Pleiten, Pech und Pannen: Wie der Datenschutz die Digitalisierung der Schulen ausbremst (und warum Dienstrechner für Lehrer kommen müssen)

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DÜSSELDORF. Im Frühjahr 2019 soll es endlich so weit sein: Mit „Logineo“ geht in Nordrhein-Westfalen eine große staatliche digitale Plattform für Schulen an den Start – angeblich. Offenbar sind die gravierenden technischen Schwierigkeiten, die das Projekt mehrfach verzögert haben, in Kürze behoben. Das Kernproblem allerdings bleibt: Wenn Lehrer für ihre Arbeit mit „Logineo“ ihren Privatrechner nutzen, müssen sie einen umfassenden Datenschutz garantieren. Und das können sie offenbar nicht wirklich. In Mecklenburg-Vorpommern, wo Lehrer eine ähnliche Erklärung wie in NRW abgeben sollen, ruft der Lehrerhauptpersonalrat jetzt dazu auf, die Unterschrift zu verweigern.

Der Datenschutz macht die Nutzung der Privatrechner von Lehrern zu einer heiklen Angelegenheit. Illustration: Shutterstock
Der Datenschutz macht die Nutzung der Privatrechner von Lehrern zu einer heiklen Angelegenheit. Illustration: Shutterstock

„Aktuell herrscht großer Frust in den Lehrerzimmern. Die Lehrkräfte in NRW vermissen bislang eine digitale Plattform, über die sie ihre Mails, Termine, digitale Lernmittel und ihre vertraulichen Dokumente datenschutzkonform verwalten können. Logineo NRW muss jetzt gelingen“, erklärt Stefan Behlau, Landesvorsitzender des VBE. Im vergangenen Herbst gelang der Start der Plattform nicht. Das Schulministerium zog aufgrund von „gravierenden Sicherheits- und Datenschutzmängeln“, wie der Verband „lehrer nrw“ seinerzeit berichtete, die Reißleine. Schon zum wiederholten Mal: Die Plattform hatte ursprünglich bereits 2016 den Schulen zur Verfügung stehen sollen. Dass mittlerweile auch der Start von „ella“, einer Plattform für die Schulen in Baden-Württemberg, aufgrund eines Gutachtens auf unbestimmte Zeit verschoben wurde, zeigt, wie groß die Probleme bei der Konstruktion von datensicheren Schulplattformen tatsächlich sind (News4teachers berichtete). Bayern („mebis“) und Sachsen („lernsax“) betreiben allerdings bereits solche Plattfomen.

Doch selbst wenn „Logineo“ im Februar, wie das Ministerium nun ankündigte, tatsächlich online gehen sollte: Das Kernproblem ist nicht gelöst. „lehrer nrw lehnt es nach wie vor strikt ab, dass Lehrkräfte private Endgeräte verwenden müssen, um Logineo NRW nutzen zu können (Stichwort „Bring your own device“)“, so erklärt die Verbandsvorsitzende Brigitte Balbach. „Hier besteht die Gefahr, dass sensible personenbezogene Daten nicht ausreichend geschützt sind und die Lehrkräfte dafür in Haftung genommen werden. Dies kann und darf nicht sein.“ Es sei Aufgabe des Dienstherrn, die Rahmenbedingungen für einen sicheren Betrieb einer Lern- und Kommunikationsplattform für die Schulen zu schaffen. „Wir fordern daher, dass die Schulen und Lehrkräfte mit entsprechenden digitalen Endgeräten für den dienstlichen Gebrauch ausgestattet werden.“

Zwei Dienstrechner auf 50 Lehrer

Tatsächlich geht die Ausstattung der Schulen in Nordrhein-Westfalen – wie andernorts auch – weit am Bedarf vorbei. „Es kann nicht sein, dass sich 25 oder 50 Personen zwei Dienstrechner teilen müssen“, sagt VBE-Landeschef Behlau und fordert: „Unsere Schulen benötigen zusätzlich zu einem funktionierenden System auch digitale Endgeräte in ausreichender Zahl.“ Weil die fehlen, kündigte in Düsseldorf unlängst eine erste Schule an, die bevorstehenden Zeugnisse wieder wie früher mit der Hand schreiben zu wollen. Das Kollegium hatte (wie von der GEW empfohlen) eine elfseitige Datenschutzerklärung, die jeder Lehrer persönlich hätte unterschreiben sollen, nicht abgeben wollen (News4teachers berichtete).

