Grenzen der Inklusion: Ein Zehnjähriger, der einen Mitschüler auf der Klassenfahrt vergewaltigt haben soll, darf keine Regelschule mehr besuchen

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BERLIN. Der Missbrauchsfall unter Berliner Grundschülern schlägt Wellen – und macht deutlich, wo augenscheinlich die Grenzen der Inklusion liegen: Der mutmaßliche Haupttäter, ein Zehnjähriger, soll nun künftig von normalen Schulen ferngehalten werden. „Wir wollen alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen, dass der Junge keine Regelschule besucht, sondern besondere Schulmaßnahmen erfährt“, sagte eine Sprecherin der Berliner Senatsschulverwaltung. Für ihn könnte es dann Unterricht in besonderen Kleingruppen geben oder sogar eine spezielle Einzelfallhilfe organisiert werden.

Ort des Geschehens: Schloss Kröchlendorf, wo die Klasse einen Kurs in sozialem Lernen absolvierte. Foto: Uckermaerker / Wikimedia Commons CC BY-SA 4.0

Das Opfer, ein ebenfalls zehnjähriger deutscher Junge, wurde kurz vor den Sommerferien während einer Klassenfahrt nach Schloss Kröchlendorff in Brandenburg vergewaltigt. Der Haupttäter stammt offenbar aus einer afghanischen Flüchtlingsfamilie. Zwei Mittäter, ebenfalls Flüchtlingskinder, hielten das Opfer fest. Schulpsychologen und Sozialarbeiter kümmern sich um den Fall. Ein Freund des Opfers soll einem Schulpsychologen von der Tat erzählt haben. Erst dadurch wurde der Fall überhaupt erst der Schule und den Eltern bekannt. Die betreuenden Lehrer bekamen während der Klassenfahrt nichts von dem Geschehen mit.

Der zehnjährige mutmaßliche Haupttäter werde künftig wohl in einer Schulersatzmaßnahme unterrichtet werden, so berichtet die Berliner „Morgenpost“. Schulersatzprojekte werden in der Regel von freien Trägern der Jugendhilfe angeboten, es handelt sich häufig um lerntherapeutische Einrichtungen. „Er geht jetzt nicht einfach auf eine andere Schule“, erklärte eine Sprecherin der Bildungsverwaltung dem Bericht zufolge. Diese Möglichkeit gebe  es, wenn Rechtsgutachten und eine Diagnose der Schulunfähigkeit vorlägen, die nun erstellt würden. Das Jugendamt des betroffenen Bezirks habe bereits ein psychologisches Gutachten bei der Kinderschutzambulanz der Charité bestellt. „Eine öffentliche, allgemeinbildende Schule in Berlin wird der Junge nicht mehr besuchen“, so zitiert das Blatt die Sprecherin. Derzeit ist er offenbar von der Schulpflicht entbunden.

„Alle rechtlichen Möglichkeiten ausgeschöpft“

Bildungssenatorin Sandra Scheeres (SPD) erklärte gegenüber der „BZ“: „Alle Kräfte haben hier zusammen gearbeitet: Schulpsychologie, Schulleitung, Jugendamt und Polizei, um den Fall aufzuarbeiten. Keiner der Täter geht mehr in die Schule. Dafür haben wir alle rechtlichen Möglichkeiten ausgeschöpft.“ Für die beiden elfjährigen Mittäter, ein Syrer und ein Afghane, seien allerdings inzwischen andere Schulen in anderen Bezirken gefunden worden, so heißt es mittlerweile. Die Schulen seien über die Hintergründe des Schulwechsels informiert, hieß es.

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Juristische Konsequenzen gibt es in dem Fall nicht. Das registrierte Alter des zehnjährigen mutmaßlichen Haupttäters werde nicht in Frage gestellt, hieß es. „Es gibt keinen Zweifel am Alter“, sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft am Montag. Daher ermitteln die Berliner Polizei und die Staatsanwaltschaft in dem Fall nicht mehr, weil der Haupttäter und seine beiden Mittäter juristisch Kinder und damit nicht strafmündig sind. Erst ab dem Alter von 14 Jahren können Jugendliche für Taten von der Justiz bestraft werden.

