Datenschutz-Irrsinn: Kita verteilt Erinnerungsmappen an ihre Schulkinder, in denen alle anderen Gesichter geschwärzt wurden

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DORMAGEN. Die Verunsicherung von Bildungseinrichtungen durch die europäische Datenschutzverordnung hält an – und treibt weiter Blüten. Eine katholische Kita aus dem niederrheinischen Dormagen hat nun an jedes Kind, das nach den Sommerferien eingeschult wird, eine Fotomappe ausgegeben  –auf den Bildern aber die Gesichter der anderen Kinder geschwärzt. Dies berichtet die „Rheinische Post“. Die Eltern sind empört. Der Träger will zwar reagieren. Aber: Die Lösung, die jetzt im Gespräch ist, verspricht keine echte Verbesserung.

So sehen die Fotos in den Erinnerungsmappen der Kinder aus (Symbolfoto). Foto: Shutterstock

Eine sogenannte Erinnerungsmappe, die viele Kitas in Deutschland an ihre Abgänger zu verteilen pflegen, hat einen hohen ideellen Wert  – sie dokumentiert ein Stück Kindheit. Für die Kinder einer katholischen Kita in Dormagen sieht diese, auf den Fotos jedenfalls, gespenstisch aus. Sie selbst sind darauf gut zu erkennen. Alle anderen Gesichter aber, die von Freunden und Spielkameraden genauso wie die von Erzieherinnen, sind mit schwarzen Balken (wie bei Darstellungen im Zusammenhang mit Verbrechen) unkenntlich gemacht. Die Kita habe datenschutzrechtlich „den sicheren Weg“ gewählt, um Klagen zu vermeiden, so wird der örtliche Pfarrer als Vertreter des Trägers von der „Rheinischen Post“ zitiert.  Und: „Es ist sehr schade, dass das zu Unruhe geführt hat.“

Tatsächlich sind die Eltern laut Bericht massiv verärgert. „Das hat leider null Erinnerungswert“, so wird eine Mutter zitiert. Ihr Sohn sei nur neben „maskenartigen Geschöpfen“ zu sehen, selbst auf seinen Geburtstagsfotos. Doch gerade die Bilder, auf denen die Kinder mit anderen Kindern spielen, seien doch später der Anlass zum Durchblättern einer Erinnerungsmappe.

Die Pfarre wird laut Bericht von Datenschutzbeauftragten der Katholischen Kirche beraten. Zwar sei es möglich, dass es „entgegen aller Befürchtungen“  nach wie vor möglich sei, bei kirchlichen Ereignissen zu fotografieren, „ohne dass von jedem Einzelnen eine entsprechende  Einwilligungserklärung nachzuweisen ist.“ Bildaufnahmen seien jedoch verboten, „wenn sie nicht auf eine Rechtfertigung gestützt werden können – dies kann entweder eine gesetzliche Grundlage oder eine Einwilligung des Betroffenen in die Verarbeitung“ sein. Anders ausgedrückt: Es herrscht völlige Unklarheit, ob eine solche Erinnerungsmappe nun gegen den Datenschutz verstößt oder nicht.

Zeugnisse per Hand

Die Einführung der europäischen Datenschutz-Verordnung im Mai sorgt unter Bildungseinrichtungen weiter für große Unruhe. Unmittelbar nach Inkrafttreten der DSGVO schalteten 22 Grundschulen in Mainz ihre Homepage ab, weil sie rechtliche Konsequenzen fürchten. Das rheinland-pfälzische Bildungsministerium gab zwar Entwarnung – und betonte, dass Schulen unbesorgt ihre Seiten im Netz lassen könnten. Trotzdem gibt es nach wie vor große Unsicherheiten über die Konsequenzen der Verordnung, auch unter Juristen.

Im Juni sorgte dann eine Düsseldorfer Grundschule bundesweit wegen einer Datenschutz-Maßnahme für Schlagzeilen – weil sie ankündigte, ihre Zeugnisse von den Lehrkräften wieder per Hand erstellen zu lassen (News4teachers berichtete).  Hintergrund: Das nordrhein-westfälische Schulministerium hat unlängst eine Dienstanweisung herausgegeben, in der strenge Voraussetzungen vorgegeben sind, die Lehrkräfte zu erfüllen haben, wenn sie private Computer und Smartphones nutzen wollen. Die Schule war nicht bereit, die Haftung  für die privaten Rechner zu übernehmen.

