Gebauer legt neue Standards für Inklusion vor – Förderschulen sollen erhalten bleiben (und wo das nicht geht, sollen Förderklassen kommen)

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DÜSSELDORF. Neue Standards für den gemeinsamen Unterricht von Schülern mit und ohne Behinderung, geringere Mindestgrößen für Förderschulen: Die nordrhein-westfälische Schulministerin Yvonne Gebauer (FDP) hat die neuen Eckpunkte zur schulischen Inklusion vorgestellt. Sie betreffen vor allem weiterführende Regelschulen, die auch Kinder mit Förderbedarf unterrichten – Grundschulen bleiben dabei praktisch außen vor. Die Neuerungen, die ab dem Schuljahr 2019/20 gelten, sorgten für teils heftige Kritik von Verbänden und Opposition. Ein Überblick.

Hat einen "Masterplan Grundschule´" angekündigt - und der sorgt für Ärger. Foto: Martin Kraft (photo.martinkraft.com) CC BY-SA 3.0 via Wikimedia Commons
Hat einen Rahmen für die Inklusion vorgelegt: NRW-Schulministerin Yvonne Gebauer. Foto: Martin Kraft (photo.martinkraft.com) CC BY-SA 3.0 via Wikimedia Commons

Neue Qualitätsstandards: Künftig müssen weiterführende Schulen ein pädagogisches Inklusionskonzept sowie genug Räume haben, um gemeinsames Lernen anzubieten. Zudem müssen dort Sonderpädagogen arbeiten. Lehrer müssen an entsprechenden Fortbildungen teilnehmen.

Neu ist die etwas sperrige Inklusionsformel «25 – 3 – 1,5»: Demnach müssen in allen Eingangsklassen von 25 Schülern im Schnitt drei Schüler sonderpädagogischen Förderbedarf haben. Für jede dieser Klassen erhält die Schule neben dem bisherigen Lehrer eine halbe zusätzliche Stelle. Die Bezirksregierungen dürfen erst dann neue Schulen des Gemeinsamen Lernens einrichten, wenn die drei Förderschüler pro Eingangsklasse erreicht sind. Derzeit gibt es rund 1000 solcher Schulen in NRW. Im Schnitt werden in den Eingangsklassen momentan aber weniger als drei Kinder mit Förderbedarf unterrichtet.

Sonderfälle: An Gymnasien müssen im gesamten Eingangsjahrgang insgesamt nur sechs Schüler mit Förderbedarf sitzen. In der Regel soll ihre Förderung zum Abitur führen. An anderen weiterführenden Schulen wird meist zieldifferent unterrichtet, das heißt ein anderer Abschluss für die Förderbedarfskinder angestrebt. Grundschulen sollen ab dem Schuljahr 2019/20 noch einmal knapp 560 Sozialpädagogen-Stellen bekommen.

Förderschulen: Inzwischen lernen in NRW über 42 Prozent der rund 140.000 Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf an Regelschulen. Schwarz-Gelb will aber weiterhin ein flächendeckendes Angebot an Förderschulen erhalten, um Eltern die Schulwahl zu lassen. Dazu werden die Mindestgrößen aller Förderschulen deutlich reduziert. Außerdem will Gebauer Förderschulgruppen der Sekundarstufe I unter dem Dach von Regelschulen ermöglichen – in Regionen, in denen es weder Förderschulen noch Schulen des Gemeinsamen Lernens gibt.

Zeitplan: Die Eckpunkte wurden bereits vom Kabinett abgesegnet, sie sollen in einem Erlass geregelt werden und ab dem Schuljahr 2019/20 gelten. Die neuen Standards beginnen dann in den fünften Klassen. Im Jahr 2024/25 soll die Sekundarstufe I komplett umgestellt sein. Das kommende Schuljahr gilt als Übergangsjahr. Für die neue Mindestgrößenverordnung für Förderschulen gibt es eine mehrjährige Übergangsfrist.

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Ressourcen: Bis 2025 will die neue Landesregierung den weiterführenden Schulen knapp 5800 zusätzliche Stellen für Inklusion zur Verfügung stellen. Das Schulministerium geht bis 2025 für diese Stellen von zusätzlichen Kosten von insgesamt knapp 1,4 Milliarden Euro aus. Die zusätzlichen Stellen für die Grundschulen werden sich demnach noch einmal auf gut 480 Millionen Euro belaufen.

Kritik: Interessenvertreter und Opposition kritisieren die Neuerungen teils als ungenügend und enttäuschend. Mehrere von ihnen stören sich am Erhalt der Förderschulen. Dringend notwendige, zusätzliche Ressourcen kämen erst ab 2019/20 – und dann nur für die Jahrgänge ab der fünften Klasse, sagte etwa die bildungspolitische Sprecherin der Grünen-Landtagsfraktion, Sigrid Beer. «Das sind keine Eckpunkte zur Förderung der Inklusion, das ist Politik zur Stärkung der Förderschulen.» «Die geplanten Förderschulgruppen an allgemeinbildenden Schulen fördern nicht die Inklusion, sondern die Ausgrenzung», sagte der bildungspolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Jochen Ott.

