Tod beim Kita-Ausflug – Erzieherinnen verletzten Sorgfaltspflicht

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GEESTLAND. Eltern geben ihre kleine Tochter ruhigen Gewissens mit auf einen Kita-Ausflug. Dann kommt die Nachricht, das Kind ist beim Schwimmen ertrunken. Ein Unglück, das von den Erzieherinnen hätte verhindert werden können und müssen, urteilt ein Gericht.

Das Unglück ereignete sich in einem Schwimmbad.                                               Foto: Patrik Tschudin / flickr / CC BY 2.0

«Es tut mir unendlich leid», waren die letzten Worte einer angeklagten Erzieherin vor dem Urteil. Keine fünf Meter entfernt im Saal 46 des Amtsgerichtes Geestland sitzt als Nebenklägerin die Mutter, die vor gut einem Jahr ihre sieben Jahre alte Tochter Ashley verlor, die nicht schwimmen konnte und bei einem Kita-Ausflug in einem Schwimmbad ertrank. Zwei angeklagte Erzieherinnen und eine damals als Begleitung eingesetzte Hauswirtschafterin verletzten aus Sicht des Gerichts in erheblichem Maße die Sorgfalts-, Aufsichts- und Obhutspflicht. Sie wurden zu Bewährungsstrafen zwischen vier und zehn Monaten verurteilt.

Der Besuch einer Therme am 23. Juni 2017, einem Freitag, in Bad Bederkesa (Kreis Cuxhaven) war Teil eines dreitägigen Ausfluges. 17 Kinder, darunter Ashley, planschten im Wasser. Die Aufsicht oblag den beiden heute 50 und 57 Jahre alten Erzieherinnen und einer 64-jährigen Hauswirtschafterin der Bremer Kita. Ashley war Nichtschwimmerin, und die Mutter hatte vorher darauf hingewiesen, ihr sogar Schwimmflügel mitgeben. «Sie wussten, dass Ashley Nichtschwimmerin war», so die Richterin an die Adresse der Angeklagten.

Die Siebenjährige wollte dann wohl tauchen, zog einen Flügel selbst aus, kam zu der 50-jährigen Erzieherin, die ihr dann half, auch den zweiten auszuziehen. Eine fatale Fehlentscheidung, die dazu führte, dass die 1,23 Meter große Ashley im 1,35 Meter tiefen Becken ertrank. Die Erzieherinnen bekamen das erst mit, als das Mädchen schon aus dem Wasser gezogen war und Reanimationsversuche liefen. Ashley starb eineinhalb Stunden später im Krankenhaus. Die Betreuerinnen schenkten dem Mädchen laut Gericht keine besondere Aufmerksamkeit und saßen am Beckenrand.

Die Richterin bezeichnete die 50-jährige Erzieherin in ihrer knapp einstündigen Urteilsbegründung als Hauptverantwortliche für den Tod Ashleys und attestierte ihr «grobe Fahrlässigkeit». «Meine Mandatin hat einen schweren Fehler gemacht», sagte auch ihr Anwalt. «Sie wird sich lebenslang fragen, wie es dazu kommen konnte. Sie kann es sich nicht erklären.» Ihre 57-jährige Berufskollegin erhielt eine viermonatige Freiheitsstrafe auf Bewährung, die Hauswirtschafterin sechs Monate ebenfalls auf Bewährung. Mit seinem Urteil ging das Gericht in allen Fällen über die Forderung der Staatsanwaltschaft hinaus, die für die 57-Jährige sogar einen Freispruch gefordert hatte. Die Angeklagten müssen insgesamt 5.000 Euro an die Hinterbliebenen zahlen.

Ashleys Schwester Caroline Jaitrong zeigte sich tief enttäuscht von dem Urteil, gegen das Berufung möglich ist. «Ich bin sprachlos», sagt die 17-Jährige. Sie hätte sich Freiheitsstrafen ohne Bewährung gewünscht. Die Schwester hatte vor dem Prozess mit einigen Freunden vor dem Gericht ihrer Trauer Luft gemacht und deutliche Kritik geübt – nicht nur an den Angeklagten, die ihre Berufe nicht ernst genommen hätten, sondern auch am System. «Das nächste könnte Ihr Kind sein», stand auf einem selbstgemalten kleinen Plakat. Zu wenig Personal für Kitas und auch in Altenpflegeheimen, kritisiert sie. «Drei Personen auf 17 Kinder – wie kann das sein? Meine Schwester ist ertrunken aufgrund der Fehler der Betreuer.» dpa

Verbesserung der Qualität in Kitas durch mehr Zeit für die Erzieherinnen

 

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OlleSchachtel
5 Jahre zuvor

Ich verstehe immer noch nicht, weshalb man mit Kita-Kindern ins Schwimmbad gehen kann. Ich hätte mein Kind gar nicht mit gegeben. Da kann die Aufsicht nicht gewährleistet sein. Gleiches gilt für Grundschulen, auch mit einer Grundschule würde ich keinen Ausflug in ein öffentliches Schwimmbad machen. Die Kritik an den unterbesetzten Kitas ist richtig. Traurig dass dies passiert ist und das der Erzieherin der Fehler mit den Schwimmflügeln imterlaufen ist.

