Dauer-Aufreger: Angestellte Lehrer bekommen 500 Euro netto (!) im Monat weniger als ihre verbeamteten Kollegen

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Angestellte Lehrer bekommen nach Angaben von Interessensvertretern mehrere Hundert Euro netto weniger Gehalt im Monat als ihre verbeamteten Kollegen.

Volle Stelle, weniger Gehalt: Angestellte Leher fühlen sich benachteiligt. Foto: Shutterstock

Laut einer aktuellen Studie im Auftrag der Schutzgemeinschaft angestellter Lehrer und Lehrerinnen NRW (SchaLL.NRW) summieren sich die Unterschiede während des Berufslebens und im Ruhestand auf bis zu 275.000 Euro netto. Angestellte Lehrer bekämen im Monat mindestens rund 500 Euro weniger als Beamte, sagte der Landesvorsitzende des Berufsverbands, Ralf E. Heinrich, bei der Vorstellung der Studie. Alles in allem sei das ein großer Batzen. „Die aus dem Vergleich errechneten Verluste aller ca. 40.000 in NRW angestellten Lehrkräfte summieren sich allein in den kommenden 25 Jahren auf ca. 6 Milliarden Euro netto (ohne Berücksichtigung der zusätzlichen Benachteiligungen im Rentenalter) – ein echtes Sonderopfer aller angestellten Lehrerinnen und Lehrer nach den bereits seit Jahrzehnten geleisteten Sonderopfern in Milliardenhöhe“, so heißt es in dem Papier.

Tatsächlich müssten auch im Ruhestand noch angestellte Lehrerinnen und Lehrer Nachteile gegenüber ihren verbeamteten Kollegen hinnehmen. „Ein Vergleich der Renten mit den Pensionen zeigt, dass die Beamten wiederum höhere Bruttozahlungen beziehen“, so heißt es in dem Gutachten, das in Modellrechnungen auf Unterschiede zwischen 2.500 und 3.600 Euro im Jahr kommt.

Auch die GEW hält die Unterscheidung zwischen Angestellen und Beamten im Lehrerberuf für ungerechtfertigt und bestätigt monatliche Gehaltsunterschiede zwischen 400 und 500 Euro. «Das ist ein Ärgernis seit ewigen Zeiten», sagte der nordrhein-westfälische GEW-Sprecher Berthold Paschert auf Anfrage. Denn die Lehrer hätten eine gleichlange und gleichwertige Ausbildung und machten denselben Job.

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«Wir haben seit Jahrzehnten eine Zweiklassengesellschaft in allen Lehrerzimmern und allen Schulen in Nordrhein-Westfalen», sagte SchaLL.NRW-Vorstandsmitglied Stefan Nierfeld. Der Berufsverband fordert ein Einkommensgleichstellungsgesetz – mindestens aber 1.000 Euro brutto mehr im Monat für angestellte Lehrer als bisher.

Nach Angaben des Berufsverbandes sind in NRW rund 40.000 der insgesamt 160.000 Lehrer angestellt. Die Forderung von 1.000 Euro mehr Gehalt würde jährlich also mindestens 480 Millionen Euro extra kosten. Bundesweit sind von den rund 800.000 Lehrern in Deutschland 200.000 angestellt. Eine finanzielle Gleichstellung schlüge also mit rund 2,5 Milliarden Euro im Jahr zu Buche. News4teachers / mit Material der dpa

Hier geht es zu dem Gutachten von SchaLL.NRW.

Angestellte Lehrer: 230.000 Euro weniger als verbeamtete Kollegen – netto

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Invictus
5 Jahre zuvor

Könnte man machen, aber was noch nicht bedacht wurde, sind die weiteren Folgekosten. Ärzte und Psychotherapeuten werden ähnlich bezahlt und die würden mit Sicherheit nicht stumm zusehen, wie Angestellte im Bildungssektor auf einmal 1000€ brutto mehr verdienen würden als sie. Gut, das ändert jetzt nichts daran, dass ein vergleichbares Nettogehalt bei gleicher Qualifikation fair wäre.

