Undichte Fenster, fehlende Wärmedämmung oder eklige Toiletten – die Schulen iBaden-Württemberg sind nicht mehr auf dem neuesten Stand. Nach Angaben des Städtetags beläuft sich die Summe, um solche Missstände zu beenden, landesweit auf vier Milliarden Euro. «Es geht nicht um Luxus, sondern um ein zeitgemäßes Unterrichten mit moderner Ausstattung und motivierender Lernumgebung», sagte Städtetagesdezernent Norbert Brugger im Gespräch.
Ein erster Schritt für bessere Infrastruktur an den 4.500 öffentlichen Schulen mit 7.000 Gebäuden sei getan. Das Land müsse sich aber noch mehr engagieren. Die Kommunen selbst müssten dazu beitragen, indem sie die vorhandenen Mittel auch ausschöpften.
In diesem und im nächsten Jahr fördern Bund und Land zum ersten Mal überhaupt und zum ersten Mal gemeinsam die Modernisierung in die Jahre gekommener Schulbauten mit mehr als einer halben Milliarde Euro. Schon 534 Anträge kommunaler Schulträger auf insgesamt 589 Millionen Euro Unterstützung sind laut Städtetag aus dem Landes- oder Bundesprogramm bewilligt worden. Die Mittel deckten aber nur etwa ein Drittel der förderfähigen Kosten plus Aufschlag für Gemeinden ab, die besonders viele auswärtige Schüler zu versorgen haben. Mitsamt der kommunalen Beteiligung werden nach Auskunft des Städtetags so Baumaßnahmen von mehr als 1,5 Milliarden Euro angestoßen.
Das Kultusministerium machte auf die klassische Aufgabenaufteilung aufmerksam: Das Land versorge die Schulen mit Lehrkräften, die Kommunen als Eigentümer der Bauten seien für deren Sanierung verantwortlich. Dennoch habe Grün-Schwarz als erste Landesregierung den Kommunen bei dieser Herausforderung mit einem Sanierungsfonds unter die Arme gegriffen. «Uns ist wichtig, dass die Kommunen ihren Sanierungsstau abbauen können», hatte Kultusministerin Susanne Eisenmann (CDU) betont.
Der Bildungsexperte Brugger sagte dazu: «Wir freuen uns über die Förderung, aber das kann nur der Anfang sein.» Mittel für die Sanierung müssten – analog zur Förderung für Neubauten – jedes Jahr fließen. Die Kommunen bräuchten überdies mehr Zeit für die Abwicklung der Projekte. Die Vorgabe des Bundes und des Landes, die Maßnahmen müssten im Jahr 2022 abgeschlossen sein, sei völlig unrealistisch, auch wenn Baden-Württemberg mit anderen Ländern bereits eine Fristverlängerung um zwei Jahre erreicht habe.
Gut Ding will Weile haben
Brugger sagte weiter: «Der Schulbestand in Baden-Württemberg ist in Jahrzehnten aufgebaut worden, da braucht es auch ebenso viel Zeit, ihn wieder auf Vordermann zu bringen.» Mehr Zeit fürs Planen und Bauen sei auch deshalb wichtig, weil Handwerksbetriebe mit freien Kapazitäten rar seien. Enge Fristen heizten den engen Markt für Bauleistungen nur unnötig weiter an.
Das Bundesprogramm für finanzschwache Kommunen von 251 Millionen Euro ist in Baden-Württemberg bereits ausgeschöpft. 269 Anträge wurden bewilligt, 21 nicht. Bei der ersten Tranche der Landesförderung waren 36 Anträge erfolglos. Die leer ausgegangenen Schulträger mit ihren Anträgen auf insgesamt 49 Millionen Euro können in der zweiten Förderrunde noch von einem mit 166 Millionen gut gefüllten Landestopf profitieren, wie Brugger erläuterte. Wenn sich das Steueraufkommen erhöhe, dann werde dieser Betrag mitwachsen – bestenfalls auf 270 Millionen Euro.
Die Mitglieder seines Verbandes rief er auf, den tatsächlichen kommunalen Bedarf bei der Schulbausanierung durch Förderanträge bis zum Ende der Frist am 31. Dezember 2018 zu dokumentieren. Damit lasse sich auch mit Blick auf die Kommunalwahl 2019 die Forderung nach einer verstetigten Sanierungsförderung untermauern.
Wie tief Kommunen in die Tasche greifen müssen, um ihre Schulen zu modernisieren, zeigt das Beispiel Mannheim. Die Stadt will in den nächsten vier Jahren insgesamt 124 Millionen Euro in ihre 83 Schulen investieren – in Brandschutz, den Ausbau von Ganztagsschulen oder in Generalsanierungen. Davon sollen bis zu 20 Millionen Euro aus Zuschüssen von Bund und Land kommen, sagt die Mannheimer Bildungsbürgermeisterin Ulrike Freundlieb.
Von 18 Bauprojekten waren 15 förderfähig nach den Kriterien des Bundes. Acht dieser 15 beantragten Maßnahmen wurden nach weiteren Angaben der Stadt bewilligt. Die übrigen Anträge wurden in die Landesförderung überführt, über sie wird noch entschieden. dpa
Wenn die sprudelnden Steuereinnahmen dafür ausreichen, allen Lehrern A 13 zu zahlen (also wie in Berlin dann 5300,- Euro) und außerdem noch eine Gehaltszulage für Lehrer an Brennpunktschulen und außerdem noch für kostenlose Kindergärten, dann müsste doch auch noch was übrig sein, um Schulgebäude zu sanieren, oder? Sollte man jedenfalls meinen.
Und um die Feuerwehren besser auszurüsten. Schön wär’s. Vielleicht steht ja das eigene Häuschen am Waldesrand (Stichwort: Dürre).
Sie kennen den Unterschied zwischen dem Stadtstaat Berlin und den Flächenländern?
In den Flächenländern sind Schulträger – Sachaufwandsträger – die Kommunen und nicht die Länder. Letztere sind lediglich für die personalausgaben des lehrenden personals zuständig.
Entsprechend der jeweiligen Landesverfassung gibt es eine strikte Trennung zwischen der staatlichen und der kommunalen Ebene.
Immer die gleiche Leier. Wie die sprudelnden Steuereinnahmen zwischen Bund und Land und Kommune verteilt werden, ist nicht gottgegeben, kann also auch geändert werden, wenn man will – und passiert ja immer wieder auch.
Genauso wie die Zuständigkeiten (siehe Aufhebung des Kooperationsverbotes, gerade auch damit der Bund den Ländern bei der Sanierung der Schulen helfen darf).
Sie sind zu sehr im Bestehenden gefangen, dicke bank.
Dann fangen Sie einmal an zu ändern. Die Trennung zwischen den drei Ebenen Bund, Land und Kommunen (Konnexität) zu verändern ist vermutlich sogar einfacher aufzulösen als die Veränderung der bestehenden föderalen Struktur.
Ersteres liegt in der Hand der Legislative des Bundes und der Länder (Zustimmungspflichtig), letzteres bedarf der Zustimmung der Bevölkerung. – Und an der Stelle ist der Arxxx ab.