VBE mahnt bessere Bezahlung für Rektoren an – A13 für alle!

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STUTTGART. Die Schulleiter in Baden-Württemberg sollen besser gestellt werden, darüber sind sich alle klar. Doch wie und wann genau das passieren soll, ist noch unklar – auch weil Kultusministerin Susanne Eisenmann (CDU) das bis zur Sommerpause versprochene Konzept noch nicht vorgelegt hat. Der Lehrerverband VBE unterstreicht deshalb bereits jetzt seine Hauptforderung: Alle Rektoren von Grundschulen sollen besser bezahlt werden – unabhängig von der Größe ihrer Schule. «Schulleitungsaufgaben fallen an allen Grundschulen an», sagte Landeschef Gerhard Brand am Dienstag in Stuttgart.

Es darf ein bisschen mehr sein. Foto: birgitH / pixelio.de

Der Verband Bildung und Erziehung (VBE) spricht sich gegen eine feste Schülerzahl für die höhere Besoldung von Grundschulleitungen in A13 aus. Bislang bekommen sie A12 (Einstiegsgehalt 3627,90 Euro) plus eine geringe Zulage. Laut VBE wollen die Grünen Rektoren ab 60 Schülern besserstellen. Die SPD-Fraktion mahnt konkrete Vorschläge an: «Wenn es Ministerin Eisenmann mit der Qualitätsentwicklung ernst wäre, würde sie sich die großen Reden und Belehrungen abgewöhnen und sich auf die Umsetzung wirkungsvoller Maßnahmen konzentrieren», sagte Schulexperte Gerhard Kleinböck. Konkret werde es wohl erst im Herbst.

Die Grünen im Landtag sagten dem VBE zu, seine Vorschläge zu erörtern. Schulleiter kleinerer Schulen müssten auf Augenhöhe mit den größeren Schulen gebracht werden. «Wir wollen dabei Indikatoren festlegen, die neben der Anzahl der Schüler auch besondere Aufgabenstellungen wie zum Beispiel eine inklusive Schulentwicklung berücksichtigen», sagte die grüne Bildungsexpertin Sandra Boser. Unter Inklusion ist die Integration behinderter Kinder in die Regelklassen zu verstehen.

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Der VBE kritisierte auch die Besoldung der Rektoren an Haupt- und Werkrealschulen. Dort drohe das Abstandsgebot, nach dem Lehrer nicht mehr verdienen sollen als die Rektoren, durch besser besoldete neue Lehrkräfte verletzt zu werden.

Grünen-Politikerin Boser schlägt überdies vor, die Grundschulleitungen durch Assistenten von Verwaltungsaufgaben zu entlasten. So könnten Freiräume für die Rektoren entstehen, um ihre Schulen pädagogisch weiter zu entwickeln.

Um Nachwuchs für die Leitungspositionen zu finden, müsse die Vor- und Weiterqualifizierung von geeigneten Kandidaten verstärkt werden. Boser: «Damit wollen wir die Anzahl der qualifizierten Bewerber deutlich erhöhen.» Derzeit sind 200 Leitungsstellen ausgeschrieben. Von den 2400 Grundschulen sind etliche in ländlichen Gebieten einzügig. dpa

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Emma Keeboo
5 Jahre zuvor

Ich finde, es ist in jedem Bundesland ein Unding, wenn der Leiter einer Schule weniger verdient als ein ganz normaler Lehrer, egal welcher Schulform. Die Verantwortung sollte angemessen in der Besoldung berücksichtigt werden.
Ein Gymnasiallehrer (so mit nix dazu, einfach Lehrer) bekommt A13 mit Zulage.
Jeder Schulleiter sollte mindestens soviel erhalten.

xxx
5 Jahre zuvor
Antwortet  Emma Keeboo

Die Grundschulrektoren bekommen meines Wissens aber auch noch eine Leitungszulage. Lächerlich wenig ist das aber noch immer. Der Leiter eines (nicht zu kleinen) Gymnasiums bekommt A16 und damit drei Stufen mehr als die Gymnasiallehrer. Grundschulrektoren sollten daher mindestens A14 mit Leitungszulage bekommen. Dazu kommt noch eine erweiterte Schulleitung für Zuarbeiten (Inklusion, Abteilungsleiter 1/2 und 3/4, Medien) mit jeweils A13. Nicht zu vergessen ein dauerhaft besetztes Sekretäriat und ein dauerhaft anwesender Hausmeister.

dickebank
5 Jahre zuvor
Antwortet  xxx

Ein OStD bekommt immer A16 – unabhängig davon ob er Schulleiter eines GY oder LGeD ist.
Rektoren an GS und HS sind Beamte des gehobenen Dienstes, sie können derzeit maximal in A13 (Übergangsamt) eingestuft werden und eine Leitungszulage erhalten. An GE können Lehrkräfte der Laufbahngruppe II, erstes Einstiegesamt als Abteilungsleitung zum GeD befördert werden und haben somit Anspruch auf eine Besoldung zu A14 plus Zulage. Der karriereweg an GE kann für Beamte des gehobenen Dienstes (Laufbahngruppe II, erstes Einstiegsamt) sogar bis zum LGeD führen, vorausgesetzt der Abwesenheitsvertreter ist Beamter der Laufbahngruppe II, zweites Einstiegsamt (höherer Dienst), da ja ein Schulleitungsmitglied (engere Schulleitung) das Abitur abnehmen können und den zentralen Abi-Ausschuss leiten muss.