„Überfällig“: Philologenverband fordert Umkehr in der Inklusionspolitik – nach dem Vorbild Nordrhein-Westfalens

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HANNOVER. Kinder mit Unterstützungsbedarf könnten in den Regelschulen trotz größter Anstrengungen der Lehrkräfte nicht entsprechend ihrer Behinderungen und Bedürfnisse betreut und gefördert werden – meint der Philologenverband Niedersachsen. „Daher sind zum Wohle der Kinder Korrekturen in der Inklusionspolitik mehr als überfällig“, unterstrich der Verbandsvorsitzende Horst Audritz und verwies in diesem Zusammenhang auf die Landesregierung in Nordrhein-Westfalen, die gerade eine  Neuausrichtung beschlossen habe.

Weil die Sonderschulpflicht für behinderte Kinder mit der Inklusion entfallen ist, können Förderschulen nur als zusätzliches Angebot betrieben werden - und das ist extrem teuer. Foto: Shutterstock
Der Philologenverband forder, die Förderschulen zu erhalten. Foto: Shutterstock

Es gebe genügend Alarmzeichen. Doch das Kultusministerium unter Minister Grant Hendrik Tonne (SPD) und die rot-schwarzen Regierungsparteien in Niedersachsen entzögen sich „weiterhin hartnäckig dringend erforderlicher Konsequenzen“. Dabei würden sie den Eindruck vermitteln, dass sich die schulische Inklusion auch in Niedersachsen in konkretem Wandel und auf einem guten Weg befinde. „So erleben wir, dass der Kultusminister und seine Mitstreiter den zeitlich eng begrenzten Aufschub der endgültigen Abschaffung der Förderschule Lernen sowie den Anstieg der Inklusionsquote an den Schulen als großen Wurf darstellen. De facto betreibt die Große Koalition hier eine gefährliche Augenwischerei auf Kosten von Kindern und Eltern“, kritisiert Audritz.

Mit diesem öffentlichen Herausstellen der kurzzeitigen Verlängerung der Förderschule Lernen bis längstens zum Schuljahr 2027/2028 erwecke Tonne den – fälschlichen – Eindruck, es gebe in der niedersächsischen Inklusionspolitik ein Umdenken und damit eine grundsätzliche Entscheidung für den Erhalt der Förderschulen in einem gegliederten Schulwesen. In Wahrheit sei dieser zeitlich eng begrenzte Erhalt der Förderschule Lernen nur der kleinste gemeinsame Nenner einer ansonsten in der Inklusionspolitik uneinigen Koalition. Zuvor schon hatte die rot-grüne Landesregierung die Förderschule Sprache durch Änderung des Schulgesetzes abgeschafft und nur aufgrund erheblicher Proteste vorhandene Schulen weiter bestehen lassen.

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„Blanker Zynismus“

Vor diesem Hintergrund sei auch die „freudig verkündete“ Meldung des Kultusministeriums zum Ansteigen der Inklusionsquote „blanker Zynismus“. „Wenn jetzt allein bei den Förderschulen Lernen von insgesamt 129 Schulen nur noch 51 weitergeführt werden dürfen, bedeutet das die Schließung von 78 Förderschulen dieses Schwerpunktes. Und im August 2022, also schon in vier Jahren, dürfen diese 51 Förderschulen letztmalig Schüler im Jahrgang 5 aufnehmen“, kritisierte Audritz. Schüler, die ansonsten diese Förderschulen in kleinen Klassen mit 9 bis 10 Schülern und unter fachkundiger Betreuung besucht hätten, müssten folglich automatisch auf sogenannte Regelschulen wechseln. Dies habe aber mit Inklusion im Wortsinne nicht das Geringste zu tun. „Wir erleben hier eine Art von Zwangsinklusion ohne Rücksicht auf den Elternwillen und die tatsächlichen Bedürfnisse der Kinder, die auch noch als politischer Erfolg verkauft werden soll. Die schulische Wahlfreiheit der Eltern wird so durch die Hintertür ausgehebelt, und die verbal vielfach bemühte Orientierung am Kindeswohl ist damit nicht mehr als eine Floskel“, so Audritz.

Der Verbandschef forderte: „Im Gegensatz zu den Beispielen anderer Bundesländer, die durch ein echtes Miteinander von Förderschulen und Regelschulen sowie eine konsequente personelle und finanzielle Ausstattung inklusiver Maßnahmen an den Schulen eine wirkliche Trendwende einleiten, gerät Niedersachen bei der Umsetzung der schulischen Inklusion weiter ins Hintertreffen. Die Landesregierung sollte sich hieran ein Beispiel nehmen und ihr Handeln endlich ohne ideologische Scheuklappen auf das Wohl unserer Kinder ausrichten – unabhängig davon, ob sie ein Handicap haben oder nicht.“

In Nordrhein-Westfalen lernen über 42 Prozent der rund 140.000 Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf an Regelschulen. Schwarz-Gelb will aber weiterhin ein flächendeckendes Angebot an Förderschulen erhalten, um Eltern die Schulwahl zu lassen. Dazu werden die Mindestgrößen aller Förderschulen deutlich reduziert. Außerdem will Schulministerin Yvonne Gebauer (FDP) Förderschulgruppen der Sekundarstufe I unter dem Dach von Regelschulen ermöglichen – in Regionen, in denen es weder Förderschulen noch Schulen des Gemeinsamen Lernens gibt. Gymnasien sollen, anders als die anderen Schulformen, nicht zieldifferenziert unterrichten müssen.

Die Philologen zur Behindertenrechtskonvention

Die UN-Konvention, auf die sich die niedersächsische Landesregierung bezieht, betont ausdrücklich, dass „bei allen Maßnahmen, die Kinder mit Behinderungen betreffen, das Wohl des Kindes… vorrangig zu berücksichtigen ist“, und dass alle besonderen Maßnahmen, die erforderlich sind, um Menschen mit Behinderungen bestmöglich zu unterstützen, nach den Regelungen der Konvention keine Diskriminierung darstellen. Eine Aussage zur Struktur und zur Ausgestaltung des Bildungswesens oder gar zu bestimmten Schulformen werde durch die UN ausdrücklich nicht gemacht – meint der Philologenverband. „Weiterhin so zu tun, als sei das Wohl aller Kinder von dem Besuch einer sogenannten Regelschule abhängig, ist absurd und steht der tatsächlichen Zielsetzung der UN, eine bestmögliche Förderung und Unterstützung im Falle einer Behinderung zu leisten, sogar unversöhnlich entgegen“, sagt Landesvorsitzender Horst Audritz.

Dies zeige die Realität an den Schulen in aller Deutlichkeit, wo Schüler mit Behinderungen derzeit in vielen Fällen bei weitem nicht hinreichend gefördert werden könnten, die notwendigen Voraussetzungen an den Schulen schlicht fehlten und nicht erkennbar sei, dass diese wie zugesichert nachgeliefert würden. Fehlende Sozialpädagogen, inhaltlich und zeitlich überforderte Lehrer, große Lerngruppen, keine individuellen Betreuungsmöglichkeiten würden die Situation für unterstützungsbedürftige Schüler, aber auch für Schüler ohne Unterstützungsbedarf unzumutbar machen. „Hier wird die UN-Behindertenrechtskonvention bewusst und leichtfertig zur Durchsetzung bestimmter schul- und bildungspolitischer Ziele instrumentalisiert und dazu missbraucht, alle Kinder unabhängig von ihren Behinderungen und ihrem Leistungsvermögen in jeder beliebigen Schulform zu beschulen“, befindet Audritz.