Henza
5 Jahre zuvor

Oberflächlich betrachtet mag das so sein. Schaut man genauer hin, muss der verbeamtete Kollege von diesen 500 € plus, auch noch seine Kranken- & Pflegeversicherung bezahlen. Wenn dieser noch verheiratet ist und die Ehegattin nicht mitversichert wird in der PKV, dann gute Nacht. Dann gehen die 500 € alleine für die gesetzliche Krankenversicherung schon drauf (eigene Erfahrung). Mit den sonstigen Kosten auf denen ich immer wieder sitzen bleibe, sind die 500 € ein Witz (z.B. Kostendämpfungspauschale Beihilfe, usw.).
Bei der Rechnung muss man schon genauer hinschauen.

Invictus
5 Jahre zuvor

Ich habe das mal anhand meiner Unterlagen überprüft. Mit E13/2 hatte ich bei 25 Stunden ein Nettogehalt von 2200 und mit A13/2 bekomme ich 3257 überwiesen. Natürlich gehen davon noch knapp 300 an die PKV, aber tauschen möchte ich trotzdem nicht; diesen Unterschied gleicht auch die Kostendämpfungspauschale von 300€ im Jahr nicht mehr aus.

sofawolf
5 Jahre zuvor
Antwortet  Invictus

@ Invictus,

und sind die 3257,- nun netto oder brutto? Oder gibt es das bei Beamten nicht?

Man kann doch nicht das Netto der Angestellten mit dem Brutto der Beamten vergleichen.

Invictus
5 Jahre zuvor
Antwortet  sofawolf

Das waren beides Nettolöhne bzw. das, was auf mein Konto überwiesen wird, die PKV geht dann natürlich noch davon ab.

sofawolf
5 Jahre zuvor
Antwortet  Invictus

Es ist aber unfair, das Netto der Angestellten ohne Krankenversicherung und das Netto der Beamten inklusive Krankenversicherungsbeitrag gegenüberzustellen.

Pi mal Daumen haben dann also die Angestellten 2200,- netto (was mir auch sehr wenig erscheint, welche Erfahrungsstufe ist das?) und die Beamten bei gleicher Einstufung 2500,- netto. Das sieht schon fairer in der Gegenüberstellung aus, je nachdem natürlich, was die Beamten tatsächlich an Krankenkassenbeiträgen zu zahlen haben.

Natürlich muss man den Krankenkassenbeitrag bei den Beamten abziehen, denn er ist ja im Netto der Angestellten auch nicht mehr dabei !!!

sofawolf
5 Jahre zuvor

Zitat: „Bundesweit sind von den rund 800.000 Lehrern in Deutschland 200.000 angestellt. Eine finanzielle Gleichstellung schlüge also mit rund 2,5 Milliarden Euro im Jahr zu Buche. “

Na, und die sprudelnden Steuereinnahmen? Und der gleiche Lohn für gleiche Arbeit? Wo sind nun die, die das immer für sich selbst anführten?

Cornelia
5 Jahre zuvor

…diese unstrittige Diskriminierung immer noch und das im Jahre 2018 von Lehrern mit Universitätsstudium, dem 1./2. Staatsexamen sowie identischer unterrichtlicher Tätigkeit an öffentlichen Schulen in einem EU -Land wie Deutschland…. muss ich mich entschuldigen, dass ich das gleiche Nettogehalt fordere? Und die meisten Beamten ducken sich weg, wenn man eine nettorelevante Gleichbezahlung durch Stundenreduzierung der Angestellten fordert oder gar vorschlägt die Tarifangleichungen für Beamte solange auszusetzen bis die Gehälter angeglichen sind!

emil
5 Jahre zuvor
Antwortet  Cornelia

Es sind nicht die verbeamteten Lehrer, die „sich wegducken“ sondern der Arbeitgeber, also die Bundesländer. Wenn schon schimpfen, dann auf die Richtigen und nicht auf die Kollegen, die darauf keinerlei Einfluss haben.

sofawolf
5 Jahre zuvor
Antwortet  Cornelia

@ Cornelia, so ist es! Es kümmert die Beamten-Lehrer nicht viel, weil sie davon selbst keinen Vorteil haben, wobei ich zu deren „Ehrenrettung“ sagen will, so ist es ja immer, bei allen Menschen. Sie schimpfen nur über die „Nachteile“, von denen sie selbst betroffen sind, aber nicht über die Nachteile, die andere haben (und für sie selbst womöglich einen Vorteil darstellen). Dafür können sie dann halt nichts.