Der VBE befand, Grundschulen seien nur unzureichend in den Blick genommen worden – auch sie benötigten vergleichbare Qualitätsstandards. Überhaupt: „Inklusive Klassen benötigen eine feste Doppelbesetzung aus Lehrkraft und Sonderpädagoge. Eine zusätzliche halbe Stelle für eine inklusive Klasse reicht nicht. Alles steht und fällt mit der ausreichenden Lehrerversorgung. Für ein solch ambitioniertes Projekt ist es dringend angezeigt, Maßnahmen gegen Lehrermangel stärker voranzubringen“, erklärte Landeschef Stefan Behlau. Angesichts der angekündigten Förderklassen zeigte er sich skeptisch: „Hier liegt eine große Gefahr der Stigmatisierung einer Kleingruppe innerhalb eines Schulzentrums.“

Positiv äußerte sich der Verband „lehrer nrw“. Die Eckpunkte seien ein «solides konzeptionelles Fundament» für den Inklusionsprozess, hieß es etwa beim Verband „lehrer nrw“ – er sprach gar von einem „Wendepunkt in der schulischen Inklusion“. „Positiv ist vor allem, dass die langjährige Forderung von lehrer nrw nach multiprofessionellen Teams nun umgesetzt werden soll“, erklärte Verbandschefin Brigitte Balbach.Darüber hinaus begrüßte sie, „dass Förderschulen wieder eine Perspektive und Eltern wieder eine echte Wahlmöglichkeit haben. Denn entgegen der rot-grünen Inklusions-Ideologie verlangt die UN Behindertenrechtskonvention mitnichten die Zerschlagung des Förderschulsystems“. News4teachers / mit Material der dpa

Auch auf der Facebook-Seite von News4teachers wird das Thema diskutiert.

Scharfe Kritik von der GEW

Die GEW zeigt sich enttäuscht über die von NRW-Schulministerin Yvonne Gebauer vorgelegten Eckpunkte zur Neugestaltung der schulischen Inklusion. Das Papier werde dem im Koalitionsvertrag formulierten Anspruch, im Bereich des Gemeinsamen Lernens eine spürbare Qualitätssteigerung der inklusiven Angebote an allgemeinen Schulen zu erreichen, nicht gerecht. Die GEW befürchtet im Ergebnis vielmehr „eine Verwaltung des eklatanten Mangels an den Schulen des Gemeinsamen Lernens“. Von einer besseren Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention könne nicht die Rede sein, heißt es.

„Statt klare Perspektiven für die Weiterentwicklung des Gemeinsamen Lernens zu beschreiben und den Prozess mit den erforderlichen Personal- und Sachressourcen und besserer Ausstattung zu unterfüttern, werden die Schulen, die sich auf den Weg des gemeinsamen Lernens von Kindern mit und ohne sonderpädagogischen Förderbedarf gemacht haben, zu Schwerpunktschulen gemacht, andere werden mit der Inklusion nur noch auslaufend zu tun haben“, empörte sich GEW-Landesvorsitzende Dorothea Schäfer bereits im Anschluss an die Sitzung des „Fachbeirats für inklusive schulische Bildung“ in der vergangenen Woche Düsseldorf.

Die dringend erforderliche Unterstützung der Schulen des Gemeinsamen Lernens stehe künftig unter einem jährlichen Haushaltsvorbehalt und sei von der Zustimmung des Finanzministers abhängig. Für das kommende Schuljahr seien keine Besserungen zu erwarten; das Schuljahr 2018/19 soll ein Übergangsschuljahr werden – mit anderer Schülerzuweisung, aber ohne geänderte Personalausstattung. Schäfer: „Das bedeutet Inklusion nach Kassenlage. Das Recht auf inklusive Bildung für Kinder mit sonderpädagogischen Förderbedarf wird somit untergraben.“

Die versprochenen Qualitätsstandards beschränkten sich auf die Feststellung, ob es pädagogische Konzepte gibt, Sonderpädagogen, Fortbildung und eine passende räumliche Ausstattung. „Die knappen Ressourcen sollen jetzt an wenigen Schulen gebündelt werden. Nur diese Schulen werden den Eltern als Förderort für ihre Kinder angeboten“, monierte Schäfer. „Eine Perspektive, wie es in den nächsten Jahren weitergehen soll, gibt es nicht.“ Für die Landesregierung, so die kritische Bilanz der GEW, habe die Weiterentwicklung der Inklusion offenbar nicht die erforderliche Priorität. Fazit der Landesvorsitzenden: „Während bei der Einführung von G9 an den Gymnasien alles unternommen wurde, um das Schulgesetz noch in diesem Schuljahr zu ändern und dafür auch alle Finanzierungsfragen geregelt wurden, diktiert der Landeshaushalt die Bedingungen für die schulische Inklusion.“

News4teachers-Dossier – gratis herunterladbar: „Das Inklusions-Chaos”

