

„Nur ein einziges Beispiel“ hört sich so an, als gäbe es mehrere. Wo denn bloß???
Auch “die Pantoffelfraktion” ist mir entgangen, ich würde mich aber gern vom tatsächlichen Gebrauch dieses Schimpfbegriffs überzeugen und auch den Kontext dazu sehen.
Darum die Frage zur Beweisführung: Wer hat diesen Schimpfbegriff benutzt und wann?

emil
5 Jahre zuvor
Antwortet  anonymus

Direkt 2. Beitrag weiter unten.

emil
5 Jahre zuvor
Antwortet  anonymus

Es gibt tatsächlich viele dieser Beispiele. Jeder, der nüchtern und sachlich mitlese, erkennt das auch. Ist ja ein altes Thema hier.
Insofern werde ich meine Zeit jetzt sinnvoller gestalten und Ihnen die Recherche selber überlassen. Wenn Sie echtes Interesse daran haben, wird das kein großes Problem sein.

hennes
5 Jahre zuvor
Antwortet  anonymus

Und wenn jemand „viele dieser Beispiele“ nicht sieht, liest er dann nicht so „nüchtern und sachlich“ wie Sie?

sofawolf
5 Jahre zuvor
Antwortet  P. Meyer

Es ist ein oft gehörtes Argument, dass Gymnasiallehrer den Arbeitsumfang der Grundschullehrer überhaupt nicht einschätzen können und es anmaßend von ihnen sei, dies zu tun. Gemeint ist damit natürlich immer, dass Grundschullehrer mindestens genauso viel Arbeitsaufwand haben wie Gymnasiallehrer (nur eben anders). Komisch ist nur, dass Grundschullehrer das einschätzen können und dass das dann nicht anmaßend ist?

Ja, die Grundschulen legen die Grundlagen für die weitere Bildung der Kinder. Wenn daraus abgeleitet werden soll, dass sie genauso oder mehr verdienen sollten wie Gym-Lehrer, dann müsste man das ja in gleicher Logik auch den Kindergärtnerinnen zugestehen, die wiederum die Grundlagen legen (sollen) für den erfolgreichen Schulstart. Oder gibt es da irgendwelche Standesdünkel oder gar Herabwürdigungen der Arbeit der Kindergärtnerinnen?

Wer darf eigentlich weniger verdienen, ohne dass das als Standesdünkel oder Herabwürdigung empfunden wird? Oder sollen alle gleich verdienen? Ich hört mal, das sozialistische Kuba habe das versucht.

Invictus
5 Jahre zuvor
Antwortet  sofawolf

Für Argumente sind viele hier aber nicht zugänglich. Müssen sie aber auch nicht, wenn das verfassungsmäßige Recht auf deren Seite ist. Mich ärgert es vielmehr, dass die Pantoffel-Fraktion den Gy-Lehrern immer ein „easy living“ attestiert und sich selbst zum Held der Arbeit stilisiert.

sofawolf
5 Jahre zuvor
Antwortet  Invictus

Was für ein verfassungsmäßiges Recht soll das denn sein?

Dass alle Lehrer, aber auch nur die innerhalb eines Bundeslandes und auch nur die innerhalb des öffentliches Dienstes und auch nur die mit gleich langer Ausbildung und gleichnamigem Abschluss und auch nur innerhalb der gleichen Erfahrungsstufe und auch nur bei gleicher Anstellungsart das Recht auf GLEICHE Bezahlung hätten? Wo steht das in der Verfassung (Grundgesetz)?

emil
5 Jahre zuvor
Antwortet  sofawolf

Schon mal gehört, dass Lehrer vom Land bezahlt werden und die Landesverfassung gilt? Das Grundgesetz als Bundesgesetz hat mit der Bezahlung der Lehrer ja mal gar nichts zu tun. Sollte eigentlich jeder Beamte wissen.