Die „BZ“ sprach mit der Klassenlehrerin. Ihr zufolge hatte der Haupttäter schon zuvor immer wieder andere Mitschüler geschlagen oder sich ihnen in den Weg gestellt. Er habe als verhaltensauffällig gegolten, sexuelle Auffälligkeiten aber nicht gezeigt. Ob das Kind auf der Flucht oder möglicherweise auch in seiner Familie  Gewalterfahrungen gemacht hat, dazu mochte der zuständige Stadtrat für Jugend und Familie, Gordon Lemm (SPD), nicht Stellung beziehen. Das Jugendamt könne keine Auskünfte zu persönlichen Hintergründen geben. Deshalb ist auch unklar, ob der Junge weiter bei seiner Familie bleibt oder besser von ihr getrennt wird. News4teachers / mit Material der dpa

Der Fall wird auch auf der Facebook-Seite von News4teachers heiß diskutiert.

Hintergrund: Inklusion in der Schule – was die UN-Behindertenrechtskonvention wirklich bedeutet (erklärt von einem Völkerrechtler)

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32 Kommentare
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Reni
5 Jahre zuvor

Unglaublich!

unverzagte
5 Jahre zuvor

…dass die kolleginnen dies nicht sofort bemerkten und/oder dass traumatisierte kinder nachmachen, was erwachsene ihnen im krieg vorleben?

Reni
5 Jahre zuvor
Antwortet  unverzagte

„Traumatisierte Kinder, die nur nachmachen, was Erwachsene ihnen im Krieg vorleben.“
Dieses ewige Entschuldigen schlimmen Verhaltens geht mir auf die Nerven. Wohin soll das führen?
Kein Fehlverhalten eines Kindes oder Erwachsenen wird durch verständnisvolles Mitgefühl gebessert, sondern nur durch klare Verurteilung und Sanktionierung.

unverzagte
5 Jahre zuvor
Antwortet  Reni

schade, dass sie ständig mit offenbar schuldbefreiten steinen werfen müssen: ihr vorverurteilendes verbotsbedürfnis, das gnadenlos richtet, tut leid.

Maren
5 Jahre zuvor
Antwortet  Reni

So ist es! Maßlose Nachsicht hat noch nie Gutes bewirkt.

Anna
5 Jahre zuvor
Antwortet  Maren

Wollen Sie einen Zehnjährigen ins Gefängnis werfen, Maren? – Wo gibt’s denn hier „maßlose Nachsicht“?

Natürlich muss bei einem Kind auf die Ursachen eines solch krassen Verhaltens geschaut werden. Schließlich gibt’s bei einem Zehnjährigen durchaus Chancen auf eine Sozialisierung, wenn therapeutisch und/oder mit Mitteln der Jugendfürsorge eingegriffen wird. Das hat auch mit „Entschuldigen schlimmen Verhaltens“ nichts zu tun, Reni, was für ein Blödsinn. Wie wollen Sie denn einen Zehnjährigen für eine „Vergewaltigung“ angemessen „bestrafen“?

Glauben Sie ernsthaft, Sie könnten bei einem solch jungen Kind das Unrechtsvermögen eines Erwachsenen voraussetzen? Das können Sie eben nicht, weshalb in jedem zivilisierten Staat Kinder vom Strafrecht ausgenommen sind und es für Jugendliche ein Jugendstrafrecht gibt. Und das stellt, aus gutem Grund, Erziehung und nicht Strafe in den Vordergrund.

xxx
5 Jahre zuvor
Antwortet  Anna

Der Junge muss therapiert werden. Was mit den Eltern geschehen soll, hängt davon ab, welchen Einfluss sie auf die Entwicklung seiner Aggressivität hatten. So oder so müssen auch sie geschult werden, die Therapie produktiv zu unterstützen. Das gilt für die Eltern der Mittäter aber genauso.

Ignaz Wrobel
5 Jahre zuvor
Antwortet  Anna

Genauso verhält es sich auch mit den Kindersoldaten in Afrika. Auch die sind Opfer eines Missbrauchs durch Erwachsene geworden und genauso unmündig, bedürfen einer psychiatrischen Therapie, so wie dieser afghanische Junge.

unverzagte
5 Jahre zuvor
Antwortet  Reni

@ Reni wenn sie mich zitieren, dann aber bitte richtig:

das in ihrer interpretierten wiedergabe verharmlosende wort „nur“entstammt allein ihrer phantasie.