Inklusion: Haben geistig Behinderte einen Anspruch auf einen Platz am Gymnasium? Experte sagt: Nein!

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omg
5 Jahre zuvor

Allein der Blick auf eine „Inklusionsquote“ leuchtet wohl kaum ein. In Bremen ist die hoch, eine Fördermöglichkeit kommt aber nicht an die Schulen. Solange Inklusion heißt, Kinder mit Förderbedarf einfach mal so in die Regelklasse zu stecken, sagt die Inklusionsquote nichts aus – eher im Gegenteil: Bremen zeigt, wie gewissenlos man mit Kindern, die Hilfe brauchen, umgeht.
Es zeigt aber auch: So langsam dürfen die Zweifel überhandnehmen, ob die Bildung in den Händen von unqualifizierten Bildungspolitikern, die nun wirklich den Durchblick verloren zu haben scheinen, überhaupt noch zulässig sein sollte.
Anstatt sich endlich mal dazu durchzuringen, das Schulsystem hin zur inklusiven Beschulung umzubauen, die Schulträger zu einem Umbauplan zu überreden, usw., „geilt“ man sich auf an Inklusionsquoten.
Gerne wird da auf den Kanton Argau verwießen, der wiederum bedient sich am Index für Inklusion – und eben der hat ja als Grundlage, den individuellen Bedarf einer jeden einzelnen Schule einzeln zu bestimmen, um dann die Maßnahmen umzusetzen.
Am Beispiel Hessens ist die derzeitige Mogelpackung offenkundig: Weißt der Inklusionsindex und der Index des Kanton Argaus deutlich aus, dass die Personalressource gegeben sein muss, um Inklusion überhaupt umsetzen zu können, hat man diesen Punkt in der Neufassung im Projektbüro Inklusion einfach ——– gestrichen!
Im Moment sieht in Hessen alles danach aus, dass die Landes CDU eine neue Bad Wildunger Erklärung schreiben muss – wie nach der verlorenen Landtagswahl vor knapp 10 Jahren.

Küstenseeschwalbe
5 Jahre zuvor

Nach allem, was man hört und liest und selbst erlebt, hat der Philologenverband vollkommen Recht damit, dass Kinder mit Förderbedarf in den Regelschulen nicht gut aufgehoben sind. Deshalb sollte man dem Beispiel Nordrhein-Westfalens folgen! Ich wünsche mir das für mein Bundesland auch.

Marco Riemer
5 Jahre zuvor

Statt das bisschen Energie, das den Verbandsmitgliedern für eine inklusionsförderliche Arbeit verbleibt entsprechend zu nutzen, wird hier in peinlichen (was die Argumentation angeht) Rückzugsgefechten „verschossen. Und irgend wann sollte auch dem Philologenverband mal einleuchten, das es nicht zielführend ist, wenn man die Frösche fragt, ob und wie der Sumpf trocken gelegt werden kann.

Palim
5 Jahre zuvor

Herr Audritz äußert Informationen, die man so nicht stehen lassen kann.
An der Förderschule Lernen lag der Klassenteiler bei 16 SuS. In den wenigsten Fällen kommen dabei Klassen mit 9 oder 10 SuS heraus. Diese hatten 1 Lehrkraft und kein multiprofessionelles Team.

Förderschüler mit zieldifferenter Beschulung haben die eine Beeinträchtigung im Bereich Lernen oder Geistige Entwicklung. Letztere gehen in Nds. weiterhin auf die Schulen mit dem Schwerpunkt GE, wobei einzelne SuS auch die Grundschule gewählt haben.
Die Förderschule Lernen sollte in Nds. auslaufen, diese SuS, die zieldifferente Beschulung benötigen, gehen ALLE in die Grundschulen. Im Anschluss können sie eine SekI-Schule wählen.

Die Förderschule Lernen in Nds. war so gut wie ausgelaufen. Das war auch von CDU und SPD so geplant und etliche FöS wurden aufgrund geringer Schülerzahlen geschlossen. Im übrigen waren die Zahlen so gering, dass sie selbst mit den veränderten Zahlen aus NRW nicht hätten aufrechterhalten werden können, denn es gab nur noch SuS im SekI-Bereich und nur noch Wechsel-SuS aus anderen Schulen in Klasse 9/10.
Die neu aufgelegte GroKo hat nun auf Drängen der CDU den Plan verändert: Landkreise können auf Antrag ihre SekI-FöS-Lernen wieder eröffnen bzw. weiterführen und in der SekI SuS aufnehmen. Dies ist an manchen Standorten umgesetzt, andere Landkreise wollten keinen Antrag stellen oder haben für ihre 5. Klasse nicht genügend Anmeldungen für eine Klasse erhalten, sodass die Klasse nicht eröffnet werden kann.

Es gab also bereits einen Kurswechsel, der zu genau diesem Sommer für diese Eltern Wahlmöglichkeiten eröffnet.

Ziel bleibt dennoch die Inklusion mit einer Beschulung dieser Kinder an den Regelschulen. Dieses Ziel war für die FöS Lernen fast erreicht, wird nun aber wieder gestreckt.

Was Herr Audritz für die Philologen meint, sind vermutlich die Bestimmungen für die Gymnasien in NRW: Generell kein zieldifferenter Unterricht, wenn doch nur 6 SuS pro Jahrgang.
Laut aktuellem Bericht des Landesrechnunghofes sind die Gymnasien an der Inklusion mit einer Quote von 0,5% beteiligt. Dies bezieht sich auf die Jahrgänge 5-8, also die Jahrgänge, in denen es das Angebot der FöS Lernen NICHT mehr gab. Die anderen SuS werden somit an anderen Schulformen der SekI beschult.
Genannt wird auch, dass 87 der 257 Gymnasien nicht ein einziges Kind mit Förderbedarf beschulen. Zudem stelle ich die Behauptung auf, dass es bei diesen Kindern gar nicht um zieldifferente Beschulung gehen dürfte, sondern andere Bedarfe gezählt sind.
Warum also fordert Herr Audritz eine Kursänderung, wenn die Gymnasien bisher so gut wie gar nicht an der Inklusion beteiligt waren?

Richtig finde ich an NRW, dass gesagt wird:
„Im Bereich des Gemeinsamen Lernens muss eine spürbare Qualitätssteigerung der inklusiven Angebote an allgemeinen Schulen erreicht werden.“

Richtig finde ich auch, dass Bedingungen definiert werden, wie viele SuS und wie viele LuL in den Klassen sein sollen.

Ebenso wichtig wäre, es wenn das Land auch gleich überlegt, wie es angesichts des Lehrermangels für Ausgleich sorgt, wenn die Lehrerstellen nicht besetzt werden können. Dies gilt für Lehrkräfte der Schulformen UND Lehrkräfte für Förderschulen. Schon vor der Umsetzung der Inklusion gab es nicht genügend Lehrkräfte für die Förderschulstandorte, die mit Abordnungen und Quereinsteigern die Aufgabe bewältigen mussten.

Gerade Nds. fährt seit Jahren ein noch extremeres Sparkonzept als andere Bundesländer. Bei der Umsetzung wurden lange Zeit die Bedingungen der Ausgestaltung – sprich Stunden der FöS und Unterstützung – der Öffentlichkeit vorenthalten, verschiedene Modelle anderer Bundesländer oder diskutiert und am Ende mit den Stimmen der GroKo Bedingungen durchgesetzt, die für die Inklusion nie ausreichen konnten und die nun nicht einmal gewährleistet werden.