Ansonsten sind im Landtagsprtal NRW mehrere Gutachten von Verfassungsrechtler nachzulesen. Habe ich neulich schon drauf hingewiesen. Weiterhin haben sowohl GEW als auch VBE seit langem entsprechende Gutachten veröffentlicht.
Aber es ist ja viel bequemer, weiter einfach drauflos zu moppern, als sich sachkundig zu machen.

hennes
5 Jahre zuvor
Antwortet  Invictus

@sofawolf
Richtig! Dieses Behaupten von „verfassungsmäßigem Recht“ ist mir auch schon aufgefallen, auch an anderer Stelle. Danke für das Nachhaken!

sofawolf
5 Jahre zuvor
Antwortet  hennes

@ Ja, Hennes, mir ist dieser Quatsch auch aufgefallen, allerdings habe ich nur Invictus darauf aufmerksam machen wollen. Deshalb geht auch mein neuer Hinweis mit leichter „Anpassung“ lediglich an Invictus.

Was für ein verfassungsmäßiges Recht soll das denn sein?

Dass alle Lehrer, aber nur die innerhalb des öffentliches Dienstes und auch nur die mit gleich langer Ausbildung und gleichnamigem Abschluss und auch nur innerhalb der gleichen Erfahrungsstufe und auch nur bei gleicher Anstellungsart das Recht auf GLEICHE Bezahlung hätten?

Wo steht das in welcher Landesverfassung? Gilt es dann auch nur für die Lehrer (unter den oben genannten Bedingungen), in deren Landesverfassung das steht?

Gleicher Lohn für gleiche Arbeit sieht doch wohl anders aus.

Aufmerksamer Beobachter
5 Jahre zuvor
Antwortet  sofawolf

sofawolf schrieb: „Es ist ein oft gehörtes Argument, dass Gymnasiallehrer den Arbeitsumfang der Grundschullehrer überhaupt nicht einschätzen können und es anmaßend von ihnen sei, dies zu tun. Gemeint ist damit natürlich immer, dass Grundschullehrer mindestens genauso viel Arbeitsaufwand haben wie Gymnasiallehrer (nur eben anders). Komisch ist nur, dass Grundschullehrer das einschätzen können und dass das dann nicht anmaßend ist?“

Zunächst nehmen so oder so erstmal wieder die Gerichte Maß in Sachen Arbeitszeit der Gymnasiallehrer: https://phvn.de/index.php/67-rechtsfragen/1129-verweigerung-von-anrechnungsstunden-fuer-oberstudienraete-verfassungswidrig

Prozessual vertreten wird die Klage erneut Prof. Dr. Battis, der bereits vor drei Jahren die geplante Erhöhung der Unterrichtsverpflichtung der niedersächsischen Gymnasiallehrer erfolgreich verhindert hat.

sofawolf
5 Jahre zuvor

Eine GEW-eigene Studie, vielfach zitiert, stellte fest, dass Gym-Lehrer durchschnittlich 2 Stunden wöchentlich mehr arbeiten als GS-Lehrer. Das klingt gar nicht so viel. Ich verzichte mal darauf, es aufs Jahr umzurechnen.

Wichtiger ist mir etwas anderes. Die Gym-Lehrer arbeiten 2 Stunden mehr als GS-Lehrer, obwohl sie bspw. 24 Unterrichtsstunden haben, GS-Lehrer aber bspw. 28 Unterrichtsstunden. Das heißt doch, hätten beiden Lehrämter das gleiche Stundensoll, dann würde die Mehrarbeit der Gym-Lehrer noch viel größer sein.

Trotz des vorhandenen Ausgleichs (weniger U-Stunden für die Gym-Lehrer) arbeiten sie mehr als die GS-Lehrer !

sofawolf
5 Jahre zuvor
Antwortet  sofawolf

Was ich die übliche Praxis bei solchen Fakten? Sie werden nach Möglichkeit kleingeredet, bezweifelt und es werden eigene Erfahrungen und der eigenen Eindruck dagegengesetzt, was man von den Gym-Lehrern wiederum anmaßend und arogant fände.

Aufmerksamer Beobachter
5 Jahre zuvor
Antwortet  sofawolf
Str
5 Jahre zuvor

Der Pförtner verdient doch auch weniger als der leitende Angestellte…

dickebank
5 Jahre zuvor
Antwortet  Str

In der RK ist der Stellvertreter, der mit dem höchsten Einkommen, obwohl er nur Bischof von Rom ist …

Es gibt Betriebe, wo der Leiter der Pforte (Chef des Sicherheitsdienstes) mehr verdient als anderswo ein Geschäftsführer.