Es ging also auch bei „A 13 für alle“ immer nur um „A 13 für mich“.

Sandra
5 Jahre zuvor

Mit solchen Beiträgen und derartigen „Milchmädchenrechnungen“ wird der Hass im Lehrerzimmer noch mehr geschürt. Ich habe als angestellte Lehrerin angefangen und wurde dann verbeamtet. Rechnet man die Krankenversicherung und Pflegeversicherung ein, kommt man auf einen Unterschied von maximal 200€. Ist immernoch unfair und sollte sofort bereinigt werden, aber diese medialen Übertreibungen sind definitiv kontraproduktiv.

sofawolf
5 Jahre zuvor
Antwortet  Sandra

Genau. Danke für das Beispiel aus der Praxis.

Maja
5 Jahre zuvor

Sandra, in welcher Stufe denn? Ich war nämlich auch Angestellte E13, jetzt bin ich verbeamtet (A13). Wenn man die Kosten für die PKV und die Pflegeversicherung berücksichtigt (so ca. 320€ für mich und das Kind), so waren es immer noch ca. 700€ netto Unterschied!

dickebank
5 Jahre zuvor

Bei der berechnung muss ebenfalls einfließen, dass die Tarifbeschäftigten im Schuldienst mehr Arbeit leisten müssen als in anderen Bereichen der öffentlichen Verwaltung. So beträgt die Regelarbeitszeit für Beamte bis zu 41 Wochenstunden, Angestellte im ÖD arbeiten entsprechend ihrer Tarifverträge (TVöD und TV-L sowie TV-HE) nur 38 bis 39 Wochenstunden. Wenn man von durchschnittlich 38,5 zu 41 Stunden ausgeht, so entspricht das einer Mehrbelastung von 106,5%. Zu dem d. 500 Euro niedrigerem Nettogehalt kommt also noch eine ausgeweitete Arbeitszeit von 6,5%. Gerne wird auch übersehen, dass Tarifbeschäftigte ebenfalls private Krankenzusatzversicherungen sowie erhebliche Aufwendungen im Rahmen privater Vorsorge für den Pflegefall sowie die private Rente haben.

Wer aufgrund dieser Fakten von einer Neiddebatte innerhalb der Lehrerzimmer faselt, muss wohl absolut schmerzbefreit sein.

PS Im Regelfall können Angestellte ab der ersten angeordneten Überstunde die geleistete Mehrarbeit abrechnen. An Schulen werden ihnen aber die die gleichen Bedingungen oktruiert wie den Beamten – also erst ab der dritten Mehrarbeitsstunde innerhalb eines Monats darf abgerechnet werden. Dafür gibt es dann den gleichen Stundensatz wie bei den Beamten, obwohl die Mehrarbeitsbezüge sozialversicherungspflichtig sind. So entstehen Netto-Vergütungen für die geleistete mehrarbeit, die keinen Handwerker aus dem Bett bringen würden.
Der neueste Clou – zumindest hier in NRW – ist, dass angestellte Lehrkräfte ebenfalls wie Beamte am letzten Schultag des Jahres, in dem sie das gesetzliche Renteneintrittsalter erreicht haben, in Rente gehen dürfen. Normalerweise gehen Angestellte mit dem Tag (Geburtstag), an dem sie das gesetzliche Mindestalter erreicht haben ohne Abzüge in Rente.

Ach, nicht zu vergessen, die Tagessätze bei Wanderfahrten/Wandertagen oder externen Fortbildungen (Dienstreisekosten) für Tarifbeschäftigte und Beamte sind ebenfalls nicht gleich hoch.

ein Vater
5 Jahre zuvor

Wer die immer wieder hingebungsvollen Lehrer-Kommentare über den eigenen Verdienst im Vergleich zu Kollegen anderer Schultypen, von Beamten zu Angestellten, zu vergleichenden Arbeitszeiten und -aufwendungen usw. liest, kann sich des Eindrucks nicht erwehren, dass Lehrer auf hohem Niveau jammern und trotz gegenteiliger Behauptung von horrender Überlastung und Nervenstrapaze offenbar noch reichlich viel Zeit und Kraft übrig haben für Debatten um Löhne und Gehälter.
Zitat dickebank: „Wer aufgrund dieser Fakten von einer Neiddebatte innerhalb der Lehrerzimmer faselt, muss wohl absolut schmerzbefreit sein.“
Wovon soll man denn sonst „faseln“, werte/r dickebank, wenn man als Leser der Kommentare hier, besonders auch Ihren!, mitkriegt, wie jeder Unterschiedskrümel aufs Korn genommen und für das Anstacheln weiterer Neidargumente benutzt wird.