Es müssen demnach die Schulen unterstützt werden, die die Inklusion tragen, denn die benötigen Unterstützung. Das sind zurzeit also Grundschulen, die weiterhin alle FöS Lernen Kinder aufnehmen, sowie verbliebene Hauptschulen und die Schulen gemeinsamen Lernens (hier IGS und Oberschule genannt).
„Überfällig“ ist, dass sich alle gemeinsam für bessere Bedingungen einsetzen!

U. B.
5 Jahre zuvor
Antwortet  Palim

„Überfällig“ ist m. E., dass die radikale Inklusionsidee in Frage gestellt wird und nicht nur immer auf Grund ihrer desaströsen Darstellung in der Realität „mehr Unterstützung und bessere Arbeitsbedingungen“ gefordert werden. Jede noch so fragwürdige Idee kann auf diese Weise tauglich und schön geredet werden.
Vielleicht sagen Sie mal, Palim, woher die personellen und finanziellen Ressourcen kommen sollen, die Sie zur Rettung der schönen Theorie fordern.

Palim
5 Jahre zuvor
Antwortet  U. B.

Die Förderschullehrkräfte mit Schwerpunkt LERNEN, denn um mehr geht es erst einmal gar nicht, haben bereits vor der Inklusion nicht ausgereicht um die Beschulung der betreffenden Kinder an den Förderschulen gewährleisten zu können.
Da hat das Sparkonzept gegriffen, denn nun ist gar nicht mehr ersichtlich, ob überhaupt FörderschulkollegInnen bei der Beschulung einbezogen sind.
Jetzt von tollen Bedingungen zu schreiben und diese mit unrealistischen Angaben zu Klassengrößen zu verzerren, ändert daran nichts.

Die Exklusion zu fordern, dabei aber gar nicht auf die Bedingungen einzugehen, ist auch nicht dienlich. Das führt nämlich zu den Vorstellungen der CDU, die das „Förderschulzentrum“ nennt und alle Kinder gleich welcher Beeinträchtigung dort beschulen lassen will. Über personelle und finanzielle Ressourcen wird auch da nicht gesprochen. Da kann man ja dann weitere Einsparungen vornehmen!

So oder so muss man sich über die Ressourcen unterhalten und sollte gemeinsam gegen das Sparen in der Bildung eintreten.

Aufmerksamer Beobachter
5 Jahre zuvor
Antwortet  Palim

Jetzt fehlt nur noch die Antwort auf U.B.s Frage.

Cavalieri
5 Jahre zuvor
Antwortet  U. B.

In einem anderen Artikel („Krisenkommunikation — der Fall Özil“) hat die Redaktion ausdrücklich gefordert, PR müsse „ehrlich“ sein, sonst würde das gar nichts bringen. Da möchte ich doch mal fragen, ob die PR-Erklärungen der Schulministerien zur Inklusion in diesem Sinne „ehrlich“ waren oder doch eher Schönreden. Man schaue mal auf die wunderbaren Webseiten der Ministerien, wo die Welt immer in Ordnung ist und wo vorwiegend lächelnde Reklamegesichter mit entsprechenden Sprüchen zu sehen sind. Man konnte irgendwo lesen „Vielfalt macht schlau“, sogar „Inklusion macht schlau“, das erinnert schon fast an Waschmittelreklame („wäscht jetzt noch weißer“). Meldungen über Schwierigkeiten (auch in Brandbriefen) werden von Kultusministern grundsätzlich abgebürstet mit dem Hinweis, das sei nur eine Frage der „Haltung“, womit wohl den Lehrern ein schlechtes Gewissen eingeredet werden soll.
Hier im Forum war die Stimmung auf breiter Front immer ganz, ganz anders. Egal wie die Leute inhaltlich zur Inklusion standen, es herrschte weitgehend Einigkeit, dass die vorhandenen Ressourcen einfach nicht ausreichen, um das zu erreichen, wozu man sich (angeblich) gesetzlich verpflichtet hatte.
Das Wort „Rotstiftinklusion“ wurde geprägt.
Fazit: Wir sollten fragen, was die Eiapopeia-PR-Aktivitäten der Schulministerien zu dem jetzigen Desaster beigetragen haben. Gewiss wurde dadurch alles verschlimmert, und ein Ausweg ist nicht in Sicht, es sei denn, ein gewisses Zurückfahren der Inklusion. Den Jubelmeldungen über gestiegene Inklusionszahlen stehen Meldungen gegenüber, dass die Zahl der Förderschüler dennoch kaum gesunken ist. Selbst wenn man jetzt hohe Summen Geld hineinstecken würde, so fehlte es einfach an entsprechenden Fachkräften. Die stünden bestenfalls in 5-6 Jahren zur Verfügung, wenn sie jetzt ihre Ausbildung beginnen würden, was aber wohl auch schon zu optimistisch ist.

omg
5 Jahre zuvor
Antwortet  Cavalieri

In diesem Fall muss ich Cavalieri sehr deutlich unterstützen: Die Rechtslage in Hessen sieht ein Minimum von 4 STd. SOnderpädagoggen je Kind in der Regelschule vor. In diesem Schuljahr werden je Kind 1 Std. erreicht. Also 1/4 dessen, was das Land Hessen festgeschrieben hat.
Auf hr.de kann man die parlamentsdebatten in Wiesbaden nachschauen – einfach mal eine Rede von Armin Schwarz anhören.
Es wird dei Situation ganz anders dargestellt – nur eben, das Herr Schwarz selbst als Gym-Lehrer einer Berufsschule so weit weg von der Inklusion ist wie ein Fahrstuhlwärter in einem Nobelhotel in Nairobi.

Palim
5 Jahre zuvor
Antwortet  Cavalieri

Die Frage ist aber, wie durch das Anhalten oder Zurückfahren der Inklusion die Versorgung besser werden kann, vor allem, wenn die FöS Lernen schon so gut wie ausgelaufen war:

Es werden Förderschulkolleginnen oder andere Lehrkräfte für weitere Klassen an den Förderschulen benötigt. Diese Kolleginnen können also nicht an den Regelschulen unterrichten.

Weder für Förderschulklassen noch für Regelschulklassen sind Bedingungen als gegeben gesetzt und für Schulen oder Eltern einzuklagen.

SuS an den Regelschulen sind nicht verpflichtet, an die FöS zu wechseln, sie behalten das Wahlrecht und Eltern können auch weiterhin ihre Kinder an die Regelschule schicken.

Für die Grundschulen wurden gar keine Änderungen vorgenommen, die Kinder mit Förderbedarf Lernen gehen 4 Jahre lang zur Grundschule und werden inklusiv beschult, im Anschluss wird nun in einigen Landkreisen doch ein Förderschulangebot neu eröffnet.

Rotstift-Inklusion will keiner, stimmt.
Aber Scheindebatten braucht auch keiner.
ICH sehe es als sinnvoller an, für MEHR Ressourcen zu streiten, statt sich in Schulstrukturdebatten zu ergehen, die den Stillstand fördern und weitere Sparmöglichkeiten eröffnen.

dickebank
5 Jahre zuvor

Der Plan in NRW ist super, nur wie er umgesetzt werden soll steht in den Sternen.
Beim Übergang an die weitergehenden allgemeinbildenden Schulen ist erst einmal der Elternwille maßgeblich. Das Nadelöhr ist die Zahl der Plätze für Kinder mit Förderbedarf an den GY. Der Plan der FDP-Ministerin sieht vor, dass die GY unabhängig von ihrer Größe – d.h. mit wie vielen Zügen sie starten – lediglich drei Plätze im fünften Schuljahr (im gesamten Jahrgang) zur Verfügung gestellt werden müssen.