Was sollen die Äpfel-und-Birnen-Vergleiche? Eine Planstelle als Brandoberamtsrat in Kleinkleckersdorf wird innerhalb des gleichen Tarifgebietes (Bund/Kommunen oder Land) genauso vergütet (Grundvergütung) wie die in einer Metropole oder einem internationalen Flughafen.

Cr
5 Jahre zuvor

Aber warum bekommen dann Gym. Lehrer, die 2 Std., also ca 5 % mehr als GS Lehrer arbeiten ca 11% mehr Lohn, bzw. sogar 13% unter Beachtung der Ratszulage (Grundlage: Beamtenbesoldung NRW) ?

Man kann m.E. auch nicht alles mit der Arbeitszeit aufwiegen. Ich denke, dass z.B. die psycho-soziale Belastung an der GS höher ist (was natürlich schwer zu quantifizieren ist)

Natürlich müsste, sofern die Besoldung in NRW oder sonst wo vereinheitlicht wird, auch über Arbeitszeiten nachgedacht werden. Da sollten Gymlehrer wohl dann tatsächlich entlastet werden.

Der Argumenation der Philologen kann ich in einem anderen Punkt nicht folgen. Sie argumentieren mit der tieferen Tiefe bzgl Fachwissenschaft. Müssten dann nicht auch S1 besser besoldet sein als GS? Nicht falsch verstehen: Ich bin nicht dafür die GS zu entwerten und somit dagegen. Bin selbst A12 in S1 NRW. A13 für alle wird hier wohl kommen. Bin nur gespannt was mit mir als Altfall (LABG vor 09) passiert.

Nur meine bescheidene & friedfertige Meinung zum Thema 🙂

xxx
5 Jahre zuvor
Antwortet  Cr

Ich denke mal, dass die psycho-soziale Belastung von Jugendhausmitarbeitern, Gefängnisangestellten usw. deutlich höher ist als die der Grundschullehrer. Aufgrund der Pubertät dürfte die Belastung der Sek I-Lehrer abseits der Gymnasien auch höher sein als die der Grundschullehrer.

Der größeren fachwissenschaftlichen Tiefe bei Sek I- im Vergleich zu den Grundschullehrern stimme ich zu, jedoch ist der Unterschied im Vergleich zu den Sek II-Lehrern eher gering. Schließlich dürften Sie, Cr, etliche fachwissenschaftliche Veranstaltungen gemeinsam mit den Grundschullehrern, aber keine einzige zusammen mit den Sek II-Lehrern besucht haben. Ich gebe Ihnen aber recht, dass aus diesem Grund die Sek I-Lehrer zumindest einige Stufen innerhalb von A12 besser besoldet werden können als die Grundschullehrer.

Palim
5 Jahre zuvor
Antwortet  xxx

Die Belastung wurde mit der gleichen, schon zitierten Studie erhoben, an der sich Lehrer aller Schulformen beteiligen konnten.
https://kooperationsstelle.uni-goettingen.de/projekte/arbeitszeitstudie/

Cr
5 Jahre zuvor

Aber es geht doch gerade um das Gehalt von Lehrern, man kann immer irgendwelche Vergleiche, selbst innerhalb eines Berufes, finden, wo man eine etwaige Ungerechtigkeit aufspürt. Vg

xxx
5 Jahre zuvor
Antwortet  Cr

Das setzt aber voraus, dass der Lehrberuf an der Grundschule, der Sek I-Schule und der Sek II-Schule gleich ist. Gerade die Grundschule unterscheidet sich doch deutlich von den beiden anderen Schulformen. In den Klassen 5-9/10 ist die Arbeit der Sek I- und Sek II-Lehrer ziemlich ähnlich, wie die Gesamtschule zeigt. Dass auch die Erweiterungskurse die Schüler fachlich nicht auf den Besuch der Sek II vorbereiten, steht auf einem anderen Blatt.

