AfD-Fraktion hält Kopftuchverbot in Grundschulen für notwendig

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In den rheinland-pfälzischen Grundschulen sollten Kopftücher nach Ansicht der AfD-Landtagsfraktion tabu sein. «Das Kopftuch in der Grundschule ist kein Zeichen der religiösen Identität, sondern eher der Zugehörigkeit zu einer gewissen patriarchalisch-traditionellen fundamentalistisch ausgerichteten Gruppe», sagte der stellvertretende AfD-Fraktionschef Joachim Paul. «Da sehen wir natürlich die Entwicklungsmöglichkeiten der Grundschülerinnen deutlich eingeschränkt und gefährdet.»

Kopftuch oder nicht – ein Thema mit viel Diskussionspotenzial.                                     Foto: Garry Knight / flickr (CC BY 2.0)

Die AfD will dazu nun einen Antrag ins Parlament einbringen. «Der Antrag richtet sich nicht gegen die Muslime, die gut integriert bei uns leben und unsere demokratische Grundordnung respektieren, sondern gegen eine Interpretation des Islams, die sogar über das hinausgeht, was im Koran steht», teilte der Abgeordnete Michael Frisch mit.

CDU-Generalsekretärin Annegret Kramp-Karrenbauer hatte ein gesetzliches Kopftuchverbot für junge Mädchen trotz Skepsis in den eigenen Reihen und bei der Antidiskriminierungsstelle des Bundes nicht ausgeschlossen.

Das Integrationsministerium in Nordrhein-Westfalen prüft ein Verbot. Vor dem 14. Geburtstag können Mädchen nach Ansicht von Minister Joachim Stamp (FDP) nicht selbstbestimmt entscheiden, ob sie das Kopftuch tragen wollen. dpa

Jetzt doch: Klage abgewiesen – Lehrerin darf nicht mit Kopftuch unterrichten

 

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sofawolf
5 Jahre zuvor

ZITAT: „AfD-Fraktion hält Kopftuchverbot in Grundschulen für notwendig“

Ich nicht.

sofawolf
5 Jahre zuvor
Antwortet  sofawolf

Ups, nicht aufgepasst, es geht um Schülerinnen? Hm, da schwanke ich … Die sollen natürlich doch eher selbst entscheiden, wenn sie mündig genug sind. Andererseits, andere Religionsbekenntnisse (Beschneidung), dürfen ja auch die Eltern „verfügen“ …

Ignaz Wrobel
5 Jahre zuvor
Antwortet  sofawolf

Sofawolf
Die minderjährigen Jungen werden nur mit der Bescheinigung einer Phimose sozialversicherungspflichtig an dieser operiert.
Ohne diese Vorlage von einem unabhängigen Arzt erfolgt keine kostenfreie „Beschneidung“ der ein- bis fünfjährigen Jungen.
Außerdem muss eine zusätzliche und ausreichende Regionalanästhesie vorgeschrieben.
Diese Vorgehensweise ist für die betroffenen Kinder noch besser, als die Beschneidung in irgend welchen Hinterzimmern durch Nichtmediziner.
In den meisten Fällen wird die Indikationsstellung vom archaischen Wunsch der Eltern beeinflusst sein, dass die Angehörigkeit zur jeweiligen Religion von diesem äußeren Akt abhängig ist, der tiefere Sinn der Religion wird aber erst in der inhaltlichen Auseinandersetzung erfahrbar.
Jeder nach seiner Vorliebe, aber eben nicht für jeden nachvollziehbar.

Ignaz Wrobel
5 Jahre zuvor
Antwortet  Ignaz Wrobel

ist statt muss
Ein Kopftuchverbot wird zu erheblichen Spannungen mit deren Anhängerschaft führen, die sich auf die Religionsfreiheit in unserem Grundgesetz berufen.
Wir hatten hier vor Ort schon Auseinandersetzungen um das tragen einer Nikap einer Mutter, weil die Betreuerinnen in der OGS der örtlichen Grundschule die Kinder nur an erkennbare Personen die Kinder abgeben dürfen.
Außerdem hatten die anderen Schüler zum Teil Angst vor dem „schwarzen Mann“. Gemeint war die total verschleierte Mutter eines Schülers, die nur mit Handschuhen und einer totalen Verschleierung außer Haus ging , um die Kinder aus dem Kindergarten und der Schule abzuholen.
Und entsprechend erzürnt war auch der Ehemann, der gar kein Verständnis für die Schüler und die betroffenen Betreuerinnen aufbrachte,
Was jetzt allerdings Frau Weidel im Bundestag abgelassen hat , trägt nicht gerade zu einem sachlichen Umgang miteinander bei.
Wer Wind säht, der wird Sturm ernten.
Der Umgang mit dieser religiösen Minderheit ist in Teilen eben sehr speziell und sollte von politisch verantwortlicher Seite entsprechend mit sehr viel mehr Sensibilität angegangen werden.
Wer aber diese Minderheiten für politische Zwecken missbraucht, der handelt eben nicht besonders klug und weitsichtig. So holt man diese Menschen nicht ins Boot, sondern man verstärkt noch die Abgrenzung und Polarisierung innerhalb der Gesellschaft. Ich hoffe die Tonlage ändert sich bald.

