„Ich bin nicht geistig behindert“ – zu Unrecht auf der Förderschule. Möglicherweise kein Einzelfall?

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KÖLN. Ein heute 21-Jähriger musste seine Schulzeit an einer Förderschule für geistige Behinderung verbringen – obwohl es Indizien gab, dass er dort komplett unterfordert war. Als er es herausschafft, holt er seinen Hauptschulabschluss nach – und verklagt das Land NRW.

Man darf davon ausgehen: Das Land Berlin wird in Revision gehen. Foto: Carlo Schrodt / pixelio.de
Dem jungen Mann hätte viel Ärger erspart bleiben können.                                               Foto: Carlo Schrodt / pixelio.de

Eigentlich ist es nur eine Gerichtsentscheidung, aber für Nenad M. ist es mehr. Der 21-Jährige nennt es ein «Gefühl von Freiheit», das er nun empfinde. Er spricht von «Trost». Aus seiner Sicht wurde am Landgericht Köln etwas sehr Grundsätzliches festgestellt: «Dass ich doch nicht geistig behindert bin», sagt er. Denn obwohl er das ja selbst eigentlich wisse – die Zweifel hätten ihn verfolgt – nach allem, was passiert sei. «Manchmal in den Träumen.»

Das Landgericht Köln hat nun entschieden, dass Nenad M. als zu Unrecht auf eine Förderschule für geistige Behinderung geschickter junger Mann Anspruch auf Entschädigung durch das Land Nordrhein-Westfalen hat. NRW habe seine Amtspflichten verletzt und hafte für die fehlerhafte Beschulung des heute 21-Jährigen. Über die Höhe der Entschädigung wurde zunächst noch keine Entscheidung getroffen. Ein Signal ist es trotzdem. Der frühere Förderschüler hatte unter anderem rund 40.000 Euro Schaden aufgrund von Verdienstausfällen geltend gemacht.

Nenad M. hatte bis zu seinem 18. Lebensjahr eine Förderschule für geistige Behinderung besucht, zunächst in Bayern, nach einem Umzug dann in Köln. Dort fühlte er sich aber vollkommen unterfordert. Das Land verklagte er, weil er sich zu Unrecht an der Förderschule festgehalten sah. Immer wieder habe er vergeblich um einen Schulwechsel gebeten. Man habe erkennen können und müssen, dass der Förderschwerpunkt geistige Entwicklung falsch gewesen sei.

Da es nicht zu dem Schulwechsel kam, seien seine Chancen verbaut worden, unter anderem die Möglichkeit, früher seinen Hauptschulabschluss zu machen und mit 16 Jahren eine Ausbildung zu beginnen. Den Hauptschulabschluss holte er erst später als einer der Klassenbesten auf einem Berufskolleg nach.

Kein Einzelfall

Das Landgericht urteilte, dass der Schule in Köln bei einer jährlichen Überprüfung tatsächlich hätte auffallen müssen, dass kein Förderbedarf mehr im Bereich der geistigen Entwicklung bestand. Bereits beim ersten Zeugnis im Juni 2009 – nach seinem Wechsel nach Köln – habe es genügend Anhaltspunkte für eine eingehende Untersuchung gegeben. Die in Bayern im Jahr 2004 getroffenen gutachterlichen Feststellungen hätten dann keine Grundlage mehr darstellen können. Der heute 21-Jährige war dort als geistig behindert eingestuft und auf eine Sonderschule geschickt worden. Er sprach damals kaum Deutsch. Seine Familie stammt aus Serbien.

Heute jobbt der 21-Jährige in einem Supermarkt, er möchte eine Ausbildung zum Einzelhandelskaufmann machen. Aber die Bewerbungen seien nicht einfach – wenn er in den Lebenslauf schreibe, auf einer Schule für geistige Behinderung gewesen zu sein, wirke sich das sehr negativ aus. Neben Schadenersatz fordert er auch ein Schmerzensgeld.

Der Elternverein «Mittendrin», der sich für Inklusion einsetzt und den 21-Jährigen unterstützte, forderte Schulministerin Yvonne Gebauer (FDP) auf, die Förderschulen nun auf weitere Fälle dieser Art zu überprüfen. Es handele sich nicht um einen Einzelfall. Das Land kann gegen das Urteil Berufung einlegen. Rechtskräftig ist es noch nicht.