@Sandra
Ihr Kommentar ist wohltuend sachlich, unaufgeregt und neidfrei. Nüchtern stellen Sie eine gewisse Unfairness fest, die bereinigt werden sollte, aber durch Übertreibung „definitiv kontraproduktiv“ wirkt.
Genau das ist auch meine Meinung.

dickebank
5 Jahre zuvor
Antwortet  ein Vater

Die Forderung nach leistungsgerechter Arbeit hat doch nichts mit einer neiddebatte zu tun. Ich neide den Beamten doch nicht ihre Besoldungsstufe. Ich will für die gleiche Arbeit eine angemessene Vergütung. In allen Fällen, in denen das Angestelltenverhältnis Vorteile gegnüber einer Verbeamtung hat, werden die dienstrechtlichen Regelungen eins zu eins auf Tarifbeschäftigte übertragen. In den Verhandlungen mit der TdL sind es die im DBB organisierten Verbände die seit Jahren die Lehrereingruppierungsordnung verhindern.
Die Frage bleibt doch berechtigt, warum Regierungsbeschäftigte in Miniasterien und Landesoberbehörden annähernd in gleicher Höhe wie Beamte vergütet werden bzw. die verbleibenden Entgeltunterschiede durch unterschiedliche Arbeitszeiten ausgeglichen werden, der Entgeltunterschied bei Lehrkräften aber als Gott gegeben hingenommen werden soll.
Ich mache doch den Job an der Schule nicht, weil er mir ein besonderes Anliegen ist. Ich mache diesen Job, weil ich damit meinen Lebensunterhalt finanzieren kann und weil ich die gleichen beamtenrechtlichen Voraussetzungen bezüglich der Qualifizierung erfülle. Dass ich schlechter entlohnt werde, ist ja nur eine Folge gesetzlich abgesegneter Altersdiskriminierung.
Dass Seiteneinsteiger mit Lehramt Primarstufe und Sekundarstufe I mit bestandenem zweiten Staatsexamen als Angestellte als nicht-grundständige Lehrkräfte sogar einen eigenen Einstiegstarifgruppe (E11) haben, kommt ja noch hinzu. Die seit Jahren geforderte parallele Entgelttabelle wird ja auch weiterhin von den im DBB organisierten Gruppen vereitelt. Wenn diesen Gruppen Neid unterstellt wird, träfe es den Nagel auf den Kopf. Klar, jeder Euro zugunsten der Tarifbeschäftigten verringert die zur Verteilung stehende Masse, Die Besoldungserhöhungen würden geringer ausfalllen, noch mehr Zusatzvergütungen gestrichen und ggf. der Stellenkegel angepasst werden. Da stößt die Solidarität mit den Angestellten natürlich auf eigene Interessen und es müssen Priorisierungen vorgenommen werden.

sofawolf
5 Jahre zuvor

Ich frage mich vor allem, wo all die Gleicher-Lohn-für-gleiche-Arbeit-Forderer plötzlich hin sind, die gegen die ungleiche Bezahlung unterschiedlicher Lehrämtler wetterten (Stichwort A 13), die aber offensichtlich die ungleiche Bezahlung bei unterschiedlicher Anstellungsart nicht weiter juckt, ysnp, missis., Palim u.a.? Warum auch? Die ungleiche Bezahlung DDR-ausgebildeter Lehrer bei gleicher Arbeit störte die doch seit bald 30 Jahren auch nicht. (Enzig dicke bank macht hier eine Ausnahme.)

