Datenschutz-Irrsinn: Erste Schule kündigt an, dass ihre Lehrer Zeugnisse wieder per Hand schreiben müssen

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DÜSSELDORF. Der Datenschutz – und fehlende Dienstcomputer für die Lehrer in Deutschland – treibt Blüten: Während die Kultusminister in dieser Woche mit Bundesbildungsministerin Anja Karliczek (CDU) über den „Digitalpakt“ stritten (News4teachers berichtete), hat in Düsseldorf eine erste Schule angekündigt, die anstehenden Zeugnisse wieder per Hand erstellen zu wollen. Hintergrund: Das NRW-Schulministerium verlangt seit Kurzem, dass Lehrer, die ihre Privatrechner für dienstliche Belange nutzen, eine elfseitige Datenschutzerklärung unterschreiben – und sich damit verpflichten, umfassende Sicherheitsgarantien abzugeben. Laut GEW ein Ding der Unmöglichkeit. Die Düsseldorfer Schule hat darauf jetzt reagiert.

Notizen zu Schülerleistungen? Besser per Hand - meint die Düsseldorfer Grundschule. Foto: Jorma Bork / pixelio.de
Notizen zu Schülerleistungen? Datensicher nur per Hand – meint die Düsseldorfer Grundschule. Foto: Jorma Bork / pixelio.de

Bislang nutzen dafür die Lehrerinnen und Lehrer der Grundschule im Düsseldorfer Stadtteil Kaiserswerth ihre privaten Computer zu Hause. Allerdings hat das nordrhein-westfälische Schulministerium unlängst eine Dienstanweisung herausgegeben, in der strenge Voraussetzungen vorgegeben sind, die Lehrkräfte zu erfüllen haben, wenn sie private Computer und Smartphones nutzen wollen (News4teachers berichtete). Volle elf Seiten umfasst das Formular mit Erläuterungen. „Diese Erklärung sorgt dafür, dass Sie rechtssicher mit den Daten Ihrer Schülerinnen und Schülern auf Ihren privaten Endgeräten arbeiten können. Sofern Sie die hier aufgeführten Maßnahmen zum Schutz der Daten einhalten, ist eine Haftung für Sie ausgeschlossen“, heißt es in dem Papier. Andersherum: Wer die Vielzahl der Vorgaben nicht erfüllt – der macht sich strafbar.

Erster Schritt: „Zur Verarbeitung von dienstlichen Daten auf privaten Endgeräten der Lehrkräfte ist eine Verpflichtungserklärung durch die Lehrkraft erforderlich. Die Genehmigung wird durch die Schulleiterin oder den Schulleiter erteilt.“

Verpflichten soll sich die Lehrkraft dann, dass die Daten auf ihrem privaten Rechner nach einem Jahr gelöscht, dass die automatische Sperre des Privat-Computers nach maximal 15 Minuten einsetzt, wenn daran nicht gearbeitet wird, und dass keine Sicherungskopien von Daten in Clouds, also auf Servern im Internet, gezogen werden. Auch müssen Lehrerinnen und Lehrer unterschreiben, dass ihr privates Betriebssystem regelmäßig aktualisieren und warten lassen und dass ein Zugriff auf sensible Schüler-Daten beispielsweise durch Whatsapp ebenso wie die Nutzung von USB-Sticks ausgeschlossen ist.

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Darüber hinaus sollte ein Lehrer tunlichst sein Gerät nicht in der Schule vergessen: „Eine Aufbewahrung der Geräte über Nacht in Gebäuden der Schule ist nicht zulässig“, so heißt es. Die Gerätenummern sämtlicher genutzter Computer sind anzugeben – und, sollte sich irgendetwas an den Angaben ändern (etwa ein Gerät kaputtgehen und ersetzt werden müssen), müsse darüber die Schulleitung umgehend in Kenntnis gesetzt werden.

