Elternverband fordert Nachteilsausgleich für Schüler mit Rechenschwäche

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LAUF AN DER PREGNITZ. Der Bayerische Elternverband (BEV) fordert einen Nachteilsausgleich für Schüler mit Rechenschwäche. «Was bei Lese-Rechtschreib-Schwäche längst der Fall ist, muss endlich auch für besondere Schwierigkeiten in Mathematik gelten», sagte Monika Roemer-Girbig vom Landesvorstand des BEV in einer Pressemitteilung am Dienstag.

Häkchen dran und Marienkäfer-Stempel? Für Kinder mit Dyskalkulie ohne Hilfe kaum zu schaffen. Foto: Onderwijsgek / Wikimedia Commons (CC BY-SA 3.0 NL)
Häkchen dran und Marienkäfer-Stempel? Für Kinder mit Dyskalkulie ohne Hilfe kaum zu schaffen. Foto: Onderwijsgek / Wikimedia Commons (CC BY-SA 3.0 NL)

Konkret fordert der Verband Diagnostik und spezielle Förderung an den Schulen. Zudem müsse der Nachteilsausgleich auch für betroffene Schüler ins Bayerische Erziehungs- und Unterrichtsgesetz aufgenommen werden. Am Donnerstag will der Verband eine entsprechende Liste mit rund 1.300 Unterschriften an Innenminister Joachim Herrmann (CSU) übergeben.“Angesichts der nicht allzu großen Zahl an betroffenen Schülern halten wir die Unterstützung unserer Petition durch fast 1300 Unterschriften allein in Bayern für ein sehr gutes Ergebnis“, meint Monika Roemer-Girbig. News4teachers / mit Material der dpa

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Die – bereits geschlossene – Petition ist hier zu finden: www.openpetition.de/!dyskalkulie

Legasthenie und Dyskalkulie: An den Rand gedrängt – warum Teilleistungsstörungen zu wenig Beachtung finden

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omg
5 Jahre zuvor

Gab es in Hessen mal. Derzeit gilt aber nach einem pol. Kompromiss, dass Dyskalkulie bis Ende Klasse 4 zu berücksichtigen ist, danach löst sich die scheinbar bei den Kindern auf. Dafür wurde die LRS-Unterstützung bis Klasse 13 gestärkt.
Ach ja, wenn ich mal nicht weiß, was ich machen soll, mache ich mal ein Praktikum bei einem Bildungspolitiker. Muss spannend sein.

xxx
5 Jahre zuvor
Antwortet  omg

Ich stelle mir vielmehr die Frage, weshalb es so viel mehr Legastheniker als Dyskalkulogen gibt, obwohl für beide Schwächen ein Anteil von maximal 3-5% eines Jahrgangs (oder jeweils 1-2 pro Klasse) plausibel sind.

Schwach im Rechnen sind sehr viele Schüler aus den unterschiedlichsten Gründen. Von denen haben die allermeisten zu wenig gelernt (und fühlen sich oft toll dabei). Von denen die übrig bleiben (maximal 3 pro Klasse) beherrschen die allermeisten aber den Grundschulstoff Mathematik, sie sind folglich unbegabt, aber nicht krankhaft unbegabt in diese Richtung. In meiner gesamten Schulkarriere habe ich erst zwei Schüler erlebt, bei denen Dyskalkulie in Erwägung gezogen wurde. Bei einem war der Befund negativ, der andere war positiv, aber therapeutisch behandelt. Sehr schwach in Mathematik waren sie beide.

Ich bin überzeugt davon, dass es bei einem ernsthaften Test beim Thema Legasthenie nicht anders aussehen würde. Allerdings würden dann viele Therapeuten und Psychologen lukrative Aufträge verlieren.

ysnp
5 Jahre zuvor
Antwortet  xxx

Am Gymnasium sitzen die wenigsten Dyskalkuliker und Legastheniker. In meinen Grundschulklassen habe ich mindestens ein Kind mit enormen Schwierigkeiten; wenn man sie testen lässt, dann kommt auch Dyskalkulie heraus. Es können aber auch einmal 2 Schüler sein. Mit einem kann man in jeder Klasse auf jeden Fall rechnen. Und kaum einer geht aufs Gymnasium. Wie soll jemand, der die Zahlenräume nicht durchdringt und alles wie eine Fremdsprache auswendig lernen muss, Mathematik am Gymnasium verstehen, wenn das Fach zudem dort benotet wird?
Eine Dyskalkulie ist dann gegeben, wenn die Rechenleistung in der Verteilungskurve signifikant unter dem IQ bleibt.

xxx
5 Jahre zuvor
Antwortet  ysnp

Attestierte Legastheniker gibt es auch zuhauf an Gymnasien. Ich schreibe bewusst „attestiert“, weil mir die Schülerzahl besonders am Gymnasium viel zu hoch erscheint. Bei mindestens 2-3 pro Gymnasialklasse müsste es ein Mehrfaches davon an den anderen Schulformen geben im Widerspruch zu den maximal 3-5% Legastheniker, die ich für plausibel erachte.