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39 Kommentare
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emil
5 Jahre zuvor

Super! Grundschullehrer unterrichten weiterhin alleine, weiterführende Schulen erhalten immerhin 1/2 Lehrerstelle zusätzlich pro Klasse. Was soll das? Mit Sachlogik hat das rein gar nichts zu tun.

xxx
5 Jahre zuvor
Antwortet  emil

Fast: Die halbe Lehrerstelle wird ausgeschrieben, ob sie besetzt wird und falls ja mit wem, steht auf einem anderen Blatt. Übrigens entspricht eine halbe Lehrerstelle 12,75 Wochenstunden bei mindestens 30 Wochenstunden für die Klasse. Von einer wirklichen Doppelbesetzung oder inklusiven Förderung der Inklusionsschüler ist auch das sehr weit entfernt.

Die Schulleiter können auch auf die Idee kommen, den generellen Stellenbedarf mit den Zusatzstellen aufzufüllen, weil sie ohnehin keine Sonderpädagogen im allgemeinen oder Sonderpädagogen für den gesuchten Förderbedarf finden werden.

emil
5 Jahre zuvor
Antwortet  xxx

Ob die Schulleiter am Stellenangebote rumpfuschen, ist völlig irrelevant. Entscheidend ist, dass offenbar ein Grundschullehrer alleine genau dasselbe leisten soll, wie 1,5 Sek-Lehrer. Verdient der Grundschullehrer dann demnächst auch 1,5x A13? Dieses Konzept ist ein radikaler Schlag für alle Grundschulen. Der Grundchullehrermangel wird sich ab heute extremst steigern. Sek-Lehrer gibt’s ja heute chon zu viele.
Mal ganz im Ernst, mit Sachlogigk hat das rein gar nichts mehr zu tun.

emil
5 Jahre zuvor
Antwortet  emil

am Stellenplan meinte ich natürlich

Palim
5 Jahre zuvor
Antwortet  emil

Grundschule ist doch nur ein bisschen Basteln und Spielen.
Da braucht es keine Lehrkräfte!

Heinz
5 Jahre zuvor
Antwortet  emil

@emil In NRW verdient ein wie sie es nennen „Sek-Lehrer“ kein A13. Dies ist lediglich an Gymnasien so.

emil
5 Jahre zuvor
Antwortet  Heinz

Stimmt, ist mir im Schock über dieses wahnsinnige „Konzept“ untergegangen.
Allerdings zeigt das ein weiteres Mal, wie verrückt das alles ist, wir A12er machen die normale und die Förderschullehrertätigkeit in Einem und die Gymmis sind fein raus. In Düsseldorf haben die irgendwas nicht kapiert….

xxx
5 Jahre zuvor

Die neuen Standards bedeuten eine weitgehende Entschärfung der Radikalinklusion. Manchmal hat eine Regierung ohne SPD und Grüne durchaus ihre Vorteile.

Die Umsetzung der neuen Qualitätsstandards halte ich für schwierig, weil die Räumlichkeiten nicht ausreichen werden. Das Inklusionskonzept bedeutet viel Arbeit für die Lehrkräfte, bei den verpflichteten Fortbildungen befürchte ich inhaltsarme Allgemeinplätzchen. Alles, was Stellen betrifft, halte ich angesichts des leeren Stellenmarktes für schwierig umsetzbar.

„An Gymnasien müssen im gesamten Eingangsjahrgang insgesamt nur sechs Schüler mit Förderbedarf sitzen. In der Regel soll ihre Förderung zum Abitur führen.“
Daraus folgt unmittelbar, dass Inklusionsschüler mit perspektivisch keine Chance auf das Abitur der Besuch des Gymnasiums verwehrt bleibt. Das ist gut für alle Beteiligten.

Man kann in der Tat kritisch anmerken, dass die Grundschulen nicht beachtet wurden. Allerdings ist sie nach wie vor als Gesamtschule angelegt und das Leistungsgefälle, gemessen an der Breite der Buchrücken aller Fächer über die gesamte Schulzeit, ist bei weitem nicht so groß wie an der weiterführenden Schule.

Palim
5 Jahre zuvor
Antwortet  xxx

„“An Gymnasien müssen im gesamten Eingangsjahrgang insgesamt nur sechs Schüler mit Förderbedarf sitzen. In der Regel soll ihre Förderung zum Abitur führen.”
Daraus folgt unmittelbar, dass Inklusionsschüler mit perspektivisch keine Chance auf das Abitur der Besuch des Gymnasiums verwehrt bleibt. Das ist gut für alle Beteiligten.“

Das soll gut sein? Für alle Beteiligten?
Nein.
Zielgleiche Kinder mit Beeinträchtigungen könne auf das Gym, die anderen nicht.
„Zielgleichheit“ wird dann schnell einzuschränken sein, wenn man dies oder das nicht leisten kann.
Bleiben die Rollstuhlfahrer, für die ja aber die räumlichen Bedingungen geschaffen sein müssen.
Die Hürden für intellektuell begabte aber beeinträchtigte Kinder ein Gymnasium besuchen zu können, werden erhöht. Mit Inklusion hat das nichts zu tun.