Die Zahl der Sonderpädagogen mit Spezialisierung auf L- und ESE-Kinder ist für HS, RS und GE sowie SekS, die übrigens bis zu fünf I-Kinder je Klasse aufnehmen müssen, nicht ausreichend. Da Sonderpädagogen nicht vom Himmel fallen, bleibt also fraglich, wie dei Förderschulen mit zusätzlichen Kräften versorgt werden sollen. Der Plan der regierung sieht ja auch nur vor, dass die FöS nicht geschlossen werden sollen, wenn über mehrere Jahre die Anmeldezahlen eigentlich zu gering für den Fortbestand der Schule wären. Die Zahl der Stellen bemisst sich aber auch weiterhin nach der Schülerzahl. es werden also kleien Systeme mit geringer Zahl an Lehrkräften erhalten bleiben.

Da die sonderpädagogischen Fachkräfte an den Schulen der sekI nicht ausreichen, werden die Schulträger die wenigen zur Verfügung stehenden Son.-Päd. an bestimmten Schulformen, vorzugsweise solchen im Ganztag konzentrieren. D.h. nichts Anderes als dass die HS und die GE die Last der Inklusion und Integration stemmen müssen. Bauprogramme zur Schaffung einer ausreichenden Anzahl von Differenzierungsräumen sind aber nicht in die Haushalte eingestellt. Gemäß Ersatzschulbauprogramm sind für eine sechszügige Schule 1,5 Differenzierungsräume je Jahrgang veranschlagt. Allein die Tatsache, dass das Land per Gerichtsbescheid verpflichtet werden musste, das Ersatzschulbauprogramm wegen des Fehlens eines Bauprogrammes für die stattlichen Schulen auf diese anzuwenden, zeigt, dass nicht beabsichtigt ist das Ganze mit entsprechenden Ressourcen zu unterfüttern.
Dass der DPhV jubelt, verwundert mich nicht. Die drei I-Kinder für die Eingangsjahrgangsstufe werden sich schon finden lassen. Und wenn nicht, macht ja nix. „Bis zu drei“ heißt eben, kein I-Kind geht auch.

Palim
5 Jahre zuvor
Antwortet  dickebank

„Der Plan in NRW ist super, nur wie er umgesetzt werden soll steht in den Sternen.“
Genau darin sehe ich das Verwischen dessen, dass die Ressourcen so oder so nicht ausreichen.

Statt sich darum zu kümmern, die Schulen, die Förderschüler beschulen, mit zusätzlichem Personal auszustatten, spekuliert man wild herum.
Die Förderschulkräfte können an den Schulen mit vielen Inklusionskindern eingesetzt werden, wenn aber schon klar ist, dass dieses Personal nicht ausreichen kann und wird, muss eben zusätzliches anderes Personal gefunden werden: Erzieher oder Heilerziehungspfleger oder Sozialpädagogen oder Integrationshelfer (welcher Qualifizierung?) und ohnehin die versprochenen multiprofessionellen Teams.

Und wenn die Lehrkräfte MIT Ausbildung die schwierigen Klassen und Aufgaben übernehmen sollen, einschließlich der gestern von xxx geforderten Ausstattung in der Schulleitung an Grundschulen (Inklusion, Konrektor, Sekretärin),
braucht es 1-Fach-Lehrkräfte, Quereinsteiger und Vertretungen für den Unterricht
und andere Hilfen für die anderen Aufgaben, z.B. pädagogische MitarbeiterInnen als als pädagogische Assistenz im Unterricht sowie für Pausenaufsichten, die zum Team der Schule gehören,
oder ganz andere Hilfen, die für Entlastung sorgen: HausmeisterInnen, SekretärInnen, SchulassistentInnen (für Technik, Sammlungen, Materialien, Ausleihen und welche Aufgaben sonst?), …

Da hilft es nicht, wenn der Philologenverband jammert und keine Förderschüler an Gymnasien aufgenommen werden sollen. Die Förderschüler sind da und müssen beschult werden, an welcher Schule auch immer: Es braucht genau dafür so oder so Personal.

Aufmerksamer Beobachter
5 Jahre zuvor
Antwortet  Palim

Nach wie vor fehlt Ihre Antwort auf U.B.s Frage, woher die personellen und finanziellen Ressourcen kommen sollen, die Sie zur Rettung der schönen Theorie fordern?

Anna
5 Jahre zuvor

Aus derselben Quelle wie die halbe Milliarde Euro, die allein für Baumaßnahmen im Zusammenhang mit der (freiwilligen!) Umstellung von G8 auf G9 in Nordrhein-Westfalen aufgewendet werden.

Die Inklusion ist hingegen keine freiwillige staatliche Leistung, sondern gesetzlich geboten.

Cavalieri
5 Jahre zuvor
Antwortet  Anna

Was ist eigentlich mit etwaigen Baumaßnahmen, um unsere Schulen wenigstens rollstuhlgerecht (barrierefrei) zu machen? Hat man die jemals irgendwo vorgesehen? Soweit ich weiß, sind die meisten Schulen nicht barrierefrei. Sie haben auch keine Fahrstühle, sondern immer nur Treppen. Und wieviele Toiletten mit dem Rollstuhlsymbol gibt es in Schulen? Ws ist da „gesetzlich geboten“ ? Für Hochschulen gilt übrigens dasselbe, auch da hapert es an solchen simplen rein technischen Dingen.

Palim
5 Jahre zuvor

Sie haben offenbar die Beiträge immer noch nicht gelesen.
Aber ich schreibe es gerne noch einmal:

So oder so braucht es „zur Rettung“ mehr personelle und finanzielle Ressourcen.

Wenn wir es nicht an anderen, seit Jahren gut bedachten Schulformen einsparen wollen, werden wir mehr Geld für Bildung ausgeben müssen.

Und wenn kein Personal vorhanden ist, müssen wir es ausbilden. Ohne ein deutliches Signal dahingehend, dass an Schulen derartige Stellen mit entsprechender Bezahlung und vernünftigen Arbeitsbedingungen eingerichtet werden, wird sich dahingehend aber niemand bewegen.

In jedem Fall braucht es klare Bedingungen, denn ohne diese streicht man auch in den nächsten Jahren immer weiter den Bildungsbereich zusammen.

Aufmerksamer Beobachter
5 Jahre zuvor
Antwortet  Palim

Sehen Sie: Und all das wird nicht geschehen, da die schulische Inklusion nichts anderes als ein cleveres Sparmodell der Länder ist. Diese werden alles tun, aber niemals ausreichende Ressourcen bereitstellen. (Vgl. z.B. Niedersachsen, das Sie selbst als abschreckendes Beispiel anführten). Das tun die Länder schon im Bereich des „normalen“ Schulbetriebs nicht – und die klammen Kommunen erst recht nicht. Eher schon wird man versuchen, die schulische Inklusion zurückzudrehen, wie es NRW gerade vormacht. Oder man hungert sie schlicht aus, indem man die Bedingungen weiterhin so absurd gestaltet, wie sie aktuell bereits sind. Dann wählt eh kein vernünftig denkendes Elternteil eine „inklusive Regelschule“ mehr. Viele tun es bereits heute nicht, Tendenz steigend. In Abwandlung eines Frank-Zappa-Zitats zum Thema Jazz könnte man auch sagen: „Die schulische Inklusion ist nicht tot. Sie riecht nur extrem streng.“ (Und bevor hier wieder die Political-Correctness-Polizei auftaucht: Nein, nicht die betroffenen Menschen riechen streng, sondern der Haufen Sch…., den die Politik und einzelne GEW-Lautsprecher uns Lehrkräften und der weithin ahnungslosen Bevölkerung als „Menschenrecht Inklusion“ verkauft.