Schulleitungen sind verantwortlich

Ohnehin: Die Schulleitungen seien letztlich dafür verantwortlich, dass sensible Informationen geschützt seien, so betont Helga Block, Datenschutz-Beauftragte des Landes Nordrhein-Westfalen, gegenüber der „Neuen Rhein Zeitung“. Weil aber die Risiken von Datenlecks bei privaten Lehrer-Computern sehr groß seien, könnten die Schulleitungen gar nicht alle Sicherheitsaspekte überschauen – und dürften daher die Nutzung gar nicht genehmigen. Die GEW rät wiederum Lehrerinnen und Lehrern davon ab, die Genehmigung überhaupt zu beantragen, weil sie auch nicht sicherstellen könnten, alles richtig zu machen. Eigentlich gebe es nur einen Weg, den Datenschutz sicherzustellen: eine flächendeckende Ausstattung der Schulen mit Dienstrechnern.

Für das 21-köpfige Kollegium der Grundschule in Düsseldorf stehen nur zwei Dienstrechner zur Verfügung – zu wenig, so meint die Schulleitung, um die Zeugnisse selbst im Schichtdienst wie gewohnt digital erstellen und bearbeiten zu können. Und für die privaten Rechner der Lehrer will sie die Verantwortung nicht übernehmen. Deshalb wurde nun die Schulkonferenz darüber informiert, dass die Zeugnisse nun wieder wie früher per Hand geschrieben würden. Für die Schüler und Eltern misslich: Die bislang sehr ausführliche Darstellung des Lern- und Leistungsstands der Schülerinnen und Schüler in den ersten und zweiten Klassen werde notgedrungen kürzer ausfallen. Die Elternvertreter der Schule sind nach Medienberichten darüber nicht glücklich. Agentur für Bildungsjournalismus

Auch auf der Facebook-Seite von News4teachers wird das Thema heiß diskutiert.

Datenschutz-Verordnung birgt für Lehrer Fallen – Beispiel Schulhomepage: Was bei Fotos darauf ab sofort zu beachten ist

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21 Kommentare
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xxx
5 Jahre zuvor

Man könnte dann ja auch in den Klassen 1 und 2 sowie für alle Inklusionskinder so lange Notenzeugnisse verfassen, bis Dienstrechner in ausreichender Zahl angeschafft wurden.

Mississippi
5 Jahre zuvor

Das gäbe ein Geschrei. Zumal unter den Tests keine Noten standen. Aber wäre auch irgendwie verlockend… so ganz ohne dieses…

xxx
5 Jahre zuvor
Antwortet  Mississippi

Jede Grundschullehrkraft wird problemlos aus den Testergebnissen justiziable Noten basteln können in kürzerer Zeit als das Schreiben jedes Textzeugnisses.

OlleSchachtel
5 Jahre zuvor

Auch bei uns wurden auf Grund der neuen Datenschutzverordnung sämtliche emails verboten, sowie jeglicher Transport von Zeugnisdaten auf einem Stick. Da ich mich weigere die Zeugnisse, die ich auf einem privaten Zweitcomputer ohne Internetzugang schreibe, auf meinem privaten Drucker zu drucken, habe ich jetzt ein Problem. Zuhause will ich nicht drucken (bezahlt mir nämlich keiner) und in die Schule transportieren darf ich die Daten nicht. Somit habe ich meiner Schulleitung gesagt, dass ich entweder die Zeugnisse mit der Hand schreiben muss (und dafür Vordrucke brauche) oder es keine Zeugnisse gibt. Denn ich bin kein Computerexperte und kann keine Verschlüsselungssysteme installieren. Und der Computerexperte ist teuer (zahlt auch nicht mein Arbeitgeber.) P.s. meine Daten sind persönlich, ich möchte auch keine schulrelevanten Daten auf meinem privaten PC haben. Also, wann wird mir vom Staat ein Arbeitsrechner gestellt???? Bitte gleich mit Drucker, eine Farbpatronen -Abo sowie Papier.
Danke

xxx
5 Jahre zuvor
Antwortet  OlleSchachtel

Was hat die Schulleitung gesagt?