Habe ich doch immer gesagt, es geht nur ums eigene Portmonee und ich stimme „dem Vater“ zu, es ist außerdem Jammern auf hohem Niveau.

sofawolf
5 Jahre zuvor
Antwortet  sofawolf

Zitat: „Wenn man von durchschnittlich 38,5 zu 41 Stunden ausgeht, so entspricht das einer Mehrbelastung von 106,5%. Zu dem d. 500 Euro niedrigerem Nettogehalt kommt also noch eine ausgeweitete Arbeitszeit von 6,5%.“

Solche Statistiken durchschaue ich zugegeben nicht immer. Wie soll sich das konkret auswirken? Angestellte und verbeamtete Lehrer haben doch das gleiche Wochenstundensoll und was jemand zu Hause an Vor- und Nachbereitung braucht, ist doch nur eine pauschale Zeitangabe (und ich finde das gut so, aber das „sieht“ doch keiner). Im Alltag arbeiten doch verbeamtete und angestellte Lehrer gleich viel „am Kind“ (Wochenstunden, Hofaufsichten usw.). Ich kann bei uns keinen Unterschied erkennen. Woran bemerkt man ihn?

dickebank
5 Jahre zuvor
Antwortet  sofawolf

Falsch, dei beamten haben die A13 für alle im Einstiegsamt in einigen Bundesländern erreicht. Dass die angestellten Lehrkräfte damit automatisch im Eingangsamt in E13 eingestuft werden, ist tarifrechtlich nicht einmal abgesichert.

sofawolf
5 Jahre zuvor
Antwortet  dickebank

In Berlin gibt es A 13 bzw. E 13 und die Lehrer werden nicht verbeamtet.

sofawolf
5 Jahre zuvor
Antwortet  sofawolf

Außerdem bekommen sie dort sofort Erfahrungsstufe 5 bei Einstellung. So viel zum gleichen Lohn für gleiche Arbeit und Ungleichbehandlung, die einem selber nützt.

Andererseits kann man das ja dann als Ausgleich für den Nachteil betrachten, den die Berliner Lehrer haben, weil sie die Vorteile der Verbeamtung derzeit nicht bekommen.

dickebank
5 Jahre zuvor
Antwortet  sofawolf

Warum doof stellen? Angestellte in anderen Bereichen des ÖD haben eine geringere Wochenstundenverpflichtung als die Beamten. Lediglich im Bereich Schule wird die Wochenstundenverpflichtung eins zu eins auf die tarifbeschäftigten Lehrkräfte Übertragen.
38,5 von 41 Wochenstunden sind rund 94%. 94% von 25,5 Wochenstunden sind 24 Wochenstunden. Bei Übertragung der Regelung des ÖD auf den Bereich Schule müsten tarifbeschäftigte Lehrkräfte lediglich ein um 1,5 Wochenstunden verringertes Deputat haben. Mit der Anrechnung von Vor- bzw. Nachbereitungszeiten hat das nichts zu tun.

sofawolf
5 Jahre zuvor
Antwortet  dickebank

Warum immer gleich so aggressiv? Sie verstehen mich nicht oder Sie wollen mich nicht verstehen. Ich habe ehrlich gefragt.

In vielen Bundesländern (siehe Link) arbeiten z.B. die Grundschullehrer 28 Wochenstunden bei einer vollen Stelle. Da gibt es nicht den von Ihnen suggerierten Unterschied zwischen Beamten und Angestellten. Es scheint mir dabei unerheblich, ob diese volle Stelle als 38,5 oder 41 Wochenstunden berechnet wird. Die Zahl der Unterrichtsstunden ist gleich. Alles andere wird anscheinend für die Vor- und Nachbereitung berechnet. Das ist eine pauschale Größe, die eh bei jedem anders ausfällt.

Wo also macht sich der Unterschied bei den Arbeitszeiten bemerkbar? Ich sehe das nicht.

https://www.lehrerfreund.de/schule/1s/lehrer-deputat-pflichtstunden/4370

sofawolf
5 Jahre zuvor
Antwortet  dickebank

Achso, jetzt verstehe ich Sie. 🙂 WEIL Angestellte eine geringere Arbeitszeit (volle Stelle) haben, müssten sie EIGENTLICH auch eine geringere Unterrichtsverpflichtung haben als Beamte, haben sie aber nicht.

