Endlich! Rheinland-Pfalz bezahlt Vertretungslehrer bald auch während der Ferien – und setzt damit andere Bundesländer unter Druck

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MAINZ. Jahrelang haben Lehrergewerkschaften kritisiert, dass viele befristet beschäftigte Lehrkräfte während der Sommerferien kein Geld bekommen. Sogar die Bundeskanzlerin zeigte sich über die Praxis empört. Diese ist zumindest in einem Bundesland bald Vergangenheit: Rheinland-Pfalz gibt künftig rund 2,5 Millionen Euro dafür aus, dass alle Vertretungslehrer über die Sommerferien hinweg bezahlt werden. Damit steigt der Druck auf Bundesländer wie Baden-Württemberg, Bayern und Niedersachsen.

Lehrkräfte, die keinen Vertrag über die Ferien bekommen, müssen sich für sechs Wochen arbeitslos melden. Foto: pixabay

Die neue Regelung in Rheinland-Pfalz soll ab 2019 gelten für alle Lehrer, deren Vertrag vor dem 1. März abgeschlossen wurde und die bis zum Ende des Schuljahres unterrichten, erklärte Bildungsministerin Stefanie Hubig (SPD) in Mainz. Rund 1000 Lehrer dürften davon profitieren. Nach ihren Angaben gab es im vergangenen Sommer rund 2600 Vertretungslehrer in Rheinland-Pfalz. Davon hätten etwa 1000 während der Sommerferien kein Geld bekommen. Die Hälfte sei nach den Ferien auf eine Planstelle gewechselt oder in den Vorbereitungsdienst gewechselt, den an das Studium anschließenden Ausbildungsteil. Die andere Hälfte der 1000 habe hierzulande keinen Anschlussvertrag gehabt. Der Schritt schaffe mehr Planungssicherheit für die Betroffenen und trage dazu bei, dass Rheinland-Pfalz als Land attraktiv für Lehrkräfte bleibe, betonte Hubig. Die Mehrausgaben müssten allerdings im Ministeriumshaushalt kompensiert werden.

„Neu abzuschließende Vertretungsverträge werden künftig bis zum Ende der Sommerferien befristet. Die Vertretungslehrkräfte werden erleichtert sein, denn sie haben nun eine finanzielle Absicherung über die Sommerferien hinweg und müssen sich nicht mehr arbeitslos melden“, erklärte Klaus-Peter Hammer, Vorsitzender der GEW Rheinland-Pfalz.

Tatsächlich erhöht die Entscheidung den Druck auf andere Bundesländer, ebenso zu verfahren. Die GEW im benachbarten Baden-Württemberg forderte die grün-schwarze Landesregierung auf, sich ein Beispiel am rot-gelb-grün regierten Rheinland-Pfalz zu nehmen – und  ebenfalls seine „Saisonlehrer“ in den Ferien zu bezahlen. „Es ist kaum vorstellbar, dass das reiche Baden-Württemberg nicht dem Beispiel von Rheinland-Pfalz folgen kann. Die Steuereinnahmen sprudeln. Trotzdem zeigt sich die Landesregierung in Zeiten des Lehrermangels und des Unterrichtsausfalls als Arbeitgeber ohne Verantwortung“, erklärte die baden-württembergische GEW-Landeschefin Doro Moritz. Außer Baden-Württemberg setzen vor allem die Bundesländer Bayern und Niedersachsen befristet eingestellte Lehrkräfte während der Ferienzeiten auf die Straße.

Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) kritisierte die Praxis. „Das ist absolut daneben, um es mal vorsichtig zu sagen“, sagte sie im vergangenen Jahr. „Wo soll da die Motivation herkommen?“

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Baden-Bürttemberg ficht das nicht an. „Die befristet beschäftigten Lehrerinnen und Lehrer für die Vertretungen sind für die Schulen der Rettungsanker. Sie halten unter oft schwierigen Bedingungen und schlechterer Bezahlung als ihre Kolleginnen und Kollegen den Unterrichtsbetrieb in Baden-Württemberg aufrecht. Die meisten werden nach den Ferien wieder am Lehrerpult gebraucht, trotzdem schickt sie die Landesregierung in die Arbeitslosigkeit“, erklärt Moritz. Weil ihre Verträge vor den Ferien auslaufen, müssen sich die betroffenen Lehrkräfte für sechs Wochen arbeitslos melden. Moritz betont: „Wir erwarten, dass diese Praxis gestoppt wird!“