Zudem:
Wenn 50% der SuS auf die Gymnasien wechseln, bedeutet es, dass die anderen Schulen die 50% anderen Schüler aufnehmen UND ALLEIN die Inklusion stemmen müssen.
Die Wahl der Schule wird Eltern darin bestärken, dass das eigene Kind nicht mit „Behinderten“ zur Schule gehen oder gar einen Raum teilen muss und erst recht sie Gymnasien als „bessere“ Schule wählen. Dann sind es demnächst eben 60 oder 70%, die das Gymnasium wählen werden.

xxx
5 Jahre zuvor
Antwortet  Palim

„Das soll gut sein? Für alle Beteiligten? Nein.“
Doch: Die Inklusionsschüler haben weniger Frust, die Mitschüler werden nicht noch mehr aufgehalten als jetzt schon, die Lehrer können ihre Kraft den Schülern mit Abituraussicht widmen und nicht überproportional viel den Inklusionsschülern. Das Gymnasium bleibt also zielgleich.

„Bleiben die Rollstuhlfahrer, für die ja aber die räumlichen Bedingungen geschaffen sein müssen.“
Richtig. Gegen deren Inklusion am Gymnasium hat auch niemand etwas einzuwenden. Dasselbe gilt auch für alle intellektuell nicht eingeschränkten Schülern, die mit großen Gruppen, Raum- und Lehrerwechseln klar kommen. Die baulichen Veränderungen hat der Schulträger zu bezahlen, sind aber als einmalige Sache deutlich billiger als diverse Sonderpädagogen, Sozialarbeiter, Inklusionsbegleiter usw.

„Die Wahl der Schule wird Eltern darin bestärken, dass das eigene Kind nicht mit “Behinderten” zur Schule gehen oder gar einen Raum teilen muss und erst recht sie Gymnasien als “bessere” Schule wählen. Dann sind es demnächst eben 60 oder 70%, die das Gymnasium wählen werden.“
Das dürfen Sie den Gymnasien nicht ankreiden. Das bestätigt eher wie sehr die Inklusion in der Bevölkerung gewünscht wird. Was würden Sie tun, wenn Sie die Wahl hätten, vorausgesetzt, Sie wollen die subjektiv betrachtet bestmögliche Schule für Ihr nicht behindertes Kind auswählen? Ich gehe von einer Klasse mit möglichst vielen lernwilligen, begabten und fleißigen Schülern aus.

Sie können auch die folgende Frage beantworten: Angenommen, Sie haben ein Kind, das die gymnasialen Anforderungen bewältigen kann. Melden Sie es an einem Gymnasium oder einer Gesamtschule an? Ehrlich geschrieben könnte ich die Gesamtschule als bewusste Entscheidung nicht nachvollziehen.

Palim
5 Jahre zuvor
Antwortet  xxx

„Doch: Die Inklusionsschüler haben weniger Frust, die Mitschüler werden nicht noch mehr aufgehalten als jetzt schon, die Lehrer können ihre Kraft den Schülern mit Abituraussicht widmen und nicht überproportional viel den Inklusionsschülern. Das Gymnasium bleibt also zielgleich.“

Die Inklusionsschüler müssen keinen Frust schieben, wenn Inklusion vernünftig umgesetzt ist, von zielgleicher Beschulung ist ja nicht die Rede, deshalb muss auch niemand auf diese Schüler warten und niemand wird ausgebremst.

Die Mitschüler an den Hauptschulen sind mit genügend Problemen belastet, um die sich die Lehrkräfte kümmern müssen, da muss man dort nicht noch überproportional die I-Schüler hinzu setzen.
Und die Elternschaft wählt ohnehin das Gymnasium – Ihrer Meinung nach -, da sind ja dann die I-SchülerInnen kein nennenswerter Nachteil.

Angesicht der lernwilligen, fleißigen Schüler dort finde ich, dass I-Kinder dort gute Vorbilder haben und meiner Erfahrung nach auch selbst lernwillig und fleißig sind und Lehrkräften in einer solchen Umgebung die Inklusion erheblich leichter gelingen wird.

xxx
5 Jahre zuvor
Antwortet  Palim

„Die Inklusionsschüler müssen keinen Frust schieben, wenn Inklusion vernünftig umgesetzt ist, von zielgleicher Beschulung ist ja nicht die Rede, deshalb muss auch niemand auf diese Schüler warten und niemand wird ausgebremst.“

Diese Aussage lasse ich gelten unter der Prämisse, dass sich Schülern untereinander nicht vergleichen. Wir wissen beide, dass das illusorisch ist.