Cr
5 Jahre zuvor

Ok. 🙂
Ach übrigens habe ich sehr wohl diverse Lehrveranstaltungen mit S2 gemeinsam gehabt.
Nur im MINT Bereich wurde strikt getrennt bei meiner UNI, und die Abschlüsse in NRW sind zumindest jetzt formal gleich.
Bzgl MINT muss ich tatsächlich meinen Hut vor der Studienleistung ziehen, vor den anderen natürlich auch, aber diese haben länger studiert und daher halt weitere Vorlesungen o.ä. belegt.

xxx
5 Jahre zuvor
Antwortet  Cr

An meiner Uni wurde die Sek I komplett von der Sek II getrennt, lediglich einige wenige didaktische Veranstaltungen mussten die Sek II-Studenten an der Fakultät der Sek I belegen und selbst die ohne Teilnehmer der Sek I-Studenten. Der Ertrag hielt sich allerdings in Grenzen. Das war aber bei den pädagogischen Veranstaltungen — übrigens zusammen mit den Hauptfachpädagogen — nicht anders.

Ihr letzter Absatz bestätigt die deutlich höheren Anforderungen des Sek II-Studiums, was Palim & co nicht wahrhaben wollen.

Cr
5 Jahre zuvor

Die Frage ist nur, ob diese Verengung bzgl Wissenschaft heute noch zeitgemäß ist (nicht mein Ansatz, sondern die der Rechtsgutachten vom VBE und GEW) Die einen bejahen, die anderen negieren…

Und so dreht sich die Diskussion im Kreis. Mal sehen, was die Gesetzgeber fabrizieren werden.

OlleSchachtel
5 Jahre zuvor

Puh, bei all der vorangegangenen Diskussion. Ich habe nichts dagegen wenn Gymnasiallehrer eine andere Besoldung erhalten als ich, wenn sie auch eine entsprechende Arbeit abliefern. Doch durch meine Kinder habe ich inzwischen leider eine besondere Häufung von unpädagogischen Berufsdilletanten im Gymnasium erlebt, dass es mir regelmäßig die Tränen in die Augen treibt. Die Kollegen im Gymnasium, die tatsächlich eine Spitzenarbeit abliefern und dabei auch noch pädagogisch mit dem „Pubertier“ umgehen, denen bestätige ich einen Mehraufwand (vor allem mit den Fächern Deutsch, Sprachen, Mathe, Naturwissenschaften). Doch immer häufiger erlebe ich selbstherrlich arrogantes Auftreten gepaart mit Berufsunfähigkeit. Da ärgert es mich schon, wenn sowas mehr verdient als ich.
Schade finde ich, dass der Philologenverband bestrebt ist althergebrachte Herrschaftverhältnisse aufrecht zu erhalten.
Natürlich kann man mit längeren und kürzeren Studienzeiten argumentieren. Aber so wie sich das Berufsbild des Erziehers in den letzten 20 Jahren eklatant verändert hat, so hat sich auch das Berufsbild des Grundschullehrers verändert.
Und hier passen Entgeld und Erwartung an die Arbeitsleistung nicht mehr zusammen. Wer hat eigentlich die Studie in Auftrag gegeben @Sofawolf?
Eventuell der Philologenverband? Ich bin nicht befragt worden…..
Ich frage mich mit welchem Recht Gymnasiallehrer über meine Arbeitsbelastung urteilen können, ohne je wirklich meinen Job gemacht zu haben. Nicht der Gehaltsunterschied ärgert mich, sondern diese Arroganz.

mestro
5 Jahre zuvor
Antwortet  OlleSchachtel

Auf der Gegenseite wird so mancher Kommentar von GS-Seite auch als Arroganz empfunden. Kritik birgt immer die Gefahr, dass der Kritisierte sich von oben herab behandelt fühlt.
„Ich frage mich mit welchem Recht Gymnasiallehrer über meine Arbeitsbelastung urteilen können, ohne je wirklich meinen Job gemacht zu haben“, sagen Sie. Kann umgekehrt nicht genauso gefragt werden?
Gymnasillehrer sind oder waren auch Eltern von Grundschulkindern und können auch von dortigen „Berufsdilletanten“ berichten, „dass es ihnen regelmäßig die Tränen in die Augen treibt.“
Dikussionen um Lehrergehälter haben den Webfehler, die Gegenseite in der Arbeitsbelastung und im Können zu erniedrigen und bei sich selbst zu erhöhen. Dabei kommt nichts raus außer böses Blut.