Cavalieri
5 Jahre zuvor

„Die betreuenden Lehrer bekamen während der Klassenfahrt nichts von dem Geschehen mit.“
Ich fürchte, es gibt eine hohe Dunkelziffer, was betreuende Lehrer alles nicht mitbekommen (können). Selbst vom Strebervorwurf bekommen sie ja meist nichts mit (so wird in einer Studie von Prof. Boehnke gesagt), und auf Klassenfahrten gilt natürlich erst recht: Petzen ist verboten, wer „petzt“, wird erst recht drangsaliert. Somit wirkt sich die Hackordnung doppelt aus und schützt die Täter vor den Opfern (statt umgekehrt). So war es ja wohl auch hier. Wenn Lehrer dabei sind, tun alle natürlich ganz brav und praktizieren „soziale Kompetenzen“. Könnte man nicht mal dieses Petzverbot umdrehen und eher dazu auffordern, aber nur mit echten Vorwürfen, keine falschen Anschuldigungen (Denunziationen)?

ysnp
5 Jahre zuvor
Antwortet  Cavalieri

Diese Kette gibt es und die muss unbedingt unterbrochen werden!
Wenn Unrecht geschieht, ist das kein Petzen, da muss man die Hilfe eines Erwachsenen holen und das sollen die Kinder auch wissen. Lieber sagt ein Kind etwas einmal zu viel als zu wenig. Als Lehrer muss ich ja nicht auf alles eingehen, was die Schüler selbst regeln können oder was eher eine Kleinigkeit ist.

unverzagte
5 Jahre zuvor

peinlicher aufruf zu „umgedrehten petzverboten“, die vom erlittenen streber-schicksal direkt abgeleitet werden?

Cavalieri
5 Jahre zuvor
Antwortet  unverzagte

Das Petzverbot hat doch vermutlich dazu geführt, dass die Lehrer im obigen Fall gar nichts erfahren haben, sondern erst ein Schulpsychologe, und zwar durch Zufall. Lappalien sollten nicht gepetzt werden und Falsches schon gar nicht, aber dieses offenbar unausrottbare „wenn du petzt, kriegt du erst recht Keile“ finde ich unwürdig. das passt eher zu Mafia-Strukturen oder zur Nazi-Ideologie („gelobt sei, was hart macht“), nicht zu einer modernen Pädagogik. Was soll an der Abschaffung dieser schlechten Tradition peinlich sein? Der Streber-Vorwurf war nur genannt als Beispiel, was die Lehrer so alles nicht erfahren, obwohl es alltäglich passiert. Immerhin ist das auch eine Art von Mobbing. Lesen Sie, was Prof. Boehnke so alles dazu herausgefunden hat:
https://www.tu-chemnitz.de/tu/pressestelle/aktuell/2054

unverzagte
5 Jahre zuvor
Antwortet  Cavalieri

eine effektivität von verboten und strafen im sinne einer modernen pädagogik diskutieren zu wollen, ist in der tat ein interessantes thema sein:
in diesem kontext verweise ich auf den lesenswerten, weil weiterführenden beitrag von Anna weiter oben!

Cavalieri
5 Jahre zuvor
Antwortet  unverzagte

Ich sehe nicht, was Annas Beitrag mit dem Petzverbot zu tun haben soll.

Stefan
5 Jahre zuvor
Antwortet  Cavalieri

Ich leider auch nicht. Wieder nur „Wollen Sie…? und „glauben Sie ernsthaft…?“ oder „Blödsinn“.
Daneben das eigene, einzig kluge und sinnvolle Rezept, wie mit solchen Kindern umgegangen werden muss.
Auf das Petzverbot wird mit keinem Wort eingegangen.

Anna
5 Jahre zuvor
Antwortet  Cavalieri

Dann schildern Sie uns doch mal Ihr Rezept, Stefan.

Natürlich gehe ich mit keinem Wort auf Cavalieris „Petzverbot“ ein – ich muss mich doch nicht zu jedem Hirngespinst äußern, das hier irgendjemand, der mit traumatisierten Kindern und Sozialarbeit offenbar so gar nichts am Hut hat, sich zusammenbastelt.

Stefan
5 Jahre zuvor
Antwortet  Cavalieri

Dann ist es ja gut, Anna, dass Sie so gut Bescheid wissen und fast alles am Hut haben.
Ich bin nicht so bewandert wie Sie und kann auch kein einzig wahres Heilsrezept aus dem Hut zaubern wie Sie.

Cavalieri
5 Jahre zuvor
Antwortet  Cavalieri

Anna: Ich soll der einzige sein, der je vom Verbot des Petzens gehört hat? Ein Hirngespinst? Hier wird das Petzverbot sogar noch pädagogisch beweihräuchert, und zwar für die kleinen Kinder:
https://www.herder.de/kizz/kinderentwicklung-erziehung/erziehungsprobleme/petzen-oder-die-wahrheit-sagen-ich-bin-keine-petze/
In Oberschulen „ohne Rassismus“ soll es sogar vorgekommen sein, dass einzelne Schüler monatelang rassistisch gemobbt wurden, ohne dass jemand das bemerkt haben will. Das Opfer traute sich wohl nicht, die Lehrer zu informieren. Und die Eltern stießen auf taube Ohren. Das wurde alles hier bei n4t diskutiert.