„Angesicht der lernwilligen, fleißigen Schüler dort finde ich, dass I-Kinder dort gute Vorbilder haben und meiner Erfahrung nach auch selbst lernwillig und fleißig sind und Lehrkräften in einer solchen Umgebung die Inklusion erheblich leichter gelingen wird.“

Das ist richtig. Nur ist dies ein eher einseitiges Profitieren, weil die fleißigen Schüler abgesehen von nebulösen Sekundärtugenden und Toleranzbegriffen, die aber den eigenen Schulabschluss überhaupt nicht verbessern, nichts davon haben, je nach Art des Inklusionsbedarfs eher im eigenen Lernen gebremst werden.

Sie haben meine Frage übrigens nur mit einem Allgemeinplatz, also in Wahrheit nicht beantwortet.

Palim
5 Jahre zuvor
Antwortet  xxx

„Allerdings ist sie nach wie vor als Gesamtschule angelegt und das Leistungsgefälle, gemessen an der Breite der Buchrücken aller Fächer über die gesamte Schulzeit, ist bei weitem nicht so groß wie an der weiterführenden Schule.“
Das ist ja ein wirklich interessanter Ansatz, das Leistungsgefälle zu messen.
So als würde sich die Note einer Examensarbeit an der Seitenzahl entscheiden.

Das Leistungsgefälle in der Grundschule scheint sich Ihnen nicht zu erschließen, xxx.
Wenn das Gymnasium nur zu einem verschwindend geringen Teil Inklusion bewerkstelligen soll und keine Gesamtschule ist, sondern die 50% besten SuS erhält, ausgesuchte Schülerschaft, verstehe ich gar nicht, wozu es überhaupt zusätzliche Lehrerstellen dort braucht.

xxx
5 Jahre zuvor
Antwortet  Palim

Sie haben meinen Kommentar falsch verstanden. Der Buchrücken bezieht sich auf die Brutto-Stoffmenge während der Schulzeit, das Leistungsgefälle auf das, was am Ende der Schulform beim Schüler hängen geblieben ist. Sie können mir nicht weismachen, dass am Ende der Grundschule die Streuung zwischen den Kenntnissen der Schüler (Regelschule aller Schulformen und Inklusion) vergleichbar ist mit der Streuung des Kenntnisstands am Ende der Sek I einer Gesamtschule (entsprechend Regelschule aller Schulformen und Inklusion). Bei geistig behinderten oder lernbehinderten Inklusionsschülern kann man froh sein, wenn sie überhaupt einen Abschluss schaffen, gleichzeitig gibt es Schüler mit einer sehr guten Qualifikation für die Sek II. Wenn man das alles in Zentimeter Buchrücken übersetzt, sieht man sehr einfach, dass die Streuung an der Grundschule deutlich kleiner ist als an der Gesamtschule. Man kann natürlich auch die Anforderungen an der Grundschule höher annehmen als an der Gesamtschule.

Palim
5 Jahre zuvor
Antwortet  xxx

Tatsächlich können die Kinder alle an der Grundschule weniger als die Jugendlichen im Abitur zeigen.
Das zu vergleichen entspricht aber nicht einem ehrlichen Vergleich des Leistungsgefälles, schließlich müssen diese Kinder vieles in diesem Alter noch gar nicht können, gerade WEIL sie es noch lernen müssen/ dürfen/ werden. Sie verlangen von Kindern in der Grundschule ja auch nicht, dass sie andere Rechte oder Pflichten, die man mit 18 Jahren hat, für sich in Anspruch nehmen.

Die Annahme Ihrerseits ist immer, dass die Kinder mit Beeinträchtigung in den Grundschulen am Regelunterricht teilnehmen können.
Können sie, wenn er inklusiv ausgerichtet ist.
Können sie nicht, wenn es um Lehrgänge geht und Gleiches zur gleichen Zeit gefordert wird.

Heinz
5 Jahre zuvor

Ich finde ein paar der Änderungen garnicht so verkehrt. Ich bin auch der Meinung, dass Förderschulen bestehen bleiben sollten, damit die Eltern wählen können, es gibt nämlich durchaus Eltern, die haben auf die an die Wand gefahrene Inklusion im gemeinsamen Lernen einfach keine Lust.

Einzelne Schulen speziell zu Schulen mit gemeinsamen Unterricht zu machen, finde ich grundsätzlich auch gut (auch wenn es für mich persönlich bedeuten würde, dass wir vermutlich solch eine Schule würden). Wenn man es, wie die vorhergehende Landesregierung finanziell und personell so gar nicht schafft die Inklusion umzusetzen, dann ist es durchaus sinnvoll, dass man sich zunächst auf einzelne spezielle Schulen konzentriert und an diesen dann zunächst versucht es etwas besser zu machen.

Inklusionsklassen an Förderschulen sehe ich als einen geschickten Schachzug an, da bekommt die Landesregierung dann eine komplette Inklusionsklasse mit überwiegend billigen A12 Lehrern versorgt.