OlleSchachtel
5 Jahre zuvor
Antwortet  xxx

Leider nichts… wurde übergangen… ich glaube alle sind von der Verordnung überrumpelt.

Palim
5 Jahre zuvor

Das ist das Einzige, was wirklich helfen wird. Abschalten der Homepages, keine Telefonlisten mehr, keine Urkunden, keine Förderpläne, keine Gutachten keine Abschlüsse, VERA-Bögen per Post zur Auswertung verschicken, keine Auskunft ohne vorherige Abfrage von Rechten und Zustimmungen, was auch für andere Schulen und andere Behörden gelten dürfte. Die Schule kann also weder Daten erheben noch weitergeben, außer auf dem Postweg bei vorheriger Unterzeichnung von Datenschutzerklärungen auch auf dem Postweg.
An größeren Systemen wird vermutlich noch viel mehr lahm gelegt, kein IServ, Schulbuchausleihe per Papier …

Am wenigsten verstehe ich, warum man nicht schon seit 2 Jahren an Lösungen gearbeitet hat, statt Schulen … und damit sind Lehrkräfte gemeint, denn andere Berufsgruppen, die diese Tätigkeiten übernehmen gibt es i.d.R. nicht … einmal mehr mit unzähligen zusätzlichen Aufgaben allein zu lassen. Und während manche Länder in den Ministerien Beauftragte stellen, die einen Großteil der Arbeit zu übernehmen scheinen, haben andere Länder die Zuständigkeit in die Schulen gelegt und jede noch so kleine Schule benötigt neben Schulleitung und Administrator nun auch einen Datenschutzbeauftragten, der rechtlich und technisch fit sein muss und muss irgendwie auch diese Aufgaben zusätzlich bewältigen. Selbst die Dokumente und Hilfen der Bundesländer sind wie immer unterschiedlich und niemand weiß genau, wie vorzugehen ist.

Mississippi
5 Jahre zuvor

„Eigentlich gebe es nur einen Weg, den Datenschutz sicherzustellen: eine flächendeckende Ausstattung der Schulen mit Dienstrechnern.“ Prima. Vielleicht bekommen wir so endlich Arbeitsplätze in der Schule. Dann können wir unser für den Staat so gut wie kostenfreies Homeoffice auflösen und diesen Raum für etwas anderes nutzen.

Cavalieri
5 Jahre zuvor
Antwortet  Mississippi

Genau analog zu den Dienstrechnern von Ministerialbeamten, von Mitarbeitern der Landesinstitute für Schulentwicklung, von Mitarbeitern der Universitäten (auch nicht-wissenschaftlichen), inkl. einer dienstlichen E-Mail-Adresse usw. usw. Das gibt’s doch alles auch in der privaten Wirtschaft. Für die Systemverwaltung und die Datensicherheit ist dann der Arbeitgeber zuständig, allerdings dürfen diese Rechner dann für private Zwecke nicht mehr ohne weiteres genutzt werden.

OlleSchachtel
5 Jahre zuvor
Antwortet  Cavalieri

Eine dienstliche email haben wir schon. Trotzdem darf ich auch darüber zur Zeit nicht mit den Eltern kommunizieren.
Datenschutzwahnsinn…

AvL
5 Jahre zuvor

So ermöglicht eine übertriebene Datenschutzgesetzgebung die Beendigung von Textbausteinen bei der „individuellen“, schriftlichen Beurteilung von Schülerleistungen.
Da ist es dann schon einfacher sich auf eigene Formulierungen zu stützen, die auf entsprechenden Formularvordrucken handschriftlich, vielleicht auch noch in einer verbundenen Schreibschrift, niedergeschrieben sind.
Und vielleicht kommen dann wieder Noten als Rückmeldung in der ersten und zweiten Klasse, damit die Leistungen und die Lernergebnisse der Schulanfänger als direkte Rückmeldung abgebildet werden können.