Ebenso wird es an allen anderen Schulformen zuhauf Schüler geben, deren Rechenleistungen weit unter ihren Möglichkeiten bleiben. Mit Dyskalkulie hat das erst einmal nichts zu tun. Den echten Dyskalkologen muss intensiv geholfen werden, der großen Mehrheit würde ein sprichwörtlicher Tritt in den Hintern helfen. Ich betone sprichwörtlich.

ysnp
5 Jahre zuvor
Antwortet  xxx

Wenn der Elternwille zählt, kann das schon vorkommen. Die geschilderte Anzahl scheint mir zu hoch, wenn es bei mir in der Grundschule nur 1-2 Schüler sind. Dyskalkuliker kann man als erfahrene und fortgebildete Lehrkraft ziemlich gut erkennen. Das Problem ist eher die Therapie. Helfen kann man diesen Schülern im laufenden Unterricht nur unbefriedigend, weil das Durchdringen der Zahlenräume für diese Schüler ein extrem langsamer Prozess ist und man wieder auf die unteren Zahlenräume zurückgehen muss.
Diese Kinder werden auf Elternwunsch erst durch die Schulberatung getestet und dann – wenn die Eltern wollen – offiziell von einem Kinderpsychiater nochmals getestet.
Wenn man Glück hat (von der Gegend her) und das bezahlen kann, erhält man einen Therapeuten. Schwierig ist die Bezahlung dieser teuren Therapien, unter bestimmten Umständen übernimmt das das Jugendamt. Gefälligkeitsgutachten gibt es keine, weil die Dyskalkulie in Bayern schulisch als Störung keine Konsequenz hat.

xxx
5 Jahre zuvor
Antwortet  xxx

In NRW berechtigt Legasthenie für einen Nachteilsausgleich bis hin zum Abitur. Man muss sich allerdings im Klaren sein, dass das der „Genuss“ desselbigem auch auf dem Abiturzeugnis stehen wird.

Für Dyskalkulie gibt es nur bis zum Ende der Sek I den Ausgleich. Für die Sek II nicht mehr, weil die Bildungspolitiker (vollkommen zurecht) meinen, dass erfolgreiche Oberstufenmathematik mit Dyskalkulie nicht möglich ist.

Ein Gefälligkeitsgutachten zur Legasthenie hatte ich vor ein paar Jahren mal in Händen. Der Text schrie danach, aber dank oder wegen des Stempels musste ich es akzeptieren.

dickebank
5 Jahre zuvor
Antwortet  xxx

@xxx – der Nachteilsausgleich – egal ob für LRS oder Dyskalkulie – ist eine Negativbemerkung und hat auf einem Abschlusszeugnis nichts zu suchen. Meint eine Schule dies vermerken zu müssen, würde ich als betroffener dagegn klagen und mit großer Wahrscheinlichkeit in diesem Rechtsstreit gewinnen.
Diejenigen, die den Nachteilsausgleich bis hin zu den Abiturarbeiten erhalten wollen, müssen eben kontinuierlich an den entsprechenden Förderkursen teilgenommen haben. Für LRSm gibt es an vielen Schulen entsprechende Förderkurse, bei Dyskalkulie nicht. Und hier tritt das eigentliche Problem an weiterführenden Schulen auf, die Förderung der dyskalkülen Schülerschaft. Mir sind im Gegensatz zu LRS auch keine Kriterien zur Feststellung der Dyskalkulie bzw. Fälle von festgestellter und amtlich testierter Dyskalkulie in meinem weiteren Umfeld in NRW bekannt .

xxx
5 Jahre zuvor
Antwortet  xxx

Danke für die Erläuterungen.

„Mir sind im Gegensatz zu LRS auch keine Kriterien zur Feststellung der Dyskalkulie bzw. Fälle von festgestellter und amtlich testierter Dyskalkulie in meinem weiteren Umfeld in NRW bekannt.“

Gibt es keine Kriterien, weil die niemand entwickelt hat oder weil die niemand entwickeln kann? Man könnte böse formulieren, dass Mathematiker bei Dyskalkulie die Trennlinie zwischen „nicht gekonnt“ und „nicht gelernt“ viel schärfer und viel extremer setzen als die Germanisten bei Legasthenie.