OMG
5 Jahre zuvor

GEW zeigt sich enttäuscht. Wenn interessiert die GEW noch??

emil
5 Jahre zuvor
Antwortet  OMG

Vielleicht die Gruppe ds hullehrer, die mal wieder systematisch benachteiligt werden?!

emil
5 Jahre zuvor
Antwortet  emil

Grundschullehrer…. (sch .. Tablettastatur…)

xxx
5 Jahre zuvor
Antwortet  emil

Wollen Sie von einer GEW repräsentiert werden, die maßgeblich für die Bedingungen an der Grundschule mitverantwortlich ist?

Übrigens: Die GEW kritisiert, dass die Gymnasien kaum inkludieren müssen, nicht die miserable Umsetzung der Inklusion an der Grundschule.

emil
5 Jahre zuvor
Antwortet  xxx

Sie verwechseln die Verantwortlichkeiten. Die Bedingungen an den Schulen verantwortet die Politik, nicht die Gewerkschaften.

Dieses dusselig Gemeckere hier über die GEW ist sowieso überflüssig, wer sie nicht mag, muss ja nicht eintreten. Ich finde die Positionen des Philologenverband auch katastrophal, habe es aber nicht nötig, das hier jeden zweiten Tag zu Posten !!!

xxx
5 Jahre zuvor
Antwortet  emil

Die GEW (spd nah) und der Philologenverband (cdu nah) sind aber auch Lobbygruppen. Die GEW befürwortet offen die Shule für Alle, der Philologenverband offen die Gymnasien.

Aufmerksamer Beobachter
5 Jahre zuvor
Antwortet  emil

emil schrieb: „Die Bedingungen an den Schulen verantwortet die Politik, nicht die Gewerkschaften.“

Die GEW macht auf so dreiste und gleichzeitig dusselige Art und Weise Politik, dass diese plumpe Vorgehensweise im vergangenen Jahr den damaligen nds. GEW-Chef Brandt den Kopf kostete, weil selbst die Gewerkschaftsmitglieder sich das so nicht mehr bieten lassen wollten.

Zitat: „Der 66-jährige frühere Studienrat an einer Wolfsburger Gesamtschule führte die Interessenvertretung 14 Jahre lang, prägte ihr Image als SPD-nah, führte sich manchmal sogar auf wie ein sozialdemokratischer Schatten-Kultusminister.

Viele Mitglieder nahmen ihm das übel: Brandt habe SPD-Amtsinhaberin Frauke Heiligenstadt zu oft geschont, die ­Missstände bei Belastung und Bezahlung der ­Lehrkräfte zu wenig angeprangert, lauteten die Vorwürfe.

Bei seiner Wiederwahl vor zwei Jahren bekam der Geschichtslehrer mit nur 53,4 Prozent der Delegiertenstimmen einen dicken Denkzettel verpasst.

Misstrauisch als Kungelei beäugt wurden auch Brandts legendäre Geheimtreffen mit den jeweiligen Kultusministern, auch denen der CDU. […]“
https://www.weser-kurier.de/region/niedersachsen_artikel,-frischer-wind-in-der-gew-_arid,1645896.html

Aufmerksamer Beobachter
5 Jahre zuvor
Antwortet  emil

Ein anderes „schönes“ Beispiel für die „Bildungspolitik“ der GEW:

Bereits im Januar 2018 veröffentlichte N4t folgenden Artikel unter der Überschrift „Streikrecht für Lehrer? Meidinger: ‚GEW versucht, Lehrerschaft und Öffentlichkeit zu täuschen’“
https://www.news4teachers.de/2018/01/streikrecht-fuer-lehrer-meidinger-gew-versucht-lehrerschaft-und-oeffentlichkeit-zu-taeuschen/

Aufmerksamer Beobachter
5 Jahre zuvor
Antwortet  emil

Und das war das Ende vom Lied:

Schwere Schlappe für die GEW: Das Bundesverfassungsgericht hat heute Klagen von vier verbeamteten Lehrern zurückgewiesen, die sich an einer Streikaktion beteiligt und dafür Disziplinarstrafen erhalten hatten […] Im Vorfeld der heutigen Entscheidung hatte die GEW mit Pathos für ein Urteil in ihrem Sinne getrommelt.“
https://www.news4teachers.de/2018/06/streikrecht-fuer-verbeamtete-lehrer-zieht-die-gew-nach-ihrer-niederlage-in-karlsruhe-nun-vor-den-europaeischen-gerichtshof/

Aufmerksamer Beobachter
5 Jahre zuvor
Antwortet  emil

Die „Süddeutsche“ formuliert sogar noch drastischer:

„Mit dem Rückenwind aus Straßburg zog die GEW nach Karlsruhe. Und handelte sich dort an diesem Dienstag eine derart herbe Niederlage ein, dass die Bundesvorsitzende Marlis Tepe von einem ’schwarzen Tag‘ sprach und sonst erst einmal nicht viel zu sagen wusste.“
http://www.sueddeutsche.de/karriere/streikverbot-fuer-lehrer-beamtenrecht-geht-vor-menschenrecht-1.4012934

emil
5 Jahre zuvor
Antwortet  emil

Frau Pause, Ihre Reaktion zeigt alle Merkmale der Mikroaggression!

