Eisenmann will (einige) Vertretungslehrer künftig auch in den Ferien beschäftigen – Verbände: Nett, aber das reicht nicht

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STUTTGART. Baden-Württemberg Kultusministerin Susanne Eisenmann (CDU) will die Situation von Vertretungslehrern verbessern. Das geht aus einer Antwort Eisenmanns auf eine parlamentarische Anfrage der SPD hervor, wie «Stuttgarter Zeitung» berichtet. Verträge für Elternzeitvertretungen sollen demnach auch über das Schuljahresende hinaus laufen. «Das kann im Interesse pädagogischer Kontinuität dann erfolgen, wenn ein dienstlicher Bedarf vorliegt», erklärte Eisenmann demnach. Der Philologenverband begrüßte die Ankündigung, meinte aber auch: „Der Schritt ist überfällig.“

Hat noch Lehrerstellen zu vergeben: Susanne Eisenmann. Foto: Kultusministerium Baden-Württemberg
Geht auf die Vertretungslehrer zu: Kultusministerin Susanne Eisenmann. Foto: Kultusministerium Baden-Württemberg

Den Angaben zufolge können in sogenannten Mangelregionen Verträge zur Elternzeitvertretung über zwei Schuljahre abgeschlossen werden. Bisher enden die befristeten Verträge der Vertretungslehrer vor den Sommerferien. Ihnen droht die Arbeitslosigkeit. Dagegen hatten Opposition und Gewerkschaften seit Jahren protestiert. «Es ist bitter nötig, dass Kultusministerin Eisenmann diese schlechte Tradition beendet», sagte SPD-Bildungsexperte Daniel Born den Blättern.

„Machbar und sinnvoll“

Lehrerverbände begrüßten die Entscheidung des Kultusministeriums. Das sei ein Schritt in die richtige Richtung, teilte der Verband Bildung und Erziehung mit. Es bleibe aber bei der Forderung, dass allen Vertretungslehrern die Sommerferien bezahlt werden müssten. Der Philologenverband stieß ins gleiche Horn. Alle Vertretungslehrer auch in den Ferien hinaus zu bezahlen, sei „in der gegenwärtigen hervorragenden Finanzlage des Landes wäre dies eine machbare und sinnvolle Maßnahme“, so Philologen-Chef Ralf Scholl.  „Baden-Württemberg ist das Bundesland, das bundesweit die meisten Vertretungslehrkräfte zu den Sommerferien entlässt und zum ersten Schultag wieder einstellt. Diese Behandlung der Vertretungslehrkräfte ist eines reichen Landes unwürdig.”

Im Hinblick auf die prekäre Einstellungssituation in den meisten Schularten fügte der Verbandsvorsitzende hinzu: „Fertige Referendare müssen ebenfalls über die Sommerferien bezahlt werden, sonst nehmen sie keine Stelle in Baden-Württemberg an, sondern wandern in andere Bundesländer ab!” Mit einer Bezahlung über die Sommerferien würde endlich auch der gesetzliche Urlaubsanspruch abgegolten, denn im Referendariat mache niemand Urlaub in den „kleinen” Ferien: Das könne sich kein Referendar und keine Referendarin leisten, wenn womöglich eine um 1/10 bessere Note über die Einstellung entscheide. „Unsere Lehrerinnen und Lehrer leisten hervorragende Arbeit und haben deshalb gute Arbeitsbedingungen verdient“, betonte der Philologenverbandsvorsitzende.

Ohnehin seien mehr Lehrkräfte nötig, um den Unterricht zu sichern. Scholl erneuerte die Forderung des Philologenverbands nach einer stufenweisen Anhebung der Lehrerversorgung auf 110 Prozent: „Die Lehrerversorgung ist auf Kante genäht, was einen viel zu hohen Unterrichtsausfall insbesondere an den Gymnasien zur Folge hat. Ein durch massive Ausfälle praktisch auf ein G7 reduzierter regulärer Unterrichtsumfang (statt des vom Land für die Gymnasien propagierten G8) schmälert die Bildungschancen unserer Kinder und Jugendlichen im Bundesvergleich. Die erschreckend schlechten Ergebnisse der baden-württembergischen Achtklässler im bundesweiten Vergleichstest VERA-8 im letzten Jahr lassen alle Alarmglocken schrillen. Die Landesregierung muss hier endlich ihre Hausaufgaben machen und die Unterrichtsversorgung verbessern.“ News4teachers / mit Material der dpa

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sofawolf
5 Jahre zuvor

Leider haut die GEW anscheinend immer nur pauschal drauf, auch wenn sie doch bei den Kindern für Differenzierung ist.

Es ist ja ein Unterschied, ob man ein paar Wochen, ein paar Monate, ein ganzes Schuljahr oder sogar bereits wissend 1 Schuljahr und dann wieder befristet eingesetzt ist.

Wenn man ab 01.08. für ein Schuljahr befristet eingesetzt ist (und der Unterricht erst am 17.08. beginnt), hat man ja bereits Anteil an den Sommerferien gehabt – nur vorher.