„Nicht unterschreiben, geleistete Unterschriften widerrufen!“ So drastisch fordert seit gestern auch der Lehrerhauptpersonalrat (LHPR) von Mecklenburg-Vorpommern die Lehrer dort auf, eine ähnliche Datenschutzerklärung wie in NRW zu boykottieren. „Mit der Unterschrift soll das Haftungsrisiko bei Verstößen gegen die Datenschutzregelungen auf die Unterzeichnenden übertragen werden“, so heißt es in einem Schreiben des LHPR an die Kollegien, das News4teachers vorliegt. „Im Falle von Verstößen drohen Bußgelder, ggfs. strafrechtliche Sanktionen, Schadenersatzforderungen sowie dienst- oder arbeitsrechtliche Konsequenzen.“ Nach Einschätzung des LHPR ist „nach gegenwärtigem Stand das Risiko einer nicht datenschutzgerechten Datenverarbeitung untragbar hoch“. bibo / Agentur für Bildungsjournalismus

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4 Kommentare
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xxx
5 Jahre zuvor

Nicht nur Dienstrechner, auch Dienstmobiltelefone sind erforderlich. Mit letzteren sind natürlich nicht nur die Geräte selbst, sondern auch die Telefonverträge. Man muss dann aber bedenken, dass die Smartphones mindestens alle drei Jahre ausgetauscht werden müssen, die Rechner alle vier bis fünf Jahre. Die Schulträger werden sich aufgrund der Kosten (mindestens 1000€ pro Lehrkraft für Rechner, Monitor und Smartphone zzgl. Vertragskosten, beim Laptop etwas weniger, alles vorausgesetzt, die Lehrkraft nutzt die private Internetflatrate für den Dienstrechner oder geht damit nicht online) massiv dagegen sträuben. Darüber hinaus muss sicher gestellt sein, dass die Internetverbindung vom Dienstrechner auch über die heimische Flatrate den Datenschutzanforderungen genügt.

sofawolf
5 Jahre zuvor
Antwortet  xxx

Zitat: „Die Schulträger werden sich aufgrund der Kosten (mindestens 1000€ pro Lehrkraft für Rechner, Monitor und Smartphone zzgl. Vertragskosten, beim Laptop etwas weniger, alles vorausgesetzt, die Lehrkraft nutzt die private Internetflatrate für den Dienstrechner oder geht damit nicht online) massiv dagegen sträuben. “

Schon vergessen? Da gibt’s doch noch die sprudelnden Steuereinnahmen, auf die hier so gerne im eigenen Interesse verwiesen wird und wurde (A 13).

Invictus
5 Jahre zuvor

Wir kriegen jetzt in den nächsten drei Jahren in jedem Raum einen Lehrerarbeitsplatz (Notebook bzw. Desktop, Dokumentenkamera und interaktive Tafel), aber was die Herren wieder nicht bedacht haben, ist, dass die Fachräume am allgemeinen Netz angeschlossen sind und diese Plattformen nur in geschlossenen Netzwerken genutzt werden dürfen (Verwaltungsnetz). Das wird noch ein Spaß werden.

EK
5 Jahre zuvor

Nun ja, in Sachen-Anhalt gibt es an den Sekundarschulen nicht mal ein Fach Informatik – also erübrigt sich doch Ausstattung mit IT-Technik für Lehrer. Wenn die Schüler schon keine zeitgemäße Bildung erhalten, wozu sollte man den Lehrern dann derartige Technik geben?
Ein Schelm wer Böses denkt…