News4teachers-Dossier – gratis herunterladbar: „Das Inklusions-Chaos“

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BERLIN. Der Fall ist beispiellos in Deutschland: Eine Schulleiterin, die Direktorin eines Bremer Gymnasiums, verklagt die eigene Dienstherrin, die Schulsenatorin Claudia Bogedan. Grund für die Klage vor dem Verwaltungsgericht der Hansestadt: die Inklusion. Das Gymnasium soll sich für geistig beeinträchtigte Schüler öffnen, die wohl keine Chance haben, das Abitur zu erreichen. Dagegen wehrt sich die Schulleiterin. (News4teachers berichtete.)

Spätestens jetzt wird deutlich, dass es dringend an der Zeit ist, die schulische Inklusion endlich breit in Deutschland zu diskutieren. Tatsächlich wäre eine solche Debatte dringend nötig. Denn: Die zentralen Grundfragen des gemeinsamen Unterrichts von behinderten und nicht-behinderten Schülern sind bis heute ungeklärt. Inwieweit sind die Gymnasien verpflichtet, sich zu beteiligen? Wo sind die Grenzen der Inklusion? Was ist überhaupt das von der Politik anvisierte Ziel – eine Radikal-Inklusion oder eine Inklusion light? Und was davon ist mit der UN-Behindertenrechtskonvention vereinbar? Niemand weiß das so recht. Klar ist nur: So fährt die Inklusion vor die Wand.

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News4teachers hat nun ein Dossier herausgegeben – Titel: „Das Inklusions-Chaos“ –, das die Probleme journalistisch beleuchtet und versucht, Antworten auf offene Fragen zu geben. Uns geht es darum, eine öffentliche Diskussion anzustoßen, die der Inklusion endlich den Rang gibt, der ihr gebührt: Es ist kein exotisches Nischenprojekt, um das es hier geht, sondern die größte Bildungsreform der vergangenen Jahrzehnte. Unser Ansatz ist kritisch, aber konstruktiv. Wir suchen nach Wegen, wie die Inklusion doch noch gelingen kann. Diskutieren Sie mit! ! Das Dossier ist auf netzwerk-lernen.de gratis herunterladbar – hier geht’s hin.

Streitfall Dienstunfähigkeit: Wie Sie als verbeamteter Lehrer Ihr Recht bekommen können

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Aufmerksamer Beobachter
5 Jahre zuvor

Weitere Informationen gibt’s z.B. hier: http://inklusion-als-problem.de/

OMG
5 Jahre zuvor

News4 teachers für das Dossier ein grosses Dankeschön.

emil
5 Jahre zuvor
Antwortet  OMG

Da schließe ich mich an, danke!

OMG
5 Jahre zuvor

Bei einer Dienstversammlung vor einigen Tagen wurde der Fuehrungsriege der Schulen im Bildungsstand Nr. 1 (Hessen ist gemeint, nicht Finnland), dass nicht die Anwesenheit von Sonderpaedagogen in der Regelschule für eine erfolgreiche Inklusion notwendig seien, sondern einzig und allein die Haltung der Regelschullehrkraefte. letztere wurde als Fehlen moniert und die Schulleitungen in die Pflicht genommen.

xxx
5 Jahre zuvor
Antwortet  OMG

Man muss sich an den Kopf fassen, damit er vor lauter Schütteln nicht abfällt. Wegen dieser Haltung der Oberen oberhalb der Schulleitung, die sehr wahrscheinlich noch nie ein Inklusionskind im realen Schulbetrieb erlebt haben, fährt die Inklusion komplett vor die Wand. Darunter leiden so ziemlich alle. Abgesehen davon wird Inklusion per Dienstanweisung durch die Schulleitung nicht besser, sondern führt zu Dienst nach Vorschrift ohne den im Lehrberuf unbedingt erforderlichen Idealismus.

Olivia Gruber
5 Jahre zuvor

Ich bin Mutter von einem Gehbehinderten Sohn (jedoch überdurchschnittlich intelligent), der ein Gymnasium besucht. Da er täglich verschiedene Therapien hat, kann er nicht immer alle Hausaufgaben erledigen. Dafür wird er bestraft: Texte seitenweise abschreiben oder Nachsitzen. Auf diese Weise, versuchen „Pädagogen“ das Kind „zu fördern“ und „das Problem zu lösen“. Sie werden sich freuen, wenn das Kind die Schule wechselt.

Meine Meinung: Fachlehrer in Gymnasien versuchen sich selbst von der Inklusionsaufgaben zu befreien.

F. H.
5 Jahre zuvor
Antwortet  Olivia Gruber

Kann da eine Bescheinigung der Therapeuten über die Therapiezeiten nicht helfen?
Die Inklusion eines gehbehinderten Kindes oder Jugendlichen, noch dazu mit überdurchschnittlicher Intelligenz, kann doch kein Problem für Lehrer, auch Gymnasiallehrer, sein. Sie sprechen dazu noch von allen Fachlehrern Ihres Sohnes und nicht nur von einem.
Ich kann kaum glauben, was Sie da schildern.

realo
5 Jahre zuvor
Antwortet  F. H.