Reni
5 Jahre zuvor
Antwortet  Palim

Danke, Aufmerksamer Beobachter! Sie sprechen mir aus der Seele.
Das stereotype Herbeigerede von mehr „personellen und finanziellen Ressourcen“ kommt mir allmählich nur noch wie sture Verteidigung einer irrationalen Menschenrechtsidee vor.
Allmählich müssten doch auch die „GEW-Lautsprecher“ begreifen, dass sie mit ihren gebetsmühlenartigen Parolen nichts mehr beschönigen können und die radikale deutsche Interpretation der UN-Konvention, an der die GEW kräftig mitgewirkt hat, in Wahrheit ein Sparmodell ist, das sich nicht mehr mit Ausreden und Schuldzuweisungen übertünchen lässt.
Wenn eine Gewerkschaft am Anfang so tut, als sei alles ein Kinderspiel und sich die Probleme nicht klarmacht oder von ihnen bewusst nicht redet, soll sie hinterher nicht die Hände in Unschuld waschen und so tun, als läge sie nach wie vor richtig.

Palim
5 Jahre zuvor
Antwortet  Palim

Sehen Sie,
und wenn man sich gegen das Sparen im Bildungsbereich nicht aussprechen und für bessere Bedingungen gar nicht einsetzen WILL,
_bei welchem System auch immer_,

wird mehr als deutlich, dass es weder um Menschenrecht noch um Schüler im Allgmeinen geht,

sondern dass man nach Eliten ruft, die man selbst bei Sonderbehandlung beschulen möchte,

alles andere aber ausblendet.

Das freut Privatschulen, Nachhilfeinstitute und natürlich die Politiker, da die Scheindebatten und Grabenkämpfe von dringend notwendigen Investitionen ablenken, und sie weiterhin zwar Bildung groß schreiben aber sehr klein denken können.

Aufmerksamer Beobachter
5 Jahre zuvor
Antwortet  Palim

Da verweise ich doch der Einfachheit halber auf Renis Kommentar über dem Ihren.

m. n.
5 Jahre zuvor
Antwortet  Palim

Dringend notwendige Investitionen ins Bildungswesen sind seit Ewigkeiten bekannt und werden alle Jahre per Lippenbekenntnis wiederholt. „An Schule und Bildung dürfen wir nicht sparen“, ist ein Refrain, der mir zu den Ohren rauskommt.
Glauben Sie ernsthaft, dass Ihre Appelle da mehr bringen und mehr sind als reine Verteidigung der ach so schöngeredeten Inklusionsidee, an der die GEW maßgeblich mitgestrickt hat?

Cavalieri
5 Jahre zuvor
Antwortet  Palim

Palim: „… werden wir mehr Geld für Bildung ausgeben müssen.“
Natürlich wird hier im Forum und bei Lehrer-Gewerkschaften und selbst bei Bildungsexperten in Parteien kaum jemand widersprechen, wenn Sie mehr Geld für den Bildungsbereich fordern, vgl. den „Refrain“ von m.n. Ich werde auch nicht so blöd sein zu sagen, zwecks Geldeinsparung sind die Förderschulen doch gerade recht und deshalb der Inklusion vorzuziehen.
Aber die Frage ist, ob die Forderung realistisch ist. Es wird doch glaubhaft berichtet, dass der Bundestag die Inklusion unter der Prämisse beschlossen hat, dass sie ungefähr kostenneutrral ist (denn die Förderschulen sahen auf dem Papier besonders teuer aus, von den Kosten der Inklusion hatte man offenbar keine Ahnung). Wenn die Prämisse aber einfach nicht stimmt, was denn dann?

Palim
5 Jahre zuvor
Antwortet  Palim

Wie kam man denn auf den Gedanken, dass Förderschulen teuer seien?
Und warum ist man nun der Meinung, das sei falsch?
Zu welchen günstigeren Bedingungen möchte man denn Förderschulen dann betreiben?

Aufmerksamer Beobachter
5 Jahre zuvor
Antwortet  Palim

Cavalieri fragte: „Wenn die Prämisse aber einfach nicht stimmt, was denn dann?“

Vgl. dazu mein Posting vom 27. Juli, 16:52 Uhr. Dort ist das dargestellt, was momentan vielerorts passiert und sich meiner Ansicht nach in allernächster Zukunft fortsetzen bzw. verstärken wird.

Die nicht ernstzunehmende „Alternative“ ist das, was auch einige hier im Forum unbeirrbar weiter predigen: Die Realität an den Schulen leugnen, weiterhin um bessere Ressourcen betteln und dabei zusehen, wie sich die politisch Verantwortlichen ins Fäustchen lachen, Kinder, Eltern und Lehrer vor die Hunde gehen und am Ende (wie immer in der Bildungspolitik) alles wieder weitgehend dahin zurückgedreht wird, wo es vor Jahren schon mal war. Das darf dann auch gerne was kosten und wird als die beste Neuerung aller Zeiten kommuniziert, siehe Rückkehr zu G9, das auf Druck der Wirtschaft eingeführt und höchst dilettantisch umgesetzt wurde – und deshalb krachend scheiterte. Dasselbe passiert jetzt auch mit der schulischen Inklusion: Auf Druck von Rot-Grün und der GEW wurde eine radikale, wenn nicht sogar inhaltlich falsche Interpretation der UN-Konvention durchgepeitscht, bei deren Verabschiedung die Politiker, die zugegen waren, gar nicht so genau wussten, worüber sie abstimmten (N4t berichtete). Außerdem ging es schon damals – wie immer – einzig und ausschließlich um Geld, weshalb man den zuständigen Politikern erzählte, das Ganze sei „kostenneutral“ (Achtung: Lieblingswort jedes Politikers) durchzuführen. Auch darüber berichtete nicht nur N4t.

Glaubt hier wirklich noch irgendjemand ernsthaft, es ginge beim Thema „Schulische Inklusion“ um die betroffenen Kinder? Dann viel Spaß beim Weiterrasen in der Sackgasse, an deren Ende die Wand mit der Aufschrift „Schöne Theorie“ wartet.

Palim
5 Jahre zuvor
Antwortet  Palim

Was bezweckt also ein Verbandsvertreter der Schulen, die mit 0,5% an der Inklusion beteiligt sind,
wenn er die FöS Lernen, deren SuS an seinen Schulen bisher gar nicht beschult werden, zurück wünscht, zu einem Zeitpunkt, als diese Schule so gut wie ausgelaufen ist (es ging nur noch um einen Jahrgang)?

Warum fordert er eine Kehrtwende, obwohl es diese durch das Aufschieben bzw. Aufheben der alten Beschlüsse und der Wiederaufnahme der FöS Lernen im SekI-Bereich bereits gegeben hat?

Geht es ihm um die Schüler an Schulen, an denen die Lehrkräfte seines Verbandes gar nicht unterrichten?
Geht es ihm ums Geld?
Oder worum?