Mississippi
5 Jahre zuvor

Wie kann man bei Personalmangel überhaupt einen dreitägigen Ausflug in Erwägung ziehen?

OlleSchachtel
5 Jahre zuvor
Antwortet  Mississippi

Ja, so sehe ich das auch….

ysnp
5 Jahre zuvor

Es ist die Frage, in wie weit die Erzieher überhaupt professionalisiert sind, was einen Schwimmbadbesuch angeht. Man kann nicht einfach einmal mit einer Gruppe zum Freizeitvergnügen ins Schwimmbad.
Bei uns muss man, wenn man mit einer Klasse ins Schwimmbad geht, mindestens den Rettungsschwimmschein C haben. Wenn man zumindest diesen macht, ist man auch sensibilisiert, was passieren kann.
Wenn man Schwimmen unterrichtet, macht man eine Zusatzausbildung. Da ist Sicherheit ein großer Bereich.
Wir gehen mit unserer Grundschülern ab der 3. Klasse ins Freibad. (Schwimmunterricht ist ab dem 3. Schuljahr im Hallenbad.) Nur die Lehrer dürfen von Schulleitungsseite aus gehen, die diese Zusatzausbiildung absolviert haben und mindestens eine Begleitperson dabei haben.
Wir verlangen von den Schülern strenge Sicherheitsregeln und setzen diese auch durch. Wir gehen nicht selbst ins Wasser, wir beaufsichtigen das Nichtschwimmerbecken, wo sich unsere Schüler aufhalten, verteilt vom Rand aus. Wir haben zusätzlich Mütter dabei. Meistens halten sich nur 2 Klassen gleichzeitig im Becken auf. Wir machen den Beckenaufenthalt intervallmäßig. Prinzipiell ist entweder die Klasse im Wasser oder aus dem Wasser. Schüler müssen an und abmelden, wenn sie das Becken verlassen.
Im tiefen Becken lassen wir für die Schwimmer die Bahn am Rand abtrennen und da führt ein Lehrer genau Aufsicht.
Mit Kindergartenkindern würde ich nie in der Gruppe ins Schwimmbad gehen. Wenn in diesem Alter jemand mit den Kindern ins Schwimmbad geht, dann sind das die Eltern, die 1:1 auf ihre Sprösslinge aufpassen. Vielleicht sollte das bei den Erziehern landesweit thematisiert werden.

Mississippi
5 Jahre zuvor

Genauso ist es, ysnp. Geht bei uns überhaupt mal eine Lehrerin als „Ausflug“ mit einer Klasse ins Freibad, muss mindestens eine(r) einen Schwimmschein haben, Kollegin muss mit und möglichst noch 2 Eltern, dabei haben wir ältere SuS. Da wir das personaltechnisch in letzter Zeit nicht stemmen können, machen wir es nicht mehr.
Wo war eigentlich der Bademeister????

Wenn in diesem schrecklichen Fall schon jemand verantwortlich gemacht und bestraft wird, hielte ich als Mutter dieses Strafmaß für lächerlich.

unverzagte
5 Jahre zuvor
Antwortet  Mississippi

in hamburg wurde das schulschwimmen an das „bäderland“ übertragen, bademeisterlehrkräfte sind eben günstiger. der gesparte erfolg ist u.a. dass weniger kinder am ende ihrer grundschulzeit schwimmen können.

im anbetracht der weiterhin täglich ertrinkenden u.a. kinder, die hoffentlich niemals erfahren, dass es ihren nichtertrinkenden mitmenschen teilweise verboten ist, sie zu retten, ist mein schrecken über diese tragödie im schwimmbad begrenzt.

höhere strafmaße machen kein kind wieder lebendig…kann in diesem (un-)fall eine person allein für schuldig erklärt werden?

ysnp
5 Jahre zuvor
Antwortet  unverzagte

@unverzagte
Was meinst du damit, dass es teilweise verboten ist, Ertrinkende zu retten?

xxx
5 Jahre zuvor
Antwortet  unverzagte

Bei diesen „Schiffen“ der Schlepper kann man sich aber schon fragen, ob sie für die Fahrt bis auf das europäische Festland oder nur bis zum nächsten lifeline-Schiff gebaut wurde. Hochseetauglich sehen sie nicht aus, der Motor ist eher unterdimensioniert und von großen Treibstofftanks fehlt auch jede Spur. Ob geeignete Bootsführer an Bord sind, weiß ich auch nicht, weil die sich ja direkt strafbar machen.