Vielleicht müsste man den Fall mal von der anderen Seite hören. Mich wundert, dass es nicht nur um einen Lehrer geht, sondern „die Fachlehrer“.

@Olivia Gruber
Was haben Sie bisher unternommen außer sich die Meinunung zu bilden: „Fachlehrer in Gymnasien versuchen sich selbst von der Inklusionsaufgaben zu befreien.“?

xxx
5 Jahre zuvor
Antwortet  Olivia Gruber

Ich sehe das auch so wie omg. Wenn die Schulleitung im persönlichen Gespräch das Verhalten der Lehrkräfte bekräftigt, dann dürfte das für ein Gespräch mit der Schulaufsicht reichen. Das kann ich mir aber ehrlich gesagt nicht vorstellen, gerade weil Ihr Sohn, Frau Gruber, kognitiv dem Unterricht problemlos wird folgen können. Besorgen Sie sich vor dem Gespräch mit der Schulleitung die von F. H. angesprochene Bescheinigung.

m. n.
5 Jahre zuvor
Antwortet  Olivia Gruber

@Olivia Gruber
Sie schreiben, Ihr Sohn würde für fehlende Hausaufgaben wegen täglicher Therapien bestraft durch „Texte seitenweise abschreiben oder Nachsitzen“.
„Bestrafung“ passt für mich irgendwie nicht ins Bild, denn Sie können die fehlende Zeit für die Hausaufgaben ja nachweisen. Mein Verstand weigert sich auch zu glauben, dass eine Klassenkonferenz in diesem Fall EINSTIMMIG auf der Erledigung der Hausaufgaben besteht.
Und woher nimmt Ihr Sohn die Zeit für das seitenweise Abschreiben von Texten, wenn es sogar an Zeit für die Hausaufgaben fehlt?

Küstenfuchs
5 Jahre zuvor
Antwortet  Olivia Gruber

@O. Gruber: Für mich sieht das eher danach aus, als ob hier jemand die Gymnasien an einen Pranger stellen möchte: Vollkommen unglaubwürdig! Wenn mir eine Mutter schreibt, ihr Sohn könne aus einem guten Grund die HA nicht anfertigen, muss er bestimmt nicht nachsitzen oder seitenweise Texte abschreiben. Was soll das denn bringen?
Für mich gleicht dieser Beitrag eher „alternativen Fakten“ von D. Trump!

Palim
5 Jahre zuvor
Antwortet  Küstenfuchs

Sie erwarten, dass Ihre Äußerungen als glaubwürdig eingeschätzt werden?
Mit welchem Recht stellen Sie jemanden bloß, der mit beeinträchtigtem Kind für Inklusion eintritt, hier aber Grenzen erfährt.

Es gibt doch mehr Eltern, die sich für ihre Kinder stark machen und die mit Bedingungen in den Schulen nicht zufrieden sind.
Auch xxx schreibt weiter unten:
„Eine Reduzierung der Anforderungen für Ihren Sohn werden Sie damit wahrscheinlich nicht erreichen (wäre auch pädagogisch falsch sowohl Ihrem Sohn als auch den Mitschülern gegenüber), aber zumindest das Nachsitzen und die Strafaufgaben könnten dadurch abgewendet werden.“

Mein Ratschlag wäre, einen Nachteilsausgleich zu beantragen, dazu hatte ich schon etwas geschrieben und setze weiter unten noch etwas dazu.

Küstenfuchs
5 Jahre zuvor
Antwortet  Palim

Weil jede normale Schule insbesondere bei körperlich behinderten Kinder SELBSTVERSTÄNDLICH mit Nachteilsausgleich arbeitet, ob nun mit oder ohne Antrag. Das ist für mich auch als Gymnasiallehrer völlig normal und tägliches Geschäft. Daher passt einfach irgendwas an der Geschichte nicht.

Palim
5 Jahre zuvor
Antwortet  Küstenfuchs

So selbstverständlich, wie es Ihnen erscheint, ist das leider nicht bundesweit.
Wenn SL den Eltern sagen: „Das gibt es hier nicht!“ und Eltern sich nicht trauen, darum zu bitten, sondern klein bei geben, ist das nicht an der Tagesordnung.
Auch sind die Vorgaben dafür in den Bundesländern unterschiedlich … und unterschiedlich schwammig.

Reni
5 Jahre zuvor
Antwortet  Palim

Mit Verlaub, Palim, die Geschichte von Frau G. ist doch mehr als spanisch. Und kommt Ihnen die Dame etwa schüchtern vor, so als traute sie sich nicht um etwas zu bitten? In ihrem letzten Kommentar ganz unten schreibt sie: „… und ich werde gegen Lehrer konsequent vorgehen.“
Ich sehe das genauso wie Küstenfuchs. Hier will jemand die Gymnasiallehrer als faul, herzlos und ignorant darstellen.
Nur ist die Geschichte so unglaubwürdig, dass der Schuss nach hinten losgehen muss und wahrscheinlich nicht nur ich mich frage, wer und warum wohl das Interesse hat, so blind und fern jeder Treffsicherheit durch Realitätskenntnis auf die Gymnasien und die Lehrer dort zu schießen.
Gleichwohl scheinen Sie die Kommentare von Frau G. und deren Glaubwürdigkeit unterstützen zu wollen, was mich (ehrlich gesagt) nicht wenig wundert.