Aufmerksamer Beobachter
5 Jahre zuvor
Antwortet  mestro

mestro schrieb: „Dikussionen um Lehrergehälter haben den Webfehler, die Gegenseite in der Arbeitsbelastung und im Können zu erniedrigen und bei sich selbst zu erhöhen. Dabei kommt nichts raus außer böses Blut.“

Das muss nicht sein, wenn man schlicht bei den Fakten bleibt.

Fakt 1: Prof. Battis hat vor drei Jahren ein Urteil erwirkt, das die geplante Erhöhung der Unterrichtsverpflichtung der nds. Gymnasiallehrer als verfassungswidrig und willkürlich bezeichnete, die deswegen von der damaligen nds. Landesregierung zurückgenommen werden musste.
https://www.oberverwaltungsgericht.niedersachsen.de/aktuelles/presseinformationen/normenkontrollverfahren-niedersaechsischer-lehrkraefte-und-schulleiter-an-gymnasien-ueberwiegend-erfolgreich-134384.html

Fakt 2: Die GEW-Arbeitszeitstudie stellt als „gerichtsfestes Faktum“ fest: „Die Gymnasiallehrer haben die höchste Arbeitszeit von allen.“ (Vgl. den Link weiter oben.)

Fakt 3: Prof. Battis klagt nun erneut im Namen des nds. Philologenverbands. (Vgl. den anderen Link oben.) Als der vielleicht profilierteste Verwaltungsrechtler Deutschlands wird er wissen, was er tut. Er dürfte die Erfolgsaussichten nicht für so schlecht halten.

Warten wir die Fakten, die sich aus dieser nächsten Gerichtsentscheidung ergeben, doch einfach ab. Um diese Fakten kommt eh niemand herum.

Mississippi
5 Jahre zuvor
Antwortet  OlleSchachtel

@OlleSchachtel: Wenn man 3 Gymnasialkinder hat, die einigermaßen ihre schulischen Unterlagen verwalten, profitieren die jüngeren enorm, wenn die dieselben Lehrer erwischen. Heftaufschriebe, sofern es welche gibt und Klassenarbeiten sind ja oft identisch. Sorry, musste auch mal sein.

xxx
5 Jahre zuvor
Antwortet  Mississippi

das mit den Klassenarbeiten kann an der Grundschule aber auch passieren. wenn nicht, liegt das an den unabhängig vom Fach wesentlich einfacher abwandelbaren Klassenarbeiten. Wandeln Sie mal eine Sachtextanalyse geeignet um. Wegen der schwierig zu findenden Texte ist das kaum möglich.

OlleSchachtel
5 Jahre zuvor
Antwortet  Mississippi

Ja, schlimm genug!

sofawolf
5 Jahre zuvor
Antwortet  OlleSchachtel

@ OlleSchachtel,

zufällig entdecke ich da „meinen“ Namen in ihrem Text, den ich nur überflogen habe, weil eh alles gerade sehr unübersichtlich geworden ist. Meiner Meinung nach schrieb ich, dass es sich um eine GEW-Studie handelt. Also die GEW gab diese Studie in Auftrag. Der Link oben ist nicht der, den ich meinte. Ich habe das aber schon sooo oft verlinkt, dass ich Sie bitte, bei Bedarf danach zu googeln. (Wie oft macht man sich die Mühe, auf Einwände einzugehen und dann kommt nichts mehr, als hätte jemand das nicht gelesen und ist ja womöglich auch so.)

Mississippi
5 Jahre zuvor

@ xxx: Klar, ich bin sowieso dafür, dass wir uns kollegialer verhalten und gegenseitig mehr respektieren. Aber hier kommt man schon fast in Zugzwang. Ich würde (fast) nie die Lehrer meiner Kinder kritisieren. Auf Elternabenden erst recht nicht. Da finde ich es fast unerhört, was sich Eltern erlauben.