Mit der neuen rheinland-pfälzischen Regelung würden Lehrkräfte aus angrenzenden Regionen abwandern. Dadurch werde sich der Lehrermangel in Baden-Württemberg voraussichtlich weiter verschärfen, so sagt Moritz voraus. Zum Ferienbeginn im Juli enden allein in Baden-Württemberg die Verträge von fast 4.000 befristet beschäftigten Pädagoginnen und Pädagogen – ein großer Teil hat laut GEW nicht einmal Anspruch auf Arbeitslosengeld.  Diese „Saisonlehrer“ arbeiten in der Vertretungsreserve sowie in den Vorbereitungsklassen und in Klassen des Vorqualifizierungsjahrs Arbeit und Beruf mit Schwerpunkt Erwerb von Deutschkenntnissen, in denen vor allem geflüchtete Kinder und Jugendliche unterrichtet werden. Zusätzlich würden im Südwesten über 5.000 Referendarinnen und Referendare entlassen, obwohl die meisten ab September wieder in den Klassenzimmern stehen.

Wahlversprechen

Grüne und CDU hätten im baden-württembergischen Wahlkampf 2016 versprochen, diese Lehrkräfte wie in einigen anderen Bundesländern auch in den Sommerferien zu bezahlen. Tatsächlich sei die Praxis der Freisetzung während der Ferienzeiten in den vergangenen zehn Jahren in Baden-Württemberg sogar deutlich ausgeweitet worden – mit der zunehmenden Zahl befristet beschäftigter Lehrkräfte: Noch 2008 lag deren Zahl nach Gewerkschaftsangaben bei lediglich 1.216. „Offenbar hat in der Landesregierung niemand gemerkt, dass in den vergangenen Jahren tausende junge Lehrerinnen und Lehrer eingestellt wurden: Wir haben zu unserer Freude viele Schwangerschaften und dementsprechend steigt der Vertretungsbedarf. Der dringend notwendige Ausbau der ständigen Vertretungsreserve wurde 2013 von der ehemaligen Landesregierung gestoppt“, sagte Moritz.

Derzeit müssen etwa 6.500 der fast 120.000 Lehrkräfte dauerhaft vertreten werden. In der ständigen Lehrerreserve gibt es nur 1.666 Stellen. Zusätzlich wird es laut GEW angesichts des Lehrermangels in vielen Bereichen immer schwieriger, durch befristet Beschäftigte die Lücken zu stopfen. Immer wieder wechselten Lehrkräfte in benachbarte Bundesländer oder die Schweiz, weil sie dort bessere Arbeitsbedingungen vorfänden, so berichtet die Gewerkschaft. Agentur für Bildungsjournalismus

Aktueller Bericht: Bundesländer schicken alljährlich Tausende von Lehrkräften während der Ferien in die Arbeitslosigkeit – immer noch!

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sofawolf
5 Jahre zuvor

Ich würde sagen, wer ein ganzes Schuljahr beschäftigt war, hat unbedingt auch Anspruch auf die ganzen Ferien des Schuljahres – wobei ich hörte, dass die Sommerferien bereits zum neuen Schuljahr gehören, siehe Hortbescheinigung? (Das war wohl auch der Hintergrund der bisherigen Regelungen, wonach man in den Sommerferien nicht bezahlt wurde???)

Wer nur anteilig befristet beschäftigt war, sollte entsprechend anteilig auch Ferien haben, also die, die sich an die Befristung anschließen.

xxx
5 Jahre zuvor
Antwortet  sofawolf

Über den letzten Absatz kann man diskutieren. Wenn der Vertrag aber nach den Ferien fortgesetzt werden soll, sollten die Ferien aber unabhängig vom Vertragsbeginn durchbezahlt werden.

sofawolf
5 Jahre zuvor
Antwortet  xxx

Ja, das meine ich auch.

Die Frage ist ansonsten auch, wie die Verträge laufen. Wenn die Sommerferien zum neuen Schuljahr gehören, müsste jemand, der nur für 1 Schuljahr angestellt wird, ja Anspruch auf die vorhergehenden Sommerferien haben. Falls das so aber nicht erfolgt, dann müsste es eben miteinander verrechnet werden, d.h., die Ferienzeit wird hinterher abgegolten, also in den folgenden Sommerferien. Das kann man alles regeln.