Palim
5 Jahre zuvor
Antwortet  Reni

Waren Sie dabei?
Warum muss man jemanden der Lüge bezichtigen, wenn einem die Aussage nicht gefällt?
Wenn es bei Ihnen an der Schule so gut läuft mit den Nachteilsausgleichen und der Teilhabe, dann können Ihre SuS und deren Eltern sich glücklich schätzen. Das bedeutet aber nicht, dass es überall gleich gut ist und gleich gut umgesetzt wird.
Es gibt Lehrkräfte, die sagen, dass Sie vieles gesehen und in die Richtung der Inklusion umgesetzt haben, es gibt andere, die gerade am Anfang stehen, weil das erste Kind mit zusätzlichem Bedarf an der Schule ist und bleiben soll, je nach Einzugsgebiet oder Bundesland.
Es gibt kritische Stimmen zum Nachteilsausgleich bei LRS oder Dyskalkulie, ob die Störung erkannt, erworben, erlernt und der Ausgleich gerechtfertigt ist, ebenso sicherlich auch bei anderen Beeinträchtigungen. Bei jedem Ausgleich wird es zu einem Abwägen kommen, welche Möglichkeiten und Maßnahmen sinnvoll sind und die Frage der Neider kann im Raum stehen, warum das beeinträchtigte Kind andere Aufgaben erhält und ob dies angemessen ist.
Dass auch ein Nachteilsausgleich kein Wunschkonzert für Eltern ist, hatte ich in diesem Zusammenhang schon geschrieben. Dass sich Eltern als Anwalt Ihres Kindes sehen, finde ich natürlich, wobei man dies unterschiedlich auffassen und ausführen kann.

Sabine
5 Jahre zuvor
Antwortet  Reni

Sie stellen die rhetorische Frage: „Warum muss man jemanden der Lüge bezichtigen, wenn einem die Aussage nicht gefällt?“

Hätten Frau Grubers Aussagen gezielt Grundschulen und deren Lehrer betroffen, würden Sie dann auch so großen Wert darauf legen, dass sie trotz erheblicher Ungereimtheiten von den Lesern hier als zutreffend angesehen werden?
Im Übrigen wurde der Begriff „Lüge“ von Reni nicht verwendet. Sie sprach von „unglaubwürdig“.
Meine rhetorische Rückfrage: Verlangen Sie im Ernst, dass ich alles glaube, was mir jemand erzählt, auch wenn sich berechtigte Zweifel geradezu aufdrängen?
Eltern wünschte ich z. B. manchmal, dass sie nicht alles blind glauben, was ihre Kinder zu Hause erzählen, und auch fähig sind zu sagen: „So, wie mein Kind mir die Geschichte erzählt, kann sie nicht ganz stimmen. Da fehlt doch einiges.“

Palim
5 Jahre zuvor
Antwortet  Reni

Die Aussage von Kindern und betroffenen Erwachsenen miteinander aufzuwiegen, finde ich unglücklich.
Auf eine Wortklauberei zwischen „unglaubwürdig“, „spanisch“, „ungereimt“, „konstruiert“ oder „gelogen“ kann ich verzichten, das führt hier nicht weiter.

Wenn Ihre Realtität eine andere ist und sie die Inklusion herausragend meistern, können Sie das ja darstellen. Um so besser für alle weiteren SuS, die Ihre Schulen mit besonderen Bedarfen besuchen werden und entsprechend ihrer Fähigkeiten gefordert und gefördert werden oder entsprechende Nachteilsausgleiche erhalten.

Ansonsten ist es möglich, Fragen zu stellen, wenn etwas ungereimt oder unklar erscheint. Auch ich hätte einige, finde aber, dass dieses Forum keines ist, in dem man persönliche Einzelfälle ausbreiten sollte.

Und es ist möglich, allgemeine Hinweise zu geben. Wo sind Ihre?
Verweise auf Nachteilsausgleich, Schulpsychologe oder Förderschullehrkraft mit entsprechendem Schwerpunkt finde ich dienlich. Mit diesen gemeinsam lässt sich sicherlich auch ausloten, was an der betreffenden Schule möglich ist, was sein sollte und was nicht umgesetzt werden kann oder darf.