OlleSchachtel
5 Jahre zuvor
Antwortet  Mississippi

Ich kritisiere die Lehrer meiner Kinder auch nicht. Das bringt nämlich nichts. Trotzdem macht es mich traurig, wie einige Kollegen (ich weiß, das gibt es auch an Grundschulen) vergessen dass es immer noch Kinder sind die da vor ihnen sitzen. Und die Hirnentwicklung eines Pubertiers ist vielen Kollegen wohl auch nicht bekannt. Aber es ist müsig sich in dieser Diskussion weiter im Kreis zu drehen.

sofawolf
5 Jahre zuvor

@ Olle Schachtel

Wenn es eine Umfrage gibt, sind doch nie alle gefragt worden. Das ist ein komisches Argument. Bei Wahlumfragen werden wenige Tausend Menschen befragt (repräsentativ im besten Falle) und die Ergebnisse stimmen größtenteils. Da sagt auch niemand: Woher wollen die das wissen? Mich hat keiner gefragt. (Was soll das?)

ZITAT: „Ich frage mich mit welchem Recht Gymnasiallehrer über meine Arbeitsbelastung urteilen können, ohne je wirklich meinen Job gemacht zu haben. Nicht der Gehaltsunterschied ärgert mich, sondern diese Arroganz.“

Dazu habe ich auch schon mehrfach geantwortet. Natürlich ist nicht jeder ständig hier und kriegt alles mit. Die einen „beschweren“ sich, dass man ständig das Gleiche schriebe; die anderen fragen aber ständig das Gleiche bzw. kommen ständig mit den gleichen Argumenten, auf die man wieder Gleiches antwortet. Ist halt so. Aber nicht immer hat man dazu Lust.

Ich schrieb z.B. oben (ich glaube, es war in dieser Diskussion), dass sich GS-Lehrer beschweren, wie Gym-Lehrer (als die zwei Gegenpole) sich anmaßen können, die Arbeitsbelastung der GS-Lehrer einzuschätzen. Gemeint ist damit immer nur, man hätte genauso viel zu tun, wenn nicht mehr. Aber wie können GS-Lehrer das einschätzen? Sie maßen sich ja dann genauso an, die Arbeitsbelastung der Gym-Lehrer zu bewerten. Eine Bewertung „von außen“ haben Sie doch aber selbst als arogant zurückgewiesen und kommen dann mit dem subjektiven Argument „Mich hat keiner gefragt“.

Präsentiert man dann Studien / Umfragen anderer, dann werden – bei Nicht-Gefallen der Ergebnisse – eben die Studien / Umfragen infrage gestellt. In wessen Auftrag sei die erstellt worden und und und … Auch sowas kann eine Rolle spielen, ja, aber wie stellen wir denn nun fest, wer wie viel arbeitet und wer den größeren Aufwand hat?!?

(Und dann kommt dicke bank und sagt, das ist völlig egal, denn bezahlt wird nach Name des Abschlusses und Länge der Ausbildung.)

dickebank
5 Jahre zuvor
Antwortet  sofawolf

Sage nicht ich – sondern ich berufe mich auf die Einstufung von Berufs- und Hochschulabschlüssen im Europäischen Referenzrahmen.

Der facharbeiter-/Gesellenbrief am Ende der ausbildung wird als „Anlerntätigkeit“ eingestuft, da es sich um keinen akademischen Abschluss handelt. Andererseits wird der Gesellenbrief dem abschluss eines „Junggesellen“ (Bachelor) gleichgesetzt.

PS Die Unterscheidung zwischen vormals gehobenem und höherem Dienst ist ein deutsches Spezifikum, das darauf zurückzuführen ist, dass die Universitäten die Abschlüsse der Ingenieurschulen und späteren FHs nie als gleichwertig angesehen haben – dies aber durch die Bologna Reformen gezwungenermaßen tun müssen.

Cr
5 Jahre zuvor

Da hat er de jure auch womöglich nicht gänzlich Unrecht, wenn in NRW von besoldungsrechtlichen Konsequenzen gesprochen wird. Nicht umsonst sind Verfassungsklagen der Gewerkschaften eingereicht worden. Entweder der Gesetzgeber oder die Gerichte werden dies in letzter Instanz klären müssen.

sofawolf
5 Jahre zuvor
Antwortet  Cr

Genau. Das ist vielleicht ganz gut. Egal, wie das Urteil ausfällt, es wird der jeweils anderen Seite nicht gefallen, aber dann müssen wir damit leben – jedenfalls bis ein anderes Gericht etwas anderes entscheidet oder der Gesetzgeber die Gesetze ändert.