Na, sag ich doch, dass gleicher Lohn für gleiche Arbeit eine Schimäre ist und dass es immer nur um den eigenen Vorteil geht und alle ganz still werden, wenn der eigene Vorteil eigentlich ein Nachteil für andere bedeutet. Oder wo setzen sich Lehrer-Beamte dafür ein, dass ihre angestellten Kollegen eine geringere Stundenverpflichtung haben müssten bzw. ein höheres Gehalt? Verfassungsmäßig wohl gar?

dickebank
5 Jahre zuvor
Antwortet  sofawolf

Sag ich doch, die Wochenarbeitszeit für tarifbeschäftigte Lehrkräfte müsste ebenfalls wie bei den Angestellten im ÖD ca. 6% niedriger sein als die der Beamten. Ebenso muss ihnen wie den Tarifbeschäftigten in anderen Bereichen des ÖD erlaubt sein, ab der ersten angeordneten Mehrarbeitsstunde diese abrechnen zu können. Der Passus, dass erst ab der dritten Mehrarbeitsstunde (Vertretung) die Mehrarbeit vergütet wird, ist eine beamtenrechtliche Bestimmung im Bereich Schule, die sich aber in den Tarifen für die Angestellten bzw. in deren Arbeitsverträgen nicht wiederfindet. Im übrigen müssten die Stundensätze für Mehrarbeit deutlich über den rechnerischen, allgemeingültigen Stundensätzen liegen. Des Weiteren müssten diese Stundensätze für geleistete, abrechenbare Mehrarbeit für die Angestellten deutlich über denen der Beamten liegen, da die Mehrarbeitsstundenvergütung bei den Angestellten der Sozialversicherungspflicht unterworfen ist. Bei den beamten steigt ja nicht die Prämie für ihre private Krankenzusatzversicherung, nur weil ihr Monatssold sich durch die zusätzlich vergütete Mehrarbeit erhöht.
Der letzte Punkt ist ja ebenfalls die Crux bei den prozentualen Gehaltserhöhungen, die ja im Regelfall eins zu eins auf die Besoldungsanpassung der beamten übertragen wird. Das Netto bei den Angestellten erhöht sich in geringerem Umfang, da der Gehaltszuwachs – unabhängig von der Progression im Steuertarif – ebenfalls durch die Abgabenqute (Prozentsatz vom sozialversicherungspflichtigen Brotto) zu den Sozialversicherungen geschmälert wird. Die Beiträge der Beamten zu den privaten Krankenzusatzversicherungen steigen in dem Fall nicht, da die Besoldungshöhe keinen Einfluss auf die vertraglich vereinbarten Beitragssätze hat.
Die Entscheidung, ob alle Lehrkräfte im Eingangsamt zu A13/E13 eingruppiert werden, ist nur deshalb möglich, weil es keine Eingruppierungsordnung im TV-L gibt. Das gibt den Ländern als Dienst-/Arbeitgeber die Möglichkeit nach Gutsherrenart zu agieren. Genauso können die Länder – anders als beim vormaligen BAT – eigenständig über die Höhe der Entgelte in den einzelnen Entgeltstufen entscheiden, weshalb der Bruttobetrag für E13/2 in BY nicht mit E13/2 in SH vergelichbar ist.

sofawolf
5 Jahre zuvor
Antwortet  sofawolf

An dieser Stelle stimme ich Ihnen zu, dicke bank. 🙂 Vieles davon ist mir noch nicht so bewusst gewesen.

Und? Setzen sich die 600.000 Beamten-Lehrer für ihre 200.000 angestellten Kollegen diesbezüglich ein und fordern Gerechtigkeit und gleichen Lohn für gleiche Arbeit „von wegen die Verfassungsmäßigkeit“ usw.? Nee, da schweigen die und freuen sich, dass die angestellten Lehrer streiken, damit sie als Beamte mit A 13 eingestellt werden (als GS-Lehrer).

sofawolf
5 Jahre zuvor
Antwortet  sofawolf

Warum schaffen es die angestellten Lehrer, für sich und die Beamten-Kollegen mittels Streik A 13 durchzudrücken (an denen die Beamten-Lehrer ja nicht teilnehmen); aber die gleiche Bezahlung von Angestellten und Beamten kriegen sie nicht hin?