Ich wollte nur darauf aufmerksam machen, dass die Sommerferien – wie ich erst kürzlich im Zusammenhang mit den Hortbescheiden erfuhr – zum neuen Schuljahr gehören.

sofawolf
5 Jahre zuvor

ZITAT: “ „Die Steuereinnahmen sprudeln …“, erklärte die baden-württembergische GEW-Landeschefin Doro Moritz.“

Ach, da sind sie ja wieder, die sprudelnden Steuereinnahmen … 🙂 🙂 🙂

sofawolf
5 Jahre zuvor
Antwortet  sofawolf

Ich denke, davon soll A 13 für alle finanziert werden?
Und die kostenfreie Kita.
Und die Digitalisierung in den Schulen.
Und die Sanierung der Schulgebäude.
Und mehr Sozialarbeiter.
Und mehr Personal für die Jugendämter.
Und mehr Pflegekräfte.
Und mehr Krankenhauspersonal.
Und mehr Personal bei der Polizei.
Und die Abschaffung des Soli.
Und die Senkung der Steuern.
Und und und ………….

dickebank
5 Jahre zuvor

Schuljahr endet unabhängig von den Ferienterminen am 31. Juli eines Kalenderjahres (NRW).

sofawolf
5 Jahre zuvor
Antwortet  dickebank

Ah, danke, noch genauer.

Wenn die das jetzt ändern (für die befristeten Lehrer), müsste das doch dann aber Auswirkungen auf alle haben, oder? Ich weiß z.B., dass die Teilzeitverträge meiner Kollegen auch immer ab 01.08. laufen, da bekommen die dann auch (teilweise) in den Ferien weniger bzw. mehr Geld, je nachdem, ob sie reduziert oder aufgestockt haben.

Müsste sich das dann nicht auch ändern?

dickebank
5 Jahre zuvor
Antwortet  sofawolf

Die Verträge – auch für unbefristet Beschäftigte – sind auf den ersten Schultag nach den Sommerferien datiert oder zum Halbjahr unabhängig von dessen Ende auf den 01.02.
Mit Sachgrund befristete Verträge z.B. für Elternzeit beginnen mit dem ersten Tag, an dem der oder die zu vertretende Lehrkraft absent ist, und enden wenn die Elternzeit endet.

Palim
5 Jahre zuvor
Antwortet  dickebank

In NDS wird erst mal das Jahr begonnen und erst nach einigen Wochen werden Gelder freigegeben, Verträge freigegeben, sodass SL sich erst dann kümmern dürfen. Für Vertretungskräfte bedeutet das, dass sie im Sommer über 3 Monate kein Geld verdienen.

dickebank
5 Jahre zuvor
Antwortet  Palim

Das muss andere Gründe haben. Der Landeshaushalt ist spätestens im März eines Jahres beschlossen, ab da stehen die Mittel – auch Personalmittel – zur Verfügung. Die Anmeldezahlen für das kommende Schuljahr liegen ebenfalls im Februar/März vor. Welche Lehrkräfte Versetzungsanträge, Anträge auf Teilzeit, Anträge auf Pensionierung, Anträge zu einem Sabbatjahr etc. gestellt haben, ist ebenfalls so frühzeitig klar, so dass die Personalplanung beginnen kann. Was die Schulleitungen erst zu einem späteren Zeitpunkt erfahren, wie viele Stellen ihnen/ihrer Schule konkret zugewiesen werden.

Die Tatsache, dass Berufsanfänger auf Vertragsbasis genauso wie andere tarifbeschäftigte Lehrkräfte so lange auf ihr erstes Geld warten müssen, liegt darin begründet, dass die personalführende Stelle (Landesschulamt oder Schulabteilung der zuständigen Bez.-Reg.) nicht auch gleichzeitig die „Lohnstelle“ ist. Für die Entgeltzahlungen sind die Landesämter für Besoldung und Versorgung zuständig. Des Weiteren muss beachtet werden, dass Tarifbeschäftigte erst am Ende eines Monats ihr Gehalt überwiesen bekkommen – und nicht im Voraus wie es bei Beamten üblich ist.

