Urteil: Schulleiter wird nach Veruntreuung von Schulgeld zurückgestuft

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Der Rektor einer Mittelschule in Nürnberg wird wegen der Veruntreuung von Schulgeldern zum Lehrer zurückgestuft. Dies entschied jetzt das Verwaltungsgericht in Ansbach nach Angaben eines Sprechers. Wegen der «besonderen Umstände des Einzelfalles» – Krankheit und hohe Schulden – verliere der Pädagoge seinen Job nicht komplett, sagte der Sprecher.

Die mittlerweile pensionierte Lehrerin bekam ein hartes Urteil. Foto: dierk schaefer / flickr (CC BY 2.0)
Das Urteil ist gefallen.                                                                                  Foto: dierk schaefer / flickr (CC BY 2.0)

Eine sogenannte Entfernung aus dem Dienst wäre die schärfste Maßnahme gewesen und war in dem Disziplinarverfahren von der Landesanwältin gefordert worden. Der 63-Jährige hätte dann seinen Beamtenstatus und seine Pensionsansprüche verloren. Sollten weder Landesanwaltschaft noch Beklagter Berufung einlegen, kann der 63-Jährige in einem Monat wieder als Lehrer arbeiten. Von seinem Rektorenamt ist der Mann derzeit suspendiert.

Der 63-Jährige hatte EC-Karte und Geheimnummer für ein Schulkonto zu Hause aufbewahrt und seine Frau hatte zwischen 2013 und 2015 davon immer wieder Geld abgehoben, um private Schulden zu begleichen. Vom Amtsgericht in Nürnberg wurde der Schulleiter deshalb 2016 zu einer zehnmonatigen Bewährungsstrafe verurteilt. Das Ehepaar hat später die gesamte Summe zurückgezahlt. Schwere Krankheiten und Verschuldung durch einen Hausbau hätten seine Frau zu der verzweifelten Tat getrieben, sagte der Rektor. dpa

Schulleiter steht wegen Veruntreuung von Schulgeld vor Gericht

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