Für das 21-köpfige Kollegium stehen nur zwei Dienstrechner zur Verfügung – zu wenig, so meint die Schulleitung, um die Zeugnisse selbst im Schichtdienst wie gewohnt digital erstellen und bearbeiten zu können. Deshalb wurde die Schulkonferenz darüber informiert, dass die Zeugnisse nun wieder wie früher per Hand geschrieben würden. Für die Schüler und Eltern misslich: Die bislang sehr ausführliche Darstellung des Lern- und Leistungsstands der Schülerinnen und Schüler in den ersten und zweiten Klassen werde notgedrungen kürzer ausfallen.

Auch die Lösung, die im Fall der katholischen Kita jetzt im Gespräch ist, dürfte kaum dazu führen, dass die Erinnerungsmappen ihre eigentliche Bedeutung zurückgewinnen: Für die Zukunft sei geplant, nur noch Einzelfotos des jeweiligen Kindes darin aufzunehmen, um die Unkenntlichmachung von Gesichtern zu vermeiden, so heißt es in dem Bericht. In der Rückschau wird die Kita-Zeit dann zur Einzelhaft. bibo / Agentur für Bildungsjournalismus

Auch auf der Facebook-Seite von News4teachers wird das Thema bereits heiß diskutiert.

Datenschutz-Verordnung birgt für Lehrer Fallen – Beispiel Schulhomepage: Was bei Fotos darauf ab sofort zu beachten ist

 

 

 

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11 Kommentare
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xxx
5 Jahre zuvor

Wenn es nicht Ende Juli wäre, könnte man das für einen Aprilscherz halten.

Die DS-GVO sorgt wie erwartet oder befürchtet dafür, dass eher zu viel als zu wenig zensiert wird, weil niemand die unverhältnismäßig hohen Strafen bei sehr schwammig formulierten Straftatbeständen riskieren kann oder möchte.

Emma Keeboo
5 Jahre zuvor

Hoffentlich wird bald klarer formuliert, was darf und was nicht, bzw. was vorliegen muss, damit solch eine Mappe wieder möglich ist. Diese Mappen und auch die Hefter am Ende von Klasse 4 sind für die Kinder so immens wichtig.

sofawolf
5 Jahre zuvor

Ja, mutet an wie ein Witz. 🙂

Diese Auswüchse brauchen wir aber, damit den Verantwortlichen klar wird, dass dringend „nachgebessert“ werden muss. Das wurde ja auch in Aussicht gestellt.

omg
5 Jahre zuvor

Es tut mir leid, aber die neue Verordnung ist so lebensfremd und so lebensfern, dass sie ein Musterbeispiel für naiv-peinliches Expertenwissen ist, dass auch noch von einem scheinbar ahnungslosen EU-Parlament durchgewunken wird.
Wie in Schilda. Nur schlimmer.

Thomas M. Goldstein
5 Jahre zuvor
Antwortet  omg

Absoluter Quatsch. Die DSGVO ist nicht vom Himmel gefallen und auch nicht lebensfremd. Pures Unvermögen diese notwendige Regelung -die zudem stark dem alten BDSG ähnelt- in der Praxis zu verstehen, erinnert mich an Schilda.
Im o.g Fall hätte auch vor der DSGVO (und auch vor der Übergangsfrist von 24 Monaten) ein Einverständnis der Eltern vorliegen müssen. Warum die Kita-Leitung u.a. derartige überzogene, fast schon hilflose Aktion an den Tag legen… es kann nur Unvermögen in Sachen Datenschutz sein!

OMG
5 Jahre zuvor

……oder aber eine schlechte Begleitung, denn Datenschutzexperten sind an den Kitas nicht vorhanden, da wären Träger in der Pflicht.
Und es gibt sehr wohl feine, aber nachaltige Unterschiede, z.B. dass es keine generelle allgemeine Erlaubnis mehr gibt. Das zumindest wurde uns Schulen dienstlich so mitgeteilt. Also zu jedem Foto usw. eine expl. Zustimmung bei Angabe des erlaubten Verwednungszweckes.

xxx
5 Jahre zuvor
Antwortet  OMG

Aus diesem Grund ist die generelle Zensur bzw. der generelle Verzicht wesentlich einfacher umzusetzen. Traurig, aber wahr.