Sabine
5 Jahre zuvor
Antwortet  Reni

Was soll Ihre Antwort, Palim?
Allein dieser Satz ist völlig daneben: „Wenn Ihre Realtität eine andere ist und sie die Inklusion herausragend meistern, können Sie das ja darstellen.“
Wo habe und hätte ich mich denn je als Inklusionsmeisterin dargestellt? Als erklärte Nichtbefürworterin der Inklusion fehlt mir dazu jegliche Grundvoraussetzung.
Auf Weiteres, was Sie so wohlgefällig schreiben, habe ich keine Lust mehr einzugehen.
Befürworten Sie nur weiter die Inklusion und unterstützen Sie auch weiter Stimmen, die Gymnasien als hartnäckigstes Bollwerk gegen deren radikale Form kritisieren.
Alles ist in Ordnung und sei Ihnen unbenommen, solange Sie nicht unseriös werden und Aussagen von Meinungsgegnern verdrehen, ihnen falsche Aussagen oder Selbstdarstellungen unterschieben und fragwürdige Stimmen unterstützen, wenn sie sich denn nur gegen die Gymnasien und deren Lehrer richten.

sofawolf
5 Jahre zuvor
Antwortet  Reni

Aussagen zu verdrehen und bis zur Unkenntlichkeit zu verfälschen, ist leider Gottes typisch für Palims Argumentationsversuche. Unklar ist nur, ob das Methode ist oder Unvermögen. Das frage ich mich immer noch.

omg
5 Jahre zuvor

Ein Gespräch mit der Schuleitung wird helfen bzw. muss helfen. Eine Bescheinigung des Therapeuten, der Krankenkasse usw hilft sicher, eine Hilfeplangespräch mit Jugendamt, Schule und ELtern ganz sicher!
Bitte nicht die Geduld verlieren und dran bleiben!

Olivia Gruber
5 Jahre zuvor

@F. H., omg, xxx
Das Gespräch mit Schulleitung bringt nichts.
Die Rektorin ist der Meinung, dass die Hausaufgaben zum Anforderungsprofil eines Gymnasiums gehören und ein behindertes Kind nicht davon befreit werden darf.
Klassenkonferenz hat sich der Meinung einstimmig angeschlossen.

In einer Schule mit über 1100 Schüler herrscht Routine. Dort will niemand ein Kind individuell fördern.

Palim
5 Jahre zuvor
Antwortet  Olivia Gruber

Dieser Beitrag passt zum Beitrag von Herrn Wocken, in dem es um die Legitimation von Inklusion – allerdings bei GE-Schülern – am Gymnasium geht.
Da ist die Rede von „die schulartspezifischen Voraussetzungen“, die alle SuS erbringen sollen, wenn sie bestimmte Schulformen besuchen. Diese wurden von diesem Schüler erbracht.

Aber es werden auch „schulartspezifische Anforderungen“ (ich nenne es mal so) gestellt und Leistungen erwartet – von allen.
Ein Nachteilsausgleich wird von der Klassenkonferenz gesetzt. Man hat keinen Anspruch darauf.

Es sind diese alltäglichen Grenzen, die es Kindern und Eltern schwer machen, die Inklusion wünschen – selbst bei zielgleicher Beschulung.
Und es sind mangelhafte und schwammige Erlasse und eine Inklusion auf dem Papier, die ohne weitere Unterstützung im Alltag der Schulen umgesetzt werden soll, die Lehrkräfte an ihre Grenzen bringt.

xxx
5 Jahre zuvor
Antwortet  Palim

Bei einer rein körperlichen Behinderung ohne kognitive Einschränkung gibt es aus meiner Sicht nicht viel zu inkludieren, außer der Sicherstellung, dass der Schüler den verpassten Stoff nacharbeiten kann. Dazu genügt es rein formal, die Aufgaben zur Verfügung zu stellen. Bei Klassenarbeiten gibt es ggf. Nachschreibtermine. Solange die maximal zulässige Anzahl Fehlstunden nicht erreicht wird, braucht es nicht viel mehr, sogar ein Nachteilsausgleich ist wohl mit Ausnahme von Sport nicht erforderlich.

Palim
5 Jahre zuvor
Antwortet  xxx

Ihre Vorstellung von Körperbehinderung scheint mir eingeschränkt.
Da geht es nicht allein um Kinder im Rollstuhl.
Was wäre mit einem blitzgescheiten Kind, das mit den eigenen Händen nicht schreiben kann?
Nachteilsausgleiche sollen den NACHTEIL AUSGLEICHEN, den das betroffene Kind durch die Behinderung hat. Das kann auch zu anderen Aufgaben oder anderen Bedingungen führen, dennoch wird von „zielgleich“ gesprochen.

xxx
5 Jahre zuvor
Antwortet  Palim

Bei Frau Gruber ging es um eine Gehbehinderung. Mit „rein körperlich“ meinte ich, dass ihr Sohn außer der Gehbehinderung keine weiteren Einschränkungen hat. Insbesondere kann es genauso gut schreiben wie nichtbehinderte Kinder auch.

xxx
5 Jahre zuvor
Antwortet  Olivia Gruber

Natürlich gehören Hausaufgaben zum Anforderungsprofil eines Gymnasiums und natürlich muss jeder warum auch immer verpasste Unterrichtsstoff nachgeholt werden. Zudem kann Ihr Sohn bei Abwesenheit auch keine sonstige Mitarbeit zeigen. Ich würde aber trotzdem mal mit der Therapiebescheinigung zur Schulleitung gehen. Eine Reduzierung der Anforderungen für Ihren Sohn werden Sie damit wahrscheinlich nicht erreichen (wäre auch pädagogisch falsch sowohl Ihrem Sohn als auch den Mitschülern gegenüber), aber zumindest das Nachsitzen und die Strafaufgaben könnten dadurch abgewendet werden. Mit Empathie hat das Verhalten der Schulleitung aber wirklich nichts zu tun.

