KÖLN. Wenn das aktuelle Urteil des Landgerichts Köln auch in der nächsten Instanz Bestand hat – und ein zweites Verfahren wird’s angesichts der Bedeutung zweifellos geben –, dürfte eine Klagewelle auf die Bundesländer zurollen. Nichts Geringeres als das frühere Förderschulsystem steht dann vor Gericht: Wurden Kinder wie Nenad M., dem fälschlicherweise eine geistige Behinderung attestiert … Das Verfahren von Köln stellt das frühere Förderschulsystem vor Gericht: Wie viele Kinder wurden fälschlicherweise ausgesondert? weiterlesen
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