Cr
5 Jahre zuvor
Antwortet  sofawolf

Amen 🙂

Hermine
5 Jahre zuvor

Also ganz ehrlich, ich finde diese Diskussion entsetzlich!
Bei uns alten DDR -Lehrern setzen wir, die nun auf Grund ihrer Ausbildung A13 haben, uns mit dafür ein, dass die DDR Grundschullehrer endlich höher gestuft werxen. Die Solidarität und dder Zusammenhalt sind wohl doch noch größer.
Vor allem wissen wir, was jeder hier nach der Wende leisten musste – unabhängig von Ausbildung oder Abschluss. Ich bin von 5- 10 zu 3- 6 zu 7- 13 gewechselt. Viele Grundschul Kollegen mussten ebenfalls in der SekI unterrichten. Uns hat keiner gefragt, ob wir das wollen oder können. Und Besoldung nach Schulstufe- bis August 2017 habe ich mit überwiegend SekII Unterricht noch A12 bekommen – trotz Fächern mit hohem Korrekturaufwand.
Da ich auch jahrelang in der Grundschule gearbeitet habe ,maße ich auch an, den Arbeitsaufwand vergleichen zu können. Grundschule in Brandenburg geht allerdings bis Klasse 6- und die Gutachten für die weiterführende Schule sind bindend.
Ich komme zu dem Schluss: A 13 für alle!
Die Argumente jeder Schulstufe hier stimmen. Kann ich alles unterschreiben. Und bleibe dabei.

Cavalieri
5 Jahre zuvor

Hier wird vorgerechnet, dass Lehrer in Deutschland im europäischen Vergleich die meisten Stunden unterrichten müssen (Ausnahme: Schottland):
https://www.lehrerfreund.de/schule/1s/lehrer-arbeitszeiten-vergleich/3226
Das müsste vielleicht nicht auf ewig so bleiben.

sofawolf
5 Jahre zuvor
Antwortet  Cavalieri

Wie so oft gesagt, DAFÜR die sprudelnden Steuereinnahmen einzusetzen, dass an allen Schularten das Stundensoll in einem ersten Schritt um mindestens 2 Stunden pro Woche gesenkt wird, DAS wäre mir wichtig als das Geld für mehr Geld im Portmonee des Einzelnen auszugeben.

Die sprudelnden Steuereinnahmen sind nicht nur für uns Lehrer da!
Aber jede Art von Entlastung kostet!

Tim
5 Jahre zuvor

Eine ziemlich arrogante und auch seltsam begründete Auffassung!

Wer hier die Komplexität des Lernstoffs als Begründung aufführt hat nicht verstanden dass es bei Lehrern darum geht den Lernstoff pädagogisch zu vermitteln. Nach dieser Logik müssen wissenschaftliche Mitarbeiter an Universitäten ein Vielfaches an Gehalt erhalten. Sonderpädagogen dagegen fast garnichts mehr. Die sorgen z.B. ja nur dafür dass jemand richtig sprechen und sich bewegen lernt. Kleinkinder lernen das ja von ganz allein.

Der Vergleich mit dem Krankenhaus- und Rechtsbereich hinkt auch ziemlich. Natürlich bekommt ein Pfleger weniger als ein Arzt der die wesentlichen Entscheidungen für die Behandlung trifft. Aber sollte ein Richter der nach Jugendstrafrecht urteilt weniger bekommen als einer der über „Erwachsene“ urteilt?

Und die Behauptung, dass das Anforderungsniveau in der Ausbildung und dem Beruf „zweifellos“ höher ist, ist eine Frechheit. Die Regelstudienzeiten der Studiengänge sind mittlerweile gleich lang. Alle nicht Gymnasiallehrer sind also einfach dümmer, lernen langsamer und haben deswegen extra auf sie zugeschnittene Studiengänge die sie belegen?

Wo ist die Verantwortung für Gymnasiallehrer höher? Natürlich muss mehr ums Abitur organisiert werden. Aber Abiturienten lernen eigenverantwortlich und müssen nicht wie an anderen Schulformen betreut werden.

Und ich werde mich als Ingenieur bei der nächsten Mindestlohnerhöhrung beschweren. Meine Arbeit ist dann schließlich weniger Wert. #HerrLehrerSieHabenVergessenDieHausaufgabenZuKontrollieren