Palim
5 Jahre zuvor
Antwortet  AvL

Genauso wie früher würde das Zeugnis handgeschrieben sein, genauso ohne Noten in 1 und 2, siehe Erlass, aber dann darf alles auch wieder auf eine Seite passen und die Rückmeldung fällt knapper aus. Wer will schon wirklich wissen, welche Leistungen ein Kind in 1 und 2 erbringt? Es reichen ja Sätze wie „Er kann lesen“ oder „Die Ziele wurden erreicht.“
Angesichts des Arbeitsaufkommens reicht vielleicht auch ein Zeugnis Ende der 4. Klassen, dann hat man 3 Jahre lang weniger Sorge mit dem Datenschutz.
Ärzte, Therapeuten, Sozialpädagogen ,Förderschullehrkräfte, Einzelfallhelfer behalten ihre Gedanken für sich, schließlich muss Bildung und Förderung an Datenschutzrichtlinien orientiert sein und besonders sicher ist, wenn keine Daten erhoben oder ausgetauscht werden. Sicherlich ist die mangelnde personelle Ausstattung der Schulen allein der Vorsorge vor Datenmissbrauch geschuldet.

AvL
5 Jahre zuvor

„Wer will schon wissen, welche Leistungen ein Kind in der 1. und 2. erbringt?“, schrieben Sie Palim.
Wir, die Eltern und zunehmend auch die Politik wünscht sich eine Rückmeldung über das vermittelte Wissen in diesen beiden Schulanfangsjahren. Und da sind die Ergebnisse wichtiger, als jene in den nachfolgenden Schuljahren, in denen die Lernfähigkeit sukzessive bis zum 15.Lebensjahr abnimmt.
Gerade diese Schuleingangsphase ist ein wichtiger Baustein im weiteren Lernen der Kinder, denn ohne eine erfolgreiche Vermittlung der Automatisierung des Lesens ,des Schreibens und des Rechnens gelingt nur mit sehr viel Hilfe und Nachhilfe in den Folgejahren ein eigenständiges Arbeiten und Lernender Schüler.
Und diese schuladministrative Entscheidung war ein großer Fehler, weil so nämlich schlechte Lernergebnisse verschleiert werden und eine Gegenkorrektur durch wen auch immer verhindern.
Die Eltern werden im Unklaren gelassen über das wahre Ausmaß einer Fehlentwicklung, und somit der Schulfrieden gegebenenfalls gewahrt.
Dafür ist der Frust ab der dritten Klasse umso größer und der Eklat um so schlimmer, wenn desaströse Ergebnisse erkennbar werden.
In der Schuleingangsphase der ersten und zweiten Klasse kann noch effektiv interveniert werden und so ermöglichen Schulzeugnisse eine gute Rückmeldung an alle, um Fehlentwicklungen entgegenzuwirken.

xxx
5 Jahre zuvor
Antwortet  AvL

“Wer will schon wissen, welche Leistungen ein Kind in der 1. und 2. erbringt?”, schrieben Sie Palim.

Ich hoffe, dass war von Palim nicht ernst gemeint. Natürlich wollen (zumindest die allermeisten) Eltern etwas über den Leistungsstand ihrer Kinder wissen. Die, die das nicht interessiert, machen sicherlich auch sonst viel Arbeit, entweder in Form von nervigen Eltern oder anstrengenden Kindern. Ob man den Leistungsstand als Zahl zwischen 1 und 6 oder als Text formuliert, spielt keine Rolle, weil beim folgenden Elternsprechtag die Zahl erläutert oder der Text in eine Zahl übersetzt werden soll.

Palim
5 Jahre zuvor
Antwortet  xxx

Datenschutz ist wichtig, keine Frage.
Wenn aber Datenschutz dazu führt, dass Eltern eine Einwilligung geben müssen, dafür, dass eine Telefonnummer erhoben wird oder der Leistungsstand, wie sollen Lehrkräfte die Arbeit verrichten?
Es geht doch hierbei gar nicht um Leistung oder Bildung und auch nicht um Information oder Zusammenarbeit. Vielmehr wird die Zusammenarbeit in alle Richtungen erschwert.
Mir war schon vorher nicht verständlich, warum Grundschulen und weiterführende Schulen bzw. die Landesbedienstete, die darin tätig sind, nicht in uneingeschränkten Austausch treten dürfen, wenn es um die Beschulung und Förderung der Kinder geht.