Wie viele der Dyskalkulietherapeuten kämen eigentlich an ihre Grenzen, wenn sie mal Mittelstufenstoff durchtherapieren müssten oder hört diese Therapie beim Grundschulstoff auf?

ysnp
5 Jahre zuvor
Antwortet  xxx

Es geht nicht um den Mittelstufenstoff, sondern um ein grundsätzliches Zahlenverständnis, das sich auf alles auswirkt.
Hier einmal die Perspektive, die Dyskalkulie betreffend, aus der Hirnforschung:
https://www.kispi.uzh.ch/fzk/de/abteilungen/uebersicht/mr-forschung/Seiten/dyskalkulie.aspx

xxx
5 Jahre zuvor
Antwortet  xxx

Deswegen habe ich ja nach der Mittelstufe gefragt und deswegen halte ich die allermeisten selbsternannten Dyskalkologen nicht für Dyskalkologen.

dickebank
5 Jahre zuvor
Antwortet  xxx

@xxx – die Diskalkülen sind in der Regel keine Regelschüler. Sie stellen einen erheblichen Anteil der Gruppe der Inklusionsschüler mit dem Entwicklungsschwerpunkt Lernen. Der Anteil der diskalkülen Schüler an der Gruppe der „Lerner“ ist überproportional hoch.

Die Besonderheit ist eben, dass LRS als gerinfügige Einschränkung der Leistungsfähigkeit eines regelschülers eingestuft wird, während Diskalkulie zur Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs führt. Das dürfte auch der Grund sein, warum mir als Fachlehrkraft keine Kriterien bekannt sind.

xxx
5 Jahre zuvor
Antwortet  ysnp

Danke für die weiteren Ergänzungen. Die Frage ist aber, ob eine wie auch immer geartete Lernbehinderung wie z.B. stark verminderte Intelligenz als „Nebenwirkung“ zur Dyskalkulie führt oder nur umgekehrt eine wie auch immer festgestellte Dyskalkulie sofort sonderpädagogischen Förderbedarf impliziert. Dyskalkulie würde ich als in Psychologie nicht ausgebildeter Mensch erst einmal als ein von der generellen Intelligenz losgelöstes Krankheitsbild definieren.

Ihre weiteren Ergänzungen zu LRS bestätigt meinen Eindruck, dass diese einfach definiert, festgestellt und attestiert werden kann. Das Aufwands-Geld-Verhältnis für den Psychologen ist also sehr gut, zumal er sich um die Therapie nicht selbst kümmern muss. Dank automatischer Rechtschreibkontrolle, Tastaturen und immer besser werdender Spracherkennung halten die Konsequenzen für die betroffenen Menschen in Grenzen, wenn gleichzeitig die Therapie langwierig, mit Arbeit verbunden und kostspielig ist. Das Aufwand-Leistungs-Verhältnis für den Betroffenen, also Attest-Pseudotherapie-Nachteilsausgleich vs. Attest-Therapie-geheilt, steht eindeutig auf der Seite des Nachteilsausgleich, wenn die Pseudotherapie nur zur Erhaltung des Nachteilsausgleichs besucht wird.

Palim
5 Jahre zuvor
Antwortet  xxx

Dyskalkulie wie LRS führen NICHT zur Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs.
Beim Psychologen wird die Rechenleistung/ das Zahlverständnis in Bezug zur sonstigen Entwicklung bzw. Intelligenz gesetzt.
Liegt Dyskalkulie vor, wird dieser Bereich auffallend schlechter als andere Bereiche sein.
https://www.legasthenietherapie-info.de/dyskalkulie.html

Bei der Lernbeeinträchtigung sind in der Regel mehrere oder sogar alle Bereiche betroffen. Die Kinder lernen AUCH nicht so schnell Rechnen, sie automatisieren erheblich langsamer etc, aber das gleiche gilt für Buchstaben, Buchstabenverbindungen, Schreibrichtungen.

Bisher dachte ich, das eine schließt das andere aus. Im letzten Jahr habe ich ein Gutachten zur Dyskalkulie bei einem Kind mit Lernschwäche gesehen, wobei alle Bereiche schwach waren, der mathematische Bereich aber signifikant darunter.