OMG
5 Jahre zuvor
Antwortet  unverzagte

So ist es.
Dem Opfer geht es jetzt eigentlich wie?
Gibt es für das auch Rezepte?

OlleSchachtel
5 Jahre zuvor

Es muss immer erst etwas passieren. Auch bei uns wird ein massiv verhaltensaufälliges Kind beschult, dass besser auf einer E-Schule aufgehoben wäre. Er hat bereits Lehrer getreten und geschlagen und gedroht mit dem Bleistift Augen auszustechen. Dann heißt es, so ein Kind dürfe man nicht mal festhalten. Ich tat es trotzdem, da er in Rage eine Tür zuknallen wollte in der ein ahnungsloses Kind stand.
Aber der Elternwunsch geht vor. Die Empfehlung der Sonderpäd. wurde nicht akzeptiert. Eigentlich bräuchten wir hier eine Einzelbetreuung.
Da finde ich macht Inklusion für mich keinen Sinn.

ysnp
5 Jahre zuvor
Antwortet  OlleSchachtel

Ich gebe Ihnen Recht! Wir haben auch solche Einzelfälle und meistens sind bedauerlicherweise gerade bei solchen Kindern die Eltern uneinsichtig.

Friese
5 Jahre zuvor

Hier werden zwei Begriffe durcheinander gebracht: Inklusion und Integration.
Bei ersterem, welcher in der Überschrift benannt ist, geht es um die Teilhabe von Menschen mit Handicap/Behinderung am „normalen“ Leben, also keine Außenstellung.
In dem Artikel handelt es sich aber um die „Integration“ von Flüchtlingen.
Das ist ein feiner Unterschied, der dem Redakteur eigentlich bekannt sein sollte. Den Begriff „Inklusion“ in diesem Fall zu verwenden ist irreführend und kann durchaus zu weiteren Vorbehalten gegen diese und Menschen mit Behinderung führen.
Es ist aber zu vermuten, dass es keine Verwechslung sondern beabsichtigt war, da direkt ein Artikel zur Behindertenrechtskonvention folgt.
Ich finde diese Vorgehensweise sehr verwerflich, weil hier die Überschrift suggeriert, dass diese wirklich furchtbaren Vergehen von Menschen begangen wurden, die damit nicht das Geringste zu tun haben und sowieso schon einen schweren Stand in unserer Gesellschaft haben.

Cavalieri
5 Jahre zuvor
Antwortet  Redaktion

Sie mögen das so sehen, aber ein Normalbürger stellt sich unter „Inklusion“ was anderes vor als jemanden, der gemeinschaftlich (!) ernsthafte Straftaten gegen Mitschüler verübt. Da ist es egal, ob da jemand strafmündig ist oder nicht. Die anderen müssten ja auch mal geschützt werden, ein Gedanke, der wohl mehr und mehr ins Hintertreffen gerät.
Nebenbei: Vermutlich jeder sexuelle Missbrauch in Kinderheimen und ähnlichen Einrichtungen war wohl begleitet von: „wenn du anderen was erzählt, dann kannst du was erleben!“, also dem Petzverbot in einer Variante.

Palim
5 Jahre zuvor
Antwortet  Cavalieri

Selbst wenn „Inklusion“ auf die Beteiligung Beeinträchtigter beschränkt WÄRE, würde dies in der Schule bei vollständiger Umsetzung Förderschüler mit den unterschiedlichen Bedarfen einschließen: also nicht nur Lernen, sondern auch Geistige Entwicklung, Hören, Sehen, Sprache, Körperlich-motorische Entwicklung … und eben auch Emotional-Soziale Entwicklung.

Wenn es um Umsetzung, Bedingungen oder Grenzen der Inklusion geht, sollte man die Betroffenen benennen können.

ysnp
5 Jahre zuvor
Antwortet  Cavalieri

@Cavalieri
Wir wissen nicht, warum das Opfer nichts gesagt hat. Es hat sich anscheinend nicht einmal seinen Eltern anvertraut. Vielleicht war der Druck der anderen bzw. die Angst vor den anderen zu groß oder zeigte das traumatisierte Opfer das typische Verhalten, dass es ihm peinlich ist. Selbst die Unbeteiligten haben nichts gesagt. Schon komisch.
Hat die Schule Missbrauchprävention gemacht? Wir machen das in jeder Klasse jedes Schuljahr. Gute und schlechte Geheimnisse, das ist z.B. ein Ansatz.
„Petzverbot“ ist in diesem Fall vielleicht nicht das richtige Wort. Der Schüler wusste schon, dass er zu den Lehrern gehen kann, nur hinderten ihn evtl. in diesem Fall die vermuteten Gründe.
Aber das sind reine Spekulationen, wie Ihre Vermutungen auch.