Cavalieri
5 Jahre zuvor
Antwortet  Palim

Palim: „Wie kam man denn auf den Gedanken, dass Förderschulen teuer seien?“
Was ich an Zahlen gesehen habe, so sind pro Schüler die Förderschulen die teuersten von allen, teurer als die Gymnasien. Das wird an den kleinen Klassen liegen:
https://www.welt.de/regionales/niedersachsen/article177060678/Landesrechnungshof-Parallelstrukturen-bei-Foerderschulen.html
Die wahren Kosten einer vernünftig gestalteten Inklusion hat man offenbar nie ausgerechnet. Wenn all diese Klassen zwei Lehrkräfte gleichzeitig benötigen, dann ist wohl klar, dass das teurer kommt als die Förderschulen, denn in einer Inklusionsklasse sind nicht so viele i-Kinder wie in einer Klasse an Förderschulen. Genau das ist der Widerspruch, mit dem man die Parteileute mal konfrontieren sollte, die damals die Inklusion beschlossen haben.

dickebank
5 Jahre zuvor
Antwortet  Palim

Die Personalkosten für die Länder können aus meiner Sicht vernachlässigt werden, die zahl der Son.-Päd. hat ja durch die Inklusion nicht abgenommen.
Die kommunalen Schulträger – bei FöS in der Regel die Landkreise – haben das Einspatpotential hinsichtlich der sächlichen Ausstattung (Gebäude, nicht-lehrendes Personal etc.) sowie der Schülerbeförderungskosten gesehen und genutzt.

m. n.
5 Jahre zuvor
Antwortet  Palim

„Wenn all diese Klassen zwei Lehrkräfte gleichzeitig benötigen“, Cavallieri, dann dürfte auch klar sein, dass die Inklusion nicht nur viel teurer kommt als Förderschulen, sondern dass sie unleistbar wird.
Da in der Theorie keine Grenzen gesetzt sind, nehme ich mal an, eines Tages würden die Regelschulklassen tatsächlich von zwei Lehrkräften unterrichtet. Ist dann ausgeschlossen, dass weiterhin erhebliche Nöte herrschen und weitere personelle und materielle Verbesserungen als unverzichtbar gefordert werden (müssen)?
Für mich ist das deutsche Inklusionsgesetz ein Schnellschuss und Fass ohne Boden.

xxx
5 Jahre zuvor
Antwortet  Palim

@dickebank 10:20
Eigentlich müssten die Personalkosten für das Land massiv steigen, weil Inklusionsschüler stets eine für ihren jeweiligen Förderbedarf passende Lehrkraft benötigen — zumindest wenn man sie wirklich ernsthaft fördern und nicht nur halbgar beaufsichtigen möchte. Im Extremfall erfordert das an jeder Schule mit Inklusionsprogramm pro Föderschwerpunkt und Jahrgang eine Förderlehrkraft in Vollzeit.

dickebank
5 Jahre zuvor
Antwortet  Palim

Die Doppelsteckung vulgo Teamteaching vor der Klasse ist doch nie angestrebt gewesen. Die neu erfundene Teamteching-Variante ist doch nicht auf die Schhüler bezogen sondern auf die betroffenen lehrkräfte. D.H. ein Sonderpädagoge betreut ein bis zwei Jahrgangsteams um sowohl die Klassenleitungen als fachspezifisch auch die Jahrgangsfachteams auf die Herausforderungen einszustellen. Problematisch ist ja nur, dass der Son.-Päd. mit Schwerpunkt Lernen in Hinblick auf die ESE-Kinder genauso hilflos ist wie die regelschullehrkräfte. Der Son.-Päd mit Fakulten für Deutsch und was auch immer einem bei Problemen im Fach mathematik auch nicht sonderlich hilfreich ist.
Individualisierung heißt in diesem Zusammenhang:
Letzlich ist keinem geholfen – aber damit sind dann auch alle wieder gleich behandelt worden.. – Und mehr soll Inklusion ja auch nicht leisten, sie soll die gleichberechtigte Teilhabe ermöglichen.

Wenn einer alles von Nichts erhält, ist das ungerecht. Erhalten alle den gleichen/gleich großen Anteil von Nichts, dann ist das höchste Maß an Gerechtigkeit erreicht.
Fazit: Durch Inklusion werden die berechtigten Interessen von Regelschülern und Förderschülern in hohem Maße verletzt – es wird eben keiner besser gestellt oder bevorzugt. – Auch ’ne Form von Gleichbehandlung oder besser gesagt Gleichvernachlässigung.

xxx
5 Jahre zuvor
Antwortet  Palim

Das Wort Gleichvernachlässigung trifft es in diesem Zusammenhang sehr gut. Ich werde es mir merken.

Anna wird es wohl nicht gefallen. Ich bin gespannt, wie sie darauf reagiert.

Aufmerksamer Beobachter
5 Jahre zuvor
Antwortet  Palim

dickebank schrieb: „Wenn einer alles von Nichts erhält, ist das ungerecht. Erhalten alle den gleichen/gleich großen Anteil von Nichts, dann ist das höchste Maß an Gerechtigkeit erreicht.

Fazit: Durch Inklusion werden die berechtigten Interessen von Regelschülern und Förderschülern in hohem Maße verletzt – es wird eben keiner besser gestellt oder bevorzugt. – Auch ‘ne Form von Gleichbehandlung oder besser gesagt Gleichvernachlässigung.“

Glückwunsch! Diese Aussage sollte man rahmen lassen und jedem GEW-Lautsprecher über den Schreibtisch hängen.

Aufmerksamer Beobachter
5 Jahre zuvor
Antwortet  dickebank

Korrktur: G8 wurde auf Druck der Wirtschaft eingeführt. Die Rückkehr zu G9 erfolgte auf Druck der Eltern.

xxx
5 Jahre zuvor

Weniger auf Druck der Eltern, mehr aus Angst vor der Wahlurne. Bezogen auf die Personengruppe läuft das allerdings auf das Gleiche hinaus.

dickebank
5 Jahre zuvor

Na, dann sind ja bei G17 Wirtschaft und Eltern gemeinsam zufrieden. Somit 27 ist auch früh genug, um sich der Schule zu entziehen. Bei diesem Modell lässt sich dann auch noch zwischen Klasse 8 und 10 das Bildungsangebot, das sonst im vorschulischen Bereich angesiedelt ist, aufholen …

omg
5 Jahre zuvor

Einfach mal der Hinweis: Der Verband, der sich mit 0,5% an der Inklusion beteiligt – also gar nicht und somit auch ahnungslos ist, tritt hier laut polternd in die Öffentlichkeit.
Es hat also nicht nur der DFB besondere Persönlichkeiten and er Spitze …………………

xxx
5 Jahre zuvor
Antwortet  omg

Nicht ganz. Um im Gleichnis des DFB zu bleiben:

Der DFB regt sich darüber auf, dass er fußballerisch vollkommen unbegabte Menschen entgegen des bisherigen Leistungsprinzips in die Erste Mannschaft aufnehmen und zum Weltmeistertitel führen muss. Bei den extrem unbegabten Menschen soll der Bundestrainer ohne weitere Unterstützung die Kreisklasse ermöglichen. Sie können mir gerne erklären, wie das klappen soll.

Die Grundschul- und Sek I-Lehrer entsprechen in diesem Zusammenhang den Zweitligatrainern, die diesen Menschen den Aufstieg in die Bundesliga ermöglichen sollen.

Palim
5 Jahre zuvor
Antwortet  xxx

„Sie können mir gerne erklären, wie das klappen soll.“
Durch zieldifferentes Training.

Fragen Sie doch mal die „Zweitligatrainer“ oder die der Kinder- und Jugendmannschaften, wie die damit umgehen, dass in ihren Mannschaften ganz unterschiedliche Kinder sind und dennoch begabte Sportler erkannt und gefördert werden, ohne die anderen vom Platz zu schicken.