Cavalieri
5 Jahre zuvor
Antwortet  Ignaz Wrobel

Aber wie war das 90 Jahre lang in der Türkei? Wie war das mit den Spannungen dort? Und waren die Menschen dort nicht „mit im Boot“ ? In der Türkei ist jedenfalls das Kopftuch ein Politikum. Und im Iran ist es vorgschrieben bei Strafe. In Saudi-Arabien ist noch mehr vorgeschrieben. Mit der Freiwilligkeit (die uns hier immer von Funktionären vorgegaukelt wird) scheint es dabei nicht weit her zu sein.

xxx
5 Jahre zuvor
Antwortet  Ignaz Wrobel

Googlen Sie mal Bilder aus dem Iran bevor die USA den Schah abgesetzt haben. Da müssen Sie Kopftücher und religiösen Fanatismus suchen.

Ignaz Wrobel
5 Jahre zuvor
Antwortet  Ignaz Wrobel

Es stimmt, das tragen eines Kopftuches war vor der parlamentarischen Machtübernahme durch Erdogan in der Türkei verboten.
Dieser neuzeitliche „Kalif“ möchte eben das Rad des Geschichte zurückdrehen, und ergreift auf alte Symbole und Verhaltensnormen der Zeit vor Atatürk zurück. Ihm ist es gelungen mit Hilfe der ärmeren und ländlichen Bevölkerung, die noch an alten Traditionen festhielt , an die Macht zu kommen. Er benutzt die Religion zum Machterhalt und gegen seine Opposition.
Parallelen sind auch in anderen Staaten zu beobachten.
Im Iran gelang es den Mullah in die Oppositionsrolle zu schlüpfen und mit ihren alten Traditionen eine starke Opposition aufzubauen.
Hinzu kam ein repressives Staatswesen, in dem die Geheimpolizei eine große Rolle spielte, wodurch die linken Revolutionäre sich mit den ultrakonservativen Mullahs verbündeten.

Cavalieri
5 Jahre zuvor

Nur zur Information. In der Türkei wurde vor wenigen Jahren das Kopftuchverbot für Schülerinnen ab der 5. Klasse (!) aufgehoben, und auch dort gibt’s Kritik daran:
https://www.welt.de/politik/ausland/article132590904/AKP-hebt-Kopftuchverbot-an-staatlichen-Schulen-auf.html
In unseren Grundschulen würde das Verbot also weiterhin gelten. Zu Lehrerinnen steht da nichts, aber Richterinnen und Staatsanwältinnen dürfen jedenfalls weiterhin kein Kopftuch im Dienst tragen. Ursprünglich galt in der Türkei in öffentlichen Gebäuden ein striktes Kopftuchverbot. Warum man gerade bei uns das Kopftuch haben will, erschließt sich mir nicht. Wir sollen wohl „islamischer als die Türkei vor Erdogan“ werden. Und das halte ich nicht für notwendig.

maja1112
5 Jahre zuvor

Warum sich Gedanken machen über ein Kopftuchverbot. Das kann man ganz anders lösen, zurück mit den Musels wo sie hergekommen sind, dort können sie von mir aus auch 2 von diesen Fetzen tragen.

xxx
5 Jahre zuvor

Ich hoffe, Cavalieri erlaubt mir, seinen / ihren gestrigen Kommentar zu einem anderen Artikel auch hierhin zu kopieren:

So sieht man das übrigens in Russland:
http://www.deutsch-tuerkische-nachrichten.de/2013/07/480905/streit-um-religioese-kleidung-oberstes-gericht-bestaetigt-verbot-an-russischen-schulen/
Darin: “Das Gericht befand zudem, dass die Religionsfreiheit nicht an das Recht auf das Tragen religiöser Attribute gebunden sei.”