Cavalieri
5 Jahre zuvor
Antwortet  ysnp

Moment mal: Das Petzverbot (der Schüler untereinander, nicht von Lehrerseite) ist doch wohl keine Vermutung, sondern Realität in den Schulen seit 100 Jahren und mehr, oder sehen Sie das anders? „Angst vor den anderen“, das ist es doch. Ich dachte, jeder weiß es, aber niemand tut was dagegen.

ysnp
5 Jahre zuvor
Antwortet  ysnp

Zitat:
„Ich dachte, jeder weiß es, aber niemand tut was dagegen.“
Dass niemand etwas dagegen tut, kann man nicht verallgemeinern. Das ist ein Fall, der extrem verlaufen ist.

Wenn Schüler die Hilfe eines Lehrers holen, weil sie bedroht, gemobbt werden oder sonstige Probleme haben, ist das kein Petzen, sondern ein Hilfe holen. Dazu werden normalerweise Grundschüler von Lehrerseite ermutigt. Wie oft spricht man über Konflikte, hat ähnliche Einrichtungen wie Klassenrat – das ist das alltägliche Brot des Klassenlehrers. Man kann vielleicht nicht alle Dinge verhindern oder aufklären, aber vieles kann man dadurch auffangen.
Prinzipiell stimme ich Ihnen ja zu, dass man etwas gegen das Schweigen tun muss, aber man darf eben nicht verallgemeinern, so wie Grundschullehrer grundsätzlich da nichts dagegen unternehmen würden. Gerade in der Grundschule hat man ein starkes Klassenlehrerprinzip und da bekommt man vieles mit.
In der Grundschule ist es normalerweise so, dass die Schüler sehr viel dem Lehrer sagen – auch Unnötiges, was sie selbst hätten lösen können. Das nimmt zwar von Schuljahr zu Schuljahr etwas ab, aber selbst Viertklässler drohen anderen dann eher mit: „Ich sag’s.“

OMG
5 Jahre zuvor
Antwortet  Redaktion

Sorry, aber wie lange wird die Grenze gelten. Wir sprechen von Berlin – also nicht den Primus unter den problemsichtig – reflektierenden Bundesländerbidlungspolitikmachern.. Mecklenburg Vorpommern wurde öffentlich dafür angeprangert, dass auf Grenzen bei Verhaltensproblemen hingewiesen wurde. Zudem: Ein Blick in die Landesdaten der Bildungsstudie zur Inklusion von Klemm zeigt doch: Sozial-emotional ist Regelfall an der Regelschule. Grenzen werden nur gezogen, wenn die Öffentlichkeit über die Presse informiert wird.

OMG
5 Jahre zuvor

Ist es jetzt eigentlich blöd, wenn ich auf die Veranstaltung mit Herrn Wocken hinweise. Nächste Woche, Bad Wildungen: Inklusion ist eine Frage der Haltung, nicht der Ressourcen?
Wird in einem der Landkreise mir der schlechtesten Inklusionsunterstützung für Regelschulen (immerhin der viertschelchteste Wert in Hessen) bestimmt interessant.

Heinz
5 Jahre zuvor

Es mag ja sein, dass es bei vielen Kindern für Gewalt eine Ursache gibt, das akzeptiere ich auch. Die Kinder üben hier aber eine extreme Gewalt gegenüber vollkommen unbeteiligten aus, und nicht gegen die Person, die sie vll. früher misshandelt hat. Das gewalttätige Kind hier also als Täter zu bezeichnen finde ich vollkommen legitim, alles andere ist meiner Meinung nach blanker Hohn gegenüber dem echten Opfer, dem unbeteiligten Kind.
Gestörtes Verhalten hin oder her, sobald Gewalt gegen andere vollkommen unschuldige aufgebracht wird, ist es verdammt nochmal unsere Pflicht, die anderen Kinder so gut es geht zu schützen! Jeder Mensch hat ein Recht auf körperliche Unversehrtheit. Die Ursache, die das Kind gewaltbereit haben werden lassen, spielen für die seelischen Qualen, die ein anderer aushalten musste schlicht weg keine Rolle!