Man werde die Urteilsbegründung nun sorgfältig auswerten, hieß es aus dem Schulministerium. Seit 2014 räume das Schulgesetz Eltern allerdings einen Rechtsanspruch ein, sich für eine Förderschule oder eine allgemeine Schule zu entscheiden. Das gelte mittlerweile für nahezu alle Jahrgänge der Pflichtschulzeit. «Diese Regelungen sollen dazu führen, dass ein solcher Fall sich nicht wiederholt.» dpa

Das Verfahren von Köln stellt das frühere Förderschulsystem vor Gericht: Wie viele Kinder wurden fälschlicherweise ausgesondert?

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9 Kommentare
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xxx
5 Jahre zuvor

Empathiebefreit formuliert passieren immer Fehler, in diesem Fall aber offensichtlich so viele, dass es kein „menschliches Versagen“ mehr sein konnte. Bei der heutigen Radikalinklusion befürchte ich viel mehr Fehler, was in anderen Artikeln (bzw. den Kommentaren darunter) schon ausreichend thematisiert wurde.

sofawolf
5 Jahre zuvor

Sommerlochthema?

Bin mal gespannt, wann sich alle Befürworter und Gegner „totdiskutiert“ haben. 🙂

Anna
5 Jahre zuvor
Antwortet  sofawolf

Seit wann ist Inklusion für Lehrerinnen und Lehrer ein „Sommerlochthema“?

xxx
5 Jahre zuvor
Antwortet  Anna

Die Häufung wird deutlicher, wenn es kaum andere Themen gibt. Letzteres ist ein Zeichen von Sommerloch. Mittlerweile sollte aber jeder mit ein bisschen Einblick in die Materie erkannt haben, dass die von der Politik gewählte Form der Inklusion nicht gelingen kann.

Palim
5 Jahre zuvor
Antwortet  xxx

„Mittlerweile sollte aber jeder mit ein bisschen Einblick in die Materie erkannt haben, dass…“ das Thema alle Lehrkräfte an allen Schulformen betrifft und aktuelle Klagen/ Urteile (Bremen, NRW) und Äußerungen (KuMi NRW) durchaus wert sind, diskutiert zu werden.

sofawolf
5 Jahre zuvor

Komisch, manche Kommentare erscheinen, manche nicht, beobachtet das noch jemand?

sofawolf
5 Jahre zuvor
Antwortet  Redaktion

Danke für den Hinweis.

Maik Stalljohann
2 Jahre zuvor

Jaaaa sowas kenne ich zugut er ist nicht der einzige mit dem Problem ich würde mir wünschen das ein Lehrer der super gut ist mal dorthin geht und mal die Schüler für sich testet und selbst von sich entscheiden kann wer die Schule wechseln darf so wie einer das bei mir versucht hat und herausgefunden hat das ich nicht dorthin gehöre er hats versucht naja so ist das halt NRW guck weg und warum wegen billige arbeits Kraft und dafür wollen die uns bremsen ein schlauer Mensch geht psychisch kaputt in einer Förder Schule nimmt irgendwann Drogen weil mann eh keine Hoffnung mehr sieht das mann raus kommt mann fühlt sich im Stich gelassen dann noch schwerbehinderten Ausweis der einfach gemacht wird bei Leuten die im gar nicht brauchen weil mann eh gesund ist naja trotzdem sag ein spinner der nochmal seine Hausaufgaben mal machen sollte mal richtig überprüfen dann noch gerichtlichen Betreuer ab dar ist mann voll am ende dar darf das Gericht alles machen die belügen auch ein wo die nur können hier in NRW ist jeder für sich keiner hilft sondern wird ausgebeutet das wäre mal besser das sich einer mal wert und darüber berichtet damit nicht immer mit Absichtlich Angst ein gejagt wird auch von Betreuer wer hat das Recht ein Mensch zusagen du darfst das nicht nur weil ich dein Betreuer bin muss du das tun was ich dir sage gar nix bist nicht mein vater sondern ein nix sondern ich bin ich und bin erwachsen ich entscheide das ist Freiheit ich finde gut das endlich einer ist der sich wert wurde Auch mal zeit weil alles läuft falsch in NRW es müssen Experten mal in NRW kommen die alles kontrollieren und die leute raus suchen die falsch arbeiten und Statt zu helfen eher ein Schaden wegen geld auch raus hilft nicht das nur das Gericht kontrolliert leider müssen selbst Betreuer ein haben der immer bei im ist und guckt vertrauen ist gut kontrolliere immer noch am besten und ich stehe nicht alleine dar ach ja was ich auch blöd finde normalerweise sollte der betreute auch immer alle sieben Jahre vor Gericht kommen damit mann besser sieht ob er ein Betreuer noch braucht nicht nur der Betreuer dar merkt mann das Gerichtssystem wird schamlos ausgenutzt weil der betreute nicht mit reden darf und mit entscheiden darf sowas sollte geändert werden schrecklich sowas