Lehrer behandeln Schüler nach Wespenstich: Geldstrafe wegen Körperverletzung

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COCHERN. Wegen Körperverletzung bei der ungewöhnlichen Behandlung eines Wespenstichs sind zwei Lehrer vom Amtsgericht Cochem zu Geldstrafen verurteilt worden. Das Insekt hatte einen Schüler einer Schule im hessischen Rodgau nahe Offenbach im Mai 2017 bei einer Klassenfahrt in der Jugendherberge im rheinland-pfälzischen Zell an der Mosel gestochen. Das noch nicht rechtskräftige Urteil wurde am Donnerstag verkündet, wie Gerichtssprecherin Doris Linden am Freitag mitteilte.

Wespenalarm beim Ausflug. Foto: Roman Köhler / Wikimedia Commons
Wespenalarm auf der Klassenfahrt. Foto: Roman Köhler / Wikimedia Commons

Ein Lehrer muss wegen „gefährlichen Körperverletzung in einem minderschweren Fall“ 90 Tagessätze zu 30 Euro zahlen, also 2700 Euro. Laut Urteil hatte er dem damals 14-jährigen Schüler den mit einem Feuerzeug erhitzten Griff einer Gabel auf dessen Wespenstich an der Hand gedrückt.

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Seine Kollegin habe die dadurch entstandene Brandblase aufgeschnitten und eine Creme aufgetragen. Die Lehrerin bekam dem Urteil zufolge wegen der „Beihilfe zur gefährlichen Körperverletzung in einem minderschweren Fall“ sowie wegen der vorsätzlichen Körperverletzung 50 Tagessätze zu 50 Euro, also eine Geldstrafe von 2500 Euro. Medienberichten zufolge hatte der Schüler laut seinem Anwalt wegen der Verbrennung lange Zeit einen Schutzhandschuh tragen müssen. dpa

Lehrer behandeln Wespenstich bei Schüler – und sind nun wegen Körperverletzung angeklagt

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Küstenfuchs
5 Jahre zuvor

Ich frage mich zwar, was die Eltern mit der Anzeige bezwecken wollten, allerdings wird hier eben neben der Körperverletzung auch indirekt Dummheit bestraft.

Heinz
5 Jahre zuvor

Sehr große Dummheit sogar. Wobei man sich schon fragen muss, warum jeder andere Bürger, der Erste-Hilfe falsch leistet nicht bestraft wird, Lehrer, die aber auch nur helfen wollten aber schon.
Der Gesetzgeber hat doch eigentlich extra festgelegt, dass jeder, der nicht besonders ausgebildet wurde, nicht für grobe Fahrlässigkeit in der ersten Hilfe belangt werden kann.

Hier müsste man eigentlich den Erste-Hilfe Status der Lehrer analysieren. Hätten Sie wissen müssen, dass das, was Sie dort machen falsch ist, oder liegt ihr letzter Erste-Hilfe Kurs vll. 15 Jahre zurück?
Ebenso frage ich mich, ob Eltern, die diese extreme Dummheit begangen hätten, dafür bestraft worden wären oder nicht…. auf einer Klassenfahrt übernehmen die Lehrer nun mal weit mehr Aufgaben, als nur eine Aufsichtspflicht.

Küstenfuchs
5 Jahre zuvor
Antwortet  Heinz

Hier hat es sich doch nicht um „Erste Hilfe“ gehandelt. Wie der Name schon sagt, handelt es sich um ERSTE Hilfe, bis die Profis eintreffen. Die wurden hier aber doch gar nicht angefordert. Eine tatsächliche erste Hilfe wäre doch nur angesagt, wenn das Kind allegische Reaktionen gezeigt hätte und dann auch nicht so. In welchem Erste-Hilfe-Kurs werden (nicht allergische) Wespenstiche thematisiert? In meinen bisher nie…

Eisbeutel drauf und abwarten, bis sich der Schmerz legt. So einfach wäre es in diesem Fall bei Einschaltung des gesunden Menschenverstands gewesen.

Pälzer
5 Jahre zuvor

Was lernt uns das? – Nie auf Klassenfahrten mitfahren. – Auf keinen Fall erste Hilfe leisten, sondern zum Arzt schicken, besser: den Schüler selber hinfahren (Kollegin kümmert sich inzwischen um die anderen 29). – Eisbeutel‘! Eisbeutel! Dank der Sozialisation im Kindergarten sind Eisbeutel als Allheilmittel noch besser akzeptiert als der Aderlass im 16. Jh. war.

Pälzer
5 Jahre zuvor
Antwortet  Pälzer

Nur zur Sicherheit: nein, das war nicht ernst gemeint.

Invictus
5 Jahre zuvor

Das sind ja Behandlungsmethoden wie im Mittelalter, als man noch die Verbände mit Scheiße beschmierte. Wie kommt man denn auf solch einen Mumpitz?