Aufmerksamer Beobachter
5 Jahre zuvor
Antwortet  emil

Sie müssen ja echt unter einem schweren Trauma leiden.
Und inhaltlich? Tja, da fehlt’s leider mal wieder. Oder haben Sie irgendwelche Beispiele dafür, dass Ihre Behauptung von 6:37 Uhr, „Die Bedingungen an den Schulen verantwortet die Politik, nicht die Gewerkschaften.“ in irgendeiner Form haltbar wäre?
Gewerkschaften machen Politik. Die GEW halt nur leider nicht sehr clever.

emil
5 Jahre zuvor
Antwortet  emil

Haben Sie je erlebt, dass Gewerkschaften Gesetze verabschiedet haben?
Ich muss nicht beweisen, dass die Politik(er) die Gesetze macht, das ist allgemein bekannt.
Tut mir leid, aber diese Darstellung ist leider unqualifiziert und lohnt keiner weiteren Kommentierung.

Aufmerksamer Beobachter
5 Jahre zuvor
Antwortet  emil

Ich sag’s ja: Schweres Trauma.
(„Tut mir leid, aber diese Darstellung ist leider unqualifiziert und lohnt keiner weiteren Kommentierung.“)

Stefan
5 Jahre zuvor
Antwortet  emil

@emil
Formal haben Sie Recht, ansonsten aber Unrecht. Politiker werden beraten, beeinflusst und bedrängt, von allen möglichen Seiten. In der Bildungspolitik ist die GEW ein mächtiger Machtfaktor bei Gesetzesentwürfen und -verabschiedungen.

Leider muss ich von der GEW sagen, dass sie sich weniger um gewerkschaftliche als bildungsideologische Dinge kümmert und oft sogar Reformen anregt oder unterstützt, die ihren Mitgliedern, den Lehrern, Verdruss bereiten.
Die GEW hat ihren eigenen Kopf, auch wenn sie sich Gewerkschaft nennt.
Ich war nur wenige Jahre Mitglied und bin dann ausgetreten, als ich merkte, von welchen linksideologischen Interessen und Zielsetzungen die GEW primär gesteuert wird.
Auf Grund Ihrer Kommentare vermute ich mal, dass sie Ihnen sogar gefallen und somit auch die GEW.

emil
5 Jahre zuvor
Antwortet  emil

Schon interessant zu verfolgen, welche Verschwörungstheorien hier so selbstbewußt verbreitet werden. Allerdings, wenn die GEW so mächtig ist, wäre das erfreulich, sie fordert ja auch A13 für alle 😉

@Frau Pause: Hören Sie doch einfach mal auf zu beleidigen.
Wer hier ein Trauma hat, steht Ihnen wohl kaum zu zu beurteilen.

Aufmerksamer Beobachter
5 Jahre zuvor
Antwortet  emil

Stefan schrieb: „@emil
Formal haben Sie Recht, ansonsten aber Unrecht. Politiker werden beraten, beeinflusst und bedrängt, von allen möglichen Seiten. In der Bildungspolitik ist die GEW ein mächtiger Machtfaktor bei Gesetzesentwürfen und -verabschiedungen.

Leider muss ich von der GEW sagen, dass sie sich weniger um gewerkschaftliche als bildungsideologische Dinge kümmert und oft sogar Reformen anregt oder unterstützt, die ihren Mitgliedern, den Lehrern, Verdruss bereiten.“

Prägnante Zusammenfassung. Danke, Stefan!

dickebank
5 Jahre zuvor

Interessantes Einfallstor für die Kommunalpolitik, die für die Schulentwicklungspläne zuständig ist.
Die Schulausschüsse müssen doch nur in die Schulentwicklungspläne reinschreiben, dass bestimmte Schulformen vorrangig mit Sonderpädagogen ausgestattet werden müssen, um so andere Schulformen von der Inklusion freizustellen. Wenn also den GY und RS keine Sonderpädagogenstellen zugewiesen werden, da die baulichen Voraussetzungen (Diferenzierungsräume) nicht gegeben sind und auch nicht vom Schulträger geschaffen werden sollen, dann sind für die Inklusion HS und GE sowie SekS zuständig. Wobei die letzten beiden Schulformen zwingend im Ganztag betrieben werden müssen.

xxx
5 Jahre zuvor
Antwortet  dickebank

Vielleicht hoffen die Kommunen, so die überfüllten Gesamtschulen etwas entlasten zu können. Wenn man vorrangig dort inkludieren lässt, melden Kritiker dieser Form der Inklusion mit viel zu wenig Förderung ihre Kinder dort eher nicht an – so die Kommunen. Allerdings befürchte ich für die Gesamtschulen, dass das eher an Bildung interessierte Eltern sind, was die Mischung an der Gesamtschule nicht nur für die Inklusionsschüler eher (noch?) schwieriger macht.