Nur aus Interesse: Wie geht die Schulleitung mit den LRS-Fällen um? Falls die bei Bescheinigung einen Freifahrtschein für Rechtschreibung bekommen, wäre es nur konsequent, wenn Sie für Ihren Sohn aufgrund der Therapiebescheinigung die Nacharbeit des Unterrichtsstoffes in Eigenverantwortung übernehmen.

Olivia Gruber
5 Jahre zuvor

@xxx
Gehören wirklich Hausaufgaben zum Anforderungsprofil eines Gymnasiums? Bedeutet das, dass alle Schüller die Aufgabe 6 auf der Seite 78 am 11.05.2018 machen müssen? Wo ist Platz für Individualisierung und Differenzierung? Warum soll mein Kind Mathe Zuhause üben, wenn er ohne diese Übung gute Noten schreibt?

Er muss die Zeit effektiv nutzen. Er braucht z.B. Zeit um die Rechtschreibung zu üben. Diese wird im Unterricht kaum geübt nur zwei mal im Jahr geprüft. Er ist in der Lage auch in Deutsch gute Note zu erreichen, wenn er Diktate besser schreibt.

Eigenverantwortung? Ja gerne, habe ich vor einigen Jahren bereits übernommen. (In der GS war nicht besser. ) Es gibt so viel Zeit, wie es gibt. Wenn es zu viel ist, muss ich als Mutter dem Kind sagen: „Es langt für heute“. Nun, das sollte nicht dem Zufall überlassen werden. Ich glaube, die Lehrkräfte sollen in solchen Fällen die Hausaufgaben im voraus sinnvoll reduzieren.

xxx
5 Jahre zuvor
Antwortet  Olivia Gruber

Die meisten Schüler brauchen Hausaufgaben, wenn ihr Sohn die nicht gemachten Aufgaben trotzdem frei vorrechnen kann, dann gehört er zu den Ausnahmen. Seien Sie sich aber bewusst, dass sich das sehr wahrscheinlich ab klasse 7 oder 8 ändern wird, weil dann das Niveau massiv anziehen wird. Klasse 5/6 ist noch harmlos.

Palim
5 Jahre zuvor
Antwortet  Olivia Gruber

Ich hatte schon zum Nachteilsausgleich geschrieben.

Dazu kann man sich von einer Förderschullehrkraft oder einer Schulpsychologin beraten lassen. Informationen bekommt man womöglich auch bei der zuständigen Dezernentin.
Der Nachteilsausgleich gleicht die Benachteiligung aus. Das kann auch zu reduzierten oder anderen Anforderungen führen, selbst wenn andere SuS diese erfüllen müssen. Die anderen Schüler sind dabei aber frei von Beeinträchtigungen.

Allerdings ist ein Nachteilsausgleich kein Wunschkonzert. Man kann sich nicht als Mutter wünschen, welche Aufgabe erledigt wird und welche nicht. Letztlich bleibt die Verantwortung bei der Lehrkraft, die die Aufgaben so auswählt, dass über Übung, Hausaufgaben und Unterricht der Lernerfolg ersichtlich werden kann.
Dazu gehört z.B. auch, dass gute Schüler Basisaufgaben bearbeiten, um Grundlegendes nachzuweisen oder Aufgabenformate sicher zu kennen, denn bei einer Klassenarbeit muss dies nachzuweisen sein.
Gerade in dieser Hinsicht ist die Beratung womöglich hilfreich, da eine Förderschullehrkraft mit dem Schwerpunkt Körperlich-motorische Entwicklung hiermit häufiger Kontakt hat und womöglich Muster oder Vorschläge unterbreiten kann.

Küstenfuchs
5 Jahre zuvor
Antwortet  Olivia Gruber

Sollte die Geschichte stimmen, haben wir hier offenbar die überehrgeizige Helikoper-Mutter, die natürlich viel besser als alle Profis=Lehrer weiß, was ihr Kind nun genau üben muss und die alles tut, damit „wir“ eine bessere Note bekommen. Dabei ist die Note in Klasse 5 oder 6 völlig egal für die spätere Schulkarriere, solange sie nur weit genug von einer 5 entfernt ist.

Aber dafür tyrannisiert sie die Lehrer mit ihrem Pseudo-Wissen über das Lernen, pöbelt wie oben gesehen pauschal gegen ganze Lehrergruppen („Fachlehrer in Gymnasien versuchen sich selbst von der Inklusionsaufgaben zu befreien“) und es ist ihr völlig egal, ob ihr Kind darunter leidet, weil sie ja einen gerechten Kampf kämpft.

