Nach dem Urteil von Karlsruhe droht über 4000 Lehrern ein Verweis – wegen eines Streiks

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KARLSRUHE. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts, dass das Streikverbot für Lehrer in Deutschland bestehen bleibt, hat Konsequenzen – so droht jetzt mehr als 4.000 hessischen Pädagogen nach einem Bericht der „Hessenschau“ ein Disziplinarverfahren. Die Beamten hatten sich 2015 an einer Streikaktion beteiligt, obwohl das Ministerium Konsequenzen angedroht hatte. Die blieben zunächst aus, weil Wiesbaden zunächst das Verfahren in Karlsruhe abwarten wollte. Das ist jetzt erledigt.

Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden: Das Streikverbot für verbeamtete Lehrer ist rechtens. Foto:  TMC-Fotografie.de / flickr (CC BY 2.0)
Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden: Das Streikverbot für verbeamtete Lehrer ist rechtens. Foto:
TMC-Fotografie.de / flickr (CC BY 2.0)

Die schwarz-grüne Landesregierung wollte 2015 die Tariferhöhung für die Landesangestellten nicht auf die Beamten übertragen, sondern plante eine Nullrunde. Alle anderen Bundesländer hatten die Übertragung des jüngsten Tarifabschlusses für die angestellten Landesbeschäftigten auf ihre Beamten zugesagt, zumindest teilweise. So stiegen andernorts die Gehälter in zwei Stufen um zwei und nochmals um 2,4 Prozent. Nur Hessen beharre auf einer weiteren Nullrunde. Der hessische GEW-Vorsitzende Jochen Nagel erklärte: „Wir fordern die zeit- und wirkungsgleiche Übertragung der Gehaltserhöhung auf alle Beamtinnen und Beamten, sowie die Reduzierung der Pflichtstunden um eine Stunde, wie dies bereits 2009 tarifvertraglich vereinbart wurde.“ Mehr als 5.000 verbeamtete Lehrer erklärten sich mit ihrer Unterschrift bereit, deshalb in einen eintägigen Streik zu treten.

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Das Kultusministerium warnte zwar beamtete Lehrer davor, sich an einem Warnstreik zu beteiligen. „Wir behalten uns disziplinarrechtliche Schritte vor“, sagte ein Ministeriumssprecher seinerzeit. Trotzdem beteiligten sich 4200 verbeamtete Lehrer an der Streikaktion. Die angekündigten Disziplinarverfahren setzte das Ministerium 2016 jedoch mit dem Hinweis aus, den Fortgang nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts erneut prüfen zu wollen. Das ist jetzt der Fall. Gegenüber der „Hessenschau“ erklärte ein Ministeriumssprecher jetzt:  „Unsere Juristen werden sich die Fälle jetzt in Ruhe anschauen.“ Wie die Verfahren ausgingen, sei noch völlig offen.

Allerdings: 50 Disziplinarverfahren waren bereits vor 2016 abgeschlossen. Die betroffenen Lehrer erhielten dem Bericht zufolge einen Verweis, der in der persönlichen Akte eingetragen wurde. Ein Verweis könne sich beispielsweise bei Beförderungen und Bewerbungen auf eine Funktionsstelle nachteilig auswirken, heißt es. Nach zwei Jahren werde der Eintrag aber wieder aus der Akte gelöscht. News4teachers

Streikrecht für verbeamtete Lehrer: Zieht die GEW nach ihrer Niederlage in Karlsruhe nun vor den Europäischen Gerichtshof?

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5 Kommentare
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Pälzer
5 Jahre zuvor

Bei Schülern würde man sagen: Wer nicht hören will, muss fühlen.

Küstenfuchs
5 Jahre zuvor

Die Philologenverband Niedersachsen hat es vorgemacht, wie es viel besser geht:
1. Keine Klassenfahrten!
2. Falls möglich: Klage einreichen.

bolle
5 Jahre zuvor

Hat die GEW eigentlich verbeamtete Lehrer ermuntert, trotz Verbots am Streik teilzunehmen?

omg
5 Jahre zuvor
Antwortet  bolle

Hat sie. Ich hatte damals mein Kollegium auf die Rechtslage hingewiesen und den Verweis der GEW auf das zur Begründugn angeführte Urteil, dass auch Beamte streiken dürfen, als nicht zutreffend bezeichnet bzw. äußerst zweifelhaft. Das Echo des GEW Vertrauensmanns war enorm – negativ und sehr laut.
Nach dem Streik und den ersten Anhörungen war ich dann aber angeblich aber als Schulleiter laut GEW – Mann in der Pflicht, doch was zu tun für die betroffenen Kollegen – so das Statement auf der Gesamtkonferenz.
Als wenn mit der Ernennungsurkunde zum Schulleiter oder Schuleiterin gleich Wundermachbarkeitsköfferchen mitverteilt würden.
Manche Lebensformel sind recht naiv.

bolle
5 Jahre zuvor
Antwortet  bolle

Danke omg! Ich hatte mir so etwas von dieser zwielichtigen Gewerkschaft schon gedacht. Eigentlich müsste auch sie zur Rechenschaft gezogen werden oder sich zumindest schützend vor die Lehrer stellen, die sie aus Machtgelüst zu etwas Unrechtmäßigem angestiftet hat.