Palim
5 Jahre zuvor

Die DSGVO ist nicht vom Himmel gefallen. Nein. Es gab 24 Monate Vorlauf.
Wie wurde diese Zeit genutzt?

Die Bestimmungen sind in den Schulen nicht angekommen, dafür gibt es zum Stichtag plötzlich die Aufforderung, umgehend einen Beauftragten zu bestimmen, der irgendwann geschult wird.

Die Landesschulbehörde MÖCHTE Unterlagen bereit stellen – die Frage ist wann.

Informationen gab es für Schulen und Kiga viel zu spät… und erst einmal nur, DASS sich etwas ändert. Einarbeitungszeit nicht vorhanden.

Unterschriften liegen vor, sind aber nach neuen Bestimmungen angeblich hinfällig, weil die Abfrage anders lauten müsste.

Dass es dann zu Kurzschlussreaktionen kommt, weil die Betroffenen im Regen stehen und sich nicht besser zu helfen wissen, kann man m.E. am allerwenigsten diesen anlasten.

Jetzt zu meinen, das sei ja nicht wirklich strafbar und nicht so wichtig, bedeutet nur, dass sich niemand ernsthaft Gedanken machen wird. Damit ist es ein Bärendienst.

Lebensnah wäre gewesen, wenn die Schulen bereits 1 Jahr vorher klare Angaben erhalten hätten, was genau in welcher Form zu ändern ist, samt Mustern für alle gängigen Bereiche wie Erfassen und Umgang mit personenbezogene Daten, die im Schulalltag notwendigen Listen, Fotos, Dokumentationen, Veröffentlichungen uvm.

Damit muss man auch nicht landesweit jede Schulleitung und weitere Kollegen zusätzlich beschäftigen, es hätte ausgereicht, wenn sich ein paar Menschen vorab in der Behörde eingearbeitet und alles präzisiert hätten und Schulen bereitsgestellt hätten.
Auch den Förderalismus halte ich an dieser Stelle für falsch.

Bei einem Jahr Vorlaufzeit wäre Raum geblieben, um weitere Fragen klären zu können, wozu besagte MitarbeiterInnen in der Behörde Rede und Antwort stehen könnten – gerichtsfest natürlich und im Sinne der DSGVO.

Thomas M. Goldstein
5 Jahre zuvor

Mein Gott, wie tief doch die Angst vor der Juristerei unser Leben besetzt hat. Menschen- u. Sachverstand werden ausgeschaltet oder waren vor der DSGVO auf Sparflamme , die Einwilligung der Eltern hätte auch vor der DSGVO, aka BDSG-neu, vorliegen müssen.
Verunsicherung als neues Modewort für Unvermögen. Unvermögen, ein wirklich sinnvolles und notwendiges Gesetz zu verstehen. Es zeigt zudem, und dies deckt sich mit meiner Praxiserfahrung, der Datenschutz wurde vor der DSGVO mangelhaft praktiziert/verstanden.

amaria
5 Jahre zuvor

Der Ausdruck „VER-ORDNUNG“ passt jedenfalls.

Bin mal gespannt, was das mittlerweile so genannte „gute Kita-Gesetz“ bringen wird. Sofern es denn geschaffen wird…

Zweifachmama
5 Jahre zuvor

Das „Recht am eigenen Bild“ gab es auch schon vor der DSGVO. Die KiTas meiner beiden Kinder haben schon vor zehn Jahren bei der Aufnahme abgefragt, ob das Kind
– zum Zwecke der Entwicklungsdokumentation (Portfolio) fotografiert werden darf
– in den Portfolios anderer Kinder zu sehen sein darf
Zusätzlich gab es anlassbezogene Zustimmungserklärungen.
Viele haben hier in der Vergangenheit nicht sauber gearbeitet, da ist das Gejammere jetzt natürlich groß und die DSGVO eher vorgeschoben.