Um es zu konkretisieren, als ich in 2006 meinen Vorbereitungsdienst als verbeamteter LAA am 05.09. beendet hatte, bekam ich drei Arbeitstage später den Bescheid vom LBV, dass zuviel gezahlte Arbeitsentgelt innerhalb einer 14-tägigen Frist zurück zu zahlen. Obwohl ich an meiner Ausbildungsschule zum 06.09. direkt im Anschluss als tarifbeschäftigte Lehrkraft mit einem unbefristeten Arbeitsvertrag übernommen worden bin, hat es bis Anfang Oktober gebraucht, um mir die neue Personalnummer seitens des LBV mitzuteilen. Danach erhielt ich Post von der Bez.-Reg., die aufgrund meiner Dienstzeiten in anderen Beschäftigungsverhältnissen zur öffentlichen Hand das Dienstalter zu Vertragsbeginn (06.09.2006) sowie die Daten des 25-jährigen und 40-jährigen Dientsjubiläums ausgerechnet hatte (übrigens beide Termine nach meinem Renteneintritt).

Mit diesen Daten konnte dann die Eingruppierung aufgrund Alters in den damals geltenden BAT vorgenommen werden und das LBV eine Abschlagszahlung auf mein mir zustehendes Gehalt am Ende des Monats Oktober anweisen. Im November dann die anchberechnung und die Überweisung des ausstehenden Betrages und die Mitteilung über die Umgruppierung in den Überleitungstarif des ab November gültigen TV-L.

Ab März 2007 kam dann das Gehalt regelmäßig und ohne Nachberechnungen – bis das LBV dann irgendwann einmal auf eine neue Software umgestiegen ist. Und an den Spaß können sich vermutlich auch alle anderen erinnern.

Palim
5 Jahre zuvor
Antwortet  Palim

Dass das Gehalt dann noch viel später kommt, ist mir bekannt.
Es ist einfach billiger, wenn Schulen die ersten Monate des Schuljahres den Mangel selbst verwalten müssen, sich dann erst um Vertretungen kümmern dürfen, den Stundenplan vielfach anpassen und Klassen nicht teilen, weil Lehrkräfte fehlen.
Aber die neue Landesregierung wird zu Beginn des Schuljahres eine wunderbare statistische Zahl jenseits der 100 veröffentlichen.

sofawolf
5 Jahre zuvor
Antwortet  dickebank

Nein, das weiß ich ziemlich genau, weil sich die betroffenen Kollegen darüber beklagten. Sie hatten Teilzeit für das neue Schuljahr bewilligt bekommen und bekamen das neue, also niedrigere Gehalt ab dem 01.08., obwohl die Ferien noch ein paar Wochen länger dauerten.

Womöglich ist das auch wieder in jedem Bundesland anders. (???)

dickebank
5 Jahre zuvor
Antwortet  sofawolf

Ist in NRW genauso; da kann es passieren, dass aufgrund des rollierenden Ferienbeginnes das Schuljahr zum 27.07. startet, die „neuen“ Lehrkräfte aber erst zum 01.08. anfangen zu arbeiten, da der Vertrag erst zu diesem Zeitpunkt gilt. Ein früherer, freiwilliger Arbeitsbeginn ist aus versicherungsrechtlichen Bestimmungen nicht möglich bzw. statthaft.

Küstenfuchs
5 Jahre zuvor

In Schleswig-Holstein enden die Verträge in aller Regel am 31.7., da dort das Halbjahr endet, und nicht zu Ferienbeginn.

sofawolf
5 Jahre zuvor

Wenn ich das alles so lese, dann ist es also keine „Gemeinheit“, sondern die Regel für alle Lehrkräfte, dass die Verträge vor oder mitten in den Ferien enden. Man „merkt“ es allerdings nur bei denen, die danach (zeitweilig oder ganz) nichts haben (Beschäftigung).

Da muss sich doch eine sinnvolle(re) Regelung finden lassen.

dickebank
5 Jahre zuvor
Antwortet  sofawolf

Es ist die sinnvollste Variante zu einem festgesetzten Datum das vom Kalenderjahr abweichende Schuljahr beginnen zu lassen. Und dieser Termin ist der 01.08. eines Kalenderjahres. Davon unabhängig ist (in NRW) der 01.02. eines Kalenderjahres der Haupteinstellungstermin. Im Gegensatz zu „früher“ gibt es u.a. wegen des verkürzten Vorbereitungsdienstes mittlerweile ja auch viele Zwischentermine für Einstellungen.