(Wobei ich die Unterschiede bei so vielen widersprüchlichen Aussagen dazu ebenfalls nicht recht durchschaue.)

jagothello
5 Jahre zuvor

dickebank sagt aus meiner Sicht fast alles dazu, was es zu sagen gibt. Zwei kleine Ergänzungen: In NRW gibt es für „Altverträge“ (ehemals BAT-Verträge) eine „Besitzstandzulage“, die diesen Personenkreis deutlich besser stellt als Kollegen, die nach der Novellierung des Tarifrechts, wie das heute heißt, eingestellt wurden. Ich glaube, das ist in anderen Bundesländern auch so. Und: Ohne es genau zu wissen, denke ich, dass die Anzahl der Kinder eine Rolle spielt. Sie sind gesetzlich kostenfrei mitversichert, was bei Beamten nicht so ist. Aber wie NRW-Präsi Clement einst auf einer Kundgebung brüllte: „Seien Sie froh, dass Sie überhaupt Arbeit haben.“ So viel zur Wertschätzung der 22% SPD für die Beschäftigten im Land.

sofawolf
5 Jahre zuvor
Antwortet  jagothello

Wobei spielt die Anzahl der Kinder eine Rolle? Beim Gehalt? Meines Wissens bekommen Beamte eine Kinderzulage, Angestellte aber nicht.

dickebank
5 Jahre zuvor
Antwortet  jagothello

Dies ist mit nicht bekannt – und ich bin noch zu BAT-Zeiten unbefristet eingestellt worden. Es hat den Überleitungsvertrag in den TV-L gegeben. Und nach Ende der Überleitungszeit sind die Altfälle eine Erfahrungsstufe „Hoch gerutscht“. Ist es das, was Sie – jagothello – mit „Besitzstandszulage“ bezeichnen?
Da die „Altfälle aus dem BAT“ infolge Alters ohnehin sehr nahe der letzten Erfahrungsstufe der neuen Entgeltgruppe gewesen sind, hat das so gut wie keine langfristigen Auswirkungen gehabt. Hinzukommt, dass diejenigen, die zwischenzeitlich höher gruppiert worden sind (Angestellte werden nicht befördert) in der höheren Entgeltgruppe eine Erfahrungsstufe für die nächsten fünf Jahre verlieren.
Wer also in E12/5 war, rutscht folglich in E13/4

LehrerdritterKlasse
5 Jahre zuvor

Konkrete Zahlen gefällig – bitteschön:

Diplomlehrer Lehrer mit insgesamt 16,5 Jahren Berufsverfahrung (zwischenzeitlich in der Wirtschaft tätig),
Angestellt in Niedersachsen (bei Einstellung 8 Jahre Vorerfahrung, von denen trotz höchstrichterlichen Rechtsprechung nur 3 anerkannt wurden). Entgegen dem Einigungsvertrag als Einfachlehrer eingestuft, läuft in Niedersachsen unter „Quereinsteiger“ Tätigkeit an OBS in 5 Mint Fächern ab Kl. 10

TVL E10/5 2479,40 € Netto
vs.
A13 Stufe4 3182,85 € Netto bzw. auf die Gesamterfahrung nach Stufe7 345,67 € Netto .
Ich glaube schon das alleine braucht man nicht weiter kommentieren!

Dazu kämen dann im Beamtenverhältnis noch: 245,67 € Zuschlag Brutto verh. 1 Kind, 89,57 allgemeine Stellenzulage in Höhe von 89,57 (wir erinnern uns, dass sind prozentual die mindestens 75 € Stellenzulage, die eigentlich in den letzten Tarifauseinandersetzungen für die Angestellten „erkämpft“ wurden … und natürlich ohne viel TamTam 1:1 auf die Beamten übertragen wurden (ja, man weiß sich unauffällig zu alimentieren).

Nicht zu vergessen, dass Angestellte für Funktionen als Angestellter, zb. eine FBL-Leitung keine Zulagen erhalte und zugleich oft. schlechte berufliche Perspektiven haben.
An meine Rente im Vergleich zur Pension möchte ich gar nicht denken!!!
Und als ob das alles noch nicht genug wäre, sind Angestellte von etlichen zivilrechtlichen Regelungen nach BGB (z.B. Kündigungsfristen nach BGB, Ersatz von Kosten bei Handlung/Geschäftsführung im Auftrag) ausgenommen und unterliegen teilweise dem Beamtenrecht!
Die gesamte Studie deckt noch weitere Ungerechtigkeiten auf und kann auf den Seiten der SchallNRW eingesehen werden – einfach mal Google bemühen.

An die Redaktion: Es ist nicht bloß ein„Dauer-Aufregerthema“, es ist eine zu Himmel schreiende Ungerechtigkeit, die endlich beseitigt werden muss!!!