Ich habe in meiner 20-jährigen Zeit an der Schule Kinder mit körperlichen Behinderungen aller Art unterrichtet und ich vermute, dass auch an allen anderen Gymnasien dies kein Problem darstellt. Wenn aber (Helikopter-)Eltern glauben, alles besser zu wissen, hat man irgendwann keine Lust mehr, auf den Unfug einzugehen. Einfach, weil man es denen nie Recht machen kann, egal was man macht. Das trifft auf Eltern von behinderten und nicht behinderten Schülern zu. Daher hat die Rektorin auch kaum einen Grund, eine andere als die getroffene Entscheidung zu treffen. Erstaunlicherweise war es an der Grundschule laut Frau G. nicht viel besser. Liegt es möglicherweise doch nicht an den (Gymnasial-)Lehrern?

Olivia Gruber
5 Jahre zuvor

@Küstenfuchs
Offenbar haben wir hier eine/einen Lehrer/-in , die/der Kritik schlecht vertragen kann.

Sie lassen außer Betracht, dass diese Strafarbeiten sind unverhältnismäßig und in dem Fall zweckwidrig. Davon abgesehen ist ein Automatismus rechtswidrig.

Die Grundschule hat die Empfehlungen von Experten (Ärzten, Pädagogen und Psychologen) erst unter den Druck des Schulamtes umgesetzt. Ich habe die Beschwerde geführt, weil in der 3. Klasse die Schule immer noch kein NTA beschlossen hat.

Das Gymnasium hat alle Maßnahme abgelehnt, die etwas Aufwand bedeutet. Die Beschwerde läuft.

Sind Sie immer noch der Meinung, dass die Lehrer ein Art von Übermenschen sind? Immer Alles richtig machen und wann was schief läuft schuldig sind (Helikopter-)Elter, (Inklusion-)Kinder und die/der Minister/-in.

Die Fachlehrer sind der Meinung, die Inklusionsaufgabe sollen Sonderpädagogen erledigen, am besten in den Gemeinschaftsschulen. Die Gymnasial-Lehrer waren überwiegend immer gegen Inklusion. Bremer Gymnasium ist hier keine Ausnahme.

m. n.
5 Jahre zuvor
Antwortet  Olivia Gruber

„Offenbar haben wir hier eine Mutter, die Kritik schlecht vertragen kann“ und Fehler nur auf der Lehrerseite sieht, könnte man auch Ihnen entgegenhalten, Frau Gruber.

xxx
5 Jahre zuvor
Antwortet  Olivia Gruber

Die Gymnasiallehrer sind aus gutem Grund gegen die Form der Inklusion, wie sie durchgedrückt werden soll, nämlich dass auch Schüler das Gymnasium besuchen sollen, die dessen ursächliches Ziel, nämlich das Abitur, niemals werden schaffen können. Kinder derselben Leistungsfähigkeit, aber ohne Behinderung, wären aus demselben Grund niemals dort angenommen worden.

In Ihrem Fall, Frau Gruber, ist das Ihrer Aussage nach anders, weil Ihr Sohn wohl doch vom Kopf her die gymnasiale Eignung habe soll. Bedenken Sie aber bitte auch, dass es aus einem Wald herausschallt, wie hineingebrüllt wird.

ysnp
5 Jahre zuvor
Antwortet  Olivia Gruber

Was mir aus den Ausführungen immer noch nicht klar ist, ist, um welche Art von Nachteilsausgleich es gehen soll. Braucht man bei einer Gehbehinderung einen Nachteilsausgleich? Mir fällt da nur der Sport ein, denn da kann man die geforderten Leistungen nicht erbringen.
In den anderen Fächern kann ich mir das schwer vorstellen, es sei denn, das Kind ist noch anders körperlich beeinträchtigt, z.B. schreibt langsamer – dann benötigt es einen Zeitzuschlag z.B.

realo
5 Jahre zuvor

@Olivia Gruber
Beim Nachlesen des Diskussionsverlaufs sind mir einige Ungereimtheiten Ihrerseits aufgefallen. Mein Verstand weigert sich einfach zu glauben, dass Ihr angeblich hochbegabter, aber gehbehinderter Sohn nur wegen fehlender Hausaufgaben durch fehlende Zeit wegen nachmittäglicher Therapien von den Lehrern zu Strafarbeiten verdonnert wird. Die Darstellung Ihrer Probleme mit dem Gymnasium kommt mir, mit Verlaub, verkürzt und nicht ganz aufrichtig vor.
Ich kann mir keinen einzigen Lehrer, geschweige denn gleich mehrere, vorstellen, die bei einem hochbegabten, guten Schüler auf der Erledigung der Hausaufgaben bestehen, wenn dieser durch nachweisbare therapeutische Maßnahmen fehlende Zeit nachweisen kann. Jeder Lehrer ist so dankbar für jeden guten und lernbereiten Schüler, dass für mich völlig unglaubwürdig ist, was Sie hier gegen die Gymnasiallehrer vorbringen.
Ich stimme deswegen Küstenfuchs in seiner Einschätzung zu: „Für mich sieht das eher danach aus, als ob hier jemand die Gymnasien an einen Pranger stellen möchte.“