Auf welche Schulform gehen eigentlich die Kinder der Befürworter der radikalen Inklusion vom Typ Anna hier in den Kommentaren? Ich gehe stark von einer deutlichen Überrepräsentierung des Gymnasiums trotz Gesamtschule in erreichbarer Entfernung aus. Beim eigenen Kind hört die radikale Unterstützung der UN-BRK also auf.

dickebank
5 Jahre zuvor
Antwortet  xxx

Ist ja nicht nur das Theam Inklusion, dei Integration von SuS mit keinen oder geringen Kenntnissen der Unterrichtssprache muss ja ebenfalls gestemmt werden.

Spaßig finde ich ja den Ansatz, dass alle GY – egal wie viele Parallelklasen es im fünften Jahrgang gibt nur sechs Kinder mit Förderbedarf im gesamten Jahrgang aufnehmen müssen. De facto müssten doch 42% der Förderschüler entsprechend der allgemeinen Übertrittszahlen zu den GY übergehen.

Viel spannender ist allerdings die Tatsache, dass an einem Schulstandort, den ich zufälligerweise gut kenne, der Schulträger von bis zu fünf Inklsusionsschülern je Eingangsklasse der weiterführenden allgemeinbildenden Schulen für das nächste Schuljahr ausgegangen ist und so den Klassenteiler auf 25 SuS reduziert hat. Dahingehen ist der Vorstoß von unser Yvonne ja schon als revolutionär zu betrachten (25-3-1,5). Für besagte Schule würde das nämlich ab dem übernächsten Jahrgang bedeuten, dass allein an dieser einen Schule 3 Sonderpädagogen zusätzlich eingestellt werden müssten und an den Nachbar-GE noch einmal 3 und 2. Und das muss dann in jedem Jahrgang so weitergehen, also mit jedem neuen fünften Schuljahr insgesamt 8 weitere Son-Päd. Im Vollausbau müsste dann die besagte Schule über 18 Son-Päd verfügen, womit natürlich Vollzeitstellen gemeint sind. Ich vermute die Landesregierung will realexistierende Son-Päd klonen, auf natürlichem Wege werden die innerhalb der nächsten fünf Jahre nämlich nicht heranwachsen. Derzeit können die wenigen ausgeschriebenen Son-Päd-Stellen ja schon nicht besetzt werden.

Und dann kommt noch der Aspekt der 1,5-Lösung – aber nur um @sofawolf auf’s Bäumchen zu bringen – dass die 1 zu A12/E12 vergütet wird und die 0,5 zu A13/E13. Die unterrichtsführende Lehrkraft bekommt dann ein eine Gehaltsgruppe tiefer liegendes Entgelt als die assistierende sonderpädagogische Fachkraft. Ja, da kommt jetzt schon Freude auf. Und ob die sonderpädagogischen Fachkräfte für allgemeine Vertretungen eingesetzt werden dürfen, müssen wir noch abwarten. Aber bis zu fünf zusätzliche Deputatsstunden je Woche sind gem. ADO für Beamte ja zulässig. Und ab der 3. Mehrarbeitsstunde je Monat darf ja auch abgerechnet werden. Die 20% tarifbeschäftigten Lehrkräfte können sich da ja die Händchen reiben …

Und noch ein Trick; wer sein Deputat nur um 0,5 WS reduziert, darf dafür ab der ersten geleisteten Mehrarbeitsstunde abrechnen. Weiß das Schulministerium das auch?

xxx
5 Jahre zuvor
Antwortet  dickebank

Die Reduzierung muss doch beantragt und genehmigt werden. Folglich kann man ihn auch ablehnen…

dickebank
5 Jahre zuvor

Die Inklusionsschüler? Hier wird von vielen Postenden so getan als ob die alle zieldiffernt unterrichtet würden. Der überwiegende Teil der Inklusionsschüler wird aber zielgleich unterrichtet. Das Problem besteht darin, dass die dachlichen und finanzieleln und vor allem die personellen Mittel fehlen, dies in dem Umfang zu tun, in dem spezialisierte Förderschulen dies umsetzen können.
Die lerner hindern die Regelschüler nicht am Lernfortschritt, es sind die ESE-Schüler, die Unterricht komplett zerstören können, so dass Unterrichten überhaupt nicht mehr möglich ist. Wobei Fremd- und Eigengefährdung nicht vollens auszuschließen ist. Nur ohne Doppelbesetzung kann den ausrastenden ESE’er niemand aus der Klasse begleiten. Und alleine schicken geht erst recht nicht. Notruftasten gibt es in den Klassenräumen ebenfalls nicht.

Invictus
5 Jahre zuvor

Man liest hier wieder viel zu oft A13, A12, E13 und E12…Das nervt doch, warum muss es denn immer um das Geld gehen. War aber nicht der pädagogische Schwerpunkt im Sek1.-Studium nicht das Argument hier im Forum, dass man dem fachwissenschaftlichen der Sek2 entgegenstemmte, um bei gleicher akademischer Qualität die gleiche Besoldung zu fordern? Ist es denn dann nicht nur folgerichtig, dass die Politik der Sek1 beim Thema Inklusion einfach mehr zutraut?