Palim
5 Jahre zuvor
Antwortet  xxx

Wegen der Nachfrage zu Inhalten der SekI:
Die Schwierigkeit ist u.a. folgendermaßen definiert:
„Das Defizit betrifft vor allem die Beherrschung grundlegender Rechenfertig keiten wie Addition, Subtraktion, Multiplikation und Division, weniger die höheren Fertigkeiten, die für Algebra, Trigonometrie, Geometrie oder Differential- und Integralrechnung benötigt werden“
Dies zeigt sich im Unterricht der Grundschule bereits darin, dass Kinder mit Dyskalkulie durchaus logisch denken, herleiten, übertragen können, an einfachen Zahlbeziehungen aber scheitern.

Es geht also nicht um Kinder, die mal irgendetwas nicht verstehen, sondern um solche, die die einfachsten Grundlagen nur schwer erlernen.

Auch Kinder bemühen sich schnell, dies zu Überbrücken (z.B. zählen). Aber spätestens in Klasse 2 ist das Unvermögen deutlich und bereits so gravierend, dass es nicht mit „ein bisschen Üben“ getan ist, zumal man sie von ihren erlernten Strategien wieder abbringen muss.
Statt dann im Team direkt genauer hinsehen zu können und Förderung oder Therapie einzuleiten, dauert es meist noch 1 Jahr, bis diese Schritte ergriffen werden (können).

Palim
5 Jahre zuvor
Antwortet  xxx

Hinsichtlich der Atteste muss es in Ihrer Region eine Schwemme an Psychologen geben. Hier ist das anders. Man bekommt nur schwer einen Termin, wartet viele Monate, die Tests dauern eine Weile.
Jemanden zu finden, der eine Therapie durchführen kann und darin auch tatsächlich geschult ist, ist ungleich schwieriger.

Kritisch finde ich auch, dass dies ein Markt ist und die Qualifikation nicht an eine staatlich anerkannte Therapeutenausbildung gekoppelt ist. Da bilden sich gerade in größeren Städten mit zahlungskräftigen Eltern viele Institute, die was auch immer fördern wollen.

Zum ersten Mal hat in letzten Jahr eine Familie einen Schulpsychologen zu Rate gezogen. (Das ist gerade in Nds. ungewöhnlich, da Schulpsychologen vor 20 Jahren sehr selten waren und mit diesen Inhalten nicht betraut wurden.)
Der Schulpsychologe konnte zwar das Kind testen und eine Empfehlung aussprechen, gibt aber keine abschließende Diagnose. Die Familie musste also einen weiteren Psychologen konsultieren, das Kind erneut getestet werden … danach eine Therapie gefunden werden, die bezahlbar ist.

ysnp hatte vor ein paar Tagen schon geschrieben, dass die Feststellung eines Nachteilsausgleiches an die Teilnahme an Förderung gekoppelt sein müsste. Hierfür sollte es innerhalb der Schule Möglichkeiten geben z.B. über Ergotherapeuten mit Spezialisierung.

ysnp
5 Jahre zuvor

Ich bin für einen zeitweiligen Notenschutz mit Verpflichtung zur Dyskalkulietherapie, die staatlich bezahlt wird. Das wäre am effektivsten. Außerdem müsste es eine staatlich geförderte Ausbildung zum Dyskalkulietherapeuten geben.

Hintergrund:
Ohne entsprechende Einzeltherapie sind die Ergebnisse von Kindern mit Dyskalkulie nicht ermutigend. Leider gibt es zu wenig Dyskalkulietherapeuten. Wir haben dann gute Erfahrungen gemacht, wenn ein Kind rechtzeitig bei einem guten Therapeuten in Einzeltherapie war. Man kann diese Unterstützung auch auf die schulische Ebene verlagern -> Einzelstunden mit extra Hausaufgaben für das Kind.
Wir haben es mit einer Stunde in der Woche mit einer Grupe von 5-6 Schülern versucht, mehr war nicht drin. Das war ein Tropfen auf dem heißen Stein und hat nichts gebracht, weil die Zahlenräume schneller fortschritten, wie die Kinder hinterherkamen.

Wie soll man einen Nachteilsausgleich bei Dyskalkulie gewähren? Wenn man in Proben Hilfsmittel benutzen lässt, wo man die Ergebnisse abzählen kann und dann noch Zeitzuschlag gewährt, dann ist das kein echter Nachteilsausgleich, sondern eine Übervorteilung. Dann lieber Notenschutz.

Palim
5 Jahre zuvor
Antwortet  ysnp

Der Nachteilsausgleich wir offenbar in verschiedenen BL unterschiedlich gefasst und gewertet.
Das ist mir schon häufiger aufgefallen.

Bei uns ist es zurzeit so,wie OMG es beschreibt:
Dyskalkulie wird bis zum Ende der 4. Klasse anerkannt, danach nicht mehr.