Auch im Sport beginnt das Können nicht erst in der Bundesliga und ohne gute Förderung im Kinder- und Jugendbereich wird eine Sportart wenig erfolgreich sein.

xxx
5 Jahre zuvor
Antwortet  Palim

Ich widerspreche mal.

Nach den Hochglanzprospekten sollen in sportlicher Sicht komplett unbegabte Menschen in die höchste Spielklasse hochgefördert werden können, indem man sie in eine Gruppe mit (Achtung böses Wort) genetisch begabte Menschen trainiert werden. Zieldifferentes Training passt nicht, weil die Anforderungen für die Zulassung in der höchsten Spielklasse für alle gleich sind.

„dass in ihren Mannschaften ganz unterschiedliche Kinder sind und dennoch begabte Sportler erkannt und gefördert werden, ohne die anderen vom Platz zu schicken.“

Die „anderen“ werden in der Leistungsgesellschaft in den Sportvereinen gar nicht erst auf den Platz gelassen. Bei den „Elitevereinen“, wie z.B. den Jugendabteilungen der Profimannschaften, gibt es Probetrainings vor der Aufnahme und damit eine knallharte Leistungsauslese.

„Auch im Sport beginnt das Können nicht erst in der Bundesliga und ohne gute Förderung im Kinder- und Jugendbereich wird eine Sportart wenig erfolgreich sein.“

Siehe oben, Leistungsauslese vor Aufnahme in der Jugendabteilung.

Beim Behindertensport ist das auch nicht anders, nur sind dort die (meist körperlich) behinderten Sportler unter sich und werden auch in spezifische Gruppen eingeteilt. Ein gehöriges Maß an Selbstdisziplin und Umgangsformen während des Trainings wird dort auch vorausgesetzt. Der Bereich ESE ist folglich im Hochleistungssport nicht oder kaum vertreten. der Bereich L nur, wenn er für die Ausübung der Sportart unerheblich ist.

Palim
5 Jahre zuvor
Antwortet  xxx

Bei den Elitevereinen mag es Auslese geben, die gibt es bei Privatschulen auch.
Der Breitensport spricht die Breite an… da darf jeder mit auf den Platz. Gleiches gilt für ein Regelschulsystem.

Wird dies dann hinsichtlich der Inklusion verändert, werden sich womöglich andere Konstellationen ergeben, die nicht mit „das haben wir noch nie so gemacht“ abgewertet werden sollten.
Ich halte es nicht für ausgeschlossen, dass man dabei Begabungen entdeckt, die man so vorab nicht erwartet hätte … und seien es Inselbegabungen, die man ausbauen kann und die dann durchaus zu beeindruckenden Leistungen führen.

Sie wähnen sich in der „Elite“, beschulen aber 50% aller SuS in der SekI (Ihre Aussage!).
Sie haben gefragt, wie man das macht:
Fragen Sie nicht die, die allein die „Elite“ beachten wollen, sondern die, die in der Breitenförderung seit langem den Grundstein legen und Talente entdecken und fördern wollen.
Fragen Sie nicht die, die die ein „gehöriges Maß an Selbstdisziplin und _Umgangsformen_ während des Trainings“ ohne eigenes Zutun voraussetzen, sondern die, die das in Mannschaften als Ziel sehen und vermitteln. Das braucht es nämlich später tatsächlich auch noch, denn als „Elite“ hat man in dieser Hinsicht nicht allein während des Trainings eine Vorbildfunktion, der man gerecht werden sollte.

xxx
5 Jahre zuvor
Antwortet  xxx

„Bei den Elitevereinen mag es Auslese geben, die gibt es bei Privatschulen auch.“

Die Auslese bei Privatschulen richtet sich in erster Linie nach dem Geldbeutel der Eltern und ggf. des Jugendamtes für im Regelschulsystem chancenlose Kinder.

„Sie wähnen sich in der “Elite”, beschulen aber 50% aller SuS in der SekI (Ihre Aussage!).“

Das stimmt, nur zitieren Sie ungenau. In der Politik wird das Gymnasium (bzw. das Abitur) noch immer als „Elite“ verkauft. Gleichzeitig schaffen die Prüfung mindestens 50% des Jahrgangs, 40% auf dem Gymnasium. Uns beiden sollte klar sein, dass nicht 50% eines Jahrgangs zur Elite gehören können, noch nicht einmal die meiner Meinung nach vollkommen ausreichenden 33% Abiturienten, selbst wenn die studierbefähigend ausgebildet werden.

dickebank
5 Jahre zuvor
Antwortet  xxx

Nicht alles, was hinkt, ist ein Vergleich.

Das GY ist nicht per se 1. Liga. Maximal ein Drittel des GY ist gymnasiale Oberstufe und somit SekII. Der Rest – die SekI – ist wie an HS, RS, GE sowie SekS ganz normale 2. Liga.

A15
5 Jahre zuvor
Antwortet  dickebank

Der Unterricht in den Klassen 5 bis 10 am Gymnasium unterscheidet sich stark von dem an Hauptschule oder Realschule. Das Niveau ist deutlich höher, eben 1. Liga.

OMG
5 Jahre zuvor
Antwortet  A15

Quatsch. Sorry.

Aufmerksamer Beobachter
5 Jahre zuvor
Antwortet  A15

Völlig richtig! Und: Überhaupt nicht sorry. Da braucht man nur mal jene SuS fragen, die von der benachbarten Oberschule nach Jg. 10 ans örtliche Gymnasium wechseln – oder umgekehrt den Kollegen, der im gerade zuende gegangenen Schuljahr an eben diese Schule abgeordnet war. Zitat dieses Kollegen: „Die SuS dort lernen, später im Job zu funktionieren und auszuführen, was der Chef sagt. Denken können sollen die gar nicht. Das ist bei uns Gott sei Dank (noch) anders.“

Cavalieri
5 Jahre zuvor
Antwortet  A15

Traditionell ist das so, und noch ist es wohl vielerorts so. Man muss aber sehen, dass es in den neuen Bildungszielen eine klare Tendenz gibt, von einer irgendwie einheitlichen Sek I auszugehen, in der HS, RS und GY nur noch als drei Niveaustufen derselben Bildungsziele (mit denselben Kompetenzen) auftauchen, also nur noch marginale Unterschiede aufweisen. Dazu passt dann die Tendenz, einen einheitlichen Sekundarstufenlehrer einzuführen.
Man verschleiert auch zunehmend geschickt, ob die Versetzung in die gymnasiale Oberstufe nun äquialent zu dem MSA ist oder nicht. Früher implizierte das erste das zweite, aber nie umgekehrt. Nur ein wirklich guter MSA wurde als Eingang in die gymn. Oberstufe akzeptiert. Heute ist das ein ideales Betägigungsfeld für die Veränderung von Spielregeln zwecks Erhöhung der Abiturquote.
Ganz progressive Leute meinen ja, das Gymnasium würde bald überflüssig, gerade weil andere Schulformen ja dieselben Bildungsziele haben (außer Sek II). Da beißt sich dann die Katze in den Schwanz, denn dieselben Leute hatten vorher für die einheitlichen Bildungsziele gesorgt. In BaWü ist das recht schön nachzulesen: Das G8-Gymnasium hat wörtlich dieselben Ziele wie die 9-jährige Gemeinschaftsschule, nur zeitlich zusammengepresst.

dickebank
5 Jahre zuvor
Antwortet  A15

Die Schülerschaft unterscheidet sich, mehr nicht. Der Schulstoff und der Fächerkanon sind identisch. Die APO-SI gilt unabhängig von der schulform.

dickebank
5 Jahre zuvor
Antwortet  A15

@Cavalieri – der MSA qualifiziert mitnichten zum Besuch der GOSt. Der MSA wird in drei Stufen verliehen. Zum einen ist der MSA der höchstmögliche Schulabschluss am Ende der SekI, und zum anderen ist er mit der Berechtigung zum Besuch einer Fachoberschule im rahmen der beruflichen Ausbildung verbunden. Lediglich wer die Fachoberschulreife mit Qualifizierungsvermerk zugesprochen bekommt, kann in die GOSt übertreten. Auch an GE muss er sich dafür zunächst einmal für die Oberstufe anmelden. Die Versetzung ist – zumindest hier in NRW – kein Automatismus. Den Qualifizierungsvermerk gibt es ebenfalls in zwei Stufen, zum einen als FOR-QE, der zum Übertritt in die EF (Jhg. 11) berechtigt, und zum anderen als FOR-QQ, der zum Übertritt in die Qualifizierungsphase berechtigt.