Statt Lehrkräfte in ihrer Arbeit zu unterstützen und Raum und Möglichkeiten vorab zu schaffen und zu regeln, werden Schulen mit der Umsetzung betraut und bekommen noch mehr Arbeit auf den Tisch. Von den Ministerien gibt es den Gesetzestext und je nach Bundesland ein paar Dokumente oder den Hinweis, dass man diese zur Verfügung stellen würde… und natürlich den Schwarzen Peter der Verantwortung, den wohl sonst auch keiner haben wollte.
Das ist alles unübersichtlich und nicht praktikabel und Lehrkräfte werden durch weitere Vorgaben mit zusätzlichen Aufgaben belastet und in ihrer Arbeit beeinträchtigt.
Da liegt der Schluss nahe, dass es offenbar nicht um Bildung gehen soll, wenn Lehrkräfte sich neben unzähligen außerunterrichtlichen Tätigkeiten nun auch noch um mediale Ausstattung im Sinne der Datenschutzverordnungen sowie die Auslegung derselben und die Einwilligung zur Erhebung von Daten kümmern müssen.

xxx
5 Jahre zuvor
Antwortet  Palim

Die Datenschutzverordnung kollidiert halt mit der Weigerung der Schulträger, Dienstrechner und -handys für jede Lehrkraft zur Verfügung zu stellen. Die steuerliche Absetzbarkeit von Arbeitszimmer und Privatgeräten, die (auch) dienstlich verwendet werden, soll reichen.

Um Bildung im Sinne von Bildung geht es schon lange nicht mehr. Es sollen ökonomisch verwertbare Arbeitskräfte herangezüchtet werden, die bloß nicht zu viele kritischen Fragen stellen sollen.

Mississippi
5 Jahre zuvor

Gerade in Klasse 1 und 2 laufen bei uns pro Schuljahr mehrere zeitaufreibende persönliche Elterngespräche zusätzlich zu dem Berichtsszeugnis, so dass die Eltern bestens informiert sind. Die Textbausteine lese ich mir meistens durch, um dann selber die Zeugnisse zu formulieren. Nur wenn mir nichts Passendes einfällt, klicke ich mich durch.

Kanzler
5 Jahre zuvor

Am besten, wir kramen unsere Schreibmaschine wieder heraus und suchen das Tipp-Ex-Fläschchen.

sofawolf
5 Jahre zuvor

Dazu lese ich gerade was Passendes aus Österreich:

„Der Kärntner Bildungsdirektor Rudolf Altersberger beruhigt und ist für einen realistischen Umgang mit Datenschutz in Schulen: „In einer Schule braucht es einen Spielraum zwischen Schutz von personenbezogenen Daten und dessen Verwendung. Man braucht Fingerspitzengefühl und Augenmaß, damit die Daten in der Schule bleiben und nicht an die Öffentlichkeit kommen.““

http://kaernten.orf.at/news/stories/2920680/

Ist n4t eigentlich auch ein Bildungsportal für Lehrer aus Österreich?

xxx
5 Jahre zuvor

Sind eigentlich die modernen Kopierer erlaubt? Die scannen ja auch erst das Dokument, speichern ess lokal auf einer Festplatte unnd kopieren dann. Meines Wissens werden die Daten darauf weder verschlüsselt noch vernünftig gelöscht.

Felix
5 Jahre zuvor

Das tun sie in der Standardausführung – gegen einen satten Aufpreis kann man diese Speicherung durch den Hersteller lahmlegen lassen. Was bestimmt jeder Schule finanziert wurde. Für den Datenschutz und so…