Das, was sich die Länder zunutze machten, ist die Urlaubsregelung. Zwar hat jeder den tariflich geregelten Anspruch auf mindestens 28 Urlaubstage bei ganzjähriger Beschäftigung, aber niemand kann über diese Urlaubstage frei verfügen. Sie sind in den unterrichtsfreien Zeiten zu nehmen. Die Länder als Arbeitgeber haben also bei den befristet angestellten Lehrkräften den anteiligen Urlaub in die Herbst-, Weihnachts-, Frühjahrs- oder Osterferien gelegt, so dass am Ende des Schuljahres keine Notwendigkeit zur Weiterbeschäftigung bis zum 31.07. eines Jahres bestand. Das Problem, welches hierdurch bedingt ist, ist die Tatsache, dass ein Anspruch auf ALGI erst durch eine ununterbrochene Beschäftigung nach 12 Kalendermonaten entsteht. Wer also nach 11 Monaten gekündigt wurde, hatte keinen Anspruch auf ALGI, er landete folglich beim ALGII.

Befristet angestellte Lehrkräfte werden auch zukünftig Pech haben, wenn sie eine Lehrkraft, die z.B. 10 Monate Erziehungszeit nimmt, da der Partner (kein Lehrer) die restliche Zeit nimmt, vertreten. Ein solcher Vertrag kann auch nur über 10 Monate geschlossen werden. Glück hat, wer eine Lehrkraft über die Sommerferien vertritt. – Also Beginn der befristeten Stelle am 17.05 eines Jahhres und Ende 10 Monate später am 15.03. des Folgejahres.

Ohne einheitlichen Schuljahresbeginn wäre übrigens ein länderübergreifender Wechsel für beamtete Lehrkräfte kaum möglich.

sofawolf
5 Jahre zuvor
Antwortet  dickebank

ZITAT: „Das Problem, welches hierdurch bedingt ist, ist die Tatsache, dass ein Anspruch auf ALGI erst durch eine ununterbrochene Beschäftigung nach 12 Kalendermonaten entsteht. Wer also nach 11 Monaten gekündigt wurde, hatte keinen Anspruch auf ALGI, er landete folglich beim ALGII.“

Ja, daran hatte ich nicht gedacht. Das trifft allerdings auch auf jeden Berufsanfänger zu, der nach der Ausbildung keinen Job bekommt, oder? Der ist sofort in Hartz IV. 🙁

dickebank
5 Jahre zuvor
Antwortet  sofawolf

Nein, der normale Berufsanfänger hat im Regelfall eine dreijährige Ausbildung hinter sich, während der er eine Ausbildungsvergütung bezogen hat und in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt und somit einen Anspruch auf ALGI erworben hat.

Das Problem der LAA und Referendare für Lehramt ist, dass sie auf Zeit verbeamtet werden. Bei den Juristen ist das in einigen Bundesländern besser geregelt, die werden in ein öffentliches Ausbildungsverhältnis während des Vorbereitungsdienstes auf das zweite StEx angestellt. Sie zahlen bis auf die GRV alle Sozialabgaben und erwerben somit einen Anspruch auf ALGI. Werden sie nicht in den Staatsdienst übernommen, werden sie bei der GRV nachversichert.

Pälzer
5 Jahre zuvor

Gut, dass der bisherige empörend ungerechte Zustand von RLP nun beendet wird.
Nun wünschte man sich noch, die Ämter würden es hinkriegen, rechtzeitig vor Schuljahresende festzumachen, wie es nach den Ferien weitergeht.

Sophie
5 Jahre zuvor

Wer in den Ferien nicht bezahlt wird und es nicht schaft bei 2500 NETTO was beiseite zu legen: In den Krankenhäusern freuen die sich über jeder Hilfskraft. Verbande auffüllen, Essen servieren, Essen abräumen, Patienten evtl von A nach B bringen. Dafür muss man nur lesen und gehen können – meistens nicht mal schreiben. Sonntags hat man immer frei. Lehrer lieben doch die Arbeit mit Menschen.

Palim
5 Jahre zuvor
Antwortet  Sophie

Es geht um „Vertretungslehrkräfte“, die machen die ARBEIT einer Lehrkraft, bekommen aber den LOHN entsprechend der Qualifizierung (begonnenes Päd-Studium, Bachelor-Abschluss oder Master in 1 Fach).

In der Regel ist das weit weniger, denn mit hinreichender Qualifizierung könnten die „Vertretungslehrkräfte ja ins Referendariat oder den Quer- oder Seiteneinstieg gehen und darüber fest angestellt werden.

Aber vielleicht überlegt sich die eine oder andere Vertretungskraft, ob sie den Beruf wechselt und dann das gesamte Jahr über entlohnt wird, statt 3-4 Monate auf dem Trockenen zu sitzen.