Reni
5 Jahre zuvor
Antwortet  realo

@Olivia Gruber
Mir kommt es auch so vor, als fehle Wesentliches bei der Gymnasialgeschichte Ihres Sohnes, Frau Gruber. So wie Sie die Dinge schildern, können diese nicht der Realität entsprechen.
Z.B. frage ich mich, warum Ihr zwar gehbehinderter, aber geistig hochbegabter und scheinbar auch lernbereiter Sohn nach Lehrermeinung ohne Sonderpädagogen nicht inkludiert werden kann.
Eine so relativ leichte Körperbehinderung stellt erfahrungsgemäß kein nennenswertes Hindernis dar. Kinder mit Körperbehinderungen besuchen seit eh und je Gymnasien. Das war und ist selbstverständlich und bedurfte auch nie eines Inklusionsgesetzes.
Sie schreiben: „Das Gymnasium hat alle Maßnahmen abgelehnt, die etwas Aufwand bedeuten.“ Welche sollten das denn sein? Können Sie da nicht mal genauer werden?
Es ist schade, dass ich und andere Leser den Eindruck haben, Sie wollten hier mit der fragwürdigen Empörungsgeschichte einer betroffenen Mutter nur Stimmung gegen die Gymnasien machen.
Wozu eigentlich?

sofawolf
5 Jahre zuvor
Antwortet  Reni

Ich finde es ok, wenn Frau Gruber ihre Meinung zu ihren Erfahrungen mit einem Gymnasium schreibt. Es wurde schon so oft geklagt, dass es hier immer nur um die Grundschullehrer geht. Nun denn, nun sind mal die Gyms an der Reihe.

Man kann ja darüber reden. Man kann ja nachfragen. Man kann ja letztlich anderer Meinung sein und bleiben.

Olivia Gruber
5 Jahre zuvor

Pranger? Es gibt im Internet viele andere Seiten, die zu diesem Zweck besser geeignet sind. Diese Verschwörungstheorie haben Sei nicht wirklich durchgedacht. Ich bedanke mich jedoch für Ihre Beiträge. Es ist letztendlich egal, ob Sie glauben oder nicht. Diese Situation solle nicht passieren und ich werde gegen Lehrer konsequent vorgehen.

Kritik? Weil ich was negatives über Lehrer geschrieben habe? Juckt mich gar nicht.
Schämen sollten sich:
a) Lehrer, die meinen Sohn bestrafen,
b) Lehrer, die das sehen und schweigen,
c) und alle Andere, die Pauschal sagen: „Helikoptermutter“ nur in Name der beruflichen Solidarität.

sofawolf
5 Jahre zuvor
Antwortet  Olivia Gruber

Ich habe vor allem Ihren ersten Beitrag gelesen und die anderen dann alle überflogen. Sie schrieben (Zitat): „Da er täglich verschiedene Therapien hat, kann er nicht immer alle Hausaufgaben erledigen. Dafür wird er bestraft: Texte seitenweise abschreiben oder Nachsitzen.“

Wir sind ja hier anonym. Ich sage Ihnen ehrlich, ich würde es auch nicht so einfach akzeptieren, dass jemand keine Hausaufgaben macht. An dieser Stelle war der Grund, dass das Kind zur Reha geht, weiter unten hieß es, wozu solle er sie machen, er könne ja alles. Hausaufgaben betrachte ich als Arbeitsanweisung des Lehrers. Sie sind zu erledigen. (Auch wenn ich selbst eher wenig HA gebe.) Es muss schon sehr wichtige und trifftige Gründe geben, dass ich davon absehe. In der Regel erwarte ich aber, dass sie nachgereicht werden. Viele andere Kinder haben auch alle möglichen anderen Termine am Nachmittag. HA müssen sie trotzdem machen. Natürlich machen sie sie deshalb noch lange nicht. Dann reagiere ich wie viele andere mit Sanktionen. Ja, ich spreche das mal so aus: Wo kommen wir denn hin, wenn jeder nur macht, was er will ?! Das sehen Eltern leider zu wenig. Sie sehen immer nur sich und ihr Kind. Wir Lehrer sehen aber alle; müssen alle im Blick haben. Was ich dem einen Kind gestatte, muss ich ja dem anderen auch zubilligen. Ausnahmen kann es nur aus sehr trifftigen Gründen geben (Nachteilsausgleich z.B., also immer „irgendwie ärztlich“) Aber nochmal zurück zur Reha. Warum soll man keine HA machen können, wenn man nachmittags zur Reha geht? Dauert die denn so viele Stunden, dass man danach nur noch Abendbrot essen kann und ins Bett geht? (Da fehlen mir jetzt viele Detailinformationen, um mir ein abschließendes Urteil zu bilden.)

Wovon ich nichts halte, das sage ich ebenso ehrlich, ist seitenlanges Abschreiben von Texten. Was üblich ist, ist auch bei uns, dass u.U. Hausaufgaben, wenn sie zu Hause wiederholt nicht erledigt werden, dann mal in der Schule nachgearbeitet werden müssen, WEIL es zu Hause nicht geschieht. Das ist vermutlich das, was sich hinter „Nachsitzen“ verbirgt?!?