Therapieangebote gibt es regional so gut wie keine.
Die es gibt sind für viele Eltern nicht zu bezahlen, Unterstützung zu erhalten ist ebenfalls nicht einfach.

Schulinterne, sinnvolle Förderung bereits ab Klasse 1 gibt es nicht, nicht für schwache Kinder und nicht für Kinder mit ausgeprägter Störung. Das wäre besser, weil man sich die 18 Monate Verzögerung, die bei einer Begutachtung gerne mal ins Land gehen, sparen könnte.

Gut finde ich den Ansatz, dass der Nachteilsausgleich an Bedingungen geknüpft wird, die für die Beteilitgen gleichzeitig Recht und Pflicht sind.

ysnp
5 Jahre zuvor
Antwortet  Palim

Zur Unterstützung:
Hier sollte sich auch einmal etwas tun. Bei uns geht das nur, wenn man für das Kind eine starke psychische und soziale Beeinträchtigung durch die Dyskalkulie sieht. Dann gibt es Unterstützung über das Jugenamt. Dasselbe gilt auch für die Legasthenietherapie.
Ich meine, eine gute, professionelle Therapie in der Richtung sollte grundsätzlich mitfinanziert werden. Ideen wär eine staatliche Unterstützung (vielleicht keine vollständige Abdeckung) oder die Krankenkassen übernehmen das, wie das auch schon bei der Ergotherapie passiert. Allerdings habe ich auch festgestellt, dass manche Institute, die solche Therapien anbieten, fast unverschämt teuer sind und solche Therapien zum Luxusobjekt machen. Hier sollte es offiziell festgelegte Gebührensätze geben.

ysnp
5 Jahre zuvor

Zu den Posts von Palim am 3. 8. :
Vollkommen richtig, Palim. Da schwirrt einiges an falschem Verständnis im Raum. Gut, dass du das richtig gestellt hast. So wird Dyskalkulie gesehen: als eine Teilleistungsstörung, wo die Rechenfähigkeiten von den IQ- Werten deutlich nach unten abweichen. Erst dann wird von einer Dyskalkulie als Teilleistungsstörung gesprochen.
Das ist ebenso definiert wie in der Legasthenie. Auch dort weichen die Lese- bzw. Rechtschreibfähigkeiten deutlich von dem festgestellten IQ- Wert nach unten ab.
Bei Kindern, die in allen Lernbereichen Probleme haben, z.B. auch in der Auffassungsgabe, in der Verarbeitung usw., da wird ein sonderpädagogischer Förderbedarf im Lernen festgestellt.

Also kann man schon sagen, dass die Feststellung nicht willkürlich ist, sondern nach festgelegten Kriterien erfolgt.
Wichtig ist – da wiederhole ich mich – dass es bei der Feststellung nicht bleiben darf, sondern Therapien, die eine Besserung bringen, staatlich effektiv unterstützt werden sollten (finanziell oder angeboten) und es eine Pflicht zur Teilnahme an solchen Therapien geben sollte.

Ich gehe sogar noch weiter in meinen Forderung: Es sollte eine gewisse Verpflichtung bestehen, Kinder im Verdachtsfall so früh wie möglich zu testen und dann zu fördern. Sehr wichtig fände ich den Zeitraum Vorschulalter, 1. und 2. Klasse. Je älter die Kinder, desto mühsamer wird es. Gerade bei Dyskalkulie ist die frühe Förderung wichtig. Das muss von dem Zeitpunkt an, wo die Kinder mit Zahlen in Berührung kommen, beobachtet werden, denn mit der Erweiterung der Zahlenräume wird es für die Kinder immer unübersichtlicher.

In wie weit die Elementarpädagogik sich damit befasst, weiß ich nicht. Wenn man auf den Link der Forschung in der Schweiz geht, wird dort dargestellt, dass Dyskalkuliker auch in der Verarbeitung von visuell-räumlichen Größenverhältnissen Schwierigkeiten haben. Das könnte man z.B. in der Elementarpädagogik berücksichtigen und als basale Fähigkeit fördern.

Cavalieri
5 Jahre zuvor
Antwortet  ysnp

Zu den Urschen sagt Wikipedia merkwürdigerweise nichts. Aber der Bundesverband für Legasthenie und Dyskalkulie benennt mehrere Ursachen für Dyskalkulie, eine davon ist tatsächlich eine genetische Veranlagung. Offenbar tritt das bei Geschwistern bzw. in Familien gehäuft auf. Aber auch die Entwicklung einer bestimmten Gehirnregion wird als Ursache benannt:
https://www.bvl-legasthenie.de/dyskalkulie/ursachen.html