Die eigentliche Hürde ist die zu erreichende Versetzung von Jahrgang 9 nach 10, die den HA – den Hauptschulabschluss nach Klasse 9 beinhaltet. Diesen Abschluss behält auch derjenige, der die Bedingungen für den HSA (erweiterten Hauptschulabschluss nach Jahrgang 10) am Ende des 10. Jahrgangs nicht erfüllt. Den 10. Jahrgang müssen viele absolvieren, um die Vollzeitschulpflicht zu erfüllen.

Es muss den GY unendlich weh tun, dass die Hochschulzugangsberechtigung auf vielen unterschiedlichen Wegen und vor allem auch mit der Fachhochschulreife (FHR) erlangt werden kann, der Weg über das GY und die AHR am Ende des Abiturs nicht der einzige Weg zur Glückseligkeit ist – außer zu Fächern, die keiner braucht.

Cavalieri
5 Jahre zuvor
Antwortet  A15

dickebank: Das ist schon klar, widerspricht aber nicht meinen Andeutungen über die Änderung der Spielregeln. Soll man mit dem erklärten Ziel MSA aufs Gymnasium gehen dürfen? Vgl. die Inklusionsdebatte in Bremen. In Berlin werden z.B. auch an Gymnasien die MSA-Klausuren geschrieben, die Leute müssen einen MSA ablegen (nach Klasse 10 am G8), die Versetzung alleine reicht nicht. Die Durchfallquote ist dabei sehr gering, aber an den geforderten Noten kann man immer herumschrauben, z.B. wie man eine 6 oder zwei Fünfen ausgleichen kann. An den integrierten Sekundarschulen (ISS) war ein Notendurchschnitt von 3 nötig, um in die Oberstufe zu kommen, dann „par ordre du mufti“ nur noch von 3–. Bald wird vielleicht 4+ ausreichen.
Und der Genosse Trend schiebt alles in die Richtung von rein konsekutiven Schulformen, also eine (in sich weitgehend homogene) Sek I vor der Sek II. Unterstützt wird das durch die neuen Lehrpläne. Davon, dass das Gymnasium von Anfang an höhere Ansprüche stellen soll, ist immer weniger die Rede. Ich fürchte, eines Tages ist das vergessen. Auch die Rückkehr von G8 zu G9 kann dazu benutzt werden: Man kann die ausgedünnten Stoffpläne von G8 auf die 9 Jahre verteilen, womit der Unterschied zu Gesamtschulen kleiner wird. So ging man jedenfalls in NIedersachsen vor. Was wird NRW machen? Läuft nicht der „Schulfrieden“ auch bald aus?
Die ausgeweitete Hochschulzugangsberechtigung ist ein anderes Kapitel von „Herumschrauben an den Spielregeln“. Mehr und mehr Etikettenschwindel macht sich breit, und die Hochschulen sollen dann ihre Studenten „da abholen, wo sie sind“.

dickebank
5 Jahre zuvor
Antwortet  A15

@Cavalieri – die APO-SI kennt als zeugnisnoten überhaupt keine Teilnoten sondern nur „ganze“ Notenstufen. Ebenfalls ist geregelt, dass ein rechnerisches Schnitt von z.B. 3,5 als „befriedigend“ zu werten ist. In sofern ist es ja schon gut, dass einem wenigstens bei den ZP10 Handlungsfreiheit eingeräumt wird. Weicht die Vornote eines Schülers um eine Notenstufe vom ZP-Ergebnis ab, müssen sich die beiden Korrektoren einigen, ob sie die höhere oder niedrigere Notenstufe vergeben.

Bei der Zuerkennung des FOR-Q als MSA ist der Notenschnitt nicht das entscheidende Kriterium. Da ist zunächst einmal die Anzahl der Kurse, die auf Erweiterungsebene belegt worden sind, ausschlaggebend. In diesen leistungsdifferenzierten Fächern muss die „Drei“ erreicht werden., ebenso im Wahlpflichtfach. Alle anderen Fächer, die der Fächergruppe II, müssen ebenfalls mit „Drei“ abgeschlossen werden, wobei „Lateinisch“ als benotetes Ergänzungsfach versetzungsrelevant ist. Die umfangreichen Ausgleichregelungen will ich hier nicht weiter ausführen.

Im Grunde geht es um die Frage, ob das GY wie die GE in SekI und SekII gegleidert werden soll oder nicht. Ist es also zulässig, dass Schüler mit dem Ziel MSA sich an einem GY anmelden oder muss die Absicht bestehen, die Allgemeine Hochschulreife (AHR) erreichen zu wollen bzw. der Schüler in der lage sein, diese erreichen zu können.
Aus meiner Sicht ist die SekI an GY nichts Anderes als die an jeder anderen Schulform. Die ausgewählte Schülerklientel ist eine andere, und damit lässt es sich anders arbeiten als mit den Schülerklientelen an GE bzw. SekS sowie HS und RS.

Die Diskussion über die Übertrittsnoten in die GOSt ist mMn ebenso unsinnig wie die über die Abi-Schnitte. Solange die GY und GE nicht mitteilen wie hoch der Prozentsatz derjenigen im Abi-Jahrgang ist, die gar nicht zum Abitur zugelassen werden konnten bzw. wie viele Schüler mit einem Fachhochschulabschluss (FHR) bereits vorab verlassen haben, sind die statistischen Angaben zu den Abschlüssen bzw. erreichten Notendurchschnitten Makulatur – also nicht aussagekräftig.
Auch der 1,9-er Schnitt darf deshal zu den Abi-Schnitten mit einer „Eins vor dem Komma“ gezählt werden, obwohl er de facto und de jure als Zweier-Schnitt gilt.

dickebank
5 Jahre zuvor
Antwortet  omg

Das mit der „Spitze“ ist ’ne Spitze gegenüber den Funktions- und Bedenkensträgern des DPhV.
Also Ehre wem Ehre gebührt.

Übrigens 5 Promille sind lebensbedrohlich – also kein Wunder, wenn da Schnappatmung eintritt.

xxx
5 Jahre zuvor
Antwortet  dickebank

Die Frage ist nur 5 Promille wovon. Wasser ist egal, weil der Körper zu über 50% daraus besteht. 400g Öl auf einen Schlag bei einer Person von 80 kg gibt schweren Brechdurchfall, 5 Promille Alkohol im Blut bei einer ungeübten Person mindestens lebensgefährlich.

Bei der Inklusion zieldifferenter Schüler oder ESE-Schüler an Regelschulen bin ich mindestens beim Öl (mit viel Unterstützung bleibt es drin) beim Gymnasium beim Alkohol (oft sofort tödlich, wenn nicht ruiniert er langfristig den Körper).