Es scheint mir hier – mit Verlaub -, dass die Zusammenarbeit Elternhaus-Schule nicht klappt, will sagen, die Lehrer finden in Ihnen keine Unterstützung, so müssen sie sich selber helfen (nacharbeiten lassen). Das ist schade. Leider scheinen Sie dieser „Elterntyp“ zu sein, der alles zu entschuldigen weiß, was sein Kind macht (aber auch dazu weiß ich zu wenig über den konkreten Fall, deshalb schreibe ich, es scheint so!). Hubschraubermutter? Ja, kann sein, aber dazu kenne ich Sie zu wenig.

ysnp
5 Jahre zuvor
Antwortet  sofawolf

In unserem Schulsystem sind zudem Hausaufgaben vorgesehen und sogar per Schulgesetz geregelt, denn wir haben Halbtagesschulen im Gegensatz zu vielen anderen Ländern. Diese Zeit braucht es um den Stoff zumindest standardmäßig einzuüben. Die reine Unterrichtszeit reicht dafür nicht aus. Es sei denn, das Kind ist in einer Ganztagesklasse, dann ist das mit den Hausaufgaben sozusagen abgedeckt, weil die Übungszeiten dort mit drin sind.

Küstenfuchs
5 Jahre zuvor
Antwortet  ysnp

Hier geht es zudem darum, dass Mutti bestimmen möchte, welche Hausaufgaben das Kind macht und ob es nicht lieber keine Matheaufgaben macht, sondern dafür lieber Rechtschreibung übt, weil Mutti entscheidet, dass ihr Kind das nun gerade dringender braucht. Dummerweise sind die Lehrer alles stocksteife, faule und ingnorante Idioten, sowohl die Grundschullehrer als auch die Gymnasiallehrer als auch die Schulleiter, die das arme behinderte Kind misshandeln.

Alphabeta
5 Jahre zuvor

Auch ich kann mich nur der Meinung anschließen, dass Sie eine sehr verdrehte Wahrheit verzapfen, Frau Gruber. Sie schreiben, ihr Sohn habe täglich mehrere Therapien aufgrund seiner Gehbehinderung. Das ist doch sehr suspekt, erstens ist mir nicht klar, was es bei einer Gehbehinderung groß zu therapieren gibt, und zweitens, wenn, dann doch nicht in diesem Maße. Ich kenne relativ viele Menschen auch mit sehr schweren Behinderungen, keiner von ihnen hat Therapiestunden in dieser Menge von mehrmals (!) täglich. Da ich die Behinderung Ihres Sohnes nicht kenne, kann ich das natürlich aber nicht richtig beurteilen.
Zudem kenne ich auch keinen Lehrer, keine Lehrerin, der/die in so einem Fall Sanktionen wegen -aufgrund nicht selbst verschuldeten Zeitmangels- nicht erledigten Hausaufgaben verhängen würde. Und ich bin selbst Schülerin auf einem Gymnasium. Keine unserer Lehrkräfte würde das im Wissen über die Lage ihres Sohnes tun, da bin ich mir sehr sicher. Tatsächlich sind unsere Lehrer/-innen von wenigen Ausnahmen abgesehen immer sehr bemüht, uns den Unterrichtsstoff anschaulich, abwechslungsreich und spannend nahezubringen, uns fair und respektvoll zu begegnen und mit uns statt gegen uns zu arbeiten!
Ich bin mir sicher, dass wenn die Lehrkräfte Ihres Sohnes über dessen Lage (ob sie nun realistisch dargestellt ist oder nicht) aufgeklärt sind, sie nicht solche Sanktionen verhängen.
Und Ihr Sohn, der ja min. 10 Jahre alt sein muss, sollte auch befähigt sein, solche Dinge selbst im Gespräch mit den Lehrkräften zu klären. Wenn nicht, haben Sie mit der Erziehung inpunkto Selbstständigkeit wohl irgendetwas falsch gemacht…
Was Sie betreiben, ist massives, anonymes Lehrer-Bashing. Das ist feige und respektlos. Der Job als Lehrkraft ist sicher kein leichter, und die Personen, die ihn ausüben, halte ich auch zu 90% für sehr fähig und motiviert. Ich muss jetzt an dieser Stelle mal deutsche Lehrer loben. Ich hatte die Möglichkeit, Schule in Frankreich kennenzulernen, und ich kann nur sagen, Unterricht in Deutschland ist verglichen damit wirklich angenehm, strukturiert und produktiv.
Ich bin NICHT der Meinung, dass das deutsche, sehr differenzierte Schulsystem perfekt ist, es gibt vieles zu verbessern etc., doch eines bekommen wir in Deutschland hin: Qualifizierte, motivierte und oft wirklich gute Lehrer an den Start zu bringen. Danke an Sie, liebe Lehrer/-innen. Das